Absturz Burg Hohenzollern

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    • Photograph schrieb:

      Das es mit der sachlichen Grundlage nicht in jedem Beitrag seine Richtigkeit hat, steht in diesem Thread schwarz auf weiß zu lesen. Und was ich bemängelte habe, wurde von anderen genau so geschrieben. Ist es schon provokativ, Euch hier mal den Spiegel vorzuhalten, in dem man den Egoismus erblicken kann? Da ist jetzt beinahe etwas passiert und es finden sich immer noch Leute, die das in Richtung Harmlosigkeit relativieren wollen. Um schlimmeres zu verhüten sind klare Verbote und empfindliche Strafen besser geeignet als diecSuche nach Ausnahmeregelungen. Was ist denn so schlimm daran, ein Verbot, das Schwächere schützt, anzunehmen und einzuhalten. Stattdessen wird spekuliert, mit welchen technischen oder legalen Tricks man es irgendwie umgehen könnte. Das ist einfach nicht erwachsen...
      ..gibt es irgdnwo einen "Beifall-Smiliy" ????
      Top Beitrag...so ist es!
      :thumbup:
    • Die von Photograph getätigte Aussage, das Verbot sei rechtens und nicht angreifbar stimmt so zumindest mal nicht. Ein Grundstückseigentümer kann nicht einfach nach Belieben Verbote erlassen. Er muß unter bestimmten Bedingungen Überflüge dulden.

      Das Zweite ist: Der Wunsch, Schwächere zu schützen reicht nicht aus für ein Verbot. Jeder, er der die Burg besucht, fährt dahin, fast alle mit dem Auto. Und wenn sie das un, gefährden sie Andere. Z.B. Fußgänger und Radfahrer. Will man auch Besichtigungsausflüge verbieten, weil nicht nötig und Schwächere, also z.B. Fußgänger vor nicht nötigem Autoverkehr geschütt werden sollen?

      Man sollte mit der Formulierung von Grundsätzen wie "Ein Verbot, das Schwächere schützt, muß eingehalten werden" ein bißchen zurückhaltender sein. Es sollte in Einzelfall geprüft werden, ob ein Verbot sinnvoll ist.
    • Photograph schrieb:

      Was ist denn so schlimm daran, ein Verbot, das Schwächere schützt, anzunehmen und einzuhalten.
      Ich erklärs dir nochmal:
      Die Idee ist außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu fliegen. Damit würde dein geliebtes Verbot weiter bestehen bleiben und die "Schwächeren" wären weiter geschützt. Das heißt du kannst die Burg ganz normal von unten knipsen und kriegst dabei keine Drohne zu Gesicht. Damit kann dir nix passieren. Daheim kannst du dir dann die Burgvideos von oben bei Youtube anschauen, ohne eine Menschenseele auf dem Burghof.
    • balloonix schrieb:

      Die von Photograph getätigte Aussage, das Verbot sei rechtens und nicht angreifbar stimmt so zumindest mal nicht. Ein Grundstückseigentümer kann nicht einfach nach Belieben Verbote erlassen. Er muß unter bestimmten Bedingungen Überflüge dulden.

      Das Zweite ist: Der Wunsch, Schwächere zu schützen reicht nicht aus für ein Verbot. Jeder, er der die Burg besucht, fährt dahin, fast alle mit dem Auto. Und wenn sie das un, gefährden sie Andere. Z.B. Fußgänger und Radfahrer. Will man auch Besichtigungsausflüge verbieten, weil nicht nötig und Schwächere, also z.B. Fußgänger vor nicht nötigem Autoverkehr geschütt werden sollen?

      Man sollte mit der Formulierung von Grundsätzen wie "Ein Verbot, das Schwächere schützt, muß eingehalten werden" ein bißchen zurückhaltender sein. Es sollte in Einzelfall geprüft werden, ob ein Verbot sinnvoll ist.
      Ein Musterbeispiel von dem Egosimus was Photograph geraaaade getippt hat.
      Natürlich kann der Inhaber der Burg auch erst warten BIS eine 2 kg Drohne einem Kind auf den Kopf donnert und es Stirbt!
      Evtl...aber nur evtl kann dann nach Deiner Meinung nach mal drüber diskutiert werden ob es weiterhin erlaubt sein sollte über der Burg zu Fliegen....
      Das erklär dann mal den Eltern / Angehörigen ! :thumbdown:

      Und: Keiner der Besucher der Burg muß damit rechnen das im ein 2 Kg Teil auf den Kopf fällt...das mal das Grundrecht Nr.1 !
    • So, ich denke, jetzt hatte jeder die Gelegenheit, seine Position darzulegen. Jeder hat seine Berechtigung, auch wenn nicht immer jedem anderen genehm dargestellt, denke ich. Klar, wir werden den Burgherrn nicht vom Ändern seiner Einstellung überzeugen, schon gar nicht, da wir uns offensichtlich selber nicht einig sind. Zunächst müssen wir die Entwicklung mal so hinnehmen, denke ich.

      Ein guter Zeitpunkt, hier mal zu schließen und die Gemüter bezüglich diesen Themas mal etwas akühlen zu lassen. Nichts für ungut - hier wird nun geschlossen. Bin sicher, wir bekommen mal wieder ein neues Thema dieser Art.
    • RC-Role schrieb:

      Die können das handhaben wie die Burg Hohenzollern:

      An-, Um- oder Überflüge aus größerer Distanz...
      Folgendes Szenario. Start und Landung außerhalb des Grundbesitzes Hohenzollern. Während des Fluges läuft der Pilot zur Burg hin und wieder zurück. 1 km in 10 Min hin, 5 Minuten Fotoflug, 1 km in 10 Min zurück, 5 min Reserve. Kopter andauernd unter VLOS gesteuert.

      Darf mir Burg Hohenzollern den Gebrauch einer Fernsteuerung auf ihrem Gelände verbieten?
      (wir reden jetzt nicht vom Überflug eines Wohngrundstücks usw.)
    • Flyer5404 schrieb:

      RC-Role schrieb:

      Die können das handhaben wie die Burg Hohenzollern:

      An-, Um- oder Überflüge aus größerer Distanz...
      Folgendes Szenario. Start und Landung außerhalb des Grundbesitzes Hohenzollern. Während des Fluges läuft der Pilot zur Burg hin und wieder zurück. 1 km in 10 Min hin, 5 Minuten Fotoflug, 1 km in 10 Min zurück, 5 min Reserve. Kopter andauernd unter VLOS gesteuert.
      Darf mir Burg Hohenzollern den Gebrauch einer Fernsteuerung auf ihrem Gelände verbieten?
      (wir reden jetzt nicht vom Überflug eines Wohngrundstücks usw.)
      Ich lass n Zwanni springen, wenn du das durchziehst! Wer legt noch was drauf?
    • Flyer5404 schrieb:

      Folgendes Szenario. Start und Landung außerhalb des Grundbesitzes Hohenzollern. Während des Fluges läuft der Pilot zur Burg hin und wieder zurück. 1 km in 10 Min hin, 5 Minuten Fotoflug, 1 km in 10 Min zurück, 5 min Reserve. Kopter andauernd unter VLOS gesteuert.
      Das will ich sehen ... da hoch und wieder runter in jeweils 10 Minuten :D


      Quelle
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • RC-Role schrieb:

      Die kommen dir dann bestimmt noch mit der nicht über Menschenansammlung Nummer. Während der Öffnungszeiten ist ja immer was los.
      Zur Präzisierung. Allein wegen Wohngrundstück und (Gefahr von) Menschenmenge aka Touristenfalle sollte man schon seine 100 Meter Abstand zur Burgmauer einhalten. Allerdings ist dann da noch die Kleinigkeit von Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet, sagt map2fly.flynex.de/ netterweise. Vielen Dank, LuftVOneu.