Die DFS (Deutsche Flugsicherung) ist der Meinung,
"Nachts darf der Flugbetrieb nur durchgeführt werden, wenn das Fluggerät mit Beleuchtung nach Anlage 1 zur LuftVO ausgerüstet ist."
In wiefern das rechtliche Gültigkeit hat, kann ich nicht beurteilen.
"Nachts darf der Flugbetrieb nur durchgeführt werden, wenn das Fluggerät mit Beleuchtung nach Anlage 1 zur LuftVO ausgerüstet ist."
In wiefern das rechtliche Gültigkeit hat, kann ich nicht beurteilen.
Mein Hangar:
DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern