Tipp: Luftaufnahmen - rechtliches: Urheberrecht und Privatsphäre

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Pauschal nicht zu beantworten. Auf Anfrage löst in einigen Bundesländern das Veröffentlichen die Pflicht zur AE aus. Startseite - Suche - "veröffentlichen"

      Auch insgesamt spricht mehr für eine Pflicht zur AE als dagegen. Dass es zur Zeit nur mässig verfolgt wird, heisst nicht, dass es dauerhaft toleriert wird. Spätestens, wenn gegen einen wegen irgendeines anderen Kopter-bezogenen "Tatverdachts oder einer OWi ermittelt wird, wird jeder Stein umgedreht, und dann kann das zum Bumerang werden. Muss es aber nicht. Kurzum, frage selbst bei Deinem zuständigen Luftfahrtamt an und lass DIr die Aussage via Email noch mal bestätigen.
    • ComDrone schrieb:

      ...Was darf ich mit solchen Aufnahmen machen?...
      Der Grund Deines Fliegens ist entscheidend: nur wenn Du mit Deinem Kopter <5kg als Flugmodell zu Freizeitzwecken fliegst geht das ohne Genehmigung. Ist auch so wenn "nebenbei" die Kamera läuft.

      Fliegst Du um Bildmaterial zu erstellen, brauchst Du immer eine Genehmigung in der alles Weitere direkt oder als Auflage mitgeteilt wird.

      Ansonsten geht es in Deiner Frage weniger um das Fliegen mit dem Kopter als mehr um die Bedingungen wann man was und wo Ablichten und wie man es verwenden darf. Also um die Rechte rund ums Bild betreffend, egal womit Du das Bildmaterial aufnimmst.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

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    • GThomas schrieb:

      ComDrone schrieb:

      ...Was darf ich mit solchen Aufnahmen machen?...
      Der Grund Deines Fliegens ist entscheidend: nur wenn Du mit Deinem Kopter <5kg als Flugmodell zu Freizeitzwecken fliegst geht das ohne Genehmigung. Ist auch so wenn "nebenbei" die Kamera läuft.
      Fliegst Du um Bildmaterial zu erstellen brauchst Du immer eine Genehmigung in der alles Weitere direkt oder als Auflage mitgeteilt wird.

      Ansonsten geht es weniger um das Fliegen mit dem Kopter als mehr um die Bedingungen wann man was und wo Ablichten und wie man es verwenden darf. Also um die Rechte rund ums Bild betreffend, egal womit Du das Bildmaterial aufnimmst.
      Was soll mir das sagen? Ich verkaufe mein Material ja nicht, also nicht gewerblich! Deswegen die Frage, ob man es auf Youtube veröffentlichen darf wenn kein Mensch zu erkennen ist!?

      Es muss doch eine klare Aussage für Privatflieger geben?

      Ich fliege mit der Drohne welche eine Kamera hat, weil A) das fliegen toll ist und natürlich auch B) die Bilder und Videos die man aus der Perspektive schiesst auch schön sind, welche man eben auch teilen möchte. Also wegen dem fliegen und wegen dem Bildmaterial.

      Was das allerdings rechtlich für ein Unterschied machen soll, ist mir ein Rätsel. Wen juckt es WARUM ich die Fotos und Videos gemacht habe... Entscheidend ist doch was auf dem Material zu sehen ist.
    • ComDrone schrieb:


      Es muss doch eine klare Aussage für Privatflieger geben?

      Ich fliege mit der Drohne welche eine Kamera hat, weil A) das fliegen toll ist und natürlich auch B) die Bilder und Videos die man aus der Perspektive schiesst auch schön sind, welche man eben auch teilen möchte. Also wegen dem fliegen und wegen dem Bildmaterial.

      Was das allerdings rechtlich für ein Unterschied machen soll, ist mir ein Rätsel. Wen juckt es WARUM ich die Fotos und Videos gemacht habe... Entscheidend ist doch was auf dem Material zu sehen ist.
      Die klarw Aussage wirst du in deinem Einzelfall vieleicht von einem Richter bekommen, und woanders wird bei einem adneren Einzelfall ein anderer Richter anders entscheiden.

      Das GEsetz besgt, daß Modellflug ausschließlich zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung ist. Das ist nicht die Frage, ob gewerblich oder nicht. Fliegst du, weil es dein Hobby ist und läßt die Kamera mit laufen, wird das wohl allgemein als Modellflug angesehen. Fliegst dum weil du etwas bestimmtes Filmen willst, wird das eher in den Bereich UAV gehen, also eine AE erfordelich machen können. Wie bei so vielem gibt es keine klare Grenze. Im Zweifel würde ich eine AE beantragen, dann gibt es kein Problem, auch wenn du mal Geld für Aufnahmen bekomst.
    • Habe mich nun etwas eingelesen und bin davon überzeugt, keine zu benötigen, denn:

      Spoiler anzeigen
      Unbemannte Luftfahrtsysteme ("Drohnen")


      Begriff
      Unbemannte Luftfahrtsysteme sind unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.
      Hierzu zählen z. B. Quadro-/Hexa-/Oktokopter für gewerbliche Fotoaufnahmen, Werbeluftschiffe, aber auch Modellflugzeuge, wenn sie zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.
      Erlaubnispflicht
      Für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen jeden Gewichts und jeder Antriebsart ist immer eine Aufstiegserlaubnis erforderlich.
      Für den Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen mit einer Gesamtmasse bis zu 5 kg (hierbei ist auch die zu befördernde Ladung, z. B. Kamera o. ä. einzuberechnen) ohne Verbrennungsmotor in Sichtweite des Steuerers besteht eine Allgemeinverfügung zur Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen. Diese Erlaubnis gilt allen Personen und Personenvereinigungen als erteilt, die die unten eingestellte Erklärung abgegeben haben. Die Allgemeinverfügung ist im Oberbayerischen Amtsblatt Nr. 2 2016 veröffentlicht (siehe Link unten).
      In allen auftretenden Fragen beraten wir Sie gern.


      Quelle: regierung.oberbayern.bayern.de…nehmigung/08883/index.php

      Da es definitiv nicht gewerblich ist, und ich absolut NICHTS damit verdienen will, und auch nichts verdienen werde.

      Also benötige ich erstmal keine Aufstiegsgenehmigung.

      Die Sache mit den privaten Grundstücken usw.. sehe ich auch gelassen. Denn, es gibt nicht nur ein "von oben" Video im Kino oder Google Maps oder sonst was, die Einblicke ins persönliche Heim, bzw. in den Garten erlauben, den man von aussen normal auch nicht sehen würde.

      Wichtig hierbei ist: Es darf niemand erkannt werden. Egal ob Nummerschilder oder Gesichter, die müssen entweder zu klein oder unkenntlich gemacht werden, ansonsten benötigt man eine Genehmigung der gefilmten Person.

      Ich finde, hier machen sich die Leute zu sehr zu viele Gedanken!

      Das man kein Privatgrundstück ausspionieren darf mit direktem Blickkontakt, Details usw.. ist klar. Aber das man ein paar Kreise von oben als Menschen erkennen könnte, muss ein Grundstücksbesitzer in Kauf nehmen, solange er nicht identifizierbar ist.

      Ich meine, ihr müsst euch mal überlegen, was das alleine für einen bürokratischen Aufwand benötigen würde, wenn jeder Hobbypilot eine Aufstiegsgenehmigung benötigt!

      Für mich steht deshalb fest: Filme dürfen veröffentlicht werden, solange niemanden Privatsphäre verletzt wird. Eine Genehmigung benötigt man nur, wenn man damit Geld verdienen möchte.

      Dieser ganze HickHack kommt nur durch die Missstände, dass die Leute von unterschiedlichen Dingen reden. Gerade die HÖHE ist bei den Drohnen entscheidend. Umso höher die Luftaufnahmen, umso weniger kann man falsch machen. Selbst wenn mich jemand verklagen sollte, er sein Video auf Youtube findet und behauptet er sei dies gewesen blabla blub.. dann kann man anhand des Videos doch zweifelsfrei feststellen ob derjenige auch wirklich erkennbar ist oder eben nicht.

      Vorsätzlich wird eh keiner handeln, denn dann wären wir im Strafbestand.
    • ComDrone schrieb:

      Für mich steht deshalb fest: Filme dürfen veröffentlicht werden, solange niemanden Privatsphäre verletzt wird. Eine Genehmigung benötigt man nur, wenn man damit Geld verdienen möchte.

      Dieser ganze HickHack kommt nur durch die Missstände, dass die Leute von unterschiedlichen Dingen reden.

      Ja dann ist doch alles schick. Hau rein! :thumbsup:

      Aber noch zur Info, der Hickhack kommt durch beratungsresistente Anfänger, die sich mal eben schlank ein paar Blogs durchlesen, daraufhin alles besser wissen, und dann auch noch ein solches Sendungsverlangen haben, dass sie andere mit ihrem "Wissen" beglücken. Das muss man dann eben ab und an ein wenig gerade rücken, damit nicht jeder darauf herein fällt. Aber das nur nebenbei. :)

      Sa, dann noch was zum Nachdenken: Auch ein nichtselbstständiger Arbeitsloser ohne weitere Einkünfte darf in vielen Belangen nicht ohne AE fliegen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Was hat es mit einem Arbeitslosen zu tun? Wenn er damit Einnahmen generieren möchte, braucht er in Südbayern die Genehmigung. Wenn nicht, dann eben nicht. Ist doch kein Unterschied ob man nen Job hat oder nicht.

      Habe gehört, es kommt auch auf die Ohrengrösse an. Ab dem Modell Dumbo sollte man eine Aufstiegsgenehmigung holen, mit normalgrossen Ohren, ist es in der Regel nicht nötig, zumindest nicht im privaten Bereich.
    • Vielleicht sollten sich einige erstmal über Begriff Gewerbe informieren. Denn der ist sowas von klar definiert, genau wie mein gepostetes Zitat aus Südbayern bzgl. Aufstiegsgenehmigungen.

      Brauchen Hobbyflieger in Südbayern also nicht!

      Der Rest ist mir auch noch nicht 100% klar, aber denke nachdem es soviele Satellitenbilder und Filmmaterial von oben gibt, sehe ich da im privaten Bereich kein Problem. Denn mich hat Google noch nie gefragt ob sie mich veröffentlichem dürfen.... vermutlich weil sie es schlicht nicht müssen. Also muss ich es auch nicht!
    • ComDrone schrieb:

      Vielleicht sollten sich einige erstmal über Begriff Gewerbe informieren.

      Nein, bitte übernehme Du das, uns den Begriff Gewerbe zu erläutern.

      Und zur AE:
      Vielleicht liest Du Dir den ersten Satz Deines geposteten Zitats noch mal durch. Und nach dem Punkt machst Du eine Pause, und überlegst erst mal, was das genau aussagt. Danach liest Du weiter, ober nur bis "z.B." und denkst auch darüber mal ganz in Ruhe nach, was "zum Beispiel" genau bedeutet, und vor allem, was es nicht bedeutet.

      Und dann erläuterst Du uns mal den genauen Kausalzusammenhang zwischen AE und Gewerbe, oder auch AE und "Geld verdienen". Da bin ich wirklich gespannt.
    • ComDrone schrieb:


      ...Da es definitiv nicht gewerblich ist...
      Darum geht es beim Fliegen mit dem Kopter als Flugmodell doch überhaupt nicht.
      Die einzige Definition ist: "Fliegen zu Freizeitzwecken" (inkl. Modellflugsport).
      Für alles andere braucht man eine Genehmigung.

      Einfach mal die Bestimmungen genau lesen, da steht nichts von "gewerblich". Dass ist nur eine Beispiel für das Fliegen wozu Du unbedingt eine Genehmigung brauchst!

      Wirst Du nach oder vor dem Fliegen von einem Behördenmitarbeiter befragt warum Du dort fliegst musst Du ihm halt die richtige Antwort geben.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • ComDrone schrieb:

      Der Rest ist mir auch noch nicht 100% klar, aber denke nachdem es soviele Satellitenbilder und Filmmaterial von oben gibt, sehe ich da im privaten Bereich kein Problem. Denn mich hat Google noch nie gefragt ob sie mich veröffentlichem dürfen.... vermutlich weil sie es schlicht nicht müssen. Also muss ich es auch nicht!

      Ja, das ist genau so logisch wie plausibel.

      Du musst dir mit deinem Kopter nur einen freien Sattelitenorbit suchen, dann kannst Du Bilder schießen und Filme drehen, bis der Arzt kommt, und natürlich auch veröffentlichen. Und selbstverständlich kann man das machen, Google macht es ja schließlich auch. :)
    • skyscope schrieb:

      ComDrone schrieb:

      Vielleicht sollten sich einige erstmal über Begriff Gewerbe informieren.
      Nein, bitte übernehme Du das, uns den Begriff Gewerbe zu erläutern.

      Und zur AE:
      Vielleicht liest Du Dir den ersten Satz Deines geposteten Zitats noch mal durch. Und nach dem Punkt machst Du eine Pause, und überlegst erst mal, was das genau aussagt. Danach liest Du weiter, ober nur bis "z.B." und denkst auch darüber mal ganz in Ruhe nach, was "zum Beispiel" genau bedeutet, und vor allem, was es nicht bedeutet.

      Und dann erläuterst Du uns mal den genauen Kausalzusammenhang zwischen AE und Gewerbe, oder auch AE und "Geld verdienen". Da bin ich wirklich gespannt.
      z.B. ist auf die Geräteart bezogen. Das es NUR für die gewerbliche Nutzung benötigt wird steht sogar zweimal da. Es ist eigentlich recht verständlich geschrieben - ohne Spielraum. Es geht hier einzig und alleine und ausschliesslich nur um die gewerbliche Nutzung! Sorry.. aber da interpretiert ihr was falsches rein.

      Als Beispiel wird sogar mein Quadrocopter genannt. Ist doch super.
    • skyscope schrieb:

      ComDrone schrieb:

      Der Rest ist mir auch noch nicht 100% klar, aber denke nachdem es soviele Satellitenbilder und Filmmaterial von oben gibt, sehe ich da im privaten Bereich kein Problem. Denn mich hat Google noch nie gefragt ob sie mich veröffentlichem dürfen.... vermutlich weil sie es schlicht nicht müssen. Also muss ich es auch nicht!
      Ja, das ist genau so logisch wie plausibel.

      Du musst dir mit deinem Kopter nur einen freien Sattelitenorbit suchen, dann kannst Du Bilder schießen und Filme drehen, bis der Arzt kommt, und natürlich auch veröffentlichen. Und selbstverständlich kann man das machen, Google macht es ja schließlich auch. :)
      Klingt logisch. Jetzt ist also entscheidend wie man die Aufnahmen macht und nicht was und wie scharf etwas zu erkennen ist. Jetzt hört aber mal auf. Wenn ich dir mit nen Satelitten in die Zahnblomben zoome ists ok, aber mit ner Drohne Aufnamen machen bei denen die Menschen vier Pixel gross sind natürlich nicht. Sowas aber auch.
    • GThomas schrieb:

      ComDrone schrieb:

      ...Da es definitiv nicht gewerblich ist...
      Darum geht es beim Fliegen mit dem Kopter als Flugmodell doch überhaupt nicht.Die einzige Definition ist: "Fliegen zu Freizeitzwecken" (inkl. Modellflugsport).
      Für alles andere braucht man eine Genehmigung.

      Einfach mal die Bestimmungen genau lesen, da steht nichts von "gewerblich". Dass ist nur eine Beispiel für das Fliegen wozu Du unbedingt eine Genehmigung brauchst!

      Wirst Du nach oder vor dem Fliegen von einem Behördenmitarbeiter befragt warum Du dort fliegst musst Du ihm halt die richtige Antwort geben.
      Was gibt es denn noch nach Sport und Freizeitgestalltung? Wieviel andere legale Gründe gibt es denn?
    • ComDrone schrieb:

      ...Das es NUR für die gewerbliche Nutzung benötigt wird steht sogar zweimal da...


      "...Flugmodelle dienen ausschließlich der „privaten" Nutzung (nur „zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung" analog §1 Abs. 2 letzter Satz Luftverkehrsgesetz [LuftVG]) und werden nicht für sonstige (z.B. wissenschaftliche), insbesondere gewerbliche Zwecke eingesetzt..."

      Das ist Ein Zitat einer zuständigen Behördenstelle, hier HH: hamburg.de/bwvi/drohnen/

      Nochmal, alles was nicht „zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung" ist bedarf der Genehmigung
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • ComDrone schrieb:

      Es ist eigentlich recht verständlich geschrieben - ohne Spielraum. Es geht hier einzig und alleine und ausschliesslich nur um die gewerbliche Nutzung! Sorry.. aber da interpretiert ihr was falsches rein.


      Du hast aber bemerkt, dass Deine Behauptungen niemand teilt? Aber egal jetzt, ich klinke mich mal aus.
      Das ist wie mit jemanden zu debattieren, der davon überzeugt ist, dass ihm gerade 50 Geisterfahrer entgegengekommen sind...
    • Wenn meine Freizeitgestaltung darin besteht, eine Hochzeit (siehe Thread mit dem eigentlich fast gleichen Hintergrund "Eine Frage") zu fotografieren, was ist dann?
      Solange dieses "Sport- und Freizeitzwecke" nicht eindeutig definiert bzw differenziert wird, werden wir uns immer wieder über dieses Thema austauschen.
      Das ist alles zu schwammig so.
      Ich stamme aus Ironien - nahe der sarkastischen Grenze.
    • GThomas schrieb:

      ComDrone schrieb:

      ...Das es NUR für die gewerbliche Nutzung benötigt wird steht sogar zweimal da...
      "...Flugmodelle dienen ausschließlich der „privaten" Nutzung (nur „zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung" analog §1 Abs. 2 letzter Satz Luftverkehrsgesetz [LuftVG]) und werden nicht für sonstige (z.B. wissenschaftliche), insbesondere gewerbliche Zwecke eingesetzt..."

      Das ist Ein Zitat einer zuständigen Behördenstelle, hier HH: hamburg.de/bwvi/drohnen/

      Nochmal, alles was nicht „zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung" ist bedarf der Genehmigung
      Es ging ja um Südbayern. Wobei das mit den wissenschaftlichen Zwecken auch Blödsinnig ist. Denn entweder bin ich gewerblich unterwegs oder eben nicht. Wenn jemand als Hobby gerne Ruinen filmt, oder Höhlen durchquert etc.. dann ist die Drohne nicht das eigentliche Hobby, gehört aber auch hier sekundär zu einem anderen Hobby und ist eben nicht gewerblich. Da bin ich ja froh, dass es in Südbayern klar definiert ist.
    • Carsten1969 schrieb:

      Wenn meine Freizeitgestaltung darin besteht, eine Hochzeit (siehe Thread mit dem eigentlich fast gleichen Hintergrund "Eine Frage") zu fotografieren, was ist dann?
      Solange dieses "Sport- und Freizeitzwecke" nicht eindeutig definiert bzw differenziert wird, werden wir uns immer wieder über dieses Thema austauschen.
      Das ist alles zu schwammig so.
      Also laut der Definition aus SÜdbayern würde ich ganz klar behaupten, gehört es zum Hobby wenn wirklich kein Gewerbe betrieben wird. So schwammig finde ich es jetzt nicht mal.