Nachtflug über Bonn (Rheinaue)

  • Stadt

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  • Wieder ein Bild welches hier eingestellt wurde und wieder einmal das Abgleiten in eine Diskussion über die rechtliche Grundlage. Und wieder einmal mit einer Behauptung ohne den entsprechenden Hintergrund. Irgendwann haben wir die Forumsuser soweit, dass niemand mehr ein Bild oder Video einstellt, weil wieder einmal die rechtliche Keule ausgepackt wird.

    Der §33 der LuftVO behandelt das "Flugverfahren". Vermutlich ist damit aber der §36 der LuftVO gemeint, der "Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht" behandelt.

    Jedoch kann man die Sichtflugregel aus Abschnitt 9 der LuftVO überhaupt auf Modellflug oder Flug mit einem unbemannten Flugsystem (UAS) anwenden? Ist da nicht viel mehr die Sichtweite aus dem Fluggerät selbst gemeint? Jedenfalls ist im Abschnitt 9 im Zusammenhang mit dieser Sichtflugregel (VFR) von - Flügen oberhalb eines Fluglevels; Reiseflughöhe; Sicherheitsmindesthöhe; Überschallflüge; Such- und Rettungsflügen; etc. - die Rede. Vielmehr wird in den einschlägigen Regelwerken im Zusammenhang mit UAS von einem "Fliegen in Sichtweite des Steuerers" gesprochen.

    Aber auch im §36 der LuftVO Abs. 2 steht "Bei Nacht sind Flüge nach Sichtflugregeln mit Luftsportgeräten verboten". Mit diesen Luftsportgeräten sind jedoch nicht unsere Flugmodelle gemeint, auch wenn der Flug "zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung" stattfindet. Der §1 des LuftVG kennt jedenfalls eine eindeutige Differenzierung dieser Fluggeräte. Mit Luftsportgeräten sind vielmehr manntragende Luftfahrzeuge wie - Fall- und Gleitschirme; Hängegleiter; Ultraleichtflugzeuge; Tragschrauber; etc. - gemeint.

    Ein rechtlicher Hinweis auf einen Regelverstoß ist auch völlig in Ordnung. Jedoch sollte er dann auch überprüfbar sein. Ansonsten ist das maximal eine persönliche Meinung. Da hilft dann auch "ein Richter nennt Dir dann die Paragraphen" nicht weiter, mit so einer "Plattitüde" kann ich fast alles Behaupten und in Frage stellen ohne es genau zu Wissen und hilft uns in jedem Fall nicht weiter.

    Darüber hinaus gilt auch bei einem solchen rechtlichen Hinweis bzw. in der Diskussion dazu, "der Ton macht die Musik". Also auch da immer sachlich bleiben.
  • §1 des LuftVG

    Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).

    .... und Punkt 9. sind Flugmodelle!
    Gerne wird nur das gelesen was man so will, nüsch ?
    ;)


    Und Sichtflugregeln bedeuten, daß mann nach Sicht sein Fluggerät immer und sicher führen kann, also in unserem Fall geht das nur vom Boden aus.
    Eigentlich recht einfach...

    quadle, Du schreibst:
    "Mit diesen Luftsportgeräten sind jedoch nicht unsere Flugmodelle gemeint" ..wo steht das denn ?

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von DS7 ()

  • @quadle Dann les dir den kompletten Thread noch mal genau durch. Die rechtliche Diskussion wird immer kommen, sie sollte auch durchaus geführt werden, aber sachlich bleiben. Die entgleist aber immer wieder mal. Und ich sehe diesen Punkt genau hier erreicht:

    Stefan Brabender schrieb:

    Speedy schrieb:

    Photograph schrieb:

    Ist nachts Fliegen erlaubt?
    nein ist verboten, aber das interessiert hier ja die meissten anfänger nicht
    Anfänger oder nicht!Auch wenn es verboten sein sollte, gibt aber Motive, die bei Dunkelheit erst wirken ;)
    Der TE zeigt dann damit verbal den Stinkefinger und signalisiert, es ist ihm egal ob erlaubt oder nicht. Wenn du an den Ursachen von Entgleisungen ansetzten willst, dann setzte da an!

    Wir Kopterflieger sollten nach außen zeigen, wir kennen die Regeln und respektieren sie. Hier wird gezeigt, die Regeln interessieren mich nicht, meine persönlichen Wünsche nach Vergnügen stelle ich über die Gesetze.

    Und was die Bilder betrifft: Da möge man sich mal die Bilder von Stephan angucken, z.B. sein Bild vom Schloß in Karlsruhe. Das ist Klassen besser, das liegt aber wahrscheinlich daran, daß Stephan diese Bilder nicht bei völliger Dunkelheit macht, sondern in der Dämmerung. Dann kommen die Lichter gut zur Geltung, ohne so stark zu überstrahlen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von balloonix ()

  • Michael Stenger schrieb:

    Über dem Rhein ? So sieht das nämlich aus....für mich eher sogar als ob Du komplett drüber warst.
    Dann war´s eh schon starfbar, weil auch Wasserwege zu überfliegen verboten ist ... könntest ja einen Tanker versenken :D
    Wasserwege, was sind Wasserwege?
    Dann ist in Deutschland anscheinend an vielen schönen Orten Flugverbot.
    Denn jeder kleine Bach oder oberirdische Wasserlauf ist demnach ein Wasserweg (Weg des Wassers).


    @balloonix
    Also ich möchte hier niemandem auf die Füsse treten oder den Stinkefinger zeigen!
    Nur wenn man ein entsprechendes Fluggerät hat um evtl. auch Nachtaufnahmen machen zu können, dann sollte es vorher auch mal getestet werden dürfen.Da ich hier in Deutschland leider keine Stelle kenne, wo solch ein Gerät unter Real-Bedingungen getestet werden kann, muss man hin und wieder auch mal Regeln und Gebote außen vor lassen.
    Denn sollte dann mal ein entsprechender Auftrag kommen (natürlich vorher sämtliche Genehmigungen einholen), muss man ja auch wissen, wie entsprechende Einstellungen vorzunehmen sind (vor Ort erst ausprobieren ist unprofessionell)
    Update 02.06.16

    Fly SAFE and LEGAL !!!
    Big Brother Is Watching You ;-)
  • Stefan Brabender schrieb:

    Nur wenn man ein entsprechendes Fluggerät hat um evtl. auch Nachtaufnahmen machen zu können, dann sollte es vorher auch mal getestet werden dürfen.Da ich hier in Deutschland leider keine Stelle kenne, wo solch ein Gerät unter Real-Bedingungen getestet werden kann, muss man hin und wieder auch mal Regeln und Gebote außen vor lassen.
    Genau auf den letzten Satz bezogen würde ich dann aber eher auf eine Veröffentlichung doch lieber verzichten. Nicht nur, dass Du serlber angreifbar wirst, sondern auch um Nachahmer nicht zu animieren.
  • Sorry, daß ich nochmal in die Kerbe hauen muß.

    Stefan Brabender schrieb:

    Da ich hier in Deutschland leider keine Stelle kenne, wo solch ein Gerät unter Real-Bedingungen getestet werden kann, muss man hin und wieder auch mal Regeln und Gebote außen vor lassen.
    Und genau durch solche Äußerungen und Aktivitäten versaust Du uns allen auf Dauer das Hobby. Denn nur weil leider zu viele so denken und handeln wie Du, sind jetzt massive Restriktionen geplant.
    Aber das juckt Dich dann eh nicht, nehme ich an. Du wirst dich auch weiterhin nicht daran halten.

    Tut mir leid, aber dafür habe ich NULL Verständnis!
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • Klar, und wir haben auch Verständnis für den Porschefahrer, der sagt, Porsche fahren macht nur Spaß, wenn man in der Innenstadt auch mal mit 200 von Ampel hüpfen darf?

    Mit der Veröffentlichung des Bildes habe ich kein Problem. Auch nicht damit, das die rechtliche Situation nicht genau geklärt ist. Auch nihht, daß jemand sich mal ein paar Ecken der Vorschriften zu seinen Gunsten "abrundet".

    Nur in der Öffentlichkeit zu sagen "weil mein Gerät das kann und weil es teuer war habe ich ein Recht mich über Gesetzte hinweg zu setzen" halte ich für sehr problematisch. Das schürt Vorurteile, das Drohneflieger arrogante Arr.... seien, denen das eigene Vergnügen wichtiger sei, als Recht und Gesetz und die Sicherheit anderer. Und es gießt denen Öl aufs Feuer, die dann natürlich fordern, das die Geräte Dinge, die nicht erlaubt sind, gar nicht erst können dürfen.

    forderungen nach No-Fly Zones, nach Geofencing, nach Registrierung, nach Drohenführerschein, etc. haben wir schon von manchen Seiten. Dann kommen igendwann Forderungen, ein Kopter muß einen Helligkeitssensor haben und darf bei Dunkelheit nicht mehr starten können.

    Zeigen wir mehr Eigenverantwortlichkeit, entziehen wir diesen Forderungen den Boden. Aber was hier, insbesondere von dem TE gezeigt wird, ist leider das Gegenteil davon!
  • duke-f schrieb:

    Stefan Brabender schrieb:

    Nur wenn man ein entsprechendes Fluggerät hat um evtl. auch Nachtaufnahmen machen zu können, dann sollte es vorher auch mal getestet werden dürfen.Da ich hier in Deutschland leider keine Stelle kenne, wo solch ein Gerät unter Real-Bedingungen getestet werden kann, muss man hin und wieder auch mal Regeln und Gebote außen vor lassen.
    Genau auf den letzten Satz bezogen würde ich dann aber eher auf eine Veröffentlichung doch lieber verzichten. Nicht nur, dass Du serlber angreifbar wirst, sondern auch um Nachahmer nicht zu animieren.
    Ja Danke!
    Werde mir das zu Herzen nehmen und in Zukunft darauf achten !
    Update 02.06.16

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  • ....ja und auch für Testflüge muß dann wohl auch eine Genehemigung her. :P
    Und Wasserwege gehören zu den Verkehrswegen, und wer den Rhein nicht als Wasserweg erkennt, sollte lieber im Bett bleiben bei Mami.....aber NIE eine Droohne fliegen etc... ! :cursing: :thumbdown: