Nachtflug über Bonn (Rheinaue)
- Stadt
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Für einen "Test" schon echt gut !!
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Hey cool, da kommen Heimatgefühle hoch
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Ist nachts Fliegen erlaubt?Wozu Signatur?
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auf jeden Fall SUPER
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Klasse Nachtaufnahmen ****
Mit welchen Einstellungen hast du die Aufnahmen gemacht.
( Blende, Belichtungszeit, Belichtungskorrektur, ISO )
Gruß
MarkusJeder Start ist freiwillig, jede Landung ist ein Muss!
Ein guter Flieger hat gleich viele Starts wie Landungen. -
Na, wenn ich das noch wüsste
War einfach mal ein Test ob man evtl. auch Nachtaufnahmen mit der P3 hinkriegt.Update 02.06.16
Fly SAFE and LEGAL !!!
Big Brother Is Watching You ;-) -
So wie ich das sehe war es ein PNG Bild.
Wenn dem so ist sende es mir, und ich lass Photoshop mal alle Daten auslesen
(Es sei denn die Kam schreibt keine Exifs und Protokolle) -
Hab mal geschaut
Blendenzahl F/2.8
Belichtungszeit 1/2 sec
ISO 1600
Lichtwert +3Update 02.06.16
Fly SAFE and LEGAL !!!
Big Brother Is Watching You ;-) -
Danke StefanJeder Start ist freiwillig, jede Landung ist ein Muss!
Ein guter Flieger hat gleich viele Starts wie Landungen. -
Stefan Brabender schrieb:
Belichtungszeit 1/2 sec
Ansonsten sehen die Bilder schonmal richtig gut aus.Mein Hangar:
DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern -
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Photograph schrieb:
Ist nachts Fliegen erlaubt?
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Speedy schrieb:
Photograph schrieb:
Ist nachts Fliegen erlaubt?
Auch wenn es verboten sein sollte, gibt aber Motive, die bei Dunkelheit erst wirkenUpdate 02.06.16
Fly SAFE and LEGAL !!!
Big Brother Is Watching You ;-) -
Speedy schrieb:
nein ist verboten, aber das interessiert hier ja die meissten anfänger nicht
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Ich bin auch ein Sicherheitsfanatiker...OK
Aber bei schönen Nachtmotiven käme ich auch in ein Interessenkonflikt.
Ich vermute Stefan stand im grünen Park, ist mal senkrecht 30-40-50m ? ..gestiegen und 3-4 Fotos gamcht und ist wieder gelandet.
Keine Luftfahrzeuge behindert, keine CTR (glaube ich)etc etc....
...ich pers. tendiere eher auch zu: Kann mal gemacht werden.
Was würde das denn an Strafe kosten? Bekommt man das Dröhnchen weggenommen?
VG -
Also, zu meinem Nachtflug!
Ja, ich war im grünrn Park (im Übrigen direkt neben dem Polizeipräsidium), habe das Teilchen mal aufsteigen lassen und Richung Rhein geflogen.
Dann mal kurz ein paar Fotos gemacht und wieder gelandet.
Sollte auch nur ein Test sein, ob sich die Kamera überhaupt für so was eignet.Update 02.06.16
Fly SAFE and LEGAL !!!
Big Brother Is Watching You ;-) -
Über dem Rhein ? So sieht das nämlich aus....für mich eher sogar als ob Du komplett drüber warst.
Dann war´s eh schon starfbar, weil auch Wasserwege zu überfliegen verboten ist ... könntest ja einen Tanker versenken
@'Duke-f
LuftVO §33, VFR Flüge (also nach Sichtflugregeln) verbietet dies schon grundsätzlich.
Und da jegliche Flugmodelle (ALLE) dem LuftVG unterstehen schließt es dies automatisch mit ein.
So ist meine Rechtsauffassung und der der Länder und der DFS. Hat also auch nix mit entsprechender Beleuchtung zu tun.
Und wenn Du mal vor Gericht stehst und den Richter wegem Deinem Nachtausflug mit Drohne fragst, wo das denn steht das es verboten ist, knallt Er Dich ganz schnell mit ettlichen Paragraphen zu welche im Zusammenhang des Nachtflugverbotes für Drohnen stehen.
Da bin ich mir sicher, und dann wird Deine Frage da auch nix nützen ..
VG -
Okay, dann überlass das doch einfach dann dem Richter, wenn's so weit kommt, okay?
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