Drohnenspezifischer Gegentrend im "Real Life" trotz Medialer Weltuntergangsstimmung

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drohnenspezifischer Gegentrend im "Real Life" trotz Medialer Weltuntergangsstimmung

      Es ist schon verblüffend. Lt.der Medien und sogar auf höchstministerieller Bundesebene sind unsere Drohnen die Inkarnation des Bösen, schuld am bevorstehenden Weltuntergang, oder zumindest am Ende des Bürgerlichen Daseins und unserer Mobilität per Fkugzeug, Auto oder zu Fuss.

      Doch was erlebt man als "Drohnenflieger"?
      Die DMO verdoppelte bei gleichbleibendem Versicherungsbeitrag im vergangenen Jahr die Rchtsschutzsumme.

      Nach und nach vereinfachten im Laufe des letzten Jahres die drei grossen Flughafenbetreiber per NFL das Fliegen im CTR-Bereich verschiedener grosser Airports.

      Rheinland-Pfalz muss seine sehr strenge Auslegung der Aufstiegserlaubnispflicht für Kamerakopter an die deutlich weniger strenge in den übrigen Bundesländern anpassen.

      Bayern und Thüringen klingt sich mit einer Allgemeinverfügung aus der Allgemeinen Aufstiegserlaubnispflicht für Nichtfreizeitflüge aus.

      Und jetzt ist in den USA das Hersusnehmen aus der Registrierungspflicht von Koptern bis fast 2kg im Gespräch.

      Registrierungspflicht für Drohnen ade? Tut sich da in den USA etwas?

      Auch wenn gefühlt wöchentlich weltweit ein kapitaler Drohnenunfall geschieht, zuletzt auf der Burg der Hohenzoller, scheint das Gefahrenpotential welches durch übermütige Familienväter und ihren fliegenden Kisten ausgeht geringer zu sein, als angenommen.
      Luftfahrzeugfernführer:
      ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
      P1 "Little Brother" D-LDS-05
      Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
    • also ich bin seit anfang dezember kopterpilot und habe nun knapp 23 flug-std. und gut 130 flug-km in knapp 160 flügen mit dem P3S absolviert.

      böse blicke oder das vermeintlich schlechte drohnenbesitzer-image, welches unsere lügenpresse immer massiver den allesgläubigen konsumenten auftischt ("was in der zeitung steht oder im radio gesagt oder im TV gezeigt wird, muss stimmen"), habe ich noch nicht erleben bzw. mir vorwerfen lassen dürfen... im gegenteil; spaziergänger, fahrradfahrer, anhaltende autofahrer, etc. kommen freundlich auf mich zu, beobachten interessiert und (vor allem die herren) fragen technische fragen. ^^

      trotz (oder gerade wegen) dieser heftigen negativ-propaganda, bin ich in dieser hinsicht positiv von den reaktionen der leute überrascht und hoffe, das bleibt so.

      tolles beispiel von heute: da habe ich den P3S am rande eines elbe-radwegs angeschalten und (IMU) aufwärmen lassen. da kam ein reiter-paar im rentenalter mit gemächlichen trab des weges und die meinten nur lachend, ich solle doch bitte nicht genau jetzt starten, da sie sonst wohl rasanter ans ziel kämen, als sie eigentlich vorhatten... :D
      I-LL FLY WITH YOU
    • Sorry für die große Schrift, hier nochmal nach den Regeln.

      Die meiste Stimmung gegen Drohnen wird verursacht durch:

      Sensationslüsterne Journalisten

      GEZ Dramatoren

      Oberlehrer in Foren, die viele Beiträge kaputtmachen.

      Ein Beispiel eines aktuellen Threads, welcher wieder geschlossen wurde:

      Über den Wolken

      Achtet darauf, es fangen immer wieder die Gleichen an... Einige Wenige die nicht mal situativ ne 9 ne 8 sein lassen können. Meist wird solang gebohrt, bis sie ihr Ziel erreichen.
      Mit allen Mitteln.

      Meine Meinung.

      Lg
      Flitzi
    • Ach ja, Zürich in der Schweiz hob das generelle Drohnenverbot ebenfalls wieder auf, da die BAZL-Vorschriften ausreichen.
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    • @All: Habe jetzt hier auf Anregung des TE mal etwas aufgeräumt. Alle Beiträge welche sich um das Thema "Wolkenflug" gedreht haben, habe ich in den ursprünglichen Thread Über den Wolken verschoben, da diese sich auch auf diesen bezogen haben. Das Thema dort bleibt jedoch weiterhin geschlossen.

      Hier habe ich wieder aufgemacht, mit der Bitte beim Thema zu bleiben !!!
    • borg schrieb:

      Rheinland-Pfalz muss seine sehr strenge Auslegung der Aufstiegserlaubnispflicht für Kamerakopter an die deutlich weniger strenge in den übrigen Bundesländern anpassen.

      Bayern und Thüringen klingt sich mit einer Allgemeinverfügung aus der Allgemeinen Aufstiegserlaubnispflicht für Nichtfreizeitflüge aus.
      Wo steht das denn ?
    • Ist im allgemeinen Bekannt. War ca. im Sept. 2015. Das zuständigen Ministerum in RLP hat seine Web-Seite angepasst und den Passus mit der AE-Pflicht für Flugmodelle mit Kamera offline Genommen. Auf direkte telefonische Anfrage bei dem Ministerium, wurd Bestätigt, dass RLP die Regelung aus den "Allgemeinen Grundsätzen des Bundes und der Länder" übernommen hat. Bundesrecht steht über Landesrecht.

      Edit: War dann wohl doch erst im Oktober.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()