Pinned Luftaufnahmen - rechtliches: Urheberrecht und Privatsphäre

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    • Luftaufnahmen - rechtliches: Urheberrecht und Privatsphäre

      Hier geht es nur um die rechtlichen Aspfekte von Luftaufnahmen - jedoch nicht um grundlegende Rechte wie: Wer darf überhaupt fliegen, was sind Vorraussetzungen und wo darf ich fliegen. Diese Punkte haben wir bereits in separaten Beiträgen besprochen:

      Urheberrecht von Fotografien und Luftaufnhamen:

      Bei der Luftfotografie und Luftaufnahmen allgemein gilt das gleiche Urheberrecht wie auch bei der konventionellen Fotografie: das Recht an alles Aufnahmen hat die Person, die die Fotos gemacht hat. Bei normalen Fotos ist das der Fotograf, der den Auslöser gedrückt hat. Bei Luftaufnahmen ist es dann der Copter-Pilot, der die Luftaufnahmen geschossen hat.
      Das Eigentums- / Urheberrecht liegt also keinesfalls bei den Personen oder Firmen, die auf den Fotos abgebildet sind

      Erlaubnis / Einschränkungen für Luftaufnahmen:

      Der zweite wichtige Punkt bei Luftaufnahmen ist die Frage: Wer darf Luftaufnahmen machen und was darf aufgenommen werden (fotografiert oder gefilt werden)?

      Früher (bis 1990) gab es eine Genehmigungspflicht für Luftaufnahmen. Diese ist jedoch entfallen. Aktuell gibt es keine Einschränkungen, es sei denn „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe" würde dadurch beeinflusst. Folglich darf man natürlich nicht militärische Einrichtungen filmen oder über Atomkraftwerken kreisen!
      Ansonsten gelten aber generell für Luftaufnahmen nur die Einschränkungen, die auch für die normale Fotografie auf dem Boden gelten. In erster Linie betrifft das dann das Thema: Verletzung der Privatsphäre.

      Die Privatsphäre darf durch Aufnahmen (egal ob normale Fotoaufnahmen oder Luftaufnahmen) nicht verletzt werden.

      Privatsphäre

      Dabei ist es aber keine Verletzung der Privatspähre, wenn das eigene Haus auf dem Bild zu sehen ist - mit vielen anderen Häusern, ohne besondere Details.. solche Aufnahmen müssen von den Besitzern der Häuser geduldet / hingenommen werden. Diese Aufnahmen dürfen sogar verkauft werden.
      Auch detailliertere Aufnahmen sind unter gewissen Umständen gestattet - wenn z.B. der aufgenommene Ort (z.B. die Häuser) nicht einem genauen Standort zugeordnet werden können. Also wenn die genaue Adresse auf dem Bild nicht zu erkennen ist und im Text zum Foto auch nicht genannt werden. Außerdem dürfen keine Personen zu erkennen sein..

      Urheberrecht von besonderen Bauwerken:

      Bei Bauwerken hingegen gibt es unter Umständen ein Urheberrecht des Architekten / des Erbauers / Künstlers. Dies gilt allerdings nicht für alle Bauwerke - sondern in der regel nur für küstlerische Bauwerke.. Bauwerke die dem Alltagsbild entsprechen (Häuser, Siedlungen, Bauernhöfe, Firmen,..) fallen da in der Regel nicht drunter. Aber selbst bei einer besonders innovativ / außergewöhnlich gestaltete WC Anlage kann der Erbauer sein Urheberrecht gültig machen - wie in einem Fall in Leipzig bei einer WC-Anlage einer Autobahnraststätte (BauR 2002, 818).
      Ist der Urheber / Künster bereits verstorben (z.B. bei alten Burgen, Schlössern, etc), gilt das Urheberrecht bis 70 Jahre nach seinem Tod. Parallel gibt aber trotzdem noch das Eigentumsrecht und die Privatsphäre!
      Gehört z.B. ein Schloss nun einem neuen Besitzer oder einer Stiftung (Sachherrschaft), so gilt das Eigentumsrecht. Auch wenn der Architekt / Künstler schon vor mehr als 70 Jahren gestorben ist und somit kein Urheberrecht mehr gilt. Es stellt sich also die Frage: erlaubt der Eigentümer das Betreten und Fotografieren seines Eigentums. Aber auch hierbei wird unterschieden zwischen Eigentumsrecht und Hausrecht (siehe weiter unten). Sprich: dem wahren Eigentümer und z.B. einem Pächter oder Mieter oder Verwalter.

      Bilder / Luftaufnahmen für die private Nutzung darf man allerdings machen. Dazu zählt auch das Zeigen der Fotos unter Freunden - allerdings nicht die Veröffentlichung im Internet!

      Panoramafreiheit gilt nicht für Luftaufnahmen:

      Und selbst bei künstlerischen Bauwerken gibt es Einschränkungen des Urheberrechts der Architekten / Künster, z.B. durch die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG). So darf auch von urheberrechtlich geschützen Bauwerken und Kunstwerken ein Foto gemacht werden und auch veröffentlicht werden, wenn dieses Foto von öffentlichen Verkehrswegen aus gemacht wurde. Also von einer Perspektive, die von öffentlichen Verkehrswegen aus sowieso einsehbar wäre. Hier wird es natürlich kniffelig zu definieren, ob Luftaufnahmen / die Perspektive von oben auch unter diese Ausnahme fällt oder nicht.. beispielsweise gilt schon allein zu zu Hilfe nahme einer Leiter oder eines Teleobjektives als Abweichung von der öffentlich zugänglichen Perspektive, sodaß das Panoramarecht nicht mehr greift. Auch Hubschrauberaufnahmen zählen nicht mehr unter dieser Ausnahme - also kann man davon ausgehen, daß auch aufnahmen von einer Drohne / einem Quadrocopter / Multicopter etc. nicht mehr unter das Panoramarecht fallen.

      Unterschied zwischen Eigentumsrecht und Hausrecht (Eigentümer und Besitzer)
      Besonders bei Aufnahmen von Gebäuden oder Grundstücken (z.B. Schlösser, Burgen, Parkanlagen etc) ist der Unterschied zwischen Eigentumsrecht und Hausrecht ausschlaggebend! Da die Panoramafreiheit bei Luftaufnahmen nicht greift und diese Art von Gebäuden unter "besondere Bauwerke" fallen, gilt ersteinmal das Urheberercht des Künstlerst / Erbauers / Architekten. Da diese aber in der Regel auch bereits seit langer zeit verstorben sind, ist deren urheberrecht 70 Jahre nach deren Ableben verfallen (die Werke werden "gemeinfrei"). Der Eigentümer kann das Betreten oder die Anfertigung / Verwendung von Aufnahmen (auch Luftaufnahmen) verbieten. Dies kann aber nicht der Mieter / Pächter / Verwalter (solange seine Privatsphäre wiederrum nicht verletzt wird). Wichtig ist also, vor einer kommerzellen Nutzung das Einverständnis des wahren Eigentümers einzuholen.. Der Besitzer muss nicht auch der Eigentümer sein! Besitzer = wer hat das Objekt gerade - Eigentümer = wem gehört es rechtlich.

      Aufnahme von Personen

      grundsätzlich dürfen einzelne Personen nicht aufgenommen werden, ohne deren Einverständnis - die einzige Ausnahme besteht bei Konzerten / Großveranstaltungen. Hier dürfen größere Menschengruppen ohne Einverständnis aufgenommen werden - jedoch auch nicht Einzelpersonen ohne Einwilligung.


      Literatur und Informationen:

      Hier einige Gerichtsurteile dazu, die immer gut als Anhalt / Basis genommen werden können:

      sonstige Quellen:

      Alle Angaben natürlich ohne Gewähr!
    • Good Job!

      Nach langem Informieren und Telefonaten mit dem Landesdatenschutzbeauftragten von Niedersachsen habe ich sehr deckungsgleiche Informationen erhalten.
      Einen Tip habe ich noch bekommen: Mit Nachbarn von zu fotografierenden Grundstücken sollte im Vorfeld geredet werden um die Absichten transparent zu machen. Auch sollte man den Inhalt des Gesprächs und das "stattfinden des Gesprächs" dokumentieren (für sich selbst oder sogar per Unterschrift).

      Alle Angaben ohne Gewähr!
    • Moin Jogi, eine Frage: Was bedeutet, dass keine Personen zu ERKENNEN sein dürfen? Ist erkennen, dass man sie sieht oder man das Gesicht identifizieren kann oder anhand von Kleidung etc. (wenn man weiß, wer dort wohnt) ihn identifizieren kann. Die meisten, die ein solches Bild sehen, werden ja nicht die Person zu einer Adresse zuordnen können.

      Gruß, Samuel
    • ​Bilder / Luftaufnahmen für die private Nutzung darf man allerdings machen. Dazu zählt auch das Zeigen der Fotos unter Freunden - allerdings nicht die Veröffentlichung im Internet!


      Heißt das ich kann fleißig fliegen, filmen und fotografieren, aber nix veröffentlichen? Und… wo kann man dies denn erfahren? Gibt es dazu einen Paragraphen oder ein Urteil oder irgendwas schriftliches was dies besagt?

      Ich hab mir danach schon nen "Wolf" gesucht, aber nichts gefunden, außer hier auf Eurer Seite und da steht dies auch nur als Behauptung.
    • Wenn du die Fotos privat zeigst, gibst du sie nicht weiter, sondern kannst kontrollieren wem du sie zeigst. Und da du sie nicht gewerblich nutzt kannst du nicht mit fremdem "Eigentum" Geld verdienen. Sobald du sie ins Internet stellst kannst du dies nicht mehr kontrollieren.

      Ein Hauptpunkt ist folgender: Jeder der Gewerblich Luftaufnahmen tätigt MUSS entsprechende Genehmigungen haben, da ansonsten bald viele Flieger unterwegs sind, die keine Ahnung von dem haben was sie machen, nur weil sie sich einen Fertigbausatz gekauft haben. Das würde den Ruf der Drohnenfotografie erheblich schädigen und Dritte sehr wahrscheinlich in gefährliche Situationen bringen.

      Es ist einfach absolut entscheidend WOMIT du die Fotos gemacht hast. Mit einer Drohne als Plattform musst du die Genehmigungen, Gewerbeschein etc. haben damit "sichergestellt" ist, dass du dich mit dem Thema auskennst und ein seriöses Interesse hast. Auch damit die Fotos die veröffentlicht werden mit den nötigen Hintergrundinformationen veröffentlicht werden : Datenschutz, Privatsphäre, Naturschutzgebiete, Entfernung zu Hauptverkehrswegen, maximale Flughöhe, (die Polizei muss informiert sein- bei gewerblichen Aufnahmen) etc.

      Hilft das?
    • Ja, das alles weiß ich ja schon. Aber wo steht das ich als Privatperson einen von mir erstellen Film nicht kostenlos an z.B.: WAZ online weitergeben kann, wenn ich nicht dafür bezahlt werde. Irgendwie will mir das ganze nicht einleuchten, denn Fotos von privat werden ja auch abgedruckt. Es gibt halt nur kein Geld dafür.
      Ich habe übrigens einen Film gesehen, in dem sogar 2 Menschen überflogen wurden von einem Hobbyfilmer (ist davor zu sehen, mit Steuerung in der Hand) und das ganze in genau solch einer Online-Zeitung!
    • Nur weil es gemacht wird, heißt es nicht, dass es legal ist. Und es macht Sinn, da zum erheben dieser Aufnahmen eine Drohne genommen wurde. Wenn du dir eine Leiter Besorgst, die auf die selbe Höhe kommt, darfst du unter Beachtung der Privatsphäre und des Datenschutzes die Aufnahmen eventuell veröffentlichen ;). Lies dir doch mal die Links durch, die Jogi oben gepostet hat, damit du so ein bisschen das Gefühl für das Thema bekommst.

      Neutrale und private Aufnahmen mit deiner Drohne dürfen unentgeltlich veröffentlicht werden, WENN sie nicht die Privatsphäre Dritter, den Datenschutz, das Recht am Bild (vom Architekt geschütztes Bauwerk) etc. verletzen und du keine "verbotenen" Überflüge machst. Sobald du während der Aufnahme mit deinem Kopter irgendetwas machst, was untersagt ist, ist damit auch die Aufnahme nicht zur Veröffentlichung geeignet.

      Gibt es Personen die man auf deinen Aufnahmen erkennen kann, die etwas gegen eine Veröffentlichung haben können? Oder das man in den Privatbereich Dritter gucken kann? Hast du die maximal zulässigen Flughöhen eingehalten? Den Sicherheitsabstand zu Hauptverkehrswegen(besonders Autobahnen, Zugstrecken)? Naturschutzgebiete beachtet?

      The post was edited 1 time, last by Samuel Arnold ().

    • Also hat sich der Pilot schon strafbar gemacht, weil er a: über diese beiden Personen geflogen ist und b: sie dadurch ja auch erkennbar sind. Alle anderen Links habe ich schon aufmerksam studiert, deshalb kam ich ja darauf das nirgends klar definiert ist ob der Hobbypilot nun, wenn alle Richtlinien erfüllt sind, sein Werk gratis zur Verfügung stellen kann.
      Das heißt aber auch, das nun den Hobbyisten Tür und Tor geöffnet wurde, für alle Flugfilme die nicht extra abgesichert werden müssen, wie durch Rechteinhaber (Architekten, Veranstalter etc.)
      Meine Infos, sind auch von offiziellen Stellen, nur sind da auch nicht immer die am Telefon die alle Infos genau kennen.
      Übrigens, wens interessiert, Mühlheim an der Ruhr wird auch vom Flughafen Düsseldorf aus und nicht vom eigen Tower mit Verbotszonen belegt.

      Vielen Dank für die schnellen Antworten!
      Sollte doch noch ein Paragraf auftauchen der dies verbietet, ich bin immer noch interessiert.
    • Oh, ich habe gar nicht gesehen, dass hier ja bereits ein Thread zum Thema Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte existierte! Möchte also auch hier kurz auf meinen neuen rechtlichen Blogbeitrag zu diesem Thema verlinken:

      highfocus.de/quadrocopter-recht-teil-2/

      Habe die Thematik sehr ausführlich betrachtet und hoffe, dass ich vielleicht so dem ein oder anderen weiterhelfen kann (falls nach den Ausführungen hier im Thread noch fragen verblieben sind - vielleicht zum Datenschutzrecht).
    • Es sind ja im wesentlichen 4 Gesetzgebungsbereiche, die zu beachten sind.

      a. Das Urheberrecht
      b. Das Gewerberecht
      c. Das Persönlichkeitsrecht
      d. Die Luftfahrtgesetze

      Wenn du mal ausnahmsweise die Rechte an einen Foto verkaufst, welches du eigentlich Privat für dich gemacht hast, wird das niemanden Interessieren.

      Du hast ja das Photo nicht in gewerblicher Absicht gemacht.

      Wenn du z.B. im Urlaub über dem Campingplatz einige Fotos für dich machst und diese dann den Campingplatz Besitzer zeigst, und dieser dir das Copyright für ein Foto abkauft um es auf seiner Homepage / Prospekt zu verwenden, ist das ok.
      Der Zweck als du das Foto gemacht hast, war ja Privat.

      Wenn du zum Beispiel dein altes Auto verkaufst, ist das auch nicht gewerblich. Du hast ja das Auto ursprünglich gekauft um es privat zu fahren, nicht um damit Handel zu treiben.
      Solange du nicht ständig / regelmäßig Autos verkaufst ist dies kein Gewerbe.
    • Hallo Leute,

      ich habe mal versucht das Ganze in eine "transportable" Form zu bringen. Ziel soll ein Dokument sein, das man sich als PDF ausdrucken oder auf das Handy legen kann um dann ggf. Dritten (Dorfsheriff, Jäger, Wanderer, etc) die eigenen Rechte verständlich zu machen. Ja ich rede hier von RECHTEN, denn die haben wir!

      Ich bin als "Wildflieger" schon des öfteren - mal mehr oder weniger freundlich - angesprochen worden. Ich denke wenn man hier klare Regeln zitieren kann (und sich natürlich auch an diese hält!) sollte das der allgemeinen Verwirrung entgegenwirken.

      Für Kommentare und Anmerkungen bin ich dankbar.

      Hier das Dokument: docs.google.com/document/d/1FC…y8rn5zNE/edit?usp=sharing

      Gruß
      Sebastian
    • Hallo, ich bin ein Drohnenneuling und kann die Aufregung mancher Mitbürger wegen Videos/Fotos nicht verstehen. Sieht man sich im Internet Drohnenaufnahmen an, sind sie meistens verwackelt, oder so weit von Menschen und Gesichtern entfernt dass nichts zu erkennen ist. Wenn eine Drohne weiter als 5-10 m verbeifliegt ist es mit der Detailgenauigkeit schon vorbei. Bei 30 m ist man schon gut wenn man die Marke eines Autos erkennt, eine Nummerntafel sowieso nicht. (Parrot 2.0) Brauchbare Aufnahmen gibt es nur bei (fast) Windstille.
    • Hallo, ich bin ein Drohnenneuling und kann die Aufregung mancher Mitbürger wegen Videos/Fotos nicht verstehen. Sieht man sich im Internet Drohnenaufnahmen an, sind sie meistens verwackelt,


      Dagegen hilft Gimbal und gegen den dürftigen Text unter deinem Bild hilft mal Ausfüllen des Profils, dann weiss man auch wer worüber spricht.
      Ist ne ziemliche Unsitte im Forum geworden, bei den vielen verschiedenen Fluggeräten.

      Gruß Romby
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    • Hallo,

      ich möchte an dieser Stelle gerne auf meinen juristischen Fachaufsatz hinweisen, dieser ist hier kostenlos verfügbar: highfocus.de/wp-content/uploads/KuR-04-15-Beitrag-Schmid.pdf

      Zwar vielleicht für Nichtjuristen etwas sehr fachlich, dafür aber auch sehr fundiert :).

      Außerdem suche ich für folgende Publikationen zum Thema Multicopter & Recht noch spannende Themen.. Vorschläge? :)
    • Ich habe mir mal die Mühe gemacht, das alles zu lesen, Ergebnis: "Wenn ich das alles so ernst nehmen wollte, kann ich meinen Kopter in die Tonne hauen, dann geht gar nichts mehr."
      Und die Kopterindustrie, die gerade eine neue "Goldgrube" erschaffen hat, würde hier auch noch ein Wörtchen mitreden.
      Allein wenn ich das Kapitel über die Erkennbarkeit von Personen lese, frage ich mich, wie weit will man das treiben.
      Du, entschuldige das ich dich so anspreche, als Besitzer eines Hexakopters bist du hier ein "Kollege", weißt doch ganz genau, wie weit du an eine Person heran fliegen musst, um etwas zu erkennen. Das würde meiner Meinung schon an Nötigung heranreichen. Und wenn er ´nen Buckel hat, war es der Glöckner von Notre Dame.
      Mit ner GoPro siehst du auf 20 m gar nix, ich werde es mal noch Meter-genau testen, falls es wichtig ist!
      Über das Überfliegen von Grundstücken gibt es hier im Forum sehr unterschiedliche Meinungen.
      Ich persönlich vermeide es, wenn ich keine Genehmigung dafür habe.
      Dass man die Nachbarin auf ihrem Grundstück nicht beim nahtlos Bräunen aufnehmen darf, ist dabei wohl jedem klar, abgesehen davon, was würde ich neues sehen, was ich nicht schon kenne oder im Fernsehen Pflicht ist.
      Ich finde, man kann in allem eine Ordnungswidrigkeit erkennen, wenn man es nur will.
      Die andere Seite ist der Datenschutz, musst du da nicht selbst lachen, was ist nach Google, NSA und, und und noch geschützt. Jeder stöbert auf meinem PC, jeder hört an meinem Telefon mit und mit jeder App weiss man sogar welche Krankheiten ich hab, welchen Sport ich nicht betreibe und wo ich mich gerade aufhalte - die Stasi wäre froh gewesen, solche Möglichkeiten zu haben.

      Also nichts für ungut, hier sollen intelligente Bürger aufwachsen, werden aber behandelt, als könnten sie nicht bis drei zählen.

      Ich würde sagen: "Leben und leben lassen, es wird alles nur mit Wasser gekocht."
      Und wenn einer über die Stränge schlägt, soll er sich verantworten müssen, alles okay.
      Aber nicht übertreiben, nur um Geld zu machen.

      In diesem Sinne

      Grüßle Romby
    • Ich habe da nochmal zwei Fragen zum Startplatz. Um das Ganze zu vereinfachen gehen wir mal davon aus, dass unter dem Copter keine Kamera hängt:

      Muss ich bei Privatgrundstücken immer eine Erlaubnis des Eigentümers haben, auch wenn die Plätze/Wiesen/etc. frei zugänglich sind?

      Wie ist die Regelung wenn ich auf öffentlichen Plätzen/Parks/Grünstreifen/Straßen/Wege starte? Brauche ich hier eine Genehmigung der Stadt/Gemeinde?