Flug über das Schloss Nymphenburg in München beim ersten Schnee

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    • Hallo, sehr schöne Bilder! Hast du dir eine Dreherlaubnis bei der Bayer.Schlösserverwaltung geholt? Ich habe da mal angefragt und ein ellenlanges Formular bekommen. Ich will keine Spassbremse sein, aber wie handhabt ihr das mit der Startgebemigung des Grundstückeigentümers? Zieht ihr euch auf private Nutzung zurück? Freue mich auf Antworten!
    • Servus,
      tatsächlich habe ich mir während des Aufnehmens und des Veröffentlichen nicht sehr viele Gedanken um dieses Thema gemacht, es war zwar immer im Hinterkopf wurde allerdings durch andere Stichwörter wie "Panoramafreiheit", etc. verdrängt. Vermutlich auch deshalb, weil ich einfach Bock darauf hatte, die Bilder aufzunehmen und mir das Video dann doch so gut gefallen hat, dass ich es veröffentlicht habe.
      Jetzt wo du es nochmal angesprochen hast, habe ich mich mal ein bisschen reingelesen und musste schnell feststellen, dass ich dieses Video wohl nicht mehr öffentlich da stehen lassen kann.
      Gerade die bayerische Schlosserverwaltung scheint in diesem Thema wohl recht streng zu sein und riskieren möchte ich nun auch nichts.
      Gerade deswegen, da ich das Schloss nicht nur von der Vorderseite, sondern auch von hinten, bzw. auch den Schlossgarten aufgenommen habe, scheint die Sache in diesem Fall wohl recht klar zu sein.
      Ich werde jetzt sich mal die Schlosserverwaltung kontaktieren, aber wenn du schon diese Erfahrung gemacht hast, dann wird wahrscheinlich auch nichts anderes dabei herauskommen...
      Das finde ich wirklich schade, jetzt bin ich auch ein bisschen vorsichtiger, was kann ich eigentlich noch filmen, gerade in München, Frauenkirche, Rathaus, Friedensengel, etc... so viele interessante Gebäude und Kulissen, das ist dann schon schwierig, theoretisch müsste man sich ja bei jedem Bauwerk nach den Eigentümer erkundigen, bzw. dem Architekten, den dann nach einer Erlaubnis fragen, vielleicht sogar noch eine Gebühr zahlen...
      Ich bin mal gespannt was die Schlossverwaltung für so einen Drohnenflug (ohne gewerbliche Nutzung) verlangen würde (wenn es überhaupt genehmigt wird).
      Naja, die Natur geht immer, die besitzt (noch) keiner.
      Mit Gruß
      Laurin
    • Ja, genau das ist auch mein Problem. Schade, dass du es rausgenommen hast. Die Schlösserverwaltung will genau wissen, was du filmst, mit welchem Equipment du kommst, wo und wie oft veröffentlicht wird bzw. gesendet wird, etc. Erst nach diesen Angaben bekommst du Auskunft über die Genehmigungsgebühren. Für private Zwecke bekommst du garkeine Erlaubnis. Wenn du willst, dann schick ich dir das Formular mal zu... Wenn du also keinen Anlieger bestichst, dass du von seinen Grundstück aus starten kannst, dann wirds komplex
      In jedem Fall interessiert mich, was du dazu rausfindest...
    • Mhm, das ist interessant, eine Schande, dass die sich das so querstellen und ein Gebäude, dass einst zur Repräsentation gedient hat so zensieren. Ob Max Emanuel, der Initiator diese Schlosses, dass so gewollt hätte...

      Gestartet bin ich ja auch vor dem Schloss, also auf immer öffentlichem Gelände, problematisch sehe ich vor allem die Aufnahmen des Schlossgartens, da der ja nicht immer öffentlich zugänglich ist.

      Schick mir gerne mal das Formular (geht das hier über das Forum oder per Nachricht?), ich habe die jetzt mal angeschrieben und lasse dich dann wissen, was ich so rausfinde (vielleicht hilft ja ein bisschen Betteln etwas...).
    • @Laurin: Panoramafreiheit kannst Du mit einer Drohne so oder so nicht ansetzen. Diese gilt nur ohne jegliches Hilfmittel von einer öffentlichen Straße/Weg. Deine Drohne ist jedoch so ein Hilfsmittel mit welcher keine Panoramafreiheit geltend gemacht werden kann.

      Diese kommt meines Wissen aber weitestgehend beim Design- und Urheberrecht zur Anwendung, welches das Recht des Errichters oder eben Designer inne hat. Weiterhin meines Wissens, erlischt dieses Recht 75 Jahre nachdem dieser Errichter oder Designer verstorben ist. Von demher dürftest Du dahingehend kein Problem haben.

      Was kann Dir also zum Verhängnis werden? Das Überfliegen dieses Gebietes kann Dir eigentlich keiner untersagen. Also ist es das Recht und die Erlaubniss des Grundstückeigentümers, von welchem Du starten möchtest. Und da wirst Du also von der bayrischen Schlößerverwaltung (wie auch diversen anderen auch) keine Genehmigung zum starten erhalten.

      Jetzt kannst Du natürlich von außen starten und über das Gebiet fliegen. Wenn auch rechtlich meines Erachtens erlaubt, finde ich angesichts der Größe solcher Liegenschaften, das Szenario mehr als Gewagt, und sollte besser unterlassen werden. Fliegst Du aber außerhalb dieser Abgrenzungen immer in Deiner Sichtweite, steht meines Erachtens der Abbildung solcher Schlößer, Burgen und Ruinen, nichts entgegen.

      Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
    • Ich sehe das ähnlich. Mehr als nachträglich ein Verbot aussprechen, halte ich für unwahrscheinlich und die Mühe wird sich kaum jemand machen.

      Allerdings braucht man in Bayern für Kopter unter 5 kg eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde - auch bei nichtgewerblicher Nutzung. Und die schreibt vor, dass man ein Flugprotokoll führen muss und eine schriftliche Erlaubnis des Grundstückeigentümers braucht. Oder sehe ich das falsch? Sorry, jetzt mach ich doch noch die Spassbremse...

      Das entsprechende Formular könnte ich ja mal hochladen. Ist ja für jedermann auf Anfrage erhältlich und wäre sicher für mehr Leute hier interessant!
    • Mhm, also gestartet bin ich vor dem Schloss, ein immer öffentlich zugänglicher Platz, somit sollte das ja kein Problem sein.

      Für die Aufnahmen des Schlossgartens bin ich im Garten selbst gestartet, der nicht immer öffentlich zugänglich ist und Öffnungszeiten hat. Das ist also auf jeden Fall problematisch.

      Das Urheberrecht liegt aber doch trotzdem bei der Schlossverwaltung, auch wenn ich auf einem privaten Grundstück starte, und dann mit der Drohne (natürlich immer in Sichtweite) das Schloss von oben aufnehme, oder?
      Hängt das eine mit dem anderen zusammen, das würde doch keinen Sinn machen, oder sehe ich das falsch?

      So sehr kenn ich mich da noch nicht aus, werde mich jetzt aber da mal genauer einlesen.
    • Habe das Video jetzt mal auf "Nicht Gelistet" gestellt.
      (macht zwar keinen Unterschied, da der Link ja hier öffentlich ist, fühlt sich aber besser an)

      Würde mich ehrlich gesagt auch wundern, wenn sich da jemand die Mühe machen werde, eine Abmahnung rauszuschicken, aber man weiß bei solchen Einrichtungen ja nie...
      Gibt es da eine Abteilung bei der Schlösserverwaltung, die das Internet nach Urheberrechtsverletzungen durchsucht?, kann ich mir kaum vorstellen.
    • Camerapilot schrieb:

      ...
      Allerdings braucht man in Bayern für Kopter unter 5 kg eine Allgemeine Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde - auch bei nichtgewerblicher Nutzung. ...
      Das ist so nicht richtig. Deutschlandweit gilt nach wie vor der Zweck als Unterscheidungsmerkmal für den Flug als Flugmodell oder UAS und somit mit oder ohne Aufstiegserlaubnis.

      Fliegst Du zum Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung" fliegst Du als Flugmodell und benötigst somit keien Aufstiegserlaubniss. Das gilt auch für Bayern.

      Es gibt seit dem 15.1.2016 jetzt ein Unterscheidungsmerkmal, dass die allgemeine Aufstiegserlaubnis in Bayer durch eine genehmigungsfreie Allgemeinverfügung ersetzt wurde, welche durch eine Erklärung an das zuständige Luftamt, betsätigt werden muss. Jedoch auch nicht für ein Flugmodell.
    • Gerade gefunden, ganz interessant, aber im Endeffekt auch nicht besonders aussagekräftig.

      welt.de/reise/nah/article15043…er-Schloss-Sanssouci.html

      "Auch über bayerischen Schlössern, Gärten und Denkmälern sind Drohnen untersagt."

      ABER

      ""Der Luftraum ist nicht Eigentum des Grundbesitzers", betont Giemulla. [...] Über dem Dach von Schloss Sanssouci habe hingegen die zuständige Luftfahrtbehörde die rechtliche Hoheit."

      Über das Schloss zu fliegen, kann mir die Verwaltung nach der Aussage des Textes wohl nicht verbieten. (wenn ich nicht vom Grundstück des Schlosses starte)

      Die Veröffentlichungen der Aufnahmen ist dann natürlich nochmal eine andere Sache...
    • Ich hatte auch schon eine Anfrage an die BY. Schlösserverwaltung.
      Die schrieben zurück... siehe unten ein Auszug. "Gewerblich" daher, da ich für Eigenwerbung oder für die Weitergabe an die Regionalpresse diese Bilder anfertigen wollte.
      STart-/ Landeplatz sind übrigens bisher nie ein Problem gewesen. Ich mache das immer von Privatgrund aus.

      Die Luft zum Atmen ist glaub ich noch frei zugänglich....

      Zitat der Antwort, Stand 3.2015

      "Für die (filmische) Nutzung staatseigener Liegenschaften gibt es eine „Gemeinsame Bekanntmachung über Film- und Fernsehaufnahmen staatseigener Gebäude und Anlagen“. Diese soll eine einheitliche Handhabung innerhalb des Freistaats gewährleisten. Dort ist genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Drehgenehmigung erteilt werden kann. Auch der Gebührensatz ist dort vorgegeben, für Werbefilme ist hier pro Drehtag eine Spanne zwischen 1.000,00 € bis 5.000,00 € vorgegeben. Der Verwendungszweck der Aufnahmen wird vertraglich festgehalten, eine Abweichung hiervon ist nicht zulässig. Weiterhin benötigen wir für die Akte Abzüge der Aufnahmen.
      Bevor hier ein endgültiger Preis genannt werden kann, benötigen wir von Ihnen noch Details zur Art der Aufnahmen (Fotos, Videoaufnahmen) und den zeitlichen Aufwand der Aufnahmetätigkeit, da sich das zu berechnende Nutzungsentgelt daran orientiert. Sofern Sie dem zustimmen, werden wir Ihnen anschliessend einen entsprechenden Vertrag zukommen lassen.
      Wir erwarten hierzu gerne Ihre Rückmeldung und verbleiben

      mit freundlichen Grüßen
      Claudia Dirmeier
      Immobilien Freistaat Bayern
      Regionalvertretung Oberpfalz
      Prüfeninger Str. 34
      93049 Regensburg
      Telefon: 09 41 / 28 03 39 11
      Telefax: 09 41 / 28 03 39 20
      E-Mail: Claudia.Dirmeier@immobilien.bayern.de
      Internet: immobilien.bayern.de"
    • @quadle: Super, danke für die fundierte Info!
      @duke-f: siehe mein letzter post: Gewerblich nur mit Erlaubnis. Und mit Cam ist es gewerblich. Das war mein letzter Stand. Mit dem Post von quadle ist das glücklicherweise dann überholt.
    • Camerapilot schrieb:

      Hallo, sehr schöne Bilder! Hast du dir eine Dreherlaubnis bei der Bayer.Schlösserverwaltung geholt? Ich habe da mal angefragt und ein ellenlanges Formular bekommen. Ich will keine Spassbremse sein, aber wie handhabt ihr das mit der Startgebemigung des Grundstückeigentümers? Zieht ihr euch auf private Nutzung zurück? Freue mich auf Antworten!
      Zu dem Bürgen & Schlösser E.v Bayern kann ich folgendes sagen. Ich hab auch schon am Nyphenburger Schloss geflogen, vorher beim Verein nett angefragt dass es nur für mich privat wäre. Erlaubnis wurde mündlich gegeben unter folgender Bedingung:
      1. Ständiger Abstand zum Gebäude von mindestens 100 Metern
      2. Kein Überfliegen des Gebäudes
      3. Keine Beschädigung der Gartenanlage durch den Abwind oder die Propeller

      Ansonsten haben die kein Problem damit. :) Das gilt auch für das Schloss Neuschwanstein und andere. Freundliche telefonische Anfrage hilft da meist sehr schnell. Sagen dass die Aufnahmen rein für den privaten Gebrauch sind und man die Regeln kennt, man aber obwohl das Luftfahrtamt das Fliegen erlaubt, beim Grundbesitzer anfragen möchte. Das finden die dann gut.

      So und da sind wa schon beim Thema... Überfliegen und dort fliegen darfst du solange das Luftfahrtamt das erlaubt. Kann man auf der DFS Seite bzw durch ICAO Karten nachlesen. Das Problem ist das Steuern (Betreiben) des Moselfluggeräts vom Grundstück des Schlosses aus. Dies kann der Grundstückseigentümer verbieten. Dagegen kannst du nichts tun. Die Luft über einem Gebäude oder einem Feld gehört dem Luftfahrtamt!

      Laurin, warum kommst morgen net zu unserem Treffen vorbei? München?

      Würd mich über einen Austausch mit dir freuen.
      Hier mein Video vom Nymphenburger Schloss im Sommer diesen Jahres:
      Mit freundlichen Grüßen,
      DJBlackLight