Nachtflug --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • @A-S

      Hier geht es nicht um irgendwelche Handy Apps, sondern darum, womit jene Luftrfahrzeuge ausgerüstet sind, die unseren Flugweg auf legale Weise kreuzen können, wenn wir uns an die Luftverkehrsregeln halten. Dabei diskutieren wir hier primär über Nachtflüge.
      Schau dir auch noch folgenden Link an: flarm.com/de/drohnen/

      Ein Luftfahrzeug ist dermassen teuer in der Anschaffung und im Unterhalt, dass professionelle Rettungsdienste (und das sind so ziemlich die Einzigen die, die uns bei Nacht in die Quere kommen können) nach Möglichkeit die modernste Sicherheitstechnik einsetzen. Über die übersehbaren Anschaffungskosten für Geräte, wie das im vorherigen Link gezeigte, zerbricht sich in zentraleuropäischen Ländern keiner den Kopf. Es ist ein Plus an Sicherheit und wird selbstverständlich eingebaut.

      Sorry, habe gerade gesehen, dass ich das falsche Gerät verlinkt habe. Im Link geht es um Sendeeinheiten. Für die Recherche um Empfänger fehlt mir im Moment die Zeit, aber die werden bestimmt auch angeboten.
      Happy landings, Michael

      The post was edited 5 times, last by tw463 ().

    • FLARM ist interessant, und als einfaches ADS-B Derivat ein Schritt in die richtige (weil preiswertere) Richtung, aber es ist ein proprietäres System mit einem proprietären Protokoll, was für mich die Verwendung in deutschen BOS Helis doch recht unwahrscheinlich macht, aber wissen tue ich es nicht. Im Zuge von U-Space und zukünftiger Drohnen-Autonomie wird da aber sicher was in der Richtung kommen, zumindest was den Empfang von Remote ID angeht.

      The post was edited 2 times, last by skyscope ().

    • Flarm wurde in der Schweiz um die Jahrtausendwende von ein paar jungen Segelfliegern der akademischen Segelfluggruppe auf dem Flugplatz Birrfeld entwickelt und ist hier deshalb gut verbreitet. Auch sämtliche REGA-Helis sind damit ausgerüstet, weil Kabel und Heuseile, die in den Bergen schon für einige tragische Unfälle verantwortlich waren, in der Datenbank eingetragen sind. Im Alpenraum ist das ein Stück Lebensversicherung.
      Ich selbst habe einmal ein Seil erst gesehen, nachdem ein anderer Drachenflieger damit kollidiert ist. Glücklicherweise war sein Fallschirm wenige Meter über dem Boden endlich offen.

      Ich muss zugeben, dass ich mich etwas weit aus dem Fenster gelehnt habe. Ich weiss gar nicht mit Sicherheit, ob die gegenwärtigen FLARM-Geräte unsere Remonte-ID tatsächlich schon empfangen und einberechnen können, denn möglicherweise habe ich etwas falsch interpretiert. Sorry.
      Wenn sie noch nicht auf dem Markt sein sollten, werden solche Systeme aber sicher bald kommen.

      Ob mit oder ohne elektronische Systeme. Solange kein Motorengeräusch zu hören ist, sind Nachtflüge innerhalb der Grenzen des Erlaubten absolut problemlos und ungefährlich. Sobald sich ein Rotorgeräusch ankündigt muss man dann halt vernünftig reagieren. Je nach Distanz müsste man allenfalls darüber nachdenken die direkte Sichtverbindung aufzugeben und mit Navigation über die Kamera Schutz zwischen zwei Häusern oder sonst ein ruhiges Plätzchen zu suchen. Je nach Batterielevel wäre sogar eine Landung ohne direkte Sicht angebracht, denn es könnte fatal sein, wenn die Drohne im falschen Moment zum automatischen Rückflug ansetzt. Also auch hier, immer mit genügend Reserve unterwegs sein!
      Happy landings, Michael

      The post was edited 1 time, last by tw463 ().

    • Das mit der Reserve im Tank ist nochmal ein guter Hinweis, der den Unterschied machen könnte. Danke!

      Ich frage mich gerade bei allem technischen Hin und Her, ob ein der Pilot eines Rettungshubschraubers im Anflug wirklich die Zeit hat oder sich die Zeit nimmt, auf Drohnen oder Signale von ihnen zu achten. Ich kann mir zumindest vorstellen, dass der gerade mit anderen Dingen bei Nacht beschäftigt ist. Alles natürlich reine Spekulation und ungeachtet möglicher Pflichten des Piloten.
    • tw463 wrote:

      Ob mit oder ohne elektronische Systeme. Solange kein Motorengeräusch zu hören ist, sind Nachtflüge innerhalb der Grenzen des Erlaubten absolut problemlos und ungefährlich.
      Vorsichtig damit, das stimmt so nicht immer, ich hatte in den Jahren mehrfach mit Helis zu tun, und es gab Situationen, wo ich den Heli erst gehört habe, als ich ihn schon recht nah sah. Alles auch eine Frage der Windsituation und -richtung sowie der Umgebungsgeräuschkulisse.

      Am gefährlichsten für uns sind aber Gleitschirmflieger (bzw. wir für die), insbesondere in den Bergen rund um nicht einsehbare Kuppen. Die fliegen allerdings selten Nachts. ;)

      In dem Zusammenhang, älter, dennoch relevant: drohnen-forum.de/index.php/Thr…gegnung-mit-Kleinfugzeug/

      The post was edited 1 time, last by skyscope ().

    • Zu diesem Thema ist mir noch eine Frage eingefallen:
      Wie genau würde sich eine Air 3S mit ihrem Lidar-System nachts in dicht besiedeltem Gebiet verhalten, wenn ich auf 20m sinke und die Rückkehrhöhe ebenfalls auf diesen Wert begrenze?
      Eigentlich sollte sie ihren Weg trotzdem irgendwie finden und den Flugverkehr nicht mehr gross gefährden können. Allerdings traue ich mich nicht, so etwas auszutesten.
      Würde die Drohne auf der maximal erforderlichen Höhe bleiben oder würde sie nach dem Überfliegen eines höheren Hindernisses wieder auf 20m absinken?
      Happy landings, Michael
    • Comp4ny wrote:

      -- ANMERKUNG: Willst du die Drohne auch Nachts fliegen, brauchst du eine C1 Zertifizierung & einen Drohnenführerschein.
      Deine Zeile kann ich nicht ganz nachvollziehen.
      Ich hab den Kenntnisnachweis erst neulich erworben. Da ist mir eine Anforderung wegen Nachtflügen nicht untergekommen.

      Auch eine schnelle Suche ergab nix Anderes:
      --> drohneversicherungsvergleich.d…s-oder-im-dunkeln-fliegen

      Lediglich eine Beleuchtung, damit VLOS funktioniert, ist bei Dunkelheit nötig.
      DJI Mini 4 Pro - Fly More Combo mit ND-Filtersatz von FPV-Tosky
      EU-Kompetenznachweis A1/A3
    • DerAndi wrote:

      Comp4ny wrote:

      -- ANMERKUNG: Willst du die Drohne auch Nachts fliegen, brauchst du eine C1 Zertifizierung & einen Drohnenführerschein.
      Deine Zeile kann ich nicht ganz nachvollziehen.Ich hab den Kenntnisnachweis erst neulich erworben. Da ist mir eine Anforderung wegen Nachtflügen nicht untergekommen.

      Auch eine schnelle Suche ergab nix Anderes:
      --> drohneversicherungsvergleich.d…s-oder-im-dunkeln-fliegen

      Lediglich eine Beleuchtung, damit VLOS funktioniert, ist bei Dunkelheit nötig.
      Das Problem ist, bei Nachtflügen, reicht die Beleuchtung zur Positionsbestimmung der C0 Drohnen nicht aus, um gesehen zu werden.
      Ja grundsätzlich musst du VLOS fliegen. Aber nehmen wir die Potensic ATOM 2 als Beispiel, hat sie keine Positionslichter die seitlich abstrahlen und gesehen werden können.
      Sie hat eine kleine LED hinten, das wars und die reicht gerade so aus dass du deine Drohne noch sehen kannst, wenn sie von dir wegfliegt.
      Aber alle anderen können sie nicht sehen.

      Das LBA schreibt hier zb.:

      Luftfahrtbundesamt wrote:

      Im Gegensatz zum bisherigen deutschen Recht sind Flüge von UAS bei Nacht nicht ausgeschlossen und bedürfen damit keiner besonderen Genehmigung. Das UAS muss während des Betriebs bei Nacht mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein. Der Flug ist, wie am Tage, in direktem Sichtkontakt zwischen Fernpilot und Drohne durchzuführen. Zusätzliche Positionslichter, die die Beurteilung der Lage des UAS im Raum erleichtern, sind empfehlenswert.
      Dazu gehört aber noch deutlich mehr. Hier einmal der Verweis auf: Durchführungsverordnung Nr. 923/2012 SERA.3215
      Was du also demnach bei Nachtflügen an der Drohne brauchst sind:

      - Positionslichter (ROT, GRÜN, WEIß)

      Display Spoiler
      So anzubringen:


      - Antikollisionslichter
      Zusätzlich 2 weiße Lichter oben und unter der Drohne. Streng genommen.



      Aurelian wrote:

      h denke mal, dass am Ende beide Drohnen gut sind. Mit DJI macht man bestimmt nichts falsch, und die Atom 2 ist dann halt mal etwas anderes. Und sicher ebenso gut.

      DJI ist halt der Marktführer weil es sehr lange keine Konkurrenz gab. Potensic würde ich persönlich auf Platz 2 packen.
      Ob nun die ATOM 2 oder Mini 4K - mit beiden Drohnen macht man nichts falsch.
    • Comp4ny wrote:

      Das Problem ist, bei Nachtflügen, reicht die Beleuchtung zur Positionsbestimmung der C0 Drohnen nicht aus, um gesehen zu werden.

      Das kann sein, wo steht das? Die Mini4Pro hat nur an den beiden hinteren Propellern Positionslichter.
      Ob das ausreichend ist, kann ich nicht beurteilen, ich bin noch nicht bei Nacht geflogen. Lasse ich die M4P auf mich zufliegen, dürfte ich nicht allzu viel sehen? Muss ich erst testen.

      Comp4ny wrote:

      Das LBA schreibt hier zb.:
      'Das UAS muss während des Betriebs bei Nacht mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein.'
      Dagegen ist ja nix einzuwenden. Die Mini4Pro hat derer zwei ...

      Comp4ny wrote:

      Was du also demnach bei Nachtflügen an der Drohne brauchst sind:
      Das PDF habe ich mir angesehen und mehrfach durchsucht.
      Ich konnte keinen Hinweis finden, wie viele Positionslichter vorgeschrieben sind. an den Fundstellen wurde nur beschrieben, wie bei Landelichtern und Positionslichtern mittels Aus- und Einschalten Signale übermittelt werden.
      Auch ein Hinweis auf die von Dir beschriebenen Antikollisionlichter fehlt dort komplett.
      Auch eine 'Montage-Beschreibung' (ROT/GRÜN/WEISS) fehlt im Dokument gänzlichst, die in deinem Spoiler verborgen ist.

      Ich denke mal, die Mini4Pro dürfte ich, so wie die serienmäßig ausgestattet ist, in der Nacht fliegen lassen. Zumindest im Handbuch ist dazu nichts gegenteiliges beschrieben.
      Von daher glaube ich, die von die angeführten weiteren 'Must haves' sind nicht zwingend erforderlich.
      DJI Mini 4 Pro - Fly More Combo mit ND-Filtersatz von FPV-Tosky
      EU-Kompetenznachweis A1/A3
    • DerAndi wrote:

      Comp4ny wrote:

      Display Spoiler
      Das Problem ist, bei Nachtflügen, reicht die Beleuchtung zur Positionsbestimmung der C0 Drohnen nicht aus, um gesehen zu werden.
      Display Spoiler
      Das kann sein, wo steht das? Die Mini4Pro hat nur an den beiden hinteren Propellern Positionslichter.
      Ob das ausreichend ist, kann ich nicht beurteilen, ich bin noch nicht bei Nacht geflogen. Lasse ich die M4P auf mich zufliegen, dürfte ich nicht allzu viel sehen? Muss ich erst testen.

      Comp4ny wrote:

      Das LBA schreibt hier zb.:
      'Das UAS muss während des Betriebs bei Nacht mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein.'Dagegen ist ja nix einzuwenden. Die Mini4Pro hat derer zwei ...

      Comp4ny wrote:

      Was du also demnach bei Nachtflügen an der Drohne brauchst sind:
      Das PDF habe ich mir angesehen und mehrfach durchsucht.Ich konnte keinen Hinweis finden, wie viele Positionslichter vorgeschrieben sind. an den Fundstellen wurde nur beschrieben, wie bei Landelichtern und Positionslichtern mittels Aus- und Einschalten Signale übermittelt werden.
      Auch ein Hinweis auf die von Dir beschriebenen Antikollisionlichter fehlt dort komplett.
      Auch eine 'Montage-Beschreibung' (ROT/GRÜN/WEISS) fehlt im Dokument gänzlichst, die in deinem Spoiler verborgen ist.

      Ich denke mal, die Mini4Pro dürfte ich, so wie die serienmäßig ausgestattet ist, in der Nacht fliegen lassen. Zumindest im Handbuch ist dazu nichts gegenteiliges beschrieben.

      Von daher glaube ich, die von die angeführten weiteren 'Must haves' sind nicht zwingend erforderlich.
      [/quote]Das sind keine "Must haves", sondern vorgeschrieben worauf man beim Nachtflug achten muss und unter welchen Vorgaben. Dazu habe ich ua. die Verordnungen, hier SERA zb.

      Die Lichter an der M4P sind keine Positionslichter oder Antikollitionslichter, sondern Status LED und noch dazu nicht den Vorgaben entsprechend in der Helligkeit und dem vorgeschriebenen Winkel.

      Die Verordnungen und, davon ab dass das Netz voll ist, geben hier genug Auskünfte über diese Thematik und letzten Endes muss jeder Drohnenpilot selber entscheiden wie er handelt oder ob er das Risiko in Kauf nehmen will.
    • Schade, dass Du nicht auf meine Darstellung eingegangen bist.
      Zudem bleibst Du bei Deiner Darstellung, ohne auch nur einen einzigen passenden Leselink mitzugeben.

      Ich bleibe dabei, sobald ein grünes Blinklicht an einer C-Klasse-Drohne in der offenen Kategorie angebracht ist, ist es ohne spezielle Genehmigung erlaubt, auch in der Nacht zu fliegen.

      Würde ich Deinen Ausführungen folgen, würde die Mini4P nämlich nicht mehr fliegen dürfen, weil ich noch zusätzliche Lichter anbringen müsste und somit die 250gr erreichen oder überschreiten würde.
      DJI Mini 4 Pro - Fly More Combo mit ND-Filtersatz von FPV-Tosky
      EU-Kompetenznachweis A1/A3
    • Comp4ny wrote:

      ... Hier einmal der Verweis auf: Durchführungsverordnung Nr. 923/2012 SERA.3215
      Wieder einer, der den Geltungsbereich nicht gelesen hat ...
      Im übrigen sind lt. der 945er VO an Drohnen nur Beleuchtungseinrichtungen zulässig, die nicht Beleuchtungseinrichtungen der bemannten Luftfahrt verwechselt werden können. Spätestens hier hätte der Groschen fallen können. ;)
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
    • C1-, C2-, C3-klassifizierte Drohnen sollten über das notwendige und hinreichende (solange sie als Flugmodelle betrieben werden) grüne Nachtflugblinklicht herstellerseitig verfügen - sonst hätten sie eigentlich ihr Klassenzertifikat nicht erhalten dürfen (wie zB Avata 2).

      Ansonsten bringt man ein solches an - soweit die MTOM das hergibt.
    • New

      willi62 wrote:

      C1-, C2-, C3-klassifizierte Drohnen sollten über das notwendige und hinreichende (solange sie als Flugmodelle betrieben werden) grüne Nachtflugblinklicht herstellerseitig verfügen - sonst hätten sie eigentlich ihr Klassenzertifikat nicht erhalten dürfen (wie zB Avata 2).
      Bei größeren Drohnen sind diese auch meist Werkseitig angebracht. Bei C0-Drohnen, eher nicht optimal wie zb. bei einer ATOM 2.
      Bei der DJI Mini 4 Pro gibt es zwar welche an den hinteren Beinen, aber ob die ausreichen, ist eine andere Sache und mag ich nicht beurteilen.

      Hikker wrote:

      Wieder einer, der den Geltungsbereich nicht gelesen hat ...
      Im übrigen sind lt. der 945er VO an Drohnen nur Beleuchtungseinrichtungen zulässig, die nicht Beleuchtungseinrichtungen der bemannten Luftfahrt verwechselt werden können. Spätestens hier hätte der Groschen fallen können.
      Ich habe mit dem LBA bezügl. der Beleuchtung kürzlich gesprochen und hierbei eine klare Aussage bekommen WIE die Beleuchtung sein muss. Hierbei reicht, anders als von mir vermutet, ein reines - GRÜNES BLINKLICHT - aus.

      Ich zitiere aus der Antwort vom LBA (einzelne Textstellen, von mir vorgehoben):
      - - - - - - - - - - - -

      LBA wrote:

      Im Gegensatz zum bisherigen deutschen Recht sind Flüge von UAS bei Nacht nicht ausgeschlossen und bedürfen damit keiner besonderen Genehmigung. Das UAS muss während des Betriebs bei Nacht mit einem grünen Blinklicht ausgestattet sein. Der Flug ist, wie am Tage, in direktem Sichtkontakt zwischen Fernpilot und Drohne durchzuführen. Zusätzliche Positionslichter, die die Beurteilung der Lage des UAS im Raum erleichtern, sind empfehlenswert.

      -> Diese Antwort finden Sie auch so in unseren FAQ: https://www.lba.de/.../FAQ/01_FAQ_Allgemein/FAQ_node.html
      Des Weiteren beachten Sie bitte die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/... sowie die
      Delegierte Verordnung (EU) 2019/945: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0945

      Demnach, wie gesagt, reicht Grünes Blinklicht aus. Soweit okay. ABER ... es wird empfohlen ggf. Positionslichter, wie in meinem Beitrag oben korrekt angebracht, an der Drohne anzubringen WENN sei nicht werkseitig vorhanden sind.

      Ich finde die Problematik mit der Beleuchtung als solches, schwierig da die Atom 2 mit nur 1. externen Blinklicht schon auf über 250 g, wenn es den Vorgaben von 110° Grad und 5 Candela Lichtstärke erfüllen soll, wie die Lichter abstrahlen sollten um "konform" zu sein. Die Status-LED am Heck reicht eben nicht aus um von anderen Flugbetreibern gesehen zu werden. Und selbst bei Nacht hat man da schon seine Schwierigkeiten selber am Boden diese manchmal zu sehen, spätestens wenn man die Drohne dreht und nicht mehr auf den Poppes schauen kann.
    • New

      Comp4ny wrote:


      LBA wrote:

      ... Zusätzliche Positionslichter, die die Beurteilung der Lage des UAS im Raum erleichtern, sind empfehlenswert ...
      Demnach, wie gesagt, reicht Grünes Blinklicht aus. Soweit okay. ABER ... es wird empfohlen ggf. Positionslichter, wie in meinem Beitrag oben korrekt angebracht, an der Drohne anzubringen WENN sei nicht werkseitig vorhanden sind. ...

      ... reicht eben nicht aus um von anderen Flugbetreibern gesehen zu werden.
      Und genau hier haben wir ein Problem mit der Aussage des LBA, wie hier an anderer Stelle schon ausgiebig diskutiert. Ich zitiere hier mal aus dem Anhang der 945er EU-VO (Teil 2):

      16. Es muss mit Lichtern ausgerüstet sein, für a) die Steuerbarkeit des UA,
      b) die Unterscheidbarkeit des UA bei Nacht — die Anordnung der Lichter muss es einer Person am Boden ermöglichen, das UA von einem bemannten Luftfahrzeug unterscheiden zu können.

      Gemäß Punkt "b" sind also die klassischen Lichter der bemannten Luftfahrt (weiß, rot, grün) an zertifizierten (!) Drohnen unzulässig bzw. würden eine Zertifizierung ausschließen.
      Auch beziehen sich die Anforderungen an die Sichtbarkeit ausschließlich auf Personen am Boden, nicht auf andere, ggf. bemannte Luftfahrzeuge.
      „Bleib' nicht auf ebnem Feld! Steig' nicht so hoch hinaus!
      Am schönsten sieht die Welt von halber Höhe aus.“
      (Friedrich Nietzsche)
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      @Hikker

      Man kann leider nur mit den Informationen arbeiten, die eine "Behörde" oder ein "Amt" vorgibt.
      Ja auch mir fallen diverse Widersprüche und Diskrepanzen auf die keinen Sinn ergeben. Streng genommen, wenn man dem LBA folge leistet so wie die das schreiben, wäre eine Drohne am Himmel ein leuchtender Tannenbaum mit 2x Weißen Lichtern (oben und unten), Rot (Links), Grün (Rechts).

      ABER... die 945er VO (von dir Zitiert) bezieht sich hier nur auf C1-Drohnen, nicht auf C0-Drohnen.

      Welcher Stelle soll man hier nun glauben oder als unwiderlegbare Quelle nehmen, die jeglicher Diskussion sofort überflüssig macht, wenn es so ein hohe Uneinigkeit herrscht?

      Und genau dann kommen wir auch zu dem Gewichtsproblem wie angesprochen. Würde ich ich genau so wie das LBA vorschreibt meine Drohne "markieren", wäre ich, auf Grundlage meiner Lichter, bei ca. 525 Gramm.

      Ich werde das Thema dem LBA nochmal deutlich machen in der Hoffnung, dass eine bessere (brauchbarere) Antwort bekomme.
      Ansonsten bleibt nur der Weg zur EASA in der Hoffnung dass sie eine gute Antwort haben und ja eig. dann über dem LBA stehen müsste.

      The post was edited 1 time, last by Comp4ny ().

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      Weckt ihr da nicht schlafende Hunde?
      Manchmal bin ich gar nicht so unglücklich über ungenaue Formulierungen, da kann man sich allenfalls noch rausreden, oder wird - wenn der allerdümste Fall eintreten sollte - weniger stark bestraft, weil die Vorschrift nicht eindeutig interpretierbar ist.
      Happy landings, Michael
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      tw463 wrote:

      Weckt ihr da nicht schlafende Hunde?
      An sich stimme ich dir da für mich zu. Wo kein Kläger, da kein Richter.
      Aber auf der anderen Seite, nach meiner Interpretation, kann auch das Gegenteil der Fall sein, du wirst härter bestraft weil
      der Richter eben genauso Rat- und Planlos ist, wie der UAV-Betreiber, weil alles so undeutlich und schwammig ist.

      Es gibt zu viele Köche, aber kein schmackhaftes Gericht, somit weiß man nicht was Richtung und was falsch ist.