B69 schrieb:
verstehe ich Dich richtig: Du hast ein Schriftstück bekommen? und das ohne genaue Angabe?
Strafenkatalog/Strafmaß --- Sammelthread
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Jackson0815 schrieb:
Da steht nichts dabei. Nur das was ich geschrieben habe
Könntest Du das Dingen gerne mit geschwärztem Namen hier einstellen? Ich möchte gerne wissen, welcher Rechtsnatur das Schriftstück ist.
Oder machen wir es einfacher: Taucht irgendwo das Wort "Bescheid" auf oder befindet sich am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung, also ein Passus, der beschreibt, was Du tun kannst wenn Du mit dem Inhalt nicht einverstanden bist (i.d.R. Widerspruch innerhlab von 14 Tagen oder ein Gericht ist genannt)?
Wenn es sich um einen Verwaltungsakt handelt könnte es sein, das vorher ein Handeln sinnvoll ist. Wenn nicht kannst Du die Füsse stillhalten bis sich die untere Luftfahrtbehörde meldet - oder auch nicht.
PS: Nicht böse sein, wenn ich ab ca. 14:00 abtauche, bin dann unterwegs und Du hörst erst morgen was von mir. -
in dem Fall würde ich sehr höflich nachfragen und um Präzisierung bitten denn die Bandbreite der Tatbestände im 58er ist sehr groß ..."we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
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Es war nur noch ein Äüberungsbogen Betroffene dabei, mit dem ich mich rechtfertigen kann.
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Ah... da warst Du schneller als ich.
Also Du wirst aufgefordert, Dich schriftlich einzulassen. Das solltest Du machen!
Ich würde angeben, das Du nur einen Wartungsflug (Akku leeren) gemacht hast, das nach Deinem Wissen kein FLugverbot dort herrscht und das Du Dich vorher mittels der DSF-App informiert hast, die aber nur angemerkt hat, das dort Wohngebäude sind. Du bist aber nur über Deinem eigenen Grund geflogen und Du warst der Ansicht, das wäre in Ordnung. Alle Berechtigten waren einverstanden.
Ich würde auch glauch fragen, wodurch Du konkret gegen welchen Passus verstossen hast, damit Du zukünftig solche Fehler vermeiden kannst.
Das ganze werden die dann so an die untere Luftfahrtbehörde schicken, die entscheiden. -
Die Angabe der OWi im Anhörungsbogen ist ja völlig lächerlich.
Ich würde da gar nicht drauf reagieren.
Sollte ein Bussgeldbescheid kommen, EInspruch einlegen, Grund, Einzeiler: Unbeschränkt und vollumfänglich.
Sollte daraufhin tatsächlich zu einer gerichtlichen Prüfung kommen, dann die Presse dazu einladen.
Soweit kommts noch. Anhörungsbogen weil gegen irgendwas wurde schon verstossen. -
Zuerst ist man über soviel Boshaftigkeit und deren Folgen erst einmal verunsichert, aber wie einige schon angemerkt haben, nicht bange machen lassen und nüchtern an die Sache herangehen. Gehe einmal davon aus, dass du eine Rechtsschutzversicherung hast, wenn ja, auch deinen Makler kennst. Also anrufen und dir einen Anwalt suchen (lassen), der sich mit der Thematik auskennt. Vielleicht kennt hier einer einen, den er dir empfehlen kann? Mit allen eigenen Recherchen machst du dich nur selbst verrückt, dazu zählen auch alle Foren, denn es gibt so viele Meinungen, dass du am Ende nur noch mehr verunsicherst bist.
Ich bin kein Mensch, der zum Anwalt läuft, aber in deinem Fall wäre bei mir Rat vom Fachmann angesagt.
Zu deinem Nachbarn kann ich dir nur raten, schmeiß allen Groll über Bord und versuch ein einigermaßen Klima herzustellen, du wohnst mit diesem Dödl noch länger Zaun an Zaun. Als Kurzwellen Funkamateur kann ich dir aus Jahrzehnte langer Erfahrung berichten, dass Streit mit den Nachbarn mit das schlimmst ist, was einem widerfahren kann. Ich habe es mit freundlicher Aufklärung hinbekommen, weil Leute wie dein Nachbar es einfach nicht besser wissen und aus irgendwelchen abstrakten Ängsten so dämlich reagieren, wie zB. deiner.
Bin gespannt, wie das ausgeht, hoffe, du berichtest weiter.
Drück dir die Daumen.Angst und Geld hatte ich noch nie. -
Danke schon mal.
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B69 schrieb:
sehr höflich nachfragen und um Präzisierung bitten
Die Frage ist nur, ob Du, ohne rechtlichen Beistand, den konkreten Vorwurf einfordern solltest, oder ob Du, mit rechtlichen Beistand, die Sache, auf Grund mangelnder Vorwürfe, von vornherein ad Acta schicken kannst!? -
skyscope schrieb:
Soweit kommts noch. Anhörungsbogen weil gegen irgendwas wurde schon verstossen.
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B69 schrieb:
in dem Fall würde ich sehr höflich nachfragen und um Präzisierung bitten...
Wenn überhaupt würde ich mich an den DIenstherren wenden und um Klärung bitten. Schließlich ist dem Anhörungsbogen die Verfehlung nicht zu entnehmen. Es werden ja auch keine Anhörungsbögen bei Verstößen gegen die StVO versendet, die lediglich und ausschließlich auf § 24 StVG als Begründung verweisen.
Dann kommt da mal ein bischen Zug auf die Kette und für den netten, so frei mal nach Herzenslust anzeigenden Polizisten kommt ein bischen Hausarbeit zu. Weiterbildung schadet ja niemandem, schon gar nicht, wenn sie offensichtlich notwendig ist. -
red schrieb:
Hat die Drohne allerdings - auch unbeabsichtigt - auf einen von der Straße nicht einsehbaren Bereich des Nachbarn gelinst,
Aber es gibt ja eben, 1. überhaupt keinen richtigen Vorwurf und 2. , lt. dem Schreiben, erst recht keinen auf §201a StGB. -
red schrieb:
... auf einen von der Straße nicht einsehbaren Bereich des Nachbarn gelinst, könnte es aufgrund §201a StGB auch hässlich werden.
Hier lässt der Polizist die Problematik hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte aber aussen vor und kapriziert sich allein aufs Luftrecht, und noch nicht mal auf die LuftVO. Ein Verstoss gegen das LuftVG kann ich aber beim besten Willen und auch mit viel Fantasie nicht herleiten.
Wir werden sehen. Meine Prognose: Verläuft im Sande....
Dann aber nach der "Verjährung" (3 Monate) mal beim Dienstherrn schriftlich nachhaken, was denn daraus geworden ist. Es wird ihm ja auch daran gelegen sein, dass nicht der Eindruck entsteht, es würden OWi-Verfahren rein aus Schikane eingeleitet, nicht wahr? -
skyscope schrieb:
Die Angabe der OWi im Anhörungsbogen ist ja völlig lächerlich.
Ich würde da gar nicht drauf reagieren.
M.M. wäre die Anhörung zu wiederholen. Trotzdem würde ich das erst mal kooperativ angehen.
@'red
Nein. Käme ja nur Absatz 1 Nr. 1 in Frage. Und da gibt es einen zweiten Teil hinter dem und, der erfüllt sein muss ...und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
Um in den rein zu kommen muss man schon was höchstpersönliches gesehen haben, z.B. die Dame des Hauses, wie nackt sonnenbadet, zwei bei knuspern oder so.
Und selbst da reicht einfache Fahrlässigkeit nicht aus.
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knuspern?
Cornflakes?
Ein bisschen Spaß muß sein. -
MajorGriffon schrieb:
@'red
Nein. Käme ja nur Absatz 1 Nr. 1 in Frage. Und da gibt es einen zweiten Teil hinter dem und, der erfüllt sein muss ...und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
In Sachen Luftrecht kommt der Nachbar sicher nicht durch. -
MajorGriffon schrieb:
Trotzdem würde ich das erst mal kooperativ angehen.
Warum, ggf. unnötig, einen Vorwurf provozieren, wenn sich das im jetzigen Zustand, mit rechtlicher Beratung/Hilfe, evtl. einfach abwehren lässt!? -
skyscope schrieb:
Bei so einem Blödsinn soll man noch aktiv werden?
Wenn überhaupt würde ich mich an den DIenstherren wenden und um Klärung bitten
?
das ist doch genau mein Punkt nur anders formuliert ... Du schreibst "um Klärung bitten" und ich schrieb "höflich nachfragen und um Präzisierung bitten" ..."we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von B69 ()
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B69 schrieb:
in dem Fall würde ich sehr höflich nachfragen und um Präzisierung bitten denn die Bandbreite der Tatbestände im 58er ist sehr groß ...
skyscope schrieb:
Soweit kommts noch. Anhörungsbogen weil gegen irgendwas wurde schon verstossen.
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@B69, Nein, du möchtest um Klärung des Sachverhalts bitten. Der Sachverhalt ist mir klar, es gibt luftrechtlich keinen - zumindest nicht bezogen auf das LuftVG.
Ich würde nur aktiv werden, wenn ich meinen würde, der Ordnungshüter benötige einmal die Hilfestellung von seinem Dienstherrn hinsichtlich der Begründungen von OWi-Anzeigen....
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