Feldwege sind in aller Regel in öffentlicher Hand, und da gilt die Erlaubnis, soweit ich weiß, als generell erteilt.
Wilfried
Wilfried
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
GerdSt schrieb:
Wie immer halt, rücksichtsvoll verhalten, freundlich bleiben und es gibt auch keinen Ärger.
RC-Role schrieb:
Ich frage mich ob man die Starterlaubnis rechtlich als "stillschweigend" erteilt annehmen kann.
Ersten fliegt man nicht in der Nähe einer Autobahn und zweitens macht es für Deine Versicherung keinen Unterschied ob Du den Bauern vorher gefragt hast oder nicht wenn Du von einem Feldweg aus startest. Das interessiert höchstens wenn Du beim Bauern einen Schaden verursachst, dann könnte es interessant sein ob er Dir das Fliegen dort erlaubt hat oder nicht.Pixhai schrieb:
Was ist aber, wenn ich einen Flyaway habe, und der Kopter stürzt auf die Autobahn und löst ein verherenden Unfall aus.Und jetzt sind wir wieder Topic, mit Kennzeichnungspflicht werde ich als Kopterhalter ausgemacht.
Wen der Kopter alle Daten aufzeichent wie zB. mein P3 dann ist auch mein Startpunkt geloggt.
Kann sein, dass mir die Versicherung jetzt Fragen stellt, dann ist guter Rat teuer.
Keinen Widerspruch, oder überhaupt keine Antwort?Ghostbusters schrieb:
So habe er das gemacht und von der Stadt keinen Widerspruch erhalten.
ich auchGhostbusters schrieb:
bin mal gespannt was die Antworten
GerdSt schrieb:
Ersten fliegt man nicht in der Nähe einer Autobahn
GerdSt schrieb:
und zweitens macht es für Deine Versicherung keinen Unterschied ob Du den Bauern vorher gefragt hast oder nicht wenn Du von einem Feldweg aus startest.
Pianist schrieb:
Ich vermute mal, dass ich weiß, mit welchem Versicherungsmenschen Du telefoniert hast. Dann wird er Dir sicher auch den Tipp gegeben haben, die Informationsmail (soll man ja bei innerstädtischen Einsätzen ohnehin machen) an die Polizei und nicht an das Ordnungsamt zu schicken. Ordnungsämter haben nämlich die komische Eigenschaft, dass sie meinen, immer irgendwas genehmigen zu müssen, während die Polizei das einfach nur zur Kenntnis nimmt, wenn da drin steht, dass die Mail nur zur Information dient und nichts weiter zu veranlassen ist.
Matthias
Fliegst du Verbrenner?Ghostbusters schrieb:
Einhaltung des 1,5 Km Abstandes zu Wohngebieten.
Die 1,5km Abstand für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor sind nur wegen der möglichen Lärmbelästigung und gelten deshalb für E-Modelle nicht.Ghostbusters schrieb:
Ne, ich habe Anstand
Dein Anstand in allen Ehren. Bei normalem Kopterfliegen hält sich die Lärmbelästigung im Grenzen. Da genügen vlt. 500m Abstand.Ghostbusters schrieb:
Kann jeder anders machen, ich starte sowie so nicht in der Nähe von Wohngebieten.
Haben die geschrieben auf welche Verordnung sie sich beziehen? Sowas habe ich noch nie gehört.Ghostbusters schrieb:
Sie müssen von einer privaten Fläche aus starten und landen.