"Maut"-Minister plant Kennzeichnung von Drohnen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich denke dem Bauern ist es so lange egal ob man von seinem Feldweg aus startet, wie man ihn nicht belästigt, bei der Arbeit stört oder Schaden anrichtet. Letzteres kam in der Vergangenheit eher beim typischen Modell(fläachen)flieger vor, der im Acker oder der ungemähten Wiese landet und wo der Pilot dann beim Bergen des Modells die Wiese oder die Frucht zertrampelt.

      Ich habe mir noch nie den Kopf zerbrochen wem der aktuell genutzte Feldweg gehört und habe somit auch noch nie jemanden um Starterlaubnis gebeten. Die meisten Bauern sind wortlos an mir vorbei gefahren, andere haben sich neugierig gezeigt und für die Technik und deren Möglichkeiten interessiert.

      Wie immer halt, rücksichtsvoll verhalten, freundlich bleiben und es gibt auch keinen Ärger.

      Gruß Gerd
    • GerdSt schrieb:

      Wie immer halt, rücksichtsvoll verhalten, freundlich bleiben und es gibt auch keinen Ärger.
      Das mache die meisten sicher so. Ist wahrscheinlich nur dann ein Problem wenn die Versicherung tief in die Tasche greifen muss.
      Bei einem Autolackschaden nach einem Absturz sind die sicher kulant.
      Was ist aber, wenn ich einen Flyaway habe, und der Kopter stürzt auf die Autobahn und löst ein verherenden Unfall aus.
      Und jetzt sind wir wieder Topic, mit Kennzeichnungspflicht werde ich als Kopterhalter ausgemacht.
      Wen der Kopter alle Daten aufzeichent wie zB. mein P3 dann ist auch mein Startpunkt geloggt.
      Kann sein, dass mir die Versicherung jetzt Fragen stellt, dann ist guter Rat teuer.
    • Pixhai schrieb:

      Was ist aber, wenn ich einen Flyaway habe, und der Kopter stürzt auf die Autobahn und löst ein verherenden Unfall aus.Und jetzt sind wir wieder Topic, mit Kennzeichnungspflicht werde ich als Kopterhalter ausgemacht.
      Wen der Kopter alle Daten aufzeichent wie zB. mein P3 dann ist auch mein Startpunkt geloggt.
      Kann sein, dass mir die Versicherung jetzt Fragen stellt, dann ist guter Rat teuer.
      Ersten fliegt man nicht in der Nähe einer Autobahn und zweitens macht es für Deine Versicherung keinen Unterschied ob Du den Bauern vorher gefragt hast oder nicht wenn Du von einem Feldweg aus startest. Das interessiert höchstens wenn Du beim Bauern einen Schaden verursachst, dann könnte es interessant sein ob er Dir das Fliegen dort erlaubt hat oder nicht.
      Und ja, hundertprozentige Sicherheit gibt es weder beim Kopterfliegen noch bei allem anderen was Du so treibst. Wenn Du mit dem Auto einen Unfall baust bist Du auch erst mal dran, ganz egal ob der Unfall durch die eigene Dummheit oder einen technischen Defekt verursacht wurde.

      Gruß Gerd
    • ich habe gerade mal mit meiner Versicherung telefoniert und die sagt, egal wo ich starte, auch auf dem Feldweg, und es passiert etwas, dann werde ich von der Versicherung in die erweitere Haftung genommen.
      Er meinte aber auch, dass ich wohl kaum eine schriftliche Genehmigung von einer Behörde bekomme, dass ich Grundsätzlich von einem öffentlichen Feldweg starten kann.
      Sein Tipp war dann, wenn ich Anhand einer Mail nachweisen kann, dass ich die Behörden informiert habe, würde das gegenüber dem Versicherer ausreichen.
      Er meinte dann, schreiben Sie doch der Gemeinde, dass Sie zukünftig außerhalb des Stadtgebietes auf Feldwegen starten werden und wenn Sie damit ein Problem haben, sollen sie es Wissen lassen.
      So habe er das gemacht und von der Stadt keinen Widerspruch erhalten. Dies gilt laut seiner Aussage als Genehmigt bzw. es reicht der (meiner) Versicherung. Auch eine Möglichkeit :thumbsup:
    • Ich vermute mal, dass ich weiß, mit welchem Versicherungsmenschen Du telefoniert hast. Dann wird er Dir sicher auch den Tipp gegeben haben, die Informationsmail (soll man ja bei innerstädtischen Einsätzen ohnehin machen) an die Polizei und nicht an das Ordnungsamt zu schicken. Ordnungsämter haben nämlich die komische Eigenschaft, dass sie meinen, immer irgendwas genehmigen zu müssen, während die Polizei das einfach nur zur Kenntnis nimmt, wenn da drin steht, dass die Mail nur zur Information dient und nichts weiter zu veranlassen ist.

      Matthias
    • GerdSt schrieb:

      Ersten fliegt man nicht in der Nähe einer Autobahn
      Sagt wer?? Über Autobahnen ist klar ein nogo, aber daneben, natürlich mit ausreichenden Abstand, kann ich fliegen.
      Dieser Modellflugverein bei mir in der Nähe ist nur 500m neben der A38. Und ja nach Wind starten die Modelle auch mal in die Richtung.

      GerdSt schrieb:

      und zweitens macht es für Deine Versicherung keinen Unterschied ob Du den Bauern vorher gefragt hast oder nicht wenn Du von einem Feldweg aus startest.
      Für den Bauern ist es kein Unterschied, für mich aber schon, wenn die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.
      Versicherungen sind doch bekannt, dass sie sich winden.
      Kennen wir doch im Straßenverkehr. Im Zweifelsfall werden bekommen beide Verkerhrsteilnehmer eine Teilschuld, damit man Beide im Tarif hochstufen kann.
    • Pianist schrieb:

      Ich vermute mal, dass ich weiß, mit welchem Versicherungsmenschen Du telefoniert hast. Dann wird er Dir sicher auch den Tipp gegeben haben, die Informationsmail (soll man ja bei innerstädtischen Einsätzen ohnehin machen) an die Polizei und nicht an das Ordnungsamt zu schicken. Ordnungsämter haben nämlich die komische Eigenschaft, dass sie meinen, immer irgendwas genehmigen zu müssen, während die Polizei das einfach nur zur Kenntnis nimmt, wenn da drin steht, dass die Mail nur zur Information dient und nichts weiter zu veranlassen ist.

      Matthias
      Woher willst Du das Wissen, mit wem ich telefoniert habe?
      Nein, nicht Polizei! Er sagt ich soll ein Mail an die Gemeinde senden, was ich gerade gemacht habe!
      Es geht auch nicht um Innerstädtisch im Sinne, dass ich über Häuser fliegen möchte, sonder unter Einhaltung des 1,5 Km Abstandes zu Wohngebieten.
      Irgend wann ist ja auch gut. Ich habe mir notiert was ich heute mit der Versicherung (Name / Zeit) besprochen habe, dann habe ich die Stadt Informiert und wenn kein Widerspruch kommt, reicht mir das aus.
    • @RC-Role,
      Du kannst es auch Rücksichtnahme nennen und ich weiß genau was Du und Pixhai meinen. (Ich könnte, will aber nicht)
      Ich bin davon überzeugt, dass ich so eher keinen Wiederspruch erhalte, da ich dort dann keinen Anlass zu einer Diskussion gebe.
      Menschenmengen, nicht über Grundstücke....., bla, bla.
      Hier geht es um eine Pauschalgenehmigung bzw. Duldung und Kenntnisnahme für Feldwege, die im allgemeinen auch nicht in der Stadt sind. So auch der Tipp der Versicherung und umso einfacher die Anfrage, umso leichter wird geduldet.
      So hoffe ich doch.
      Kann jeder anders machen, ich starte sowie so nicht in der Nähe von Wohngebieten.
    • Ghostbusters schrieb:

      Kann jeder anders machen, ich starte sowie so nicht in der Nähe von Wohngebieten.
      Dein Anstand in allen Ehren. Bei normalem Kopterfliegen hält sich die Lärmbelästigung im Grenzen. Da genügen vlt. 500m Abstand.
      Bei einem Impellermodell, Racer oder ein Okto mit 2Kg Payload ist es anders, die nerven erheblich mehr als ein Standardkopter.
      Wenn du auf dem Land wohnst, ist es egal ob du 1 oder 2 km aus dem Ort rausfährst. Ich wohne mitten in einer Großstadt.
      Da musst du schon nach Plätzen suchen wo du niemanden belästigst und weit weg von einem Heliport bist.
      Ich hab so meine Plätze wo ich niemanden störe und legal fliegen darf, 1,5 km kann ich beim besten Willen nicht einhalten, und muss ich auch nicht.
      Wenn ich Fläche fliege fahre ich natürlich raus aus der Stadt.