Strafenkatalog/Strafmaß --- Sammelthread

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    • Interessant ist, ob da jetzt wirklich ein Bußgeld verhängt wird. Der Absturzort ist nach Google maps Entfernungsmessung gut 2km vom Flugplatz weg. nun mag es sein, das man auf dem Video erkennt, dass er dichter dran war. Ebenso die Menschenansammlung. Ich glaube nicht, dass eine Straße, auf der Autos unterwegs sind, damit automatisch zur Menschenansammlung wird.

      Und was die Kosten für die Feuerwehr betrifft, so sollte man sich mal das hier durch lesen: anwaltauskunft.de/magazin/lebe…insaetze-selbst-bezahlen/
    • skyscope schrieb:

      "Gegen mindestens zwei Regeln hat der Pilot wohl verstoßen: Er war zu nah am Segelflugplatz Rammertshof unterwegs (Mindestabstand 1,5 Kilometer) und er navigierte über Menschenansammlungen - dazu zählt der Stadtgraben und der Altstadtring.
      Der Stadtgraben und der Altstadtring sind keine Menschenansammlungen. Eine Demostration, Weihnachtsmarkt oder Festival sind Menschenansammlungen. Normale Mengen von Spaziergängern sind keine Ansammlungen.
      Die ganze Bußgelderei steht hier mal auf ganz wackligen Beinen.
      Auch der Feuerwehreinsatz - den der Mavic-Besitzer ja nicht ausgelöst hat, war ja unnötig, da keine Gefahr für Leib und Leben bestand (drunter der Bach). Da kann ganz schnell mal der Auftraggeber des Einsatzes auf den Kosten sitzen bleiben.
    • Das mit der Menschenansammlung sehe ich ähnlich, wenngleich wir das wohl leider nie erfahren werden. Das Procedere wird wohl wie immer so aussehen, dass ein Bussgeldbescheid erlassen wird, gegen den man dann natürlich Widerspruch einlegen kann. Und vor Gericht kann dann alles passieren, einschließlich der Bestellung von Gutachtern und Gegengutachtern und Gegen-Gegengutachtern, die alle eine Risikoabschätzung vornehmen, nach denen dann vielleicht ein Richter entscheidet, der einen Propeller nur aus seinem Fön kennt. Und es geht auch nicht mehr um den ursprünglichen Betrag, Im Urteil kann das Bussgeld nicht nur nach unten, sondern durchaus auch nach oben "korrigiert" werden.
      Dann kann es natürlich gegebenenfalls noch in die nächste Instanz gehen. Und vielleicht in die übernächste. Oder man schluckt den Fisch und zahlt. Das muss letztlich jeder mit sich selbst, seiner Rechtschutzversicherung und gegebenenfalls - in ERmangelung einer solchen - mit der Urlaubskasse für die nächsten 3 jahre abmachen. ;)

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    • Wobei es gut möglich ist, dass der Steuerer von der Allgemeinverfügung Gebrauch gemacht hat und nicht Modellflug betrieben, sondern mit einem UAS unterwegs war. Dann gilt die 1,5km Regel nicht, er hätte lediglich ggfs. eine Absprache mit der Flugleitung des Platzes treffen müssen. Und wenn kein Flugbetrieb war und keine Flugleitung da war könnte das hinfällig sein.

      Auf jeden Fall halte ich die Aussage "Gegen mindestens zwei Regeln..." für etwas verfrüht, das ist schon fast eine Vorverurteilung.
    • Der Autor hat in der Vergangenheit ähnlich berichtet, da ist natürlich vox populi dabei und keine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema geplant. Tstsache ist, dass tatsächlich ein Soaziergänger von einer herabfallende Drohne an exakt dieser Stelle hätte getroffen werden können. Gefahr bestand und die Bergung war gerechtfertigt. Wenn ich dem "Piloten" irgendetwas vorzuwerfen hätte, dann seine lange Untätigkeit. Am Donnerstagabend hängen geblieben, am Freitmittag hing schon der andere mit drin, warum hat er ab da bis zum Mittwochmorgen, als die Feuerwehr tätig wurde, nicht selber Anstalten gemacht? Mit einbisschen Plastikband den Bereich direkt unter den Fliegern absperren, der Polizei Bescheid sagen und selber eine sichere Bergung veranlassen, das hätte Punkte gebracht und womöglich das Bussgeld vermieden. Abgesehen davon, dass es unserem Image in der Öffentlichkeit besser tut, wenn jemand die Verantwortung für sein Tun trägt. Flugfehler können immer mal passieren, es kommt meiner Meinung darauf an, wie man damit umgeht.Die Polizei hat mit der Bergung schlimmeres verhütet, ich glaube nicht, dass dem Mavic der halbe Tag Schneeregen am Mittwoch gut getan hätte.
    • Mal wieder ein Bericht der die Drohnenhysterie richtig schürt und den Piloten jetzt mal eine gehörige Portion Angst einjagen soll.
      Halte die Aussage das der Abstand zum Flugfeld nicht eingehalten wurde für nicht haltbar. Unterschritten wurde wohl der Abstand zum Heli-Landeplatz der Klinik. Davon ist allerdings nicht die Rede. Ob er über Menschenansammlungen geflogen ist steht doch überhaupt nicht fest, da der Kopter ja von irgend jemanden gesichtet wurde weil er da im Baum hing und nicht gerade dort hinein flog. Der Stadtgraben ist ja erst einmal keine Menschenansammlung.
      Mal wieder schlecht recherchiert und über die Berichte wo geschrieben wird "hätte passieren können" kann man sich nur ärgern.

      Manchmal beschleicht mich das Gefühl das an der **Entfernt, bitte Bedeutung mal googeln** etwas dran ist.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel

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    • Photgraph_BW schrieb:

      Tstsache ist, dass tatsächlich ein Soaziergänger von einer herabfallende Drohne an exakt dieser Stelle hätte getroffen werden können.
      Wieviele Vögel fliegen eigentlich über unseren Köpfen? Da sind auch sehr große Exemplare dabei und sie sind unseren Koptern zahlenmäßig weit überlegen. Wie groß muss also da erst das Risiko sein, von einem durch Herzschlag oder Altersschwäche im Flug verstorbenen Vogel getroffen zu werden? Oder es gibt auch ganz phöse Vögel, die Bomben abwerfen, z.B. Nüsse, damit die beim Aufprall zerspringen oder sogar ganz gezielt scheissen?
      Und noch viel schlimmer, diese Viecher fliegen VÖLLIG ILLEGAL!!!
      Die haben weder die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, noch halten die sich an irgendwelche No-Fly-Zonen, sie haben keine feuerfeste Plakette an Bord und sie fliegen völlig unkontrolliert, also noch schlimmer als automatisches Wegpunktfliegen! Und es gab bereits viele Kollisionen mit bemannten Luftfahrtgeräten, die abgestürzt sind, mit Hunderten von Toten!

      Wann endlich greift unsere ordnungsliebende Politik hier durch???

      Gruß Gerd

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    • benider schrieb:

      Komisch, mein Frisbee hat die Feuerwehr nie vom Baum geholt...
      Schreib sowas doch nicht öffentlich.
      Die Behörden lesen doch mit, die wussten davon bestimmt noch nix!!! =O

      Habe bei uns mal an der richtigen Stelle nachgefragt, was Drohnen angeht.
      Dort wird sich eher amüsiert über die ein oder Diskussion in den Medien, als das für wirklich voll zu nehmen. Es gibt weit schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten, denen sie jetzt schon nicht Herr werden.
      Stellen werden geschaffen, aber nur für "schaffende" nicht kassierende Bereiche. ;)
      Wobei, wenn wir ehrlich sind kommt das öfter aufs gleiche raus. ;)
    • www1.wdr.de/nachrichten/rheinl…t-um-drohnenflug-100.html

      Interessant, 300 € finde ich jetzt nicht allzu hoch dafür, wenn es in der CTR von DUS war. Das könnte manche in Versuchung führen, es einfach mal drauf ankommen zu lassen - ist ja nicht so viel teurer wie eine offizielle Einzelgenehmigung inkl. "Laufaufwand".
      Aber der Steuerer wird sich schon was dabei denken, wenn er Widerspruch eingelegt hat. Mal sehen, ob man den Verhandlungstermin recherchieren kann, da würde ich mich gern mal dazu setzen, wird ja öffentlich sein.
    • Super, in dem hierüber verlinkten Artikel heißt es im 2. Absatz :


      Was erlaubt ist
      Privatleute dürfen ihre Drohnen ohne Sondergenehmigung aufsteigen lassen - aber nur bis zu einer Höhe von 30 Metern......



      Aber mit keinem Wort wird erwähnt das es ja nur für den Bereich Um den Flughafen gilt.

      Ich seh mich schon demnächst bei mir am Dorf im nirgendwo stehen und Acker Runden drehen, kommt dann wieder so ein Besserwisser mit dem Spruch : ey, nur 30 Meter !!!! ....Ich ruf die Bullen.....


      Wenn diese mediale hetzte nich bald nachlässt, werde ich mir wohl ein anderes Hobby suchen....
    • djmykemyers schrieb:

      Ich seh mich schon demnächst bei mir am Dorf im nirgendwo stehen und Acker Runden drehen, kommt dann wieder so ein Besserwisser mit dem Spruch : ey, nur 30 Meter !!!! ....Ich ruf die Bullen.....
      Wenn ich mir sicher bin, daß ich gegen keine Auflage verstoße, sage ich in so einem Fall ganz nett und betont freundlich: "aber gerne, jederzeit". Und wenn die "Bullen" dann anrücken, dann sind sie normalerweise eher am Kopter interessiert, als am Krawallbruder ;) Und wenn der sich aggressiv verhält, wird wohl eher er das Bußgeld bekommen, als ich ...
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Na ja, es geht doch 2x ziemlich deutlich hervor, dass es um die "EInflugschneise" bzw. den "kontrollierten Luftraum um den Airport" geht. Da erübrigt es sich nun, direkt dadrunter noch mal darauf einzugehen, wie ich finde.
      ___
      Aufdringlichen und vor allem unflätigen Zeitgenossen werfe ich aus dem Handgelenk großzügig ein paar der selbstgedruckten Kärtchen auf den Boden, die ich in letzter Zeit beim Fliegen meist in der Tasche habe, vor allem, wenn Publikum zu erwarten ist:
      "Nicht ansprechen! Eine Ablenkung des Piloten kann den Straftatbestand des "gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr" erfüllen".

      Ist natürlich Quatsch, aber hat bisher immer geholfen, da müssen die erst mal drauf rumkauen. Und schlucken tun das wenige. :)
    • Zu 1. ja, Du und ich und andere Interessierte hier im Forum lesen das mit Sicherheit .... aber die ganzen aufgeschreckten Krawallbruder... lesen das genau so wie ich es überspitz interpretiert habe... und das ist es was mich ärgert....

      Zu 2 .

      Coole Idee, werde mir wohl auch mal solche Zettel fertig machen.... ;-)))

      Gruß Marc
    • skyscope schrieb:

      "Nicht ansprechen! Eine Ablenkung des Piloten kann den Straftatbestand des "gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr" erfüllen"
      Steht da dann wenigstens auch die maximale Höhe des Bußgeldes bzw. der Haftstrafe drauf? :D
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • djmykemyers schrieb:

      aber die ganzen aufgeschreckten Krawallbruder... und das ist es was mich ärgert....
      Aber da darf man sich doch nicht ärgern lassen, im Gegenteil, das muss man als Real-Live-Comedy betrachten. Anderes Bespiel, ich fahre bzw. rolle öfter mit dem Auto (natürlich mit Genehmigung) durch Fussgängerzonen, wie oft ich da von wildgewordenen Passanten angeraunzt werde. Fleischgewordene HB-Männchen. Und am besten sind die Fahrradfahrer: "Hey, das ist eine Fussgängerzone!!" - "Echt? Mist, ich suche eigentlich den nächsten Fahrradweg!". Oder auch die Omis oder Opis. Wenn ich Zeit habe, lass ich mir den nächsten Weg zur Autobahn, die ich eigentlich suche ;) , auch in Ruhe erklären. Dann fährt man mit einem Lächeln weiter, anstatt sich aufgeregt zu haben. Probier das mal aus...
    • Hallo zusammen, wie oft wurdet ihr schon kontrolliert? Und sagt das Ordnungsamt dann generell das man hier nicht fliegen darf da sie es selbst nicht wissen? Wollen die wirklich sehen ob ihr eine Versicherung habt, den versicherungsvertrag habe ich ja nicht zur Hand! Und was ist mit dem Alu Besitzerschild welches an der Drohne angebracht sein muss? Was passiert wenn ich es nicht dran habe?