Tipp: Luftaufnahmen - rechtliches: Urheberrecht und Privatsphäre

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Naja Moment... Wenn Du jetzt losgehst und unentgeltlich Bilder für alle möglichen Leute von deren Häusern machst und diese Bilder ebenso unentgeltlich diesen Leuten überlässt, unterliegt das einem gewerblichen Hintergrund und wäre Schwarzarbeit. Ob Süd-, Nordbayern oder sonstwo in unserer Republik. Und somit: Gewerblicher Charakter = AE.
      Ich denke also nicht, dass Du das so verallgemeinern kannst.
      Klar, Du fliegst über irgendein Kaff, lädst das Video bei Youtube hoch und kannst das wahrscheinlich mit Freizeitgestaltung begründen. Aber auch das hat Grenzen. Auch in Südbayern.
      Btw: Ich hab auch ein Video von meinem Haus und Grund bei Youtube drin. Freizeitgestaltung halt...
      Ich stamme aus Ironien - nahe der sarkastischen Grenze.
    • @ComDrone
      dann les dir den von dir zitierten bayrischen Text noch mal durch:

      Hierzu zählen z.B. .... wenn sie ....

      Also, alle Dackel sind Hunde, also sind alle Hunde auch Dackel? Wer gewerblich fliegt, braucht eine AE. Wer zu anderen Zwecken als Sport- und Freizeitgestaltung braucht auch eine AE. Außer in Bayern und Thürigen, da gibt es eine Allgemeinverfügung, da braucht man keine AE mehr, aber muß ein bestimmtes Meldeverfahren durchlaufen.

      Übrigens: Freiberufler sind keine Gewerbetreibende, die brauchen auch keine AE, aber nur wenn sie Modellflug betreiben.
    • Tja, mit diesem Thema habe ich mittlerweile mein Umfeld, das aus sehr vielen Anwälten besteht, mittlerweile schon halb kirre gemacht...
      Die überwiegende Anzahl derer ist allerdings der Meinung, daß "Sport und Freizeit" weit über das eigentliche fliegen hinaus geht und auch das Fotografieren und Filmen beinhaltet.
      Im Endeffekt ist der Tenor da: es muss dir erst mal einer nachweisen, das du nicht zu deinem Vergnügen den Kopter betrieben hast!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Crowsys ()

    • Crowsys schrieb:

      Tja, mit diesem Thema habe ich mittlerweile mein Umfeld, das aus sehr vielen Anwälten besteht, mittlerweile schon halb karre gemacht...
      Die überwiegende Anzahl derer ist allerdings der Meinung, daß "Sport und Freizeit" weit über das eigentliche fliegen hinaus geht und auch das Fotografieren und Filmen beinhaltet.
      Im Endeffekt ist der Tenor da: es muss dir erst mal einer nachweisen, das du nicht zu deinem Vergnügen den Kopter betrieben hast!
      Richtig. Und das kann man ausschliesslich nur, wenn rauskommt das man sich für die "Dienste" bezahlen hat lassen, man Bildmaterial verkauft usw...

      Solange es kein wirtschaftlichen, also gewerblichen Hintergrund hat, ist es eigentlich immer die Freizeitgestaltung. Alles andere wäre vermutlich Erpressung etc.. und wäre eh strafbar und die Drohnenbilder wohl das kleinste Problem.

      Deswegen sage ich ja, die Trennung läuft beim Kasse machen. Wer keine Absichten hat damit Kohle zu machen, und als Freizeitgestaltung eben gerne Videos aus der Luft dreht und die mit dem PC bearbeitet, der darf dies tun, und veröffentlichen, solange man hier nicht gegen andere Gesetze verstösst.

      Deswegen verstehe ich auch die Leute hier nicht, die schon alleine mit dem Begriff "gewerblich" Probleme haben.

      Lt. Wikipedia: "Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielungbetrieben wird,"
    • balloonix schrieb:

      @ComDrone
      dann les dir den von dir zitierten bayrischen Text noch mal durch:

      Hierzu zählen z.B. .... wenn sie ....

      Also, alle Dackel sind Hunde, also sind alle Hunde auch Dackel? Wer gewerblich fliegt, braucht eine AE. Wer zu anderen Zwecken als Sport- und Freizeitgestaltung braucht auch eine AE. Außer in Bayern und Thürigen, da gibt es eine Allgemeinverfügung, da braucht man keine AE mehr, aber muß ein bestimmtes Meldeverfahren durchlaufen.

      Übrigens: Freiberufler sind keine Gewerbetreibende, die brauchen auch keine AE, aber nur wenn sie Modellflug betreiben.
      Welches Meldeverfahren sollte man denn da durchlaufen müssen? Das gibt es hier sicher nicht. Sorry. Und weshalb haben hier so viele bei dem einen Satz Verständnisprobleme? Ich kann ihn gerne nochmal zitieren:

      "Unbemannte Luftfahrtsysteme sind unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden."

      Damit wäre das Thema eigentlich vom Tisch. Aber die Bayern sind so nett, und gehen nochmal explizit darauf ein:

      "Hierzu zählen z. B. Quadro-/Hexa-/Oktokopter für gewerbliche Fotoaufnahmen, Werbeluftschiffe, aber auch Modellflugzeuge, wenn sie zu gewerblichen Zwecken verwendet werden."

      Unbemannte Luftfahrtsysteme = nur gewerblich betrieben, oder eben zu schwer etc..
    • Fazit:
      Bayern is halt doch das gelobte Land!!!! ;)

      Aber Ernst - Meine Jura- Freaks sind eigentlich alle der Ansicht, dass es schwer werden dürfte, einem eine generelle Gewerbliche Nutzung zu unterstellen, nur weil er mit seinem Kopter gerne filmt oder fotografiert.

      Aber gut, das Problem ist halt, das *irgendein* Richter das wieder völlig anders sehen kann und dann geht der Kram eventuell durch drölf Instanzen bis irgendwas rauskommt...

      Recht haben und recht bekommen ist halt ned immer des gleiche...
    • @ComDrone Dann google mal danach, wie man in Baxern eine AE bekommt. Dann wirst du schnell fündig, es gibt eine Allgemeinverfügung, und du mußt u.a. dem zuständigen RP (davon gibt es in Bayern 2) mitteilen, daß du beabsichtigst, von dieser Allgemeinverfügung gebrauch zu machen. Dann mußt du neben dem Versicherungsnachweis noch eine Kopie der Allgemeinverfügung mitführen und ein paar Auflagen beachten sowie das obligatorische Flugbuch führen.

      Was den Rest betrifft: Es ist wie bei allem, man darf halt alles, sich nur nicht erwischen lassen. Und da laufen diese Diskussionen dann immer darauf hinaus.

      Wer zu schnell fährt, wird bestraft. Wer also z.B. mit dem PKW mit 80 durch die Ortschaft fährt, muß ein Bußgeld zahlen Das heißt also, wer das mit dem Motorrad macht, wird nicht bestraft. Weil der darf das. Also dem kann man das nicht beweisen, weil der ja vorne kein Numernschild hat und von hinten das Gesicht nicht mit drauf ist. Da war si zusammenfgefaßt das Wichtigste aus diesem Thread.

      Lassen wir das Problem beweisen und erwischt werden mal weg.

      Wenn du aus Gefälligkeit für den Sportverien ein Video vom Vereinsgelände machst, ist das nicht gewerblich.
      Wenn du mal em Nachbarn kostenlos die Dachrinne inspizierst, ist das nicht gewerblich.
      Wenn du mit dem Kopter nach dem entlaufenen Hund deiner Freundin suchst, ist das nicht gewerblich.

      Diese Fälle haben alle eines gemeinsam: Die Chance, erwischt zu werden ist gering, die Chance, das es beweisen werden kann ist ebenfalls gering. Es ist nicht gewerblich, aber trotzdem ist eine AE erforderlich.

      Und die immer wieder gerne genommene Unterscheidung gewerblich / nicht gewerblich wird auch durch ewiges wiederholen nicht wahr.
    • ComDrone schrieb:

      ..."Unbemannte Luftfahrtsysteme sind unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden."...
      Dieser Text ist bindend und stammt vom Bund (BMVI). Es ist also eine Vorlage die für die Länder bindend ist.
      Die DFS hat es ebenfalls gesammelt auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellt: dfs.de/dfs_homepage/de/Service…elle%20|%20%22Drohnen%22/

      Nochmal: es kommt nicht auf das Geld verdienen an.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Crowsys schrieb:

      balloonix schrieb:

      Es ist nicht gewerblich, aber trotzdem ist eine AE erforderlich.
      Worauf gründet sich diese Aussage?
      Ist der Zweck Privat/zur Freizeitgestaltung benötigt man keine die AE, ist er es nicht, benötigt man eine. Eigentlich ganz einfach.
      Wo kommt das "Privat" her? Das steht nirgends in den Gesetzten, es steht dort ganz klar "ausschließlich zu Zwecken des Sports und der Freizietgestaltung". Das inspizieren von Dachrinnen ist, wenn es die eigene Dachrinne ist, rein Privat, aber weder Sport noch Freizeitgestaltung. Und deshalb auch kein Modellflug sondern der Flug eines erlaubnispflichtigen UAS. Also wirklich ganz einfach!

      Das "Privat" und "nicht-gewerblich" ist Wunschdenken, aber in den Regeln nirgend zu finden.
    • balloonix schrieb:

      @ComDrone Dann google mal danach, wie man in Baxern eine AE bekommt. Dann wirst du schnell fündig, es gibt eine Allgemeinverfügung, und du mußt u.a. dem zuständigen RP (davon gibt es in Bayern 2) mitteilen, daß du beabsichtigst, von dieser Allgemeinverfügung gebrauch zu machen. Dann mußt du neben dem Versicherungsnachweis noch eine Kopie der Allgemeinverfügung mitführen und ein paar Auflagen beachten sowie das obligatorische Flugbuch führen.

      Was den Rest betrifft: Es ist wie bei allem, man darf halt alles, sich nur nicht erwischen lassen. Und da laufen diese Diskussionen dann immer darauf hinaus.

      Wer zu schnell fährt, wird bestraft. Wer also z.B. mit dem PKW mit 80 durch die Ortschaft fährt, muß ein Bußgeld zahlen Das heißt also, wer das mit dem Motorrad macht, wird nicht bestraft. Weil der darf das. Also dem kann man das nicht beweisen, weil der ja vorne kein Numernschild hat und von hinten das Gesicht nicht mit drauf ist. Da war si zusammenfgefaßt das Wichtigste aus diesem Thread.

      Lassen wir das Problem beweisen und erwischt werden mal weg.

      Wenn du aus Gefälligkeit für den Sportverien ein Video vom Vereinsgelände machst, ist das nicht gewerblich.
      Wenn du mal em Nachbarn kostenlos die Dachrinne inspizierst, ist das nicht gewerblich.
      Wenn du mit dem Kopter nach dem entlaufenen Hund deiner Freundin suchst, ist das nicht gewerblich.

      Diese Fälle haben alle eines gemeinsam: Die Chance, erwischt zu werden ist gering, die Chance, das es beweisen werden kann ist ebenfalls gering. Es ist nicht gewerblich, aber trotzdem ist eine AE erforderlich.

      Und die immer wieder gerne genommene Unterscheidung gewerblich / nicht gewerblich wird auch durch ewiges wiederholen nicht wahr.
      Achso. Ich brauche doch eh keine AE.

      balloonix schrieb:

      Crowsys schrieb:

      balloonix schrieb:

      Es ist nicht gewerblich, aber trotzdem ist eine AE erforderlich.
      Worauf gründet sich diese Aussage?Ist der Zweck Privat/zur Freizeitgestaltung benötigt man keine die AE, ist er es nicht, benötigt man eine. Eigentlich ganz einfach.
      Wo kommt das "Privat" her? Das steht nirgends in den Gesetzten, es steht dort ganz klar "ausschließlich zu Zwecken des Sports und der Freizietgestaltung". Das inspizieren von Dachrinnen ist, wenn es die eigene Dachrinne ist, rein Privat, aber weder Sport noch Freizeitgestaltung. Und deshalb auch kein Modellflug sondern der Flug eines erlaubnispflichtigen UAS. Also wirklich ganz einfach!
      Das "Privat" und "nicht-gewerblich" ist Wunschdenken, aber in den Regeln nirgend zu finden.

      Jetzt kommen wir der Sache näher. Was soll es denn sonst sein, wenn es keine Freizeitgestaltung ist? Und ganz ehrlich, es ist jetzt schon weit hergeholt und Haarspalterei. Aber darum ging es ja nie. Mir gings um Luftaufnahmen! Und wenn Du in Deiner Freizeit mit einer Drohne Dachrinnen inspizieren willst, dann kannste es sicher machen ohne eine Aufstiegsgenehmigung. Es ist ja Deine Freizeit die du gestalten kannst wie du möchtest. Vielleicht wird da ja auch mal eine olympische Disziplin daraus?

      Also um es kurz zu machen. Es ist nicht gewerblich und somit Freizeit! Als dauerhaftes Hobby aber vermutlich ungeeignet... aber wenn es Dir Spaß macht, warum nicht.

      Aber noch witziger, ich würde gerne das Gesicht sehen wenn Du mit 20 Zetteln ankommst und nach eine Aufstiegsgenehmigung verlangst um in deiner Freizeit eine Dachrinne zu inspizieren. Zu gut!
    • balloonix schrieb:

      "ausschließlich zu Zwecken des Sports und der Freizietgestaltung". Das inspizieren von Dachrinnen ist, wenn es die eigene Dachrinne ist, rein Privat, aber weder Sport noch Freizeitgestaltung. Und deshalb auch kein Modellflug sondern der Flug eines erlaubnispflichtigen UAS. Also wirklich ganz einfach!
      Das "Privat" und "nicht-gewerblich" ist Wunschdenken, aber in den Regeln nirgend zu finden.
      Und genau das ist der Punkt, auf den ich bei ner Verhandlung gespannt wäre, was ein vernünftiger RA draus macht...
      Den Richter / Staatsanwalt / Ankläger möcht ich sehen, der Dir Zweifelsfrei nachweist, das Du keinen Dachrinnenfetisch hast, und Dein Hobby eben nicht das abfotografieren von Dachrinnen ist.
      Problematisch wirds erst dann, wenn man das bei XX Leuten macht, und denen die Fotos dann gibt. Das dürfte dann wiederum, ob unentgeltlich oder nicht, nur sehr schwer als Freizeitgestaltung durchgehen...

      Den Unterschied zwischen Privat und Gewerblich gibts hier im Text nicht, da hast Du schon recht, aber umgangssprachlich wird hier Privat mit allem, was dem Sport- oder der Freizeitgestaltung dient hergenommen und Gewerblich eben für alles andere.

      Wie bei allem dürfte hier die Dosis das Gift machen!
      Sprich, wenn Du einmal Nachbars Dachrinne abfilmst oder nem Kumpel sein Haus fotografierst, selbst wenn Du da dann a Flasche Schnaps oder a paar Kröten bekommst, wird da kein Hahn danach krähen.

      Macht man es ständig oder zumindest öfters dann wirds schwierig das irgendeiner Stelle als Sport- und Freizeit zu verkaufen...

      Aber, da es hier ja ursprünglich eigentlich eher weniger um Dachrinnenfilmen geht: Wenn ich Privat (oh, sorry, zu Sport- oder Freizeitzwecken) unterwegs aufm Feld bin, dann mach ich auch Filme und Fotografiere. Den Kram schneide ich danach hin und wieder auch mal "in Form". Das ich dafür eine AE brauchen würde (...die ich zwar in der Tasche habe, aber das ist wieder ein anderes Thema) halte ich, selbst bei strenger Interpretation des Gesetzestextes für nicht gegeben!
      Crowsys

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    • ComDrone schrieb:

      Ihr seid also auch der Meinung ich kann solche Videos auf Youtube hochladen? Gewerblich mache ich aktuell eh noch nichts. Mir sind halt schon laufende Leute in ihren Gärten aufgefallen... aber Gesichter erkennen ist unmöglich.
      Keine Ahnung warum das einige so schwer verstehen: Nur das Fliegen zu "Sport- oder der Freizeitgestaltung" ohne Genehmigung mit Flugmodellen <5kg ist frei wenn nicht in oder über gesperrte Gebiete geflogen wird. Wenn Deine Freizeitgestaltung auch Armbrustschießen ist darfst Du es dennoch nicht mit mit Hilfe eines Kopters ohne besondere Genehmigung machen.

      Wenn Du fliegst um Bildmaterial zu erstellen oder was auch immer, brauchst Du laut Vorschrift immer eine Genehmigung und dein Kopter ist in dem Moment auch kein Flugmodell mehr sondern ein unbemanntes Luftfahrzeug.

      Der Unterschied besteht hier nicht in der Tätigkeit beim Fliegen (Bildmaterial, Dachrinnen...) sondern in dem, was Du als Grund des Fliegens letztendlich angibst.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • gewerblich oder Hobby ist ganz einfach zu erklären. Beim Beispiel Auto versteht es jeder. Wenn ich jemanden im Auto mitnehme ist es meine Privatsache. Wenn ich dafür Geld verlange (mehr als der verfahrene Sprit ausmacht) werde ich zum Taxi. Das wäre gewerblich und müsste div. Auflagen auch noch erfüllen. Eine Dachrinne vom Nachbarn zu filmen fällt höchstens unter Nachbarschaftshilfe.
      Beim Sex ist es nicht anders. Viele machen es zum "Freizeitvergnügen" und es ist daher "Hobby", manche machen es für Geld und dann ist es gewerblich.
    • GThomas schrieb:

      Wenn Du fliegst um Bildmaterial zu erstellen oder was auch immer, brauchst Du laut Vorschrift immer eine Genehmigung und dein Kopter ist in dem Moment auch kein Flugmodell mehr sondern ein unbemanntes Luftfahrzeug.
      Das steht bitte wo so explizit und im Kontext entsprechend geschrieben?

      Ich weiss, das manche Verwaltungsbehörden das gerne so auslegen, aber das die Modellfliegerei zum Sport- und Freizeitvergnügen nicht mit dem Bildmaterial einhergehen kann, bzw. sogar dessen Hauptzweck sein kann (...ich stehe auf Luftaufnahmen, und dazu brauch ich ein entsprechendes Fluggerät, welches unter die Kategorie Modellflugzeug fällt...) ist so nirgends explizit und abschließend geklärt!

      Auch die Veröffentlichung auf Youtube. Das wird gerne als gewerblicher Kontext gesehen. Ist es aber nicht. Zumindest nicht pauschal.

      Leute, ihr hängt euch da an was auf, was gar nicht ist! Filme ich von meiner Schaumwaffel aus, ist alles schick. Filme ich vom Kopter aus ist auf einmal alles böse?
      Nur weil die technischen Möglichkeiten andere sind, ist ein Kopter (also, jetzt das Kleingemüse unter 5kilo) nix anderes als ein Modellflugzeug!


      RC-Role schrieb:

      Dann bin ich ja meiner eigenen Strafes Schmid, gebe natürlich immer als Grund "Freizeit und Sport" an und bin aus dem Schneider.
      Theoretisch könntest Du das sogar so handhaben.
      Allerdings dürfte es Dir nach dem 3. oder 4. mal nicht mal mehr der gutmütigste Beamte glauben, das es wirklich so ist...

      Crowsys

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    • Crowsys schrieb:

      GThomas schrieb:

      Wenn Du fliegst um Bildmaterial zu erstellen oder was auch immer, brauchst Du laut Vorschrift immer eine Genehmigung und dein Kopter ist in dem Moment auch kein Flugmodell mehr sondern ein unbemanntes Luftfahrzeug.
      Das steht bitte wo so explizit und im Kontext entsprechend geschrieben?...

      In der Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur steht geschrieben:

      Zitat: "...Bei der Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme(UAS) handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.

      Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen1 ausschließlich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger... Nutzungszweck verbunden..., so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem..."

      Quellenlink: dfs.de/dfs_homepage/de/Service…hnen%22/BMVI_Kurzinfo.pdf

      Die "Regelungen über Flugmodelle " sind übrigens nirgends genauer festgehalten.

      Für das Fliegen von "unbemannten Luftfahrtsysteme(UAS)" benötige man immer eine Genehmigung der Behörde.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

    • RC-Role schrieb:

      GThomas schrieb:

      Der Unterschied besteht hier nicht in der Tätigkeit beim Fliegen (Bildmaterial, Dachrinnen...) sondern in dem, was Du als Grund des Fliegens letztendlich angibst.
      Dann bin ich ja meiner eigenen Strafes Schmid, gebe natürlich immer als Grund "Freizeit und Sport" an und bin aus dem Schneider.
      Genau. Bekommst Du es beim Fliegen mit der Polizei zu tun, warum auch immer, und Du gibst an, Du fliegst um den Sonnenuntergang im Video festzuhalten, fliegst Du ein "unbemannten Luftfahrtsysteme(UAS)" und benötigst eine Genehmigung der Behörde. Gibst Du aber an, Du fliegst aus Freizeitbeschäftigung, fliegst Du den Kopter als Flugmodell und brauchst keine Genehmigung, auch wenn dabei die Kamera den Sonnenuntergang filmt.

      Fliegst Du in gesperrten Gebieten oder hälst Dich auch sonst nicht an die sonst geltenden Vorschriften nützt Dir die Begründung "Fliegen aus Freizeitgründen" natürlich herzlich wenig.

      Dazu kommen noch die zu beachtenden Vorschriften bezüglich der Erstellung und Veröffentlichung von Bildmaterial was aber eigentlich nichts mit dem Fliegen von Koptern zu tun hat.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

    • GThomas schrieb:

      Zitat: "....Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen1 ausschließlich über den Zweck der Nutzung: Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger... Nutzungszweck verbunden..., so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem..."
      Vielen Dank für den Text - aber das Zitat sagt nix anderes, als was ich gesagt habe.

      Mit dem Einsatzzweck ist ja kein anderer Zweck verbunden, als der Sport oder die Freizeitgestaltung.

      Würde da stehen: Dient die Nutzung ausschließlich dem Flug-Zweck für Sport&Freizeit, dann würde ich Dir recht geben, aber so steht da nur, das ein Modellflieger zum UAS wird, wenn damit ein anderer Zweck als der des Sports oder der Freizeitgestaltung verbunden ist.

      Und das ist er eben nicht, da ich ja auch nur Zwecks meiner Freizeitgestaltung filme!

      Crowsys