Fliegen in Vogelschutzgebieten

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    • Fliegen in Vogelschutzgebieten

      JUREC schrieb:

      Da magst du recht haben. Ich beobachte ohnehin in diesem Forum, dass viele Aktivitäten und Fotos und Film Aufnahmen im Endeffekt irgend welche "rechtlichen" Diskussionen nach sich ziehen. Diese beruhen oftmals auf viertel- bis Halbwissen. Nicht, dass ich ungesetzliches Verhalten gutheißen möchte. Aber jedes Bild und jeden Film erst mal rechtlich abzuklopfen, ist meines Erachtens nicht zielführend und letztendlich demotivierend.
      ...und ich beobachte viele Aktivitäten welche mit großer Ignoranz der geltenden Regelungen und Gesetze mit den Drohnen erflogen werden. ;)

      Und in Vogeschutzgebieten ist Modellflug komplett verboten, und hier zählt nunmal auch die Drohne zu.
      Das Verbot steht übringens immer in den Gesetzen der Schutzgebiete drin.

      JUREC schrieb:

      Nein, war es nicht. 8|
      dieses liegt weiter westlich.
      ..und Du warst mitten drin !!!
      :thumbdown:

      geodienste.bfn.de/schutzgebiet…28?scale=10000?layers=514



      ....was mir dummerweise auch hätte passieren können. Aber Du hast sogar wohl vorher nachgesehen?
    • Michael Stenger schrieb:

      JUREC schrieb:

      Da magst du recht haben. Ich beobachte ohnehin in diesem Forum, dass viele Aktivitäten und Fotos und Film Aufnahmen im Endeffekt irgend welche "rechtlichen" Diskussionen nach sich ziehen. Diese beruhen oftmals auf viertel- bis Halbwissen. Nicht, dass ich ungesetzliches Verhalten gutheißen möchte. Aber jedes Bild und jeden Film erst mal rechtlich abzuklopfen, ist meines Erachtens nicht zielführend und letztendlich demotivierend.
      ...und ich beobachte viele Aktivitäten welche mit großer Ignoranz der geltenden Regelungen und Gesetze mit den Drohnen erflogen werden. ;)
      Und in Vogeschutzgebieten ist Modellflug komplett verboten, und hier zählt nunmal auch die Drohne zu.
      Das Verbot steht übringens immer in den Gesetzen der Schutzgebiete drin.
      @Michael Stenger

      wo steht das?
      Ich war der Meinung zu jedem Schutzgebiet gibt es eine Verordnung und die kann je nach Gebiet und Land abweichen.
      Und jetzt ist Winter, da sind die meisten Vögel im Süden und sonnen sich.
      ;)
    • Ein Vogelschutzgebiet ist nicht dasselbe wie ein Naturschutzgebiet.

      Zu den Naturschutzgebieten gibt es jeweils eine Verordnung, in der steht, was dort erlaubt ist und was nicht. In der Regel ist dort der Betrieb von "Luftfahrzeugen aller Art" nicht erlaubt; das kan man im Einzelfall im Internet nachschauen, zumindest für Baden-Württemberg sind alle Verordnungen im Web zugänglich.

      Für Vogelschutzgebiete gibt es solche Einzelverordnungen nicht; in denen gelten generell die Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie. Darin steht u. a, (Art. 5), dass das "absichtliche Stören, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit" verboten ist. Es wäre vielleicht auch hier im Forum eine interessante Diskussion, ob Vögel sich Drohnen gestört werden, da gibt es sicher Unterschiede zwischen den Drohnen (langsame Fotodrohnen / schnelle Racer) und zwischen den Vogelarten (Kleinvögel / Greifvögel. Ich habe den P3A seit Januar, habe aber bisher nicht den Eindruck, dass die Vögel dem viel Aufmerksamkeit schenken; das kann in der Brutzeit natürlich noch anders werden.

      Ohne die Verhältnisse vor Ort genau zu kennen würde ich aber vermuten, dass der Flug des TE im Vogelschutzgebiet rechtlich (und auch was die Vögel angeht) kein Problem ist.

      Grüße

      Wilfried
    • Im Zweifelsfall, bzw in Schutzgebieten , würde ich immer erst jemanden Fragen der sich damit auskennt (örtlicher Beauftragter oder so) und Namen , mit Datum und Uhrzeit (am besten mit Zeugen) eine evtl. Einwilligung dokumentieren.
      Was die Vögel angeht sehe ich da auch kein Problem, solange kein Drohnenschwarm regelmäßig in den Schutzgebieten unterwegs ist.

      Wie wäre es mal mit einem Drohnen-Schutzgebiet? So weit, so hoch, so schnell wie mann will ? :)
    • Michael Stenger schrieb:

      ...und ich beobachte viele Aktivitäten welche mit großer Ignoranz der geltenden Regelungen und Gesetze mit den Drohnen erflogen werden. ;)
      Und in Vogeschutzgebieten ist Modellflug komplett verboten, und hier zählt nunmal auch die Drohne zu.
      Das Verbot steht übringens immer in den Gesetzen der Schutzgebiete drin.
      Zum ersten Teil: Das beobachte ich auch immer wieder, es werden rechtliche Probleme angesprochen, sie werden bestritten, sie werden geklärt, es wird argumentiert, man könne das ja nie beweisen und irgendwann werden die, welche die Regeln erklären, persönlich attackiert, das sind dann die Forenpolizisten, Gutmenschen, ... Es ist aber auch nicht immer so.


      Zu 2: Es gibt esetzte zu Schutzgebieten allgemein, aber zu den Schutzgebieten im Einzelnen in der Regel Verordungen, und keine Gesetzte. Das ist ein Unterschied, und wer den Lehrmeister spielen will, sollte diese grundsätzlichen Dinge erst mal grundsätzlich verstanden haben!

      Dann gibt es einene weiteren Grundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz! Also muß es für eine Verordnung, die eine Strafe androht, erst mal ein Gesetz geben, was den Erlaß dieser Verordnung bestimmt. Das ist bei den Verordungen auch in der Regel der Fall, aber nicht immer! Es werden immer wieder Bußgeldbescheide aufgehoben, weil es für eine Verordnung keine Rechtsgrundlage gab oder weil die Tat nicht mit Strafe bedroht war.

      @Michael Stenger Wenn du schreibst, der Modellflug ist generell verboten, dann gib bitte die Grundlagen an. Eine Formulierung im Gesetzt wie "es ist verboten, die Ruhe der Tiere absichtlich zu stören" ist kein Modellflugverbot. Der Modellflieger stört die Ruhe nicht absichtlich, es ist in der Regel ein nicht gewollter Nebeneffekt.

      Das ist aber immer eine Frage des Einzelfalles. Beim der 1,5km Regel da gibt es den. Man kann auf den Meter genau nachmessen, und in 1450m Entfernung zum Flugplatz ist Modellflug verboten. Aber beim absichtlichen Stören gibt es keinen exakten Maßstab, den man anlegen kann!

      Die Sache mit den 1450m habe ich auch bewußt reingebracht, zeigt es doch, wie schizophren manchmal die Diskussion geführt wird!
    • balloonix schrieb:

      Modellflieger stört die Ruhe nicht absichtlich, es ist in der Regel ein nicht gewollter Nebeneffekt.
      ...wenn ich so einen Blödsinn an Wort-Passend-Dreherei für eine Gegenargumentation lese wird mir übel. <X
      Genau dieser "Nebeneffekt" soll u.a. vermieden werden.
      Wo steht das es explizit erlaubt ist?

      Und was Verordnungen angeht haben diese eine Rechtssicherheit, sonst würden wir diese nicht brauchen.
      Schon was von zb. Lärmschutzverordnung gehört ? ...blödsinn, Auspuff ab vom Flieger (Gomolzig kostet übrigens 4900.- € zzgl Gutachten) und ab mit 200kt in 600Fuß durchs Schutzgebiet.
      Danach noch auf einem Flugplatz gelandet wo auch die Lärmschutzverordnung gilt...was solls.... ist ja nicht zu beachten. Erstmal machen und DANN fragen (evtl).

      usw usw usw usw .....
      Ne is klar.... balloonix :sleeping:
    • Bei mir gibt es einige Vogelschutzgebiete. Um hier niemanden zu stören habe ich mit der Behörde und den Betreiber der Vogelwarte gesprochen. Es geht mir hier nicht darum eine Lücke im Gesetz zu finden wann darf ich was sondern in beiderseitigen Einvernehmen eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.
      Es ist hier am See eine Ordnungswidrigkeit während der Brutzeit sowie an zwei Stellen während der Überwinterungszeit zu fliegen.
      Die Leute von der Vogelwarte haben auch um Verständnis gebeten nach der Brut den Jungvögeln noch etwas Ruhe zu gewähren.
      Und meiner Meinung nach sollte man dies auch beherzigen für ein soziales und nettes Miteinander.
      Den Miteinander ist nunmal besser wie gegeneinander ^^
      Gruß Jürgen

      Allzeit guten Flug
    • Oh Mann, Ihr macht es einem wirklich nicht Einfach, ein neues Bild und eine neue rechtlich Grundsatzdiskussion die zum Teil leider wieder unsachlich geführt wird. Ich habe das Thema jetzt mal (wieder) aus dem Thread Ziegenkopf in der Nähe von Blankenburg (Harz) heraus gelöst und hier in ein neues Thema geführt.

      Bitte alle Diskussionen rund um das Thema "Vodelschutzgebiete" jetzt hier führen.

      Ich habe mich jetzt auch einmal mit dem Thema befasst und vorne Weg, nach den ersten Erkenntnissen gibt es kein generelles Verbot für Flugmodelle. Aber ganz so einfach ist es dann auch nicht.

      Die Vogelschutzrichtlinie der EU vom 30.11.2009 behandelt den "Erhalt der wildlebenden Vogelarten" und zwar nicht nur im Bereich von Vogelschutzgebieten. D.h. der von @Strohmann unter Artikel 5 Punkt d) Passus "

      Richtlinie über den Erhalt der wildlebenden Vogelarten schrieb:

      ...
      Artikel 5
      ...
      d) ihres absichtlichen Störens, insbesondere während der Brutund
      Aufzuchtzeit, sofern sich diese Störung auf die Zielsetzung
      dieser Richtlinie erheblich auswirkt;
      ...

      gilt generell und in der ganzen EU.

      Doch auch für Vogelschutzgebiete gibt es nach meinem aktuellen Wissensstand kein generelles Flugverbot, so gibt es im Bereich des Vogelschutzgebietes "FFH-Gebiet Heide südlich Burg" (Managementplan Seite 28) sogar einen ausgewiesenen Flugplatz des "Flugsportclub Burg".

      Auch in der "Handlungsempfehlung für Vogelschutzgebiete" der "Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg" sieht für so ein Gebiet auch ein "Zonierungskonzept für störungsempfindliche Arten" (Seite 13) vor, welches in Ruhezonen für Wildtier und Aktivitätszonen für Menschen unterteilt. Hier wird dann sogar die Flächennutzung für den Modellflugbetrieb genannt. Im weiteren wird z.B. auf Seite 36 am Beispiel A030 für den Schwarzstorch

      Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete - Seite 36 schrieb:

      ...
      Beispielsweise können folgende Handlungen erhebliche Beeinträchtigungen
      darstellen
      ...
      Freizeitaktivitäten ohne räumliche und zeitliche Konzeption, z.B. Modellflugbetrieb,
      Mountainbiking abseits ausgewiesener Wege
      ...
      Dies heißt aber auch, dass solche Nutzungseinschränkungen auch Beschrieben werden müssen. Andersherum sieht es aber auch so aus, dass eben diese Vogelschutzgebiete durch eine EU-Verordnung beschrieben werden wo auch eine Nutzungsplan dieser Gebiete hinterlegt ist. Da bin ich aber noch nicht ganz durch. Jedenfalls gilt es, die einschlägigen Verordnungen eines jeden Vogelschutzgebietes durchzukämmen und sich mit den Regel dort eingehend vertraut zu machen.

      Was in jedem Fall zu beachten ist, der Managementplan für das "Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg" sowie die Broschüre "Europäische Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen Anhalt".

      Der DMFV hat zu diesem Thema auch mal ein Gutachten "Zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „NATURA 2000“ in Deutschland und seinen möglichen Auswirkungen auf den Modellflugsport" wo unter 5. ab Seite 35 die "Möglichen Konflikte zwischen Natura 2000 - Gebieten und dem Modellflugbetrieb" beschrieben sind.

      Mein Fazit: Viel geschrieben, wenig handfestes. Weder in die eine, noch in die andere Richtung. Ein generelles Verbot gibt es meines Erachtens nicht. Es gilt aber in jedem Fall die Ordnung des einzelnen Vogelschutzgebietes mit welchen man sich eindeutig vertraut machen muss. Im Zweifelsfalle die entsprechende Stelle (steht im Managementplan und ist i.d.R. das zuständige Landesamt für Umweltschutz) auf Einzelheiten befragen.
    • Ich hatte mal einfach zur Flugplanung Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter dder Abteilung Umweltschutz (Landratsamt) aufgenommen.
      Der sagte mir für die in Skizze übermittelten Fluggebiete genau, wann es dort ungünstig für die Tiere wäre.

      Daran habe ich mich gehalten (neben allen anderen Auflagen, die für einen Flug erfüllt sein mussten dort) und gut wars.
      Ich habe mit dieser Aktion auch wieder was über die dort lebenden Tiere gelernt, das fand ich toll.

      Je nachdem wie man auftritt, reagiert auch der andere.
    • @quadle Danke dir für die umfangreiche REcherche, genau so sehe ich das auch. Es gibt kein generelles Verbot. Deswegen weiterhin meine Meinung: Erst mal lesen, was in den Texten steht.

      Dann mal nachdenken. Und das, was Bodensee65 anspricht mit einfließen lassen. Haben da gerade Vögel ihre Nester in der Nähe und ich kann ein paar hndert Meter weiter genau so fliegen, dann frag ich nicht danach, ob ich es letztlch doch dürfte. Dann gibt es nichts, was mich daran hindert, mit dem Flieger ein paar hundert Meter weiter zu gehen. Dann haben die Vögel ihre Ruhe und ich auch.

      Und da mein Kopter elektrisch angetrieben ist, nehme ich mir sogar die Freiheit heraus, den ohne Auspuf zu starten!
    • Als Betroffener habe ich mich mit Vogelschutzgebieten mal etwas (zugegeben, noch zu oberflächlich) auseinandergesetzt. In Brandenburg gibt es rech viele Vogelschutzgebiete, siehe beispielsweise hier:

      geodienste.bfn.de/schutzgebiet…?scale=1000000?layers=514

      Das Landesumweltamt Brandenburg hat für die Vogelschutzgebiete folgende Broschüre veröffentlicht. Das ist jetzt nicht wie für Biosphärenreservate und Naturschutzgebiete eine gezielte Verordnung für ein spezifisches Vogelschutzgebiet, sondern es betrifft offensichtlich alle Vogelschutzgebiete in Brandenburg.
      lugv.brandenburg.de/cms/media.…a.3310.de/sh_eu_vogel.pdf

      Neben den wohl allgemein - unabhängig von Kopter oder sonstigem Verhalten - geltenden Schutzanspruch von Nistplätzen usw. ist lediglich auf Seite 125 für ein spezifisches Gebiet (NSG Kremmener Luch) explizit Starten und Landen von Luftfahrzeugen (da würde ich jetzt unsere Kopter dazuzählen) und eine Mindestflughöhe von 600 m (da sind wir dann eh' raus). angegeben. Dieses Gebiet ist wiederum als großer Sammelplatz von Kranichen im Herbst vor dem Flug nach Süden bekannt. Wer da zu entsprechenden Zeiten mal so an die 60 000 Kraniche versammelt sieht, wird hoffentlich aber schon gar nicht auf die Idee kommen, mit irgendwas da durchzufliegen.

      Ein allgemeines Verbot entnehme ich daraus für Vogelschutzgebiete aber nicht.

      Zusammengefasst: Es gilt nun mal für jedes Gebiet, das in irgendeiner Form als Schtzgebiet ausgezeichnet ist (Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, Biosphärenreservat, ...) sich gezielt zu informieren, ob geflogen werden darf - so wie quadle schon schrieb. Und es versteht sich auch von selber: Im Zweifelsfall eben auf dem Boden bleiben (auf ausgezeichneten Wegen). Man muss sich ja auch im Klaren sein: Fliegt mein runter oder ich muss notlanden, darf ich in einem Naturschutzgebiet eventuell nicht da hin laufen um ihn zurückzuholen, selbst wenn das Fliegen selber erlaubt sein sollte.
    • Man braucht nur das deutsche Bundesnaturschutzgesetz zu bemühen, die europäische V-RL ist dort umgesetzt, bspw. in §44 Absatz 1 Nummer 2 oder §33 Absatz 1.

      Zwei Anmerkungen: Nur weil etwas nicht explizit verboten ist ("keine Drohnen in VSG") heißt es nicht, dass es erlaubt ist. Und weil ich es irgendwo gelesen habe, auch ein Verstoss gegen Verordnungen kann teuer werden, Stichworte Ordnungsgeld, Bussgeld, Schadensersatzforderungen.

      Da ich nicht weiss, ob und in welchen VSG ein geschützter Weisskopfwachtelwasweisich-Kormoran lebt und wann und wie lange er brütet, fliege ich in VSG nicht. Das hat weniger mit der Befürchtung ein Bussgeld zu kassieren zu tun, sondern mehr damit, Vögel und Natur zu schützen. Man glaubt es kaum, aber Richtlinien, Verordnungen und Gesetzte haben oft auch einfach mal einen Sinn, und der erschließt sich einem tatsächlich, wenn man mal über den eigenen Drohnen-Tellerrand hingeschaut. Mannomann...
    • @Michael Stenger,

      Danke für Deinen sehr konstruktiven Hinweis " §§ 22ff. BNatSchG, Art. 12 ff. BayNatschG; Art. 21 BayJG"
      Hatte aber auch nichts anderes erwartet. Bitte nicht immer irgend etwas behaupten was nicht stimmt. Das verunsichert alle und führt dann zu solchen Diskussionen.
      Bei uns in der Nähe gibt es jede Menge Naturschutz und Vogelschutzgebiete. Ich habe ich mich auch bei Ämter und den Natur Vereinen Informiert.
      Immer wieder ist die Antwort gekommen, wenn das nicht überhand nimmt und wenn in der Brutzeit .... dann wird keiner was sagen und es sei Ok. Man soll auf die Schilder wie unten achten und wenn dort Modellflugzeug steht, dann bitte berücksichtigen. Das steht aber nur unter einem Naturschutz und nie unter einem Vogelschutzgebiet.
      Bei uns sind zwei Segelflugplätze in der Nähe und Modellflieger in der Nähe der Teck jede Menge.
      Auch fliegen ständig Motorsportflugzeuge mit riesigem Lärm durch die Gegend, auch über dieses Natutschutzgebiet.
    • Tolles Bild !!
      ..aber ist doch "nur " eine Verordnung...also egal :P

      Naturschutzgebiet und Vogelschutzgebiet...mal überlegen...ich sehe da einen Unterschied.
      Verordnung vom November 1999 ...gab´s da schon Drohnen wie wir diese Kennen ? :D

      Zusammenfassend fliegt doch alle wo Ihr wollt, aber bitte nicht wundern wenn die Verbote für Drohnen monatlich mehr werden.
      Und ich bin mir sicher das es weeesentlich mehr Texte und Verordnungen GEGEN den Flug einer Drohne im VSG gibt, anstatt dafür.
      Der Naturschutz bring ganze Autobahnbauten zum erliegen, Industriegebiete dürfen nicht gebaut werden, Bahntrassen müssen verlegt werden, Flughäfen werden für Milliarden angpasst, usw.usw.
      Und hier sagt die Mehrheit: Kein Thema dort zu fliegen?
      Und natürlich gibt es auch Flugplätze und sogar Modellflugplätze innherhalb von von VSG. Allerdings hat jeder der dort Fliegt oder Flugplätze und Sonderlandeplätze eine dafür nötige Sondergenehmigung mit entsprechenden Auflagen. Also weil dor mal einer Fliegt oder etwas Fliegt ist es lange nicht erlaubt. In ICAO Karten sind diese Gebiete ausgewießen, schon mit dem GRUNDSATZ (!) diese nicht zu Überfliegen.
      Macht doch was Ihr wollt, ich halte mich an die Gesetze (Vorschriften und Verordnungen), und bedanke mich schon jetzt für die noch kommenden erheblichen Einschränkungen für unser Hobby, bei den "Ist-mir-doch-egal-Piloten".
    • skyscope schrieb:

      Zwei Anmerkungen: Nur weil etwas nicht explizit verboten ist ("keine Drohnen in VSG") heißt es nicht, dass es erlaubt ist.
      Ich stimme im Allgemeinen zu, und wie gesagt, im Zweifelsfall lieber nicht fliegen. Lese ich aber in einer Verordnung explizit für ein Gebiet ein Verbot, kann ich trotzdem davon ausgehen, dass dies für die anderen Gebiete der gleichen Verordnung - oder herausgebender Behörde - eben nicht gilt, wo dieses Verbot nicht explizit drin steht. Ich bin kein Jurist, und ich weiß auch, dass sich in derartigen Fragen auch diese absolut nicht einig sind und dass Richter unterschiedlich argumentieren.

      Für mich selber habe ich eben dieses Vorgehen verinnerlicht: Ich prüfe im Falle von Schutzgebieten jeglicher Art die maßgebende Verordnung und handle dann gemäß meinem Verständnis selbiger, wobe oben immer der Grundsatz steht: Im Zweifelsfall am Boden bleiben.

      Es ist natürlich klar, dass es Verbote gibt, die sich auf den Betrieb von Koptern o.ä. auswirken, ohne dass diese explizit genannt sind.

      Nebenbei einer meiner verhassten Vergleiche: Was denkt Ihr, wie viele freilaufende Hunde bei mir im direkt benachbarten NSG (in dem kein Verbot für den Betrieb von Modellflugzeugen ausgewiesen ist, jedoch explizit für Modellboote - nachdenk...) anzutreffen sind, obwohl dies nochmal explizit durch ausgehängte Schilder ausgewiesen ist. Na gut, wird jetzt OT, wollte mich ja auf diese Diskussionen nicht mehr einlassen.
    • Michael Stenger schrieb:

      Und in Vogeschutzgebieten ist Modellflug komplett verboten, und hier zählt nunmal auch die Drohne zu.
      Das Verbot steht übringens immer in den Gesetzen der Schutzgebiete drin.
      Nach der ganzen Diskussion ergibt sich für mich folgendes Bild:

      Es gibt kein grundsätzliches Verbot, im VSG zu fliegen. Die Verbote stehen in den jeweiligen Verordnungen, in vielen Verordungen über VSG steht aber kein Modellflugverbot, in den NSG dagegen steht das Modellflugverbot meistens drin. Und nicht von dem verwirren lassen, was @Michael Stiegler da schrieb:

      "Tolles Bild !!
      ..aber ist doch "nur " eine Verordnung...also egal"

      Verordnung ist in der Regel bindend. In der Verordnung werden die Einzelheiten der Gesetzte beschrieben.


      Es können aber auc hneben der Verordnung andere allgemeine Regeln greifen, so eben z.B: das Verbot, bestimmte Tiere erheblich zu stören.


      skyscope schrieb:

      Da ich nicht weiss, ob und in welchen VSG ein geschützter Weisskopfwachtelwasweisich-Kormoran lebt und wann und wie lange er brütet, fliege ich in VSG nicht
      NSGs sind in der Regel überschaubar, das sind oft nur wenige oder ein paar hundert Hektar. VSDs sind oft zig- oder hunderttausende Hektar groß, die erstrecken sich teilweise über weit mehr als 100km. Da kann man leicht sagen, ich fliege nicht. Wenn man mitten drin wohnt, dort fliegen darf, die Zugvögel, die geshcützt werden sollen nun gerade im Winterquartier sind, warum sollte man dann 100km weit fahren, um nicht erlaubterweise innerhalb des VSG zu fliegen?
    • @Michael Stenger,

      Hallo Michael,

      es geht doch nicht darum, dass irgend jemand etwas Gesetzwidriges machen möchte.
      Und keiner ist hier ein "Ist-mir-doch-egal-Pilot" ganz im Gegenteil, sonst wären wir ja nicht hier.
      Hier sind alle Alt genug, um sich nicht bevormunden zu lassen. (Ok ab und zu könnte man daran zweifeln - Gruß an die Moderatoren)
      Ich fliege nur als Hobbypilot, aber ich weiß auch, dass es genug andere gibt, die eine Drohne auch für den Beruf verwenden und das beachte ich genau so, alles andere wäre purer Egoismus.


      Gruß