"Maut"-Minister plant Kennzeichnung von Drohnen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Da sind noch mehr Fehler drin. Beispielsweise (Zitat)

      "... ist ... ein Aufstieg innerhalb der Kontrollzone der Flughäfen strengstens untersagt!"

      Unsinn! Siehe hier.

      Zitat:

      "Die Freigabe gilt für Aufstiege in den 16 von der DFS betreuten Kontrollzonen unter folgenden Auflagen generell als erteilt
      (NfL 1-437-15):
      • Der Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung beträgt: 1,5 km.
      • Der Flugbetrieb findet nur in direkter Sichtweite des Steuerers statt. (Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite.)
      • Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten.
      • Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen, vorrangig durch die Verringerung der Flughöhe oder durch Landung.
      • Außer Kontrolle geratene Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrzeuge sind unverzüglich der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle zu melden.
      • Maximales Gewicht der Flugmodells: 5 kg
      • Maximales Gewicht des unbemannten Luftfahrzeugs: 25 kg
      • Maximale Flughöhe des Flugmodells: 30 m
      • Maximale Flughöhe des unbemannten Luftfahrzeugs: 50 m"

      Tobiz schrieb:

      Nur, wie wollen die das überprüfen, ob jemand die 100 meter einhält?
      Da gibts die passenden Meßgeräte (Laser-Entfernungsmesser, die auch den Winkel mit einbeziehen). Das ist das geringste Problem.


      Um zur Abwechslung mal zum ursprünglichen Thread-Thema zurückzukommen:
      Ja, ich stehe einer Kennzeichnung durchaus positiv gegenüber, da ich nicht vorhabe, gegen Auflagen und Vorschriften zu verstoßen. Andere Luftfahrzeuge müssen sich auch registrieren lassen und eine eindeutige Kennzeichnung tragen. Warum nicht auch wir Kopter- oder "Drohnen"-Piloten?
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ein Grund mehr, einen Eigenbau zu fliegen... Da ist dann nix mit Logfile und Big Brother. Ich werde mich natürlich an die gesetzlichen Vorgaben halten aber ich habe keine Lust dazu, mich dabei ausspionieren zu lassen. Aber natürlich lassen ich jedem das Recht auf eine abweichende Ansicht, auch den Fanbois dieses kleinen Wannabe-Steve-Jobs :P

      Wozu Signatur?
    • Ob das Weltall unendlich ist, wusste nicht einmal Albert Einstein mit Sicherheit. Bei der menschlichen Dummheit war er sich jedoch völlig sicher...

      Natürlich: Wenn Amazon endlich der einzige Händler auf dem Planeten ist, wird womöglich das nächste Amszon- Lager nie weiter als 30 Minuten von mir weg sein, vielleicht auch nur eine halbe Stunde - und nachdem dann für einen Monopolisten Lagerkosten und Lieferantenkogistik keine Themen mehr sind, ist an diesem Ort sicher alles vorhanden, sogar in meiner Größe und in der richtigen Farbe... Wahrscheinlich auch Feilenfett in kleinen Tuben, WLAN- Kabel und rosa Kartons mit Fortschrittsgläubigkeit. Meinetwegen: In spätestens 50 Jahren ist Ruhe, wenn Bezos tot ist oder dement... Vielleicht fliegen die ja seine Asche mit der Drohne auf den Friedhof, dann dauert das nicht länger als eine halbe Stunde und die Ldute sind zum Abendessen daheim.
      Wozu Signatur?