Strafenkatalog/Strafmaß --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Sagt mal Freunde in welcher Gesellschaft lebt Ihr eingentlich?

      Ihr diskutiert hier tatsächlich wie hoch die Strafen sind!? Reicht es nicht, dass es verboten ist und es genug Trottel gibt, die diese Verbote gar nicht kennen?

      Wenn Ihr bewußt und gewollt gegen eine Regelung verstoßt, dann nennt man das Vorsatz. Das führt in der Regel dazu, dass bei OWIs der Geldbetrag verdoppelt wird. Es kann aber auch dazu führen, dass es eine "UNGEEIGNETHEITSVERMUTUNG" gibt. Das bedeutet wegen des einen vorsätzlichen Verstoßes könnte man davon ausgehen, das Ihr nicht geeignet seid ein Fahrzueg im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, oder ein Flugzeug zu fliegen, oder eine Waffe zu führen. Wenn ein Gericht erstmal auf diesen Gedanken kommt, sind ALLE Erlaubnisscheine (Führerschein, Flugschein, Jagdschein, Angelschein usw.) i.d.R. WEG!!

      Nach dem was einige hier ablassen, wäre schon nahe drann die Ungeeignetheit zu vermuten.

      So long
      Keili
      Geld ist nicht alles im Leben. "You don't have to get rich QUICK!" (Alex Esuku, CEO Delta Media Nigeria)
      Es sind nur Zahlen mit mehr oder weniger NULLEN. Was sind schon NULLEN? So gut wie NIX
    • Was soll man aus Euren Äußerungen verstehen ? Der bewußte Verstoß gegen geltendes Recht oder die Gefährdung von Menschen oder Tieren ist bei Euch keine Frage des Rechtsbewußtseins oder der Moral, sondern eine rein wirtschaftliche Frage ?? ?(

      Ob die bisherigen Regeln oder die neuen in allen Fällen Sinn machen, ist eine andere Frage ... Dennoch habe ich mich an sie zu halten oder mich um die entsprechenden Genehmigungen zu kümmern.


      Aber eine Haltung wie, ich sehe den Sinn nicht, also mache ich es trotzdem oder die Strafe kann ich verschmerzen ... SORRY, DAS GEHT GAR NICHT :thumbdown:


      Interessanterweise sind dies manchmal dieselben, die dann über immer weitere Auflagen verständnislos meckern :cursing:

      @dbFoto1

      Im übrigen bist Du verpflichtet (zumindest warst Du das bis zum 7.4.2017) einen Nachweis Deiner Versicherung mit zu führen, so das Du Ihn im Falle einer Kontrolle durch das Ordnungsamt oder die Polizei vorweisen kannst.

      Wollte die Polizei bei mir auch des öfteren sehen ... hier reicht aber auch eine Kopie des Versicherungsscheins ...

      Die Plakette musst Du übrigens erst ab dem 01.10.2017 am Kopter haben, bis dahin gilt die Übergangsfrist. Da ich meine Plakette aber bei der Aktion von "Safe-Drone" bekommen habe, hab ich sie auch jetzt schon am Kopter befestigt.

      Gruß

      Marc

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Link-Verwirrung bereinigt

    • Copterworld schrieb:

      Sagt mal Freunde in welcher Gesellschaft lebt Ihr eingentlich?

      Ihr diskutiert hier tatsächlich wie hoch die Strafen sind!? Reicht es nicht, dass es verboten ist und es genug Trottel gibt, die diese Verbote gar nicht kennen?

      Wenn Ihr bewußt und gewollt gegen eine Regelung verstoßt, dann nennt man das Vorsatz. Das führt in der Regel dazu, dass bei OWIs der Geldbetrag verdoppelt wird. Es kann aber auch dazu führen, dass es eine "UNGEEIGNETHEITSVERMUTUNG" gibt. Das bedeutet wegen des einen vorsätzlichen Verstoßes könnte man davon ausgehen, das Ihr nicht geeignet seid ein Fahrzueg im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, oder ein Flugzeug zu fliegen, oder eine Waffe zu führen. Wenn ein Gericht erstmal auf diesen Gedanken kommt, sind ALLE Erlaubnisscheine (Führerschein, Flugschein, Jagdschein, Angelschein usw.) i.d.R. WEG!!

      Nach dem was einige hier ablassen, wäre schon nahe drann die Ungeeignetheit zu vermuten.

      So long
      Keili
      Moin Keili,

      DIE Frage habe ich hier schon oft gestellt...... aber es passt doch zur derzeitigen Gesellschaft die auch auf den Strassen unterwegs ist, bzw Polizisten und Rettungskräfte bei deren arbeit behindert oder angreift....

      Ich lebe zum Glück auf nem kleinen Dorf, weit am vom Schuß und am Arsch der Welt..... die hier draußen zum Glück noch einigermaßen in Ordnung ist.....

      Gruß Paul
    • S t e f a n schrieb:


      So viel ich mitbekommen hatte, musste der Youtuber nicht zahlen:

      Doch doch, kam vor einer Woche wieder Post. :D Die werden Ihn ins Zahlungsregister eintragen. Bei der nächsten Kontrolle im Land wird er zahlen oder in Haft genommen werden.
      Die Franzosen machen das inzwischen schon bei Ihren Blitzerfotos, falls man nicht auf die Post antwortet und zahlt. Also Kennzeichen wechseln, falls man deutlich drüber war.
    • Hier im Forum werden auch schon wieder ziemlich viele Halbwahrheiten verbreitet (keiner der Anwesenden in diesem Thread.)
      Seit dem Fall von Youtube der hier im Thread benannt wurde, gibts ja schon wieder allerhand geistergeschichten.

      Ich lese "die behörden klappern youtube ab und schicken rechnungen/strafen" etc.

      Das ist Grundsätzlich mal absolut falsch. Warum der Youtuber "Nevermindyourown" eine Strafe bzw. einen Brief bekommen hat? Weil er vor Ort von einem Mitarbeiter erwischt wurde. Das ganze wurde sogar noch von seiner eigenen Kamera aufgenommen.

      Die meisten Europäischen Länder sind immernoch Rechtsstaaten, und es gilt die Unschuldsvermutung. Die Behörden müssten dem Youtube Nutzer beweisen, da er gegen ein Gesetz verstoßen hat. Ja sogar beweisen das er selbst geflogen ist.
    • F!o schrieb:

      Ich lese "die behörden klappern youtube ab und schicken rechnungen/strafen" etc.

      Das ist Grundsätzlich mal absolut falsch.
      Wie untermauerest Du diese Behauptung? Info´s?
      Haben alle Behörden Dir dies schriftlich bestätigt?
    • Nein, das ist auch gar nicht nötig. Ein befreundeter Anwalt hat mir das allerdings nochmal bestätigt. Die Grundpfeiler unseres Rechtsstaats sind Gottseidank in diesem Punkt ziemlich eindeutig. Dazu muss man kein "Rechtsverdreher" sein.
      Ein "Verdächtiger" ist solange unschuldig bis zweifelsfrei die Schuld bewiesen ist. Viel Glück, wer über ein Youtube Video einen verantwortlichen Piloten ausfindig machen möchte. Könnte jeder geflogen sein....der Uploader eines Videos ist nicht automatisch auch derjenige der das Gesetz gebrochen hat!
      TeamBlackSheep hatte im übrigen auch immer nur Probleme mit der Polizei und dem Gesetz wenn sie vor Ort erwischt wurden. Nicht aber nachträglich über die Youtube Videos.... die wären wohl sonst schon längst am Mond inhaftiert....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von F!o ()

    • F!o schrieb:

      Nein, das ist auch gar nicht nötig. Ein befreundeter Anwalt hat mir das allerdings nochmal bestätigt. Die Grundpfeiler unseres Rechtsstaats sind Gottseidank in diesem Punkt ziemlich eindeutig. Dazu muss man kein "Rechtsverdreher" sein.
      Ein "Verdächtiger" ist solange unschuldig bis zweifelsfrei die Schuld bewiesen ist. Viel Glück, wer über ein Youtube Video einen verantwortlichen Piloten ausfindig machen möchte. Könnte jeder geflogen sein....der Uploader eines Videos ist nicht automatisch auch derjenige der das Gesetz gebrochen hat!
      TeamBlackSheep hatte im übrigen auch immer nur Probleme mit der Polizei und dem Gesetz wenn sie vor Ort erwischt wurden. Nicht aber nachträglich über die Youtube Videos.... die wären wohl sonst schon längst am Mond inhaftiert....
      Das stimmt schon, es gibt aber einige Fälle zb. bei Autorasern welche verurteilt wurden aufgrund Ihrer Videos.
      Und viele schreiben unter Ihr Videos das Sie geflogen sind, und sind sogar steuernd im Video deutlich zu sehen und erkennen. :D
      Du hast Recht, Strafen werden nicht direkt versendet, aber die Ermittlungen dazu führen oft zu den Selbigen ;)
    • Natürlich gibts das. Wenn in dem Video der Straftäter natürlich zweifelsfrei zu identifizieren ist, ist die Unschuldsvermutung natürlich hinfällig.

      Wie gesagt: Wenn jemand leugnet das er geflogen ist, kannste kaum nachweisen wer geflogen ist.
    • Nein F!o,

      ist schon richtig. Es gibt aber auch den Inditzienbeweis und sogar einen Anscheinbeweis....und wenn diese ausreichend vorhanden sind, brauchst Du keinen "normalen" Nachweis mehr. (steht auch in unseren Gesetzen, Strafprozessordnung)
      Grundsätzlich wäre ich vorsichtig. ;)
      Und bei vielen Filmchen, liegen die Fakten schon recht eindeutig auf der Hand.
    • Wie gesagt, ich hab da gar keine Bedenken.
      Wobei ich sagen muss das das für mich eh nicht in Frage kommt, ich finde die neuen Regeln ganz OK, lediglich meine Gewerblichen Aufträge werden mir momentan etwas schwer gemacht. Aber die ersten Ausnahmegenehmigungen hab ich auch schon, und ich bin sicher da tut sich auch bald von Seiten der Politik was.

      P. S der Anscheinbeweis findet nur im Zivilrecht Anwendung, und selbst dort ist er umstritten und geht nicht einfach so durch.
    • Sascha3580 schrieb:

      Ein Ermittlungsverfahren ist schnell angestoßen, in allen Bereichen! In diesem Zuge wird dann oft Neues gefunden, was den Ermittlern zu Gute kommt und zack, ist die Verurteilung nahe. Ich habe schon viele Verfahren hinter mir..... (keine Drohnen) und kann Dir sagen, die dollsten Dinge erlebt zu haben.
      Daher kann ich nur sagen: Alles ist möglich!
      Ja, unserer Justiz ist inzwischen leider jeder Blödsinn zuzutrauen, inklusive Prozess wegen 1,84€ und der Gang in die Berufung durch den Staatsanwalt, weil der Richter das Verfahren eingestellt hat. Ist zwar OT aber trotzdem hier als Beispiel angebracht...
      welt.de/debatte/kommentare/art…ist-leider-kein-Witz.html

      Gruß Gerd
    • Tatbestand und Verjährung

      Habe mich jetzt auch hier im Forum registriert, da ich nach dem Durchlesen der Beiträge ziemlich irritiert bin.
      Wenn das stimmt, was hier steht, dann droh(n)t nicht unerheblicher Ärger mit den Behörden!

      Verstehe ich den folgenden Sachverhalt richtig?

      Person A fliegt knapp neben dem Berliner Fernsehturm mit seiner Mavic Pro auf eine Höhe von 300 m und filmt das Ganze in Full HD. Nach der Landung - es kam weder zu einer Behinderung / Gefährdung, noch zur Feststellung der rechtmäßigen Personalie - gibt er die MicroSD-Card mit dem dokumentierten Flug einem Bekannten (Person B). Letzterer lädt das Video bei YouTube hoch, über den mutmaßlich unrechtmäßigen Flug in der Berliner Innenstadt macht er sich keine weiteren Gedanken. Nach zwei Jahren meldet sich bei Person B eine Behörde und fragt nach, wer der Steuerer zum Zeitpunkt der Filmerstellung war. Person B bedauert sich nicht erinnern zu können, ist aber bereit das Video aus dem Netz zu nehmen.

      Welche Rechtsfolgen sind zu erwarten?

      Person A: Keine, da eine Straftat sowohl antrags- wie auch verfolgungsgemäß verjährt wäre.
      Person B: Keine, da der Besitz der MicroSD-Card nicht strafbewehrt ist.

      Sehe ich die juristischen Zusammenhänge richtig?
    • In Deutschland muss sich niemand selbst belasten. Ein befreundeter Anwalt ist der Meinung das bei einem Video kaum ein Staatsanwalt eine Strafverfolgung einleiten wird. Vermutlich wird es eingestellt aus Mangel an Beweisen. Niemand kann in Nachhinein mehr beweisen wer geflogen ist. Ist aber etwas passiert sieht die Sache anders aus. Dann könnte das durchaus eine größere Ermittlung nach sich ziehen.