Rechtslage youtube videos über bewohntem gebiet

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • fabianfruehstueck schrieb:

      danke für die info... dass andere flieger fast gewerblich anzeigen finde ich unterste schublade!
      Tja... Die Welt ist schlecht. E gibt ja auch Banken, die die Polizei dazu anstiften, Bankräuber zu verfolgen, die ganze Bußgeldindustrie. Wer für verbotenes Tun nicht bezahlen will, darf sich halt nicht erwischen lassen. Und YouTube Videos und nicht erwischen lassen passt schlecht zusammen.

      Und da dachte immer, die Dummen werden mal alle...
      Wozu Signatur?
    • The Falcon schrieb:

      mit welcher rechtfertigung bekommt man da ein busgeld?

      keiner gann nachweisen, dass ich am steuer war udn ich kann rechtlich nur für das video und nicht dessen herstllung verantworlich gemacht werden XD
      Stell doch mal ein Snuff-Video auf YouTube und dann sagst Du dem Staatsanwalt, es war nicht so gemeint und Du müsstest nur die Kamera halten... Oder Du hast den USB Stick auf dem Klo der Autobahnraststätte gefunden...
      Wozu Signatur?
    • fabianfruehstueck schrieb:

      Flitzi the Nut schrieb:

      Was mich interessieren würde ist der Punkt des Piloten. Wie wollen die beweisen, dass der Youtubeinhaber auch geflogen ist. Wenn er sich nicht da garnichts vom fahrer erkennt... 1815.ch/news/wallis/aktuell/mo…tifiziert-und-angehalten/


      In DE ist das glaube ich nicht so einfach... Ist aber auch ein spezieller Fall mit dem Biker. Den haben sie auch abgefangen. Mit welcher Schwelle Youtube Daten seiner User preisgibt weis ich nicht. Ein Phantom Video wird da wohl nicht ausreichen zu. Auch kein Motorradvideo. Ein wenig 'oberflächlicher' Datenschutz ist ja noch vorhanden
      .
    • Photograph schrieb:

      The Falcon schrieb:

      mit welcher rechtfertigung bekommt man da ein busgeld?

      keiner gann nachweisen, dass ich am steuer war udn ich kann rechtlich nur für das video und nicht dessen herstllung verantworlich gemacht werden XD
      Stell doch mal ein Snuff-Video auf YouTube und dann sagst Du dem Staatsanwalt, es war nicht so gemeint und Du müsstest nur die Kamera halten... Oder Du hast den USB Stick auf dem Klo der Autobahnraststätte gefunden...
      wie gfesagt du bist für den inhalt verantwortlich und das vebreiten von gewaltätigem videomaterial kann strafrechtlich verfolgt werden! genau so wenn es ein film ist wo menschen hingerichtet werden etc
      Grüße The Falcon
    • @The Falcon hat es in Post #18 richtig beschrieben. Vor allem der letzte Satz

      The Falcon schrieb:

      ...

      ABER auf keinen fall ändert sich der zweck deine fluges nachträglich mit dem hochladen bei YT
      ist absolut korrekt, dabei ist auch der kommerzielle Ansatz völlig unerheblich.

      Wenn aber einer eine YouTube-Kanal betreibt und z.B. Tutorial-Videos poste wird das kaum mit "Während der Sport- und Freizeitgestaltung" aufgenommen zu rechtfertigen sein.
    • Flitzi the Nut schrieb:

      fabianfruehstueck schrieb:

      Flitzi the Nut schrieb:

      Was mich interessieren würde ist der Punkt des Piloten. Wie wollen die beweisen, dass der Youtubeinhaber auch geflogen ist. Wenn er sich nicht da garnichts vom fahrer erkennt... 1815.ch/news/wallis/aktuell/mo…tifiziert-und-angehalten/

      In DE ist das glaube ich nicht so einfach... Ist aber auch ein spezieller Fall mit dem Biker. Den haben sie auch abgefangen. Mit welcher Schwell Youtube Daten seiner User preisgibt weis ich nicht. Ein Phantom Video wird da wohl nicht ausreichen zu. Auch kein Motorradvideo Ein wenig 'oberflächlicher' Datenschutz ist ja noch vorhanden
      .
      so lange der motoradfahrer nicht mir 300 angehalten oder geblitz wird passiert da garnix...selbst wenn er sich filmt auf dem motorad heißt das nix weil der tacho nicht den Normen für einen Blitzer entspricht...der tacho kann total falsch gehen...deshalb wenn die grünen lasern erstmal nach dem Eichbericht fragen...dann sind sie meistens ruhig weil solange der nicht vorliegt ist deine messung ungültig ;)
      Grüße The Falcon
    • @quadle

      doch gelesen habe ich schon richtig.
      Du sagst es, ist ohne Aufstiegserlaubnsis verboten einen für mich gemachten privaten Film bei youtube zu veröffentlichen.
      Danach wären "millionen" von Filmchen schon illegal im Netz.

      Ich glaube es geht hier um eine "öffentliche Zugänglichmachung" (damit wird im UrhG definiert).
      Und da frage ich mich ob es nicht zur Freizeitgestalltung gehört meinen Urlaubsfim, oder den Film über eine Rennsportveranstalltung etc etc (was man so privat mal Filmt oder Fotografiert mit Drohne) bestimmt dazu.
      Denn wenn dies ohne AE (Aufstiegserlaubniss) nicht zulässig wäre müßten demnach auch alle Fotos welche mit der Drohne dann gemacht wurde aus dem Internet wieder raus!

      Und in Deinem Link finde ich gar nix über Veröffentlichung etc etc. (Privat)

      PS: Einen Youtube Kanal hast Du automatisch wenn Du Filme hochladen willst. ;)
    • quadle schrieb:

      Wenn Du aber nur Fliegst um Aufnahmen für Deinen YouTube-Kanal zu machen, fliegst Du nicht mehr zum Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung" und benötigst dann eine Aufstiegserlaubniss. Das übersteigt schnell mal das Ansinnen, Aufnahmen welche zum o.g. Zweck gemacht wurden, auch mal Online zu stellen.
      Das stimmt nicht und ich weiß schon gar nicht mehr wie oft das seit letzten April schon gepostet wurde hier:

      dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/
    • RC-Role schrieb:

      quadle schrieb:

      Wenn Du aber nur Fliegst um Aufnahmen für Deinen YouTube-Kanal zu machen, fliegst Du nicht mehr zum Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung" und benötigst dann eine Aufstiegserlaubniss. Das übersteigt schnell mal das Ansinnen, Aufnahmen welche zum o.g. Zweck gemacht wurden, auch mal Online zu stellen.
      Das stimmt nicht und ich weiß schon gar nicht mehr wie oft das seit letzten April schon gepostet wurde hier:
      dmfv.aero/recht/modelle-mit-kamera-das-muss-man-wissen/
      naja zum teil hat er recht...wenn du sagst "ich fliege jetzt um ein eues video zu amchen" dann brauchst du ne AE

      aber wenn du sagst: "ich geh heute nachmittag fliegen und lass dabei meine kamera am kopter laufen, vllt kann ich damit später noch was anfangen" --> keine AE :D
      Grüße The Falcon
    • The Falcon schrieb:

      mit welcher rechtfertigung bekommt man da ein busgeld?
      Das ist ein kleiner staatlicher Zuschuss für den Bus, weil er ja für die wilden Motorrad-Videos den Führerschein verloren hat. :)


      Ein Youtube-Channel gilt meiner Meinung nach nicht als kommerziell, solange er im üblichen Rahmen bleibt. Also Qualität nicht so besonders, Klicks im üblichen Rahmen (ein paar hundert), keine dezidierten Werbe-Videos. Spannend wird es aber schnell, wenn dich der Nachbar fragt, ob du nicht seinen Tomatenzüchter-Verein von oben filmen könntest für seine Homepage.
    • The Falcon schrieb:

      naja zum teil hat er recht...wenn du sagst "ich fliege jetzt um ein eues video zu amchen" dann brauchst du ne AE
      aber wenn du sagst: "ich geh heute nachmittag fliegen und lass dabei meine kamera am kopter laufen, vllt kann ich damit später noch was anfangen" --> keine AE :D
      Nein, auch nicht:

      "Es wird teilweise die Meinung vertreten, dass dieser Sport- oder Freizeitzweck nicht mehr vorliegen würde, wenn man fliegt, um Bildaufnahmen zu machen. Diese Ansicht ist nicht zutreffend."
    • Michael Stenger schrieb:

      @quadle

      doch gelesen habe ich schon richtig.
      Du sagst es, ist ohne Aufstiegserlaubnsis verboten einen für mich gemachten privaten Film bei youtube zu veröffentlichen. ...
      Genau das eben habe ich nicht geschrieben.

      quadle schrieb:

      Wenn Du aber nur Fliegst um Aufnahmen für Deinen YouTube-Kanal zu machen, ...
      Um es also noch einmal nach meiner Auffassung richtig zu stellen.

      Fliege ich zum Zeitpunkt des Startes zum "Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung" und mache ich dabei Aufnahmen darf ich diese Verarbeiten und auch im Nachhienein auf YouTube Onlien stellen. Hierfür benötigt man keine Aufstiegserlaubnis. Wie @The Falcon schon richtig schrieb, ändert die spätere Verwendung nichts am Zweck des Fluges.

      Fliege ich hingegen um gezielt Aufnahmen für einen speziellen, anderen Anwendungszweck zu machen, und das kann auch der eigene YouTube-Kanal sein. Fliege ich eben nicht mehr zum "Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung" und benötige eine Aufstiegserlaubnis.

      Was jetzt evtl. unglücklich rüber gekommen ist, ist der YouTube-Kanal im Allgemeinen. Betreibe ich den Kanal, um meine während der Freizeit gemachten Videos Online zu stellen, stellt das kein Problem dar. Betreibe ich den Kanal um spezielle Infos rüber zu bringen (z.B. Tutorial-Videos) und mache gezielt für diesen Kanal Aufnahmen erfolgt dies meines Erachtens nicht mehr zum Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung". Dies wollte ich mit dem Satz "Wenn Du aber nur Fliegst um Aufnahmen für Deinen YouTube-Kanal zu machen,..." zum Ausdruck bringen.
    • 1) Wird wegen des eigenen Kopters wegen eines YT-Films auf dem eigenen Kanal ermittelt, und man behauptet, man sei nicht geflogen, ist man verpflichtet anzugeben, wer denn wohl geflogen ist. Das kann bis zur eidesstattlichen Aussage gehen. Wiederspricht sich die eigene eidesstattliche Aussage mit einer anderen, ist die Kopter-Ordnungswidrigkeit oder auch -Strafsache das geringste Problem, was man dann hat, denn sie wird für die Statsanwaltschaft dann zur Nebensache.

      2) Hat man einen YT-Kanal, der a) in irgendeiner Form Geld abwirft oder b) verdient man in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit mit Koptern Geld und behauptet, dieser eine strittige Flug wäre aber ehemals rein zu Sport und Freizeitzwecken geflogen worden, sagt der Richter "Glaube ich nicht", mit dem Ergebnis eines entsprechenden Urteils.
      Ist man so blöd und geht in die nächste Instanz, sagt der LG-Richter "Glaube ich nicht" und weiter gehts zum OLG. Was der dann sagt, ist fast nebensächlich, denn bis dahin hat man schon 4 Kopter an Kosten verbraten.

      Ist es zur Zeit wahrscheinlich, dass wegen eines "Super schöner Blick auf die Wolken" YT-Video ermittelt wird? Nicht sonderlich. Wie es dann aussieht, wenn es den nächsten diesbezüglichen Zwischenfall gegeben hat, dazu muss man die eigene Glaskugel befragen. Wer allerdings glaubt, dass man einfach seine einmal veröffentlichten kritischen Videos bei YT löscht und alles ist auf Ewig fein, hält wahrscheinlich auch Edward Snowden für den Weihnachtsmann.
    • Ich fürchte fast schon, es geht hier wieder etwas schärfer zu, als es die Juristen eigentlich sehen. Klar kann einem immer jemand versuchen, einen Strick zu drehen.

      Für mich ist die Situation folgende: Ich habe meinen sicheren Job, der mich stark an den Schreibtisch und ans Büro bindet. Statt mir zum Ausgleich einen Hund zu kaufen, habe ich mich für einen Kopter entschieden. Der hinterlässt nicht diese hässlichen braunen, stinkenden Häufchen. Sport mag ich nicht, aber das Fliegen mit diesem Teil und dabei schöne Fotos zu machen - oder gelegentlich mal einen kurzen Film, ist reine Freizeitgestaltung von mir. Das wars, was meinen Kopter betrifft.

      Irgendwann setze ich mich vielleicht mal wieder bei schlechtem Wetter etwas hin und sortiere meine Amateur-Fotosammlung und sortiere diese ein wenig - wieder als Ausgleich in meiner Freizeit. Und wenn mir dann dabei etwas besonders gefällt und dabei keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, lade ich das eventuell auch mal irgendwo hoch. Ohne Werbung und alles.

      Vielleicht werde ich auch mal in meiner Freizeit etwas in meinem Garten arbeiten. Vielleicht werde ich dabei auch mal die Regenrinne anscheuen. Mal überlegen, ob ich dazu die Leiter hole oder ob ich den Kopter nehme - uiuiui, schon grenzwertig? Ich denke mal, ich kann's riskieren - meine Gartenarbeit betrachte ich wiederum als Freizeitbeschäftigung zum Ausgleich. Klar, sieht mich mein Nachbar, dem ich kürzlich - wirklich ganz aus vVersehen - den Hund überfahren habe, wittert er vielleicht eine Gelegenheit....