Strafenkatalog/Strafmaß --- Sammelthread

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    • red hat recht, lt. Airmap ist da genau gar nix und auf Deinem eigenen Grundstück kann Dir so einfach auch keiner nen Testflug untersagen, wenn da luftrechtlich nix gegen spricht.

      Demnach würde ich mich von der Expertise der Rennleitung nicht kirre machen lassen, das sind nämlich keine Fachleute in dem Bereich.

      Warte mal im Ruhe ab ob da was kommt, ich würde fast vermuten nix mehr. Erst mal sollnse Dir was vorwerfen, dann überlegst Du, wie Du darauf reagierst. Und solltest Du den Nachbarn mal beim Autowaschen auf der Einfahrt sehen weissu ja, was zu tun ist ;)
    • Hab ich mir gedacht, daher meine EIngangsfrage nach "Luftsperrgebiet", ist ja hier offensichtlich keins, geht wohl um eine Nachbarschaftsangelegenheit.

      Daher wieder einmal, da es trotz ständiger Wiederholung für manche mit cleveren Empfehlungen offenbar schwer zu verstehen ist:
      Das Luftrecht ist nur ein winziger rechtlicher Teilbereich, wenn es darum geht, in Wohngebieten mit Kameradrohnen zu fliegen.

      Anders ausgedrückt: Wenn mein Nachbar mit seiner Kameradrohne auf seinem Grundstück aufsteigt, die ich sehe und die damit auch in mein Grundstück einsehen kann, und ich will das nicht, dann macht der das zukünftig auch garantiert nicht mehr. Und dabei bemühe ich nicht einen einzigen Paragrafen aus dem Luftrecht.
      Anders ausgedrückt, Teil 2: Nur weil es ein luftrechtliches Verbot gibt, keine fremden Wohngrundstücke ohne Erlaubnis des Verfügungsberechtigten zu überfliegen, heißt es noch lange nicht, dass man mit seiner Kameradrohne auf dem eigenen Grundstück machen kann, was man will, selbst wenn luftrechtlich rein gar nichts dagegen spräche.

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    • skyscope schrieb:

      Jackson0815 schrieb:

      Bei Map2Fly schaut es so aus.
      Scroll die Legende mal runter zu "Siedlung und Sicherheit"...
      Dann heißt die Farbe Ortslage. Richtig?
      Flugverbot oder nicht.
      Ist klar wenn sich ein Nachbar belästgt fühlt werde ich da nicht mehr fliegen dürfen.
      Aber muss ich mit einer hohen Geldstrafe rechnen?
      Man muss abwarten hat er gesagt, aber das kann bis zu 3000 Euro kosten.
    • Jackson0815 schrieb:

      Aber muss ich mit einer hohen Geldstrafe rechnen?
      Definitiv nicht. Also keine vierstellige Geldstrafe.

      Das geht ja von bis und die Behörde ist schon noch an die Verhältnismäßigkeit gebunden. Selbst wenn wäre das eine Kleinigkeit, einfache Fahrlässigkeit, keine tatsächliche Gefährdung hinsichtlich der Schutzzwecke der jew. Normen, nix. Sowas wird meist eingestellt, schlimmstenfalls gegen eine kleine Buße.

      Aber da ist kein Flugverbot! Es ist verboten, über Wohngrundstücke zu fliegen, von Wohngebieten steht in der Verordnung nix. Und es reicht das Einverständnis des/der Berechtigten (Eigentümer/Mieter) aus, um dennoch über ein Wohngrundstück fliegen zu dürfen. Lediglich um allgemein über Wohngrundstücke ohne ausdrückliches Einverständnis fliegen zu dürfen bedarf es einer behördlichen Genehmigung.

      Wenn die also keine Chance haben, einen Berechtigten für Dein Grundstück auszugraben, der sich gestört fühlt können die Dir garnix, vor allem wenn Du da nur 4-5m hoch einen Wartungsflug machst.
    • skyscope schrieb:

      ...ich will das nicht, dann macht der das zukünftig auch garantiert nicht mehr. Und dabei bemühe ich nicht einen einzigen Paragrafen aus dem Luftrecht.
      Ja, wohl weil du dich auskennst.
      Das scheint beim anzeigenden Nachbarn und der dortigen Polizei (noch) nicht der Fall zu sein, denn sonst wäre keine Anzeige wegen "Flug im Luftsperrgebiet", welches gar nicht existiert, geschrieben worden. Wer "hilft" denn nun den Beteiligten, die zum Tatbestand passende Anzeige zu schreiben und damit erst eine Strafe abzuleiten?
    • Wenn Du Dir sicher bist, dass Du dem Nachbarn nicht ins Fenster gefilmt oder auf dessen Grundstück kompromittiert hast, dann würde ich das erst mal gelassen sehen.
      Außerdem solltes Du mal die die Bedingungen von Deiner HPV nachschauen. In meiner ist Schadenabwehr enthalten, also eine Art Rechtsschutz enthalten. Ggf., wenn sowas enthalten ist, könntest Du ja darauf zurückgreifen. Ich vermute aber, wenn s.o. nicht zutrifft, dann brauchst Du das auch nicht.
      Haben die denn Flugdaten von Dir gesichert, oder Deine Drohen beschlagnahmt?

      Jackson0815 schrieb:

      abwarten hat er gesagt, aber das kann bis zu 3000 Euro kosten
      Wer hat das gesagt?
    • Jens Wildner schrieb:

      Wenn Du Dir sicher bist, dass Du dem Nachbarn nicht ins Fenster gefilmt oder auf dessen Grundstück kompromittiert hast, dann würde ich das erst mal gelassen sehen.
      Außerdem solltes Du mal die die Bedingungen von Deiner HPV nachschauen. In meiner ist Schadenabwehr enthalten, also eine Art Rechtsschutz enthalten. Ggf., wenn sowas enthalten ist, könntest Du ja darauf zurückgreifen. Ich vermute aber, wenn s.o. nicht zutrifft, dann brauchst Du das auch nicht.
      Haben die denn Flugdaten von Dir gesichert, oder Deine Drohen beschlagnahmt?

      Jackson0815 schrieb:

      abwarten hat er gesagt, aber das kann bis zu 3000 Euro kosten
      Wer hat das gesagt?
      Hat ein Polizist gemeint.
      Drohne wurde nicht beschlagnahmt und auch nichts ausgelesen


      B69 schrieb:

      auf welchen Punkt wurde referenziert? ... Punkt 8a ?
      Da steht nichts dabei. Nur das was ich geschrieben habe
    • Jackson0815 schrieb:

      Ordnungswidrigkeit heißt Luftverkehrsgesetz (§ 58 LuftVG)
      Wer hat das so geäußert?
      Eine OWI kann man begehen und die kann sich auf einen Paragraphen beziehen, aber die heißt nicht Gesetz x Paragraph y.
      Und dann ist eben die Frage, siehe auch @B69, wenn bezogen auf §58, welcher Teil davon?

      Ich würde auf jeden Fall die Fluglogdatei von dem Flug sichern!
      Wenn Du nicht über dem Nachbarn sein Grundstück warst, was soll da groß passieren!?
      Evtl. Fotos von dem Tag, auch die evtl. im Flug-Log erscheinenden, würde ich allerdings mal suchen und mir anschauen, ob da evtl., wie soll ich sagen, schützenswertes aufgenommen wurde, oder nicht, und dann entscheiden was Du damit machst. Natürlich nur, sofern Du überhaupt gefilmt/fotografiert hast.

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    • RC-Role schrieb:

      Ja, wohl weil du dich auskennst.Das scheint beim anzeigenden Nachbarn und der dortigen Polizei (noch) nicht der Fall zu sein, denn sonst wäre keine Anzeige wegen "Flug im Luftsperrgebiet", welches gar nicht existiert, geschrieben worden. Wer "hilft" denn nun den Beteiligten, die zum Tatbestand passende Anzeige zu schreiben und damit erst eine Strafe abzuleiten?
      Im Zweifelsfall der Anwalt des Klägers.