@sigg72
Wenn Du das beim privaten Autoverkauf nicht machst, musst Du evtl. mit den Konsequenzen leben, sollte der Käufer mit dem noch nicht umgemeldeten Fahrzeug einen Unfall bauen.
Beim Autohändler muss ich für eine Probefahrt den Füherschein vorlegen und beim Kauf die Deckungskarte.Eure Meinungen über Aufklärung durch Händler und Hersteller kann ich allerdings nicht teilen. Autohersteller und Händler müssen einen Käufer auch nicht über die Gesetzmäßigkeiten im Straßenverkehr aufklären.
Wenn Du das beim privaten Autoverkauf nicht machst, musst Du evtl. mit den Konsequenzen leben, sollte der Käufer mit dem noch nicht umgemeldeten Fahrzeug einen Unfall bauen.
Luftfahrzeugfernführer:
ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
P1 "Little Brother" D-LDS-05
Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
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