Nachtflug --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • die haben das ganz geschickt gemacht

      C0 = kein grünes Blinklicht in der vorgeschriebenen Austattungsliste und MTOM von weniger als 250 g einschließlich Nutzlast
      C1 = grünes Blinklicht in der Ausstattungsliste vorgeschrieben
      C2 = grünes Blinklicht in der Ausstattungsliste vorgeschrieben
      C3 = grünes Blinklicht in der Ausstattungsliste vorgeschrieben

      bedeutet also C0, kein legaler Nachtflug möglich wenn das MTOM überschritten wird
    • ... bedeutet also C0, C1, C2, C3: kein Flug möglich, wenn das MTOM überschritten wird. Und es gibt ja nun auch C0er, die das grüne Blinklicht schon integriert haben.

      Für die C-klassifizierten ist das ja klar. Aber die Diskussion beschränkt sich hier gerade nicht nur auf die C-klassifizierten UAS.


      Jens Wildner wrote:

      Steht evtl. in der englischen Version von UAS.OPEN.060 , dass der Pilot sicher stellen muss, dass seine Drohne, für die Sichbarkeit bei Nacht, mit einem grünen Blinklicht ausgerüstet ist, also so wie es in deutsch bei UAS.SPEC.050 steht?
      Sinngemäß ja, aber anders formuliert: der Fernpilot muss sicherstellen, dass ein grünes Blinklicht am unbemannten Luftfahrzeug aktiviert ist. ... Das setzt voraus, dass eins vorhanden ist. Oder was meinst du?

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    • willi62 wrote:

      es gibt ja nun auch C0er, die das grüne Blinklicht schon integriert haben
      Das nicht aus geht beim Filmen? Welche ? Bei der Mini 4 habe ich ehrlich gesagt am Tage noch nicht so direkt drauf geachtet. Und im Dunklen bin ich mit der noch nicht geflogen.
    • Bitte nicht ständig das Thema wechseln oder erweitern. Einfach nur mal Nachtflug! Und was sagt die EU dazu?
      (Das ist ja - soviel ich weiß - selbst bei den DJI C1-Koptern ausstattungstechnisch auch noch nicht realisiert. Da blinkt es auch nur grün, wenn die Kamera aus ist ... ist also kein Nachtfluglicht.)

      Und insofern kann ich bei der Mini 3 Pro durchaus dafür sorgen, dass gem. UAS.OPEN.060 das grüne Blinklicht aktiviert ist.

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    • willi62 wrote:




      Für die C-klassifizierten ist das ja klar. Aber die Diskussion beschränkt sich hier gerade nicht nur auf die C-klassifizierten UAS.

      Nun, bei Bestand wo Gewichtsreserven vorhanden sind, ist dann ja mind. Kompetenzprüfung und/oder A1 bzw. A3.
      Die Sub 249 g Klasse hat dann im günstigsten Fall, wenn also mit Zusatzlicht weiterhin unter 249 g, einfach Glück gehabt.
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      Hallo zusammen,
      10 Seiten für ein Blinklicht :whistling:

      Ich würde auch mal gerne in der Dämmerung fliegen und den
      LiDAR-Scanner ausprobieren.
      Habe jetzt dieses Blinklicht in Erwägung gezogen
      Link zu eBay
      Wenn ich das hier jetzt alles richtig verstanden habe reicht 1 Licht von oben auf der Drohne ?( :huh: ?(
      Welchen Impuls 500ms oder 1000ms :?:
      Oder auf Nr sicher nach vorne 2 nach hinten 2 und einmal oben drauf :whistling: ?( :whistling:
      Nachtrag
      Da sie heute schon ankommen soll drückt mir der Schuh jetzt schon ein wenig :D
      Bin wirklich gespannt,denke das ist schon eine andere Hausnummer wie die Mini4 Pro.
      Oder gleich 5 Lichter bestellen zur not 4 in Reserve :whistling: 8|
      Noch einen Nachtrag...
      keine Geduld gerade....habe jetzt 3 bestellt,wäre 1x vorne 1x hinten 1x oben.
      Hoffe das sie wenigstens bis zum Wochenende ankommen werden...
      Gruß
      Alex

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      A-S wrote:

      keine Geduld gerade....habe jetzt 3 bestellt,wäre 1x vorne 1x hinten 1x oben.
      Yes, Kirmes! Dabei ist ausschließlich ein nach unten abstrahlendes grünes Blinklicht gefordert. ;)

      (Aus Gründen der Unterscheidbarkeit von Drohnen zu manntragenden Luftfahrzeugen durch Personen vom Boden aus, siehe 945/2019, die C-Klassen-Anforderungen).
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      was Seneca vor 2000 Jahren schon wusste gilt heute auch für den Nachtflug: "Es ist mehr die Qualität als die Quantität, die zählt". Kann man auf vieles anwenden, Lichter, smilies, ...
      In o.g. Durchführungsverordnung steht im Teil A, Kategorie offen "muss der Fernpilot, sofern es sich um einen Nachtflug handelt, sicherstellen, dass an dem unbemannten Luftfahrzeug das grüne Blinklicht eingeschaltet ist". Bzgl. der Frage Impuls 500ms oder 1000ms ist dort nichts definiert.
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
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      Die bei der Air 3S vorhandene Beleuchtung ist in der Nacht hervorragend gut zu sehen. Da braucht es meiner Meinung nach keine zusätzlichen Blinklichter. Ich kann die Drohne mit den serienmässigen Lichtern über deutlich weitere Distanzen (mindestens doppelt so weit) verfolgen als bei Tageslicht.
      Das Nachtfliegen macht mit der 3S riesigen Spass!
      Happy landings, Michael
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      tw463 wrote:

      Die bei der Air 3S vorhandene Beleuchtung ist in der Nacht hervorragend gut zu sehen. Da braucht es meiner Meinung nach keine zusätzlichen Blinklichter. Ich kann die Drohne mit den serienmässigen Lichtern über deutlich weitere Distanzen (mindestens doppelt so weit) verfolgen als bei Tageslicht.
      Das Nachtfliegen macht mit der 3S riesigen Spass!
      Ändert aber doch nichts an der Gesetzeslage
      .....oder..... ?( :whistling: ?( ......

      Bin mir nicht sicher,aber glaube auch bei der Air3s werden bei Video automatisch die vorderen Lichter ausgeschaltet.
      Daher wohl zwingend die Zusatz Beleuchtung.
      Ganz gleich wie es nun vorgeschrieben ist,ich denke dies sollte von oben ebenso ersichtlich sein wie von unten,da Manntragend eigentlich fast immer höher unterwegs ist,sollte es auch von oben ersichtlich sein.... :whistling:
      Nachtrag
      Vielleicht 2 Lichter....
      Eins am vorderen Arm nach unten und eins gegenüber hinten nach oben gerichtet.
      Denke damit kann man doch nichts falsch machen.... :whistling:
      Gruß
      Alex

      The post was edited 4 times, last by A-S: Nachtrag/Korrekturen ().

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      Die Lichter kann man eingeschaltet lassen.
      Ganz abgesehen davon, die Mindestflghöhe von Flugzeugen und Helikoptern ist 150 und über dicht besiedeltem Gebiet sogar 300m (1000 Fuss), wenn ich das noch richtig im Kopf habe. Mit deinen Maximum 120 m bleibst du da immer drunter. Diese Minimalflughöhen wird in der Nacht kaum einer ausnutzen, denn das ist viel zu heikel.
      Falls trotzdem einmal ein Rettungshubschrauber im Anflug sein sollte, tauchst du mit deiner Drohne so tief wie möglich ab, oder kehrst gleich zurück. Du hörst den Hubschrauber ja schon von weitem anfliegen. Tief über Hausdächern bist du absolut sicher, wenn du dich nicht direkt neben einem potentiellen Landeplatz befindest. Hubschrauber brauchen Platz zum Landen, besonders in der Nacht.

      Abgesehen davon kannst du davon ausgehen, dass alle Rettungshubschrauber FLARM eingebaut und aktiviert haben. Damit können sie dich grob lokalisieren und erkennen dich bald.
      Deshalb ist es fahrlässig, wenn man die Lokalisierungsfunktion (hab jetzt grad nicht im Kopf, wie die sich bei DJI nennt) ausschaltet.

      Redet doch keine Probleme herbei, die in der Realität gar nie auftreten werden.
      Happy landings, Michael
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      Im meiner Region sind sehr viele
      Hobby-Piloten unterwegs,mit Segelflieger,
      kleine Sportflugzeuge,Drachen,und Gleitschirme.(motorisiert)
      Es gibt viele sehr kleine Flughäfen.
      Da kommt es schon des öfteren vor das sie auch mal deutlich tiefer unterwegs sind !!
      Ob erlaubt oder nicht....
      Sie haben dennoch grundsätzlich Vorrang!!!
      Gibt nicht nur Hubschrauber und Verkehrsflugzeuge.
      Gruß
      Alex
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      tw463 wrote:

      Die bei der Air 3S vorhandene Beleuchtung ist in der Nacht hervorragend gut zu sehen.
      Wäre ja schlimm, wenn die Air 3S als C1-Drohne nicht schon von Hause aus über das vorgeschriebene gesetzeskonforme Nachtfluglicht verfügen würde ... obwohl, wie wir wissen hatte die Avata 2 es auch nicht ... aber daraus wird DJI ja hoffentlich gelernt haben.

      Aber es würde mich nicht wundern, wenn A-S nichts an möglicher Zusatzausrüstung auslässt. ^^
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      tw463 wrote:


      Deshalb ist es fahrlässig, wenn man die Lokalisierungsfunktion (hab jetzt grad nicht im Kopf, wie die sich bei DJI nennt) ausschaltet.
      Nicht fahrlässig, sondern verboten! So diese Funktion in der Drohne verfügbar ist, muss sie auch aktiviert sein und bleiben.
      Und nicht aus der Drohne einen fliegenden Weihnachtsbaum machen. Die Vorschrift besagt ein grün blinkendes Blinklicht an der Unterseite - alles andere trägt nur zur Gewichtserhöhung bei. Bei manchen Drohnen ist dabei schon dieses eine untere Blinklicht fraglich.
      siehe auch hier:
      Ohne Flügel ist es nicht einfach zu fliegen
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      @tw463:
      Kurze OT-Zwischenfrage: welches DJI-System bitte soll sich im FLARM bemerkbar machen?
      FLARM nutzt in Europa mW die Frequenzen 868,2 und 868,4 MHz.
      Die Standortdaten mit eID, die (mit etwas Glück) über die Dronespotter-Apps empfangen werden können, gehen soviel ich weiß im GHz-Bereich aus der Drohne raus (WLAN) - und haben damit eine überschaubare Reichweite.

      The post was edited 1 time, last by willi62 ().

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      @tw463 gab das zum Besten. Hatte mich etwas überrascht. Deswegen meine Nachfrage.

      tw463 wrote:

      Abgesehen davon kannst du davon ausgehen, dass alle Rettungshubschrauber FLARM eingebaut und aktiviert haben. Damit können sie dich grob lokalisieren und erkennen dich bald.
      Die Fernidentifikation wird kaum zur Kollisionsvermeidung beitragen. (Natürlich muss sie eingeschaltet sein - aber nicht nur im Nachtflug.)
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      Jetzt habt ihr mich gerade unsicher gemacht, deshalb habe ich kurz gegoogelt. So wie ich das interpretiere, sind es nur die moderneren Geräte, die unsere Daten empfangen und interpretieren können. Allerdings ist damit zu rechnen, dass Rettungshelikopter und dergleichen mit modernsten Geräten ausgerüstet sind.
      Hier, der erste Link, der mir dazu über den Weg gelaufen ist: flarm.com/en/drones/remote-id-for-uav/
      Happy landings, Michael
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      tw463 wrote:

      Jetzt habt ihr mich gerade unsicher gemacht, deshalb habe ich kurz gegoogelt. So wie ich das interpretiere, sind es nur die moderneren Geräte, die unsere Daten empfangen und interpretieren können. Allerdings ist damit zu rechnen, dass Rettungshelikopter und dergleichen mit modernsten Geräten ausgerüstet sind.
      Hier, der erste Link, der mir dazu über den Weg gelaufen ist: flarm.com/en/drones/remote-id-for-uav/
      Schaust hier...
      Fernidentifizierung / tracking / remote-ID: Aeroscope, Drone Scanner app etc.
      Beitrag #512
      Gruß
      Alex