Flugsperre wegen no-fly Zone !?!

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • @Tobse82 - bei weltweit 4,3 Millionen verkauften Exemplaren (2015) sollten auch auf Deutschland ein paar tausend gekommen sein. Gehen wir davon aus, dass eine sensationsgeile Presse jeden noch so kleinen Vorfall hoch schreiben würde, müssen wir - angesichts der Stille im Blätterwald - wohl davon ausgehen, dass sich offenbar die meisten Drohnenflieger an die Regeln halten.

      Der Konjunktiv ist also völlig unbegründet.
    • hallo,
      auf meinem I-Pad zeigt es mir keine NFZ hier in Österreich an. Bis vor dem letzten Update hatte ich noch den Flughafen Hörsching als NFZ. Aber die ist jetzt auch weg. Ganz früher hatte ich noch einige mehr ( Salzburg usw...)
      Der kleine, aber öffentliche Flughafen in meiner Stadt war noch nie als NFZ ausgewiesen worden....
      Aber mir ist es wurscht, ich fliege in der Nähe von Flughäfen nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rubicon ()

    • biber schrieb:

      Und da stellt sich eine weitere Frage. Was passiert eigentlich wenn ich außerhalb einer NFZ starte aber in eine NFZ hinein fliege... Warnung, automatisches RTH, ist es beschrieben oder hat es schon mal einer getestet ???
      Sie stoppt in der Luft und geht in Warteposition. Jedenfalls kann sie nicht in eine NFZ hineinfliegen. In einer NFZ startet sie erst gar nicht. Stellt sich nur noch die Frage wie das mit abgeschaltetem GPS aussieht.
    • yoshi98 schrieb:

      bei weltweit 4,3 Millionen verkauften Exemplaren (2015) sollten auch auf Deutschland ein paar tausend gekommen sein. Gehen wir davon aus, dass eine sensationsgeile Presse jeden noch so kleinen Vorfall hoch schreiben würde, müssen wir - angesichts der Stille im Blätterwald - wohl davon ausgehen, dass sich offenbar die meisten Drohnenflieger an die Regeln halten.
      Nette Kausalkette. Leider falsch.

      Du implizierst, dass jeder, der sich nicht an die Regeln hält, automatisch auch erwischt wird.
      Parrot Bebop + Skycontroller
    • Acrylium schrieb:

      ... Stellt sich nur noch die Frage wie das mit abgeschaltetem GPS aussieht.
      GPS läßt sich nicht abschalten! Im ATTI-Mode wird das GPS-Signal für die Flugsteuerung nicht unterstützt. Du siehst dennoch die Position des Phantom, weißt wie schnell er fliegt und wenn das Signal verloren geht oder Du den RTH drückst, kommt er nach Hause. Das alles und auch anderes funktioniert ohne GPS nicht. In diese Rubrik fallen auch die NFZ.
    • @Acrylium
      Soviel ich gehört habe, wird das GPS-Signal permanent empfangen, auch wenn man es für die manuelle Steuerung (ATTI) deaktiviert. Ich kann mir vorstellen, dass es dann trotzdem zuschlägt, wenn die Grenze zu einer NFZ erreicht wird. Der nächste Schritt wird dann wohl sein, dass automatisch auch noch die Flughöhe begrenzt wird, je nach dem was in welchem Land erlaubt ist. Mit jedem Firmware-Update kommt dann einen neue Bremse.
    • @Tobse82 - nun ja, da Dir der Weg von einfachen Kausalketten zu den höheren Ebenen der Wahrscheinlichkeitsrechnung offenbar verschlossen blieb, gehe ich mal davon aus, dass Du bei Deinen Annahmen die reichlichen Erfahrungen eines Bebob Piloten zugrunde legst.

      Das scheint mir ein triftiger Grund für das Einbringen neuer Gestzesvorlagen.
    • @Acrylium
      Sicher, noch geht es über 100 Meter in die Höhe, aber es war von mir nur ein fiktiver Gedanke, dass man irgendwann durchaus noch eine Höhenbegrenzung implementieren könnte, die Drohne weiß anhand der GPS-Position ja genau in welchem Land sie sich befindet und welche max. Flughöhe dort zulässig ist. Bei der Bebop z.B. funktioniert es nach diesem Prinzip ja schon so bei Einstellung der WLAN-Kanäle. Sie weiß anhand ihrer GPS-Position wo sie ist und stellt dort nur die zulässigen Frequenzen zur Verfügung, die in dem jeweiligen Land erlaubt sind, damit es keinen Ärger gibt. Wenn jetzt überall die Flughöhen begrenzt werden, weiß man ja nie was noch alles auf uns zu kommt, denn machbar ist es ohne großen Aufwand... eine reine Frage der Software. Meine Bebop ist ja schon auf 150 m begrenzt. Um dies noch weiter herabzusetzen bedarf es wahrscheinlich nur eines kleinen Eintrags im Source-Code der Firmware.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • @yoshi98
      yoshi du musst nicht meinen, dass jeder der "nur" eine Bebop wie Tobseh82 hat ja niemals die Erfahrungen haben kann, wie jener der eine Phantom und eine Inspire fliegt. Nicht alles was größer ist hat auch mehr Technik, hat Profiqualität und der Pilot automatisch auch. Ob Inspire, Phantom 3 oder Bebob ist völlig wurscht, rein von der internen Elektronik und der Rechnerleistung sind alle 3 nicht so weit auseinander wie du vielleicht denkst. Deshalb bitte nicht streiten. Dieses Thema ist eigentlich zu ernst und diese Automatismen könnten durchaus auch bei anderen Fabrikaten Einzug halten, denn die Möglichkeit der Verwirklichung ist rein technisch bei allen dreien schon gegeben (und wahrscheinlich auch bei Yuneec, die ich aber nicht so gut kenne). Wirklich frei davon ist nur alles, was diese Technik noch nicht hat.
    • bei einer Höhenbegrenzung von z. B. 50 m könnten wir hier in Österreich oft gar nicht fliegen.
      Startet man in einem Tal gehts nach 100 m Flug schon 50m in die Höhe, nach 200 m schon 100 m usw. (obwohl man vielleicht nur 10-20 m über Grund fliegt).
      Oder umgekehrt, Start am Berg, nach 200 m waagrechten Flug ist man vielleicht schon 500 m über Grund, usw.
    • @biber - es ging nicht darum, ob Bebob oder Inspire, sondern um eine Einschätzung welche Gefahr unsre Kopter tatsächlich darstellen.

      Da der Kollege @Tobse82 gegen Argumente der Wahrscheinlichkeit und substanzielle Einwände dahingehend, dass eine 500g Drohne für einen Jet keine Gefahr darstellt resistent ist, blieb für mich nur die zynische Fragestellung, woraus sich seine Erfahrung hinsichtlich der konstruierten Gefährdungslage speist.

      Hier treffen zwei Haltungen aufeinander. Die eine, die mit ins kleinbürgerliche Horn bläst und unsre Kopter aus Unkenntnis zu einer großen Gefahr hochstilisiert und eine andere, die versucht einen unspektakulären, an den realen Gefahren orientierten wissenschaftlichen Blick auf tatsächliche Risiken zu werfen.
    • Nachdem ich gerade im Urlaub gesehen habe wie gestört einige unserer Kopter-Kollegen fliegen, bin ich erst einmal weg von dem Gedanken, dass jeder zumindest ansatzweise in der Lage ist Gefahren einzuschätzen und zu vermeiden.

      Der gute Mann ist zuerst mit seiner P4 zwischen ca 100 Besuchern am Strand gestartet und dann mit 2 Metern Höhe über die Schwimmer im Wasser geflogen. Natürlich hat er dabei dir ganze Zeit die Leute gefilmt.

      Dann ist er aufgestiegen und mit dem Kopter um einen vom Boot gezogenen Paraglider geflogen. Danach ging es dann über die nächste Ortschaft zum Aufnahmen machen und dann über den nächsten Berg und weg.

      Das Ganze natürlich nicht im Sichtflug da er über 500 Meter weit weg und bestimmt 300 Meter hoch war.

      Solche Leute werden uns immer mehr Regularien einbringen.
    • TobiasHamburg schrieb:

      ....
      Solche Leute werden uns immer mehr Regularien einbringen.
      Was bringen in einem solchen Fall weitere Regularien? Wer sich an bereits geltende Gestze nicht hält, der wird sich auch an weitere Einschränkungen nicht halten. Die Frage ist, weis der gute Mann was er darf oder besser nicht?

      Daher wird es wohl zwei große Veränderungen geben müssen. Zum einen wie bringe ich die Regelungen an den guten Mann ran. Da ist m.E. der Händler in der Pflicht. Der soll nicht nur seinen Profit im Auge haben und diverse Anfrage nach Vorschriften und Regeln nicht bagatelisieren, was ich leider vorwiegend bei solchen Verkaufsgesprächen mitbekommen habe, ganz besonders schlimm bei Messen wie der Modellbau-Süd, wo ein Händler einem Interessenten eine q500 gesagt hat, "Den packen Sie aus, landen den Akku und schauen dabei 1-2 Videos im Netz an, dann wissen Sie schon alles was Sie benötigen". Der Händler muss beim Verkauf eines solchen vermeintlichen Spielzeuges, eine Informationsblatt mit Hinweisen zu der Versicherungspflicht und zu den Gesetzen, welche beachtet werden müssen, mit aushändigen.

      Darüber hinaus muss es wohl eine Registrierung und Kenzeichnungspflicht, nach dem Vorbild USA und auch andere Ländern, geben, wo im Falle eines Unfalls oder Verstoßes, der Verursacher mit einer höheren Warscheinlichkeit zur Verantwortung gezogen werden kann.

      Mit all dem hätte ich kein Problem. Eine weitere Einschränkung in den Flugmöglichkeiten bringt m.E. Jedoch gar nichts, wie das Beispiel von @TobiasHamburg zeigt. In dieser Hinsicht sind wir bereits entsprechend und ausreichend Reglementiert. Einzig, dass man solche Infos übersichtlicher in einer Broschüre zusammenfassen könnte, wobei das Info-Blatt der DFS schon einen guten Überblick vermittelt.
    • Ich sehe da ehrliche gesagt nicht die Händler in der Pflicht. Ich erwarte von jedem erwachsenen Menschen der sich einen Kopter kauft, dass er sich damit beschäftigt.

      Und wer mir sagt, dass er nicht wusste, dass er eine Versicherung braucht ist in meinen Augen nicht qualifiziert genug um so ein Gerät zu fliegen.