Radarstation Teufelsberg Berlin

    • Gebäude / Architektur

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • naja soweit ich gelesen habe wie du schon meintest bis 30m hoch bei einen Gewicht von bis 5kg. Danach bis 15kg in einer höhe 50m in Berlin versteht sich. Gilt jetzt wohl eine pauschale Aufstiegsgenehmigung. Natürlich nicht innerhalb der Kreisen fliegen :D
      Fliege meistens sowieso nicht höher als 30m als Anfänger. Aber habe mir jetzt mal die App Airmap für IOS runtergeladen.Ist wirklich nicht schlecht. Kann ich empfehlen. Da werden auch Umkreise um die Gebiete gemacht das stricktes Flugverbot herrscht.
      Probier mal aus ;)
    • Außer in den NFZ Zonen kannst du ganz entspannt bis 30m aufsteigen und das ist doch ehrlichweiser ordenlich (immerhin 4 Stöckiger Berliner Altbau). Um auf dem Gelände der Radarstation zu starten und zu landen und Fotos zu machen musst du leider 7 Euro Eintritt bezahlen. Von ausserhalb einzufliegen kann ich nicht empfehlen.
      Contra Mortem Diabolumque
    • hahaha...jap das denke ich auch das es ordentlich ist und für videos machen ausreichend :) ahh okay...da hat sich einer schon informiert...sehr gut..danke für den hinweis...werde dann sowieso nur auf den teufelsberg fliegen wollen und vielleicht noch etwas grunewald testen wollen...hauptsache wo landschaften ist und viel grün...
    • Jagganaut schrieb:

      hahaha...jap das denke ich auch das es ordentlich ist und für videos machen ausreichend :) ahh okay...da hat sich einer schon informiert...sehr gut..danke für den hinweis...werde dann sowieso nur auf den teufelsberg fliegen wollen und vielleicht noch etwas grunewald testen wollen...hauptsache wo landschaften ist und viel grün...
      Was soll das heißen?
      Ich komme auch von da und weiß das. Genau aus diesem Grund habe ich meine Beitrag hier geschrieben :D
    • Jagganaut schrieb:

      naja soweit ich gelesen habe wie du schon meintest bis 30m hoch bei einen Gewicht von bis 5kg. Danach bis 15kg in einer höhe 50m in Berlin versteht sich. Gilt jetzt wohl eine pauschale Aufstiegsgenehmigung. Natürlich nicht innerhalb der Kreisen fliegen :D
      Fliege meistens sowieso nicht höher als 30m als Anfänger. Aber habe mir jetzt mal die App Airmap für IOS runtergeladen.Ist wirklich nicht schlecht. Kann ich empfehlen. Da werden auch Umkreise um die Gebiete gemacht das stricktes Flugverbot herrscht.
      Probier mal aus
      Wo hast du den den Unsinn mit den 15 kg und den 50 m her? In den einschlägigen Luftfahrtbestimmungen steht davon jedenfalls nichts..
    • Nemekath schrieb:

      Ich komme auch von da und weiß das. Genau aus diesem Grund habe ich meine Beitrag hier geschrieben
      Von da zu kommen ist eine Sache. Ich orientiere mich aber eigentlich an dieser Angabe:
      lbv.brandenburg.de/3348.htm
      Liege ich damit falsch?

      Dort steht im unteren Teil etwas zum Thema Modellflug. Allerdings hat @Pianist darauf hingewiesen, dass die Angabe dort zum Durchmesser der Zone um den Forschungsreaktor am Wannsee nicht stimmt
      Brandenburg arbeitet schnell.

      Wie ich aber jetzt gesehen habe, ist die Angabe im unteren, den Modellflug betreffenden Teil der Seite die Angabe aber mit 2 NM doch richtig, oben stehen die 0.8 NM.
    • Müsste man ihnen halt mal sagen ...
      Der der so eine Seite pflegt ist ja im Regelfalle nicht der fachliche Experte. Trotzdem natürlich: Eine offizielle Seite sollte sowas richtig darstellen. Werde die Tage mal eine Mail schreiben, jetzt ist aber auch bei mir erst mal WE.
    • Ich kenne solche Prozesse aus meiner Firma. Da steck manchmal externe Unternehmen dazwischen, die für das Hosting verantwortlich sind. Scheinbare Kleinigkeiten werden dann gerne erst zu umfangreicheren Aktionen zusammen angegangen - meine Vermutung. Ich schreib' trotzdem, aber erst nächste Woche.
    • [quote='LBV Brandenburg','http://www.lbv.brandenburg.de/3348.htm'][...]Derzeit ist es nicht notwendig für private Aufstiege bis 30 Meter diese Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen, da eine pauschale Erlaubnis der DFS hierfür erteilt wurde, wenn das Gerät höchstens 5kg beträgt. Eine Entfernung von 1,5 km zu Flugplätzen ist einzuhalten.

      In Berlin befinden sich zudem die Flugbeschränkungsgebiete ED-R 4 (Wannsee) und ED-R 146 (Berlin), in denen der Betrieb von Luftfahrzeugen – Flugmodelle bzw. UAS zählen nach § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG zu den Luftfahrzeugen – untersagt ist. Das Flugbeschränkungsgebiet ED-R 4 besitzt eine fast zylinderförmige Form mit einer Höhe von 2 000 Fuß (610 m) und einem Radius um das Helmholtz-Zentrum Berlin (Wannsee) für Materialen und Energie (HZB) von zwei nautischen Meilen (ca. 3,7 km), während sich das ED-R 146 in einem Kreis mit einem Radius von 3 nautischen Meilen (ca. 5,556 km) um den Berliner Reichstag erstreckt. Hier ist der Modellflug grundsätzlich nicht zulässig. Ein Verstoß dagegen stellt gemäß § 62 Luftverkehrsgesetz einen Straftatbestand dar.

      Im Ergebnis sind damit private Multicopterflüge bis 30 Meter Höhe in Berlin außerhalb der Flugbeschränkungsgebiete zulässig, wenn Sie 1,5 km von Flugplätzen entfernt aufsteigen. Die Nutzung von Drohnen oder Modellflugzeugen innerhalb der Flugbeschränkungsgebiete stellt ein Straftatbestand dar.[...]
      [/quote]
    • Du hast jetzt den unteren Teil der Seite zitiert. Nun schau mal bitte noch mal weiter oben im Bereich "Informationen zu Berlin", da steht es nach wie vor falsch. Und ich finde es schon ziemlich grenzwertig, wenn eine Behörde monatelang eine Information nicht aktualisiert, sondern sie falsch stehen lässt, und damit Leute, die dieser Information vertrauen, in die Strafbarkeitsfalle tappen lässt. Denn wo, wenn nicht auf der Seite einer Luftfahrtbehörde, erwartet man eine zutreffende Information, auf die man sich verlassen kann?

      Matthias
    • Pianist schrieb:

      Du hast jetzt den unteren Teil der Seite zitiert. Nun schau mal bitte noch mal weiter oben im Bereich "Informationen zu Berlin", da steht es nach wie vor falsch. Und ich finde es schon ziemlich grenzwertig, wenn eine Behörde monatelang eine Information nicht aktualisiert, sondern sie falsch stehen lässt, und damit Leute, die dieser Information vertrauen, in die Strafbarkeitsfalle tappen lässt. Denn wo, wenn nicht auf der Seite einer Luftfahrtbehörde, erwartet man eine zutreffende Information, auf die man sich verlassen kann?

      Matthias
      Ja, okay. Da hast du natürlich recht. Einwurf akzeptiert!
    • Hab denen geschrieben und es ist wirklich so, dass die Korrektur mit der gerade laufenden Überarbeitung der Site erfolgen soll. Hab dann nochmals darauf hingewiesen, dass man solchen Behördenseiten eigentlich vertrauen können sollte.
      Warten wir es mal ab.

      EDIT: Wurde korrigiert. Hilft manchmal doch, einfach an der richtigen Stelle was sagen.;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von duke-f ()

    • Hey liebes Forum!

      Ich suche momentan nach guten Locations in und um Berlin zum Fliegen! Der Teufelsberg wär echt n super Spot. Weiß jemand genaueres ob, wie und wo genau man da jetzt fliegen darf? Eure letzten Beiträge sind nach heutiger Zeitrechnung ja schon veraltet ;) Ich habe bei der DFS App gecheckt (siehe Anhang), ob man da fliegen kann und es steht, dass es unbedenklich sei, zumindest bis 50 Meter. Da stellen sich bei mir ein paar Fragen: 1. 50 Meter über Grund oder über dem Meeresspiegel oder generell über welcher Höhe? 2. Wenn ich höher fliegen will, wo muss ich dann genau im Falle Teufelsberg anrufen? 3. Ich habe eine ominöse Seite gefunden, die mich auffordert ein Drohnenticket zu kaufen für den Teufelsberg.
      teufelsberg-berlin.de/home/34-drohnen-ticket.html
      Ist das normal/rechtens? Von welchen sonstigen Beschränkungen befreit sie mich ansonsten? Ich werde die tage bei letztgenanntem noch mal anrufen und euch bei Interesse auf dem Laufenden halten.

      Vielen Dank euch auf jeden Fall schon mal im Voraus. Und lasst mich doch ansonsten gerne wissen wo in und um Berlin man gut und natürlich im Rahmen des Gesetzes sonst fliegen kann.

      Bis dahin, guten Flug!

      P.S: Selbstverständlich bin ich entsprechend versichert, nutze die Drohne privat und habe ein Kennzeichen angebracht.
    • Hallo,
      wie du oben sehen kannst bin ich dort schon geflogen. Das schöne dort ist die regelmäßige vorherrschende Unwissenheit und der Grabenkampf zwischen den Eigentümern. Das Drohnenticket ist mir persönlich nicht bekannt und scheint neu zu sein. Der Preis ist natürlich reine Abzocke. Im Moment herrscht auf dem Teufelsberg wieder komplettes Chaos- veröffentlicht im Berliner Tagesspiegel vom 18.05.18. zitat: Auf dem Teufelsberg im Grunewald darf das verfallene Hauptgebäude der früheren Abhörstation der Alliierten, das als Aussichtspunkt und Ausstellungsstätte für Street-Art beliebt ist, vorerst nicht mehr betreten werden. Dazu führten Baumängel.... und weiter: der Eintrittspreis wurde auf 5 Euro gesenkt.Und weiter hier zeigt sich der Mißstand.:... Die Umstände der Sperrung zeigen erneut den Konflikt zwischen den heutigen privaten Grundstückseigentümern. Diese sind sich seit Jahren nicht darüber einig, wie es mit der ganzen Anlage weitergehen soll. Der Miteigentümer und Kölner Architekt Hartmut Gruhl sagt, er habe den Statiker mit der Untersuchung beauftragt, um Gefahren abzuwenden. Davon erfuhr der Pächter Marvin Schütte, dessen Vater ebenfalls zur Investorengemeinschaft gehört, aber erst durch die Bauaufsicht.
      Das Aussengelände ist davon nicht betroffen. Ich würde einfach hingehen und den Torwärter ansprechen und die 5 Euro bezahlen( die waren dort ganz entspannt was das Thema Quadrocopter angeht, Stichwort-private Aufnahmen)). Von ausserhalb direkt am Zaun einzufliegen /anzufliegen ist nicht möglich, ausser von der alten Skiipiste aus, da kannst du aber nur Starten aus der Hand üben, da die Steilheit des Geländes keinen Bodenstart zulässt. Oder du startest vom benachbarten Drachenberg und fliegst rüber die 300 oder 400m (würde ich aus vielerlei Gründen auch nicht machen)
      Also : Versuch macht schlauer....und berichte mal
      Contra Mortem Diabolumque