Strafenkatalog / Strafmaß

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich hab mal eine Thema gestartet, war es hier oder in einem anderen Forum?, "wer hat schon mal ein Bußgeld zahlen müssen?".
      Ist schon laaange her !
      Na, ja, hat nicht laaaange gedauert, dann kamen keine Beiträge mehr. Alle Posts bis dahin : Da soll doch mal einer...., stand doch irgendwo....hab ich gelesen.....
      Was schließe ich daraus :
      Alle Mitglieder dieses -und eines anderen großen Forums- verhalten sich absolut gesetzeskonform. Das find ich super !
      Oder : Sie sind noch nicht erwischt worden. Auch nicht schlecht !
      Oder: Eigentlich ist jede Diskussion darüber müßig.
    • flexim schrieb:

      Oder: Eigentlich ist jede Diskussion darüber müßig.

      Finde ich nicht. Hier stand u.a. geschrieben das ein Bußgeld festgelegt werden kann, wenn an der Drohne keine Anschrift des Besitzers befestigt ist. Abgesehen davon, dass der "Besitzer" auch eine in Liquidation befindliche GmbH sein könnte, und dem Umstand, dass die Drohne für die Ordnungswidrigkeit geflogen werden muss (Kauf, Transport und vorübergehender (nicht tatsächliche!) Besitz der Drohne ohne Kennzeichnung zählen somit nicht), muss der zu sanktionierende Tatbestand Bundesrecht sein, keine Auslegung der Länder. Folglich muss das auch vor der Sanktion nachzulesen sein. Spätestens ab dem 1.10.2017 würde ich hierzu einen Bußgeldkatalog erwarten, sonst macht die Drohung mit einem Bußgeld keinen Sinn. Dahinter steht ein Verwaltungsakt und hierzu braucht es Rechtssicherheit, auch ohne Rechtsanwalt.
    • Tja, was fällt mir dazu ein:
      • Alle 3 Monate Murmeltiertag.
      • Google, oft gehört und nie benutzt.
      • Forensuchfunktion, das unbekannte Konzept.
      • Herr Mühnickel, übernehmen Sie.
      :)

      Ein Beispiel zu Behauptung, Beweis, Anschein, Auslegung, Auffassung, zwingende Kausalität, usw.:

      wz.de/lokales/duesseldorf/stre…lug-vor-gericht-1.2425168
      rp-online.de/nrw/staedte/duess…deo-pruefen-aid-1.6784695

      Hatten wir hier im Forum zwar auch schon, aber damit sind wir wenigstens auch wieder beim Thema:
      Fliegen in Kontrollzone über die erlaubte Höhe hinaus: Hier 300 €.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Stanley Tweedle schrieb:

      flexim schrieb:

      Oder: Eigentlich ist jede Diskussion darüber müßig.
      Finde ich nicht. Hier stand u.a. geschrieben das ein Bußgeld festgelegt werden kann, wenn an der Drohne keine Anschrift des Besitzers befestigt ist. Abgesehen davon, dass der "Besitzer" auch eine in Liquidation befindliche GmbH sein könnte, und dem Umstand, dass die Drohne für die Ordnungswidrigkeit geflogen werden muss (Kauf, Transport und vorübergehender (nicht tatsächliche!) Besitz der Drohne ohne Kennzeichnung zählen somit nicht), muss der zu sanktionierende Tatbestand Bundesrecht sein, keine Auslegung der Länder. Folglich muss das auch vor der Sanktion nachzulesen sein. Spätestens ab dem 1.10.2017 würde ich hierzu einen Bußgeldkatalog erwarten, sonst macht die Drohung mit einem Bußgeld keinen Sinn. Dahinter steht ein Verwaltungsakt und hierzu braucht es Rechtssicherheit, auch ohne Rechtsanwalt.
      Na ja, wenn Du Rechtssicherheit brauchst für (von Dir geplanten?) Ordnungswidrigkeiten. Fährst Du immer nur soviel zu schnell, wie Du Dir "leisten" kannst?
    • skyscope schrieb:

      Hatten wir hier im Forum zwar auch schon, aber damit sind wir wenigstens auch wieder beim Thema: Fliegen in Kontrollzone über die erlaubte Höhe hinaus: Hier 300 €.
      Der Murmeltiertag-Schreibbeitrag ist inhaltlich leider ohne Substanz...!

      Zudem entspricht der oben zitierte Satz keineswegs den tatsächlichen Gegebenheiten: Gegen den Bußgeldbescheid kann beim Amtsgericht innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden - genau das hat ausweislich des von Dir verlinkten Artikel der Geschäftsmann gemacht. Somit sind die 300 € streitgegenständlich und keineswegs letztinstanzlich, wie Du hier offensichtlich Glauben machen willst.

      Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann dann auch noch noch Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden - also alles offen...!

      Das Amtsgericht hat einen Gutachter bestellt. Wird das Verfahren eingestellt zahlt der Steuerzahler den Gutachter - also ggf. auch Du und die anderen Foristen...

      Viel interessanter wäre der Fall, wenn es nicht einen vermögenden Unternehmer getroffen hätte, sondern einen darbenden Hartz-IV-Empfänger...
    • Copterworld schrieb:

      Sagt mal Freunde in welcher Gesellschaft lebt Ihr eingentlich?

      Ihr diskutiert hier tatsächlich wie hoch die Strafen sind!? Reicht es nicht, dass es verboten ist und es genug Trottel gibt, die diese Verbote gar nicht kennen?

      Wenn Ihr bewußt und gewollt gegen eine Regelung verstoßt, dann nennt man das Vorsatz. Das führt in der Regel dazu, dass bei OWIs der Geldbetrag verdoppelt wird. Es kann aber auch dazu führen, dass es eine "UNGEEIGNETHEITSVERMUTUNG" gibt. Das bedeutet wegen des einen vorsätzlichen Verstoßes könnte man davon ausgehen, das Ihr nicht geeignet seid ein Fahrzueg im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, oder ein Flugzeug zu fliegen, oder eine Waffe zu führen. Wenn ein Gericht erstmal auf diesen Gedanken kommt, sind ALLE Erlaubnisscheine (Führerschein, Flugschein, Jagdschein, Angelschein usw.) i.d.R. WEG!!

      Nach dem was einige hier ablassen, wäre schon nahe drann die Ungeeignetheit zu vermuten.

      So long
      Keili

      Mc-Murph schrieb:

      Was soll man aus Euren Äußerungen verstehen ? Der bewußte Verstoß gegen geltendes Recht oder die Gefährdung von Menschen oder Tieren ist bei Euch keine Frage des Rechtsbewußtseins oder der Moral, sondern eine rein wirtschaftliche Frage ?? ?(

      Ob die bisherigen Regeln oder die neuen in allen Fällen Sinn machen, ist eine andere Frage ... Dennoch habe ich mich an sie zu halten oder mich um die entsprechenden Genehmigungen zu kümmern.


      Aber eine Haltung wie, ich sehe den Sinn nicht, also mache ich es trotzdem oder die Strafe kann ich verschmerzen ... SORRY, DAS GEHT GAR NICHT :thumbdown:


      Interessanterweise sind dies manchmal dieselben, die dann über immer weitere Auflagen verständnislos meckern :cursing:

      @dbFoto1

      Im übrigen bist Du verpflichtet (zumindest warst Du das bis zum 7.4.2017) einen Nachweis Deiner Versicherung mit zu führen, so das Du Ihn im Falle einer Kontrolle durch das Ordnungsamt oder die Polizei vorweisen kannst.

      Wollte die Polizei bei mir auch des öfteren sehen ... hier reicht aber auch eine Kopie des Versicherungsscheins ...

      Die Plakette musst Du übrigens erst ab dem 01.10.2017 am Kopter haben, bis dahin gilt die Übergangsfrist. Da ich meine Plakette aber bei der Aktion von "Safe-Drone" bekommen habe, hab ich sie auch jetzt schon am Kopter befestigt.

      Gruß

      Marc
      So hab mich jetzt auch mal extra Anmelden müssen um hier auch mal was dazu schreiben zu können.

      Ich glaube nicht, das hier jemand wissen will, was er oder sie zahlen muss, wenn man ein Tier jagd oder über Unfällen filmt oder sonstige Sachen wo jeder "normale" Mensch weiß das es nicht ok ist. Ich denke es geht eher um die "kleinen" Verstöße. Oder wollen mir etwa Mc-Murph oder Copterworld sagen das sie noch nie bei rot über eine Ampel gelaufen sind (weil ja nix kam) oder mal mehr als erlaubt mit dem Auto gefahren sind.
      Grundsätzlich finde ich eine Regelung für den Drohnenflug für wichtig und richtig. Das einzige womit ich so meine Probleme habe ist der Punkt:

      Verboten ist: über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu.

      Wenn ich in der Stadt unterwegs bin oder in einem Hochhaus wohne und ein Foto oder Video mache, ist das dann auch Strafbar? Natürlich hat jeder sein Recht auf Privatsphäre, aber wenn ich mit der Drohne auf 50 Meter fliege und filme finde ich das nicht wirklich schlimm, solang ich die Bilder oder Videos dann nicht online stelle. In meinem Fall ist es so, dass ich sehr gerne Bilder von Stadtmauern, alten Gebäuden und so mache (Für rein private Bilder). Durch die Drohnen eröffnen sich mir da ganz neue Perspektiven. Aber wenn ich nicht über Wohngebiet fliegen darf, verstoße ich zu 90% gegen das Gesetz. Darum würde ich schon gerne wissen, was auf einen in diesem Fall zukommen kann. Dann kann ich abschätzen ob es mir das Risiko erwischt zu werden es Wert ist oder eben nicht. Da es dieses Gesetz aber noch nicht so lange gibt, wird es wohl noch einige Zeit dauern bis man da mal Vergleichswerte hat.
    • 2Face schrieb:

      Oder wollen mir etwa Mc-Murph oder Copterworld sagen das sie noch nie bei rot über eine Ampel gelaufen sind (weil ja nix kam) oder mal mehr als erlaubt mit dem Auto gefahren sind.
      Das ist genau der Punkt! Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Auto gelten immer noch bei den Meisten als Kavaliersdelikt (obwohl regelmäßig schwere Unfälle dadurch verursacht werden), während man beim Kopterfliegen päpstlicher als der Papst ist. Natürlich möchte auch ich nicht vorsätzlich gegen geltende Regeln verstoßen. Allerdings ist es doch wirklich so, daß es Regeln gibt, die durchaus unbeabsichtigt verletzt werden können. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist - wie ich finde - die Maximalflughöhe. Wenn ich auf einer Anhöhe starte, so ist es eben unmöglich exakt zu sagen, welche Höhe über Grund mein Fluggerät exakt hat, wenn ich in Richtung Tal fliege.
      Gruß: Franki
    • Die Autofahrer halten keine Abstände ein, fahren zu schnell, überholen rechts, schimpfen, fluchen und beleidigen. Tagesgeschäft auf der A61. Fahre gut 40.000km im Jahr.

      Ich finde, sollte den wirklich mal jemand ernsthaft zu Schaden kommen durch unsere Hobbydrohen, dann kann man mal ein "kleines Faß" aufmachen...

      Die Nacht hat es wieder einige Male geknallt, weil z. B. Menschen besoffen Auto gefahren sind.

      Who cares? Im Autoforum? No...

      Wir sind (noch) eine nerdige Randgruppe mit übertriebener Selbstwahrnehmung im Mikrokosmos. Merkt man hier im Forum öfter.

      Diese Jahr habe ich glaube noch keine "fremde" Drohne gesehen, aber wer weiß, vielleicht fliegen die ja alle 500 Meter aufwärts.
    • DroneFuchs schrieb:

      A)Die Autofahrer halten keine Abstände ein, fahren zu schnell, überholen rechts, schimpfen, fluchen und beleidigen. Tagesgeschäft auf der A61. Fahre gut 40.000km im Jahr.

      B)Wir sind (noch) eine nerdige Randgruppe mit übertriebener Selbstwahrnehmung im Mikrokosmos. Merkt man hier im Forum öfter.

      C)Diese Jahr habe ich glaube noch keine "fremde" Drohne gesehen, aber wer weiß, vielleicht fliegen die ja alle 500 Meter aufwärts.
      A) Da gibt es eine SVO, eine SVZO und es gibt Kataloge für OWI und eine Bußgeldkatalog.
      Wir reden hier über ein Regelwerk für ca. 55 Mio Fahrzeugen. :!:

      B) übertriebener Selbstwahrnehmung :thumbsup: aber sowas von übertrieben. Trotzdem kennt uns scheinbar JEDER

      C) Nicht nur dieses Jahr. Ich habe in den letzten 3 Jahren 3 fremde Kopter in der Luft gesehen. Außen denen, mit denen man verabredet war und das war j.w.d.

      Im Falle eines Falles werden Richter Ermessensspielräume haben. Von Peanuts bis Schmerzhaft.

      Andere Verstöße werden wie OWI geahndet werden und werden im Ermessen der örtl. Ordnungsbehörden sein.

      Wer allerdings meint, ein echter Verstoß gegen Luftfahrtbestimmungen wäre eine OWI, der soll sich dann nicht wundern.

      Aber wenn es soweit ist, ist auch ein Richter im Spiel.

      Aber nicht immer ist alles so, wie es im ersten Augenschein aussieht. Trotzdem Unwissenheit schützt nicht.....
      ...aber wie viele laufen/fliegen da draußen rum, die nicht mal wissen das es Regeln gibt.

      Ich halte die neuen Regeln für überzogen......aber sehe ich viele Dinge in der SVO nicht auch als überzogen ?
      (zB 30kmh nachts in den Ferien vor einer verwaisten Schule)

      Regeln regeln das Leben in Gemeinschaften. Ohne Regeln hätten wie Chaos.

      Aber auch mit Regeln passieren Unfälle, vermeidbar und unvermeidbare. Aber mehr vermeidbare.....

      Wir haben nun das, was vorher für mich unvorstellbar war. Mit einem Fluggerät was viel mehr kann als ein "Spielzeug"
      fast völlig unlimitiert, wer weiß wie weit durch den Luftraum cruisen. Die grenzenlose Freiheit ist zu ausgereizt worden.

      Man betrachte, wie einst "Black Sheep" das eiskalt ausreizte. Damals bewunderte ich die.
      Heute sage ich "unverantwortlicher Wahnsinn".
    • Da hast Du 2 Optionen:

      1. Leugnen. Der Nachbar hat sich geirrt, die Drohne lief nur im Stand um die Akkus zu entladen/Funktionstest usw. Sehr heikel! Wenn noch Fotos als Beweis auftauchen bist Du richtig im Arsch, denn auch Behördenmitarbeiter lassen sich ungerne belügen.

      2. Um Gnade winseln. Du erhältst ohnedies die Möglichkeit, Dich einzulassen. Es war Dir nicht bewusst, die vielen neuen Regeln... Mittlerweile hast Du Dich informiert, auch einen kleinen Drohnenführerschein gemacht. (Hast Du bis dahin!) Das wird so nie wieder vorkommen! Und Du warst ja nur ein paar Meter hoch... zwar weisst Du mittlerweile, das auch das verboten ist, aber naja, ob man die Sache nicht vielleicht dieses eine mal klein halten kann?

      Auf keinen Fall gehst Du in der Einlassung auf den Nachbarschaftsstreit ein.

      Ich denke, dann wirst Du mit einer kostenlosen Verwarnung oder einem bescheidenden Bußgeld vom Haken kommen.

      Durch die geringe Flughöhe hast Du eh niemanden gefährdet, nicht in einen Schutzzweck der Norm eingegriffen, so das ich denke, das da Bußgeldmäßig sowieso nur wenig Fleisch dran ist.

      Wenn ich Deinereiner wäre würde ich mal so 200,- vorsichtig auf der hohen Kante liegen lassen, falls es nicht kostenlos wird, aber ich wäre da froher Hoffnung auf eine kostenfreie Einstellung. Wenn es mehr werden sollte würde ich auch ruhig mal einen Fachanwalt befragen und danach eventuell ein Gericht.
    • Jackson0815 schrieb:

      86983 Lechbruck am See
      Am Bichl 8
      Hmm... in der Gegend gibt es kein Luftsperrgebiet. Solange du da auf deinem Grundstück bleibst, solltest du okay sein - es sei denn, du hättest deinem Nachbarn die Kamera aufs Grundstück gehalten.

      Aber mal grundsätzlich: Ich würde da nicht fliegen. Das ist ein ziemlicher Spießrutenlauf um fremde Interessen.