Luftbildaufnahme von öffentlichen Bauwerk (Wahrzeichen, Baudenkmal) ohne Gewerbe weitergeben/verwenden? Woher rechtlichen Rat?

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    • Luftbildaufnahme von öffentlichen Bauwerk (Wahrzeichen, Baudenkmal) ohne Gewerbe weitergeben/verwenden? Woher rechtlichen Rat?

      Guten Abend,

      ich bin noch recht neu in der Drohnenfliegerszene und möchte gerne erfragen ob ich was falsch verstehe oder vergessen habe.
      Ich bin seit kurzem stolzer Besitzer eines Quadrocopters (unter 5 Kg) und möchte mit dieser Bilder bzw. Videos machen - Versicherung natürlich dabei.

      Das Objekt welches aufgenommen werden sollen ist ein Baudenkmal, sogar das Erkennungsmerkmal der Stadt (Wahrzeichen, Sehenswürdigkeit).
      Gibt es da mehr zu beachten als die Erlaubnis des Eigentümers?

      Später möchte ich die Aufnahmen aufnahmen verwenden auf meiner Homepage und eventuell auf der Homepage von Freunden (beides sind gewerbliche Webseiten).
      Ich möchte aber nicht durch die Fotos/Videos Geld machen bzw. diese gewerblich Vertreiben.
      Es ist wohl nicht möglich diese dann z.B. auf Pixabay hochzuladen und unter CC0 Public Domain (Freie kommerzielle Nutzung) freizugeben?
      Sodass ich diese dann auf meiner Seite und die der Freunde (oder später auch Kunden) verwenden kann?


      Da natürlich keine Juristen anwesend sein müssen, würde ich gerne erfragen, wo man am besten Rat findet.
      Bei mir in der Ecke konnte ich keinen passenden Rechtsanwalt finden.


      Ich würde mich sehr freuen, wenn mir bei diesen Problem geholfen werden könnte.
    • Hallo @DeRobbe und Willkommen bei uns im Forum.

      So wie Du es ansprichst, sind wohl verschiedene Dinge zu beachten.

      Bei Aufnahmen von Objekten gibt es auch ein Urheberrecht zu beachten. D.h., Du benötigst die Zustimmung der Errichters, Designers bzw. bei Gebäuden des Architekten. Da fallen so ziemlich alle öffentliche, aber auch private Gebäude darunter, welche auch ein besonderes, schützenwertes Design haben. Ich nenne hier mal ein paar aktuelle Gebäude, auf welche dieses Zutrifft. Allianz- und andere Bundesligaarenen, Hundertwasser-Häuser, Architekten-Häuser, etc. etc. p.p.. Nur mal um ein kleines Gefühl zu bekommen.

      Auch Burgen und Schlösser fallen im Grundsatz darunter. Jedoch erlischt jetzt so ein Urheberrecht meines Wissens 75 Jahre, nachdem der Urheber verstorben ist. Somit sind also die meisten Schlösser und Burgen davon befreit.

      Generell ist jetzt aber bei so geschützten Objekten die Panoramfreiheit, die einem die Möglichkeit gibt, dennoch Aufnahmen zu machen. Diese Panoramafreiheit ist jedoch auf einen Multikopter nicht anwendbar, da diese nur von öffentlichen Wegen und Plätzen ohne jegliche Art von Hilfs- oder Hebeeinrichtungen, greift. Und das ist nun mal so ein Multikopter.

      Wegen dem Befliegen musst Du eigentlich nur den Eigentümer fragen, wenn Du auf seinem Grund- und Boden starten oder landen möchtest. Anders sieht es mit Deiner bereits zum Zeitpunkt des Startes bestehenden Absicht (Zweck), diese Aufnahmen auf Deiner bzw. der Homepage Deines Freundes öffentlich zu machen.

      Dafür benötigst Du dann von der Zuständigen Behörde (Luftamt/Regierungspräsidiom) eine allgemeine Aufstiegserlaubnis bzw. in Thüringen und Bayern eine Allgemeinverfügung und musst die jeweils darin enthaltenen Einschränkungen beachten. Ist das Objekt innerorts wird dann in den meisten Fällen sogar einen Einzel-Aufstiegserlaubnis erforderlich.
    • Nach meiner Kenntnis wird dein Wahrzeichen wie so oft in Deutschland ebenfalls geschützt sein und nur private Aufnahmen sind davon erlaubt.

      Kosten liegen bei einer Genehmigung für kommerzielle Fotos wahrscheinlich zwischen 300 und 500€, bei z.B. Burgen in Bayern kann es bei kommerziellen Filmaufnahmen bis zu mehreren 1000€ kosten.

      Private Aufnahmen sind wie gesagt meist unproblematisch, also für deine private Homepage.


      Dazu kommt bei gewerbliche Luftaufnahmen noch eine nötige Aufstiegsgenehmigung hinzu.
      Allerdings zählt die Absicht des Aufstiegs, in deinem Fall kennt du die Fakten, daher wird man nicht um eine Aufstiegsgenehmigung herumkommen.

      Falls das Foto vor z.B. 2 Jahren per Freizeit entstanden ist und man es jetzt zufällig verkauft, ist dafür keine Aufstiegsgenehmigung erforderlich, rückwirkend wird solch eine Genehmigung auch nicht ausgestellt.

      Wie gesagt, zählt die ursprüngliche Absicht des Aufstiegs, allerdings, wenn man monatlich Luftaufnahmen verkauft, ist die ursprüngliche Absicht zur Freizeitgestalting kaum noch glaubwürdig.

      So meine Erfahrungen... alles aber ohne Gewähr...
    • @quadle
      Vielen lieben Dank für diese aufschlussreiche Erklärung.
      Das hat Licht in den Nebel gebracht. Aber macht alles Sinn.
      Dann werde ich mal mich umschauen, ob das Bauwerk solch ein "Schützenswertes Design" hat.

      Vielen Dank dir und schönen Abend noch.

      @S t e f a n
      Danke - das hat das noch ergänzt.