Versicherungsfrage - Kann mir jemand helfen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Versicherungsfrage - Kann mir jemand helfen?

      ist jemand von Euch bei drohnen-versichern . de?

      Ich finde das Angebot eigentlich in Ordnung, da ja noch eine Familienversicherung mit bei ist.
      Somit könnte ich meine jetzige Familienhaftpflicht kündigen und diese von drohnen-versichern annehmen (läuft wohl über "degenia versicherungsdienst ag" ).

      Hat jemand Erfahrung mit diesem Paket-Angebot (XXL-Paket für 82,- EUR/Jahr)?

      Viele Grüße,
      jup
    • Nein - leider nicht. Bin derzeit bei der Cosmos Direkt Haftpflichtversichert.
      Die bieten einen Zusatz leider nicht an.

      Habe jetzt nur "Bedenken", da mit die o.g. Versicherung soweit nix sagt und ich nun Zweifel habe, diesee Versicherung zu nehmen für FAMILIEN-Haftpflicht inkl. Drohnenabsicherung.
      Ist das denn ein "seriöser" Anbieter? ... also Drohnen-versichern.de??
    • Ich habe meine Privathaftpflicht bei der AXA und da sind Flugmodelle bis 5 Kg mit ihm Umfang enthalten.
      Hier gibt es doch eine Diskussion zu Flugmodell Versicherungen. Dahinter steckt, wenn ich mich richtig erinnere, die ARAG. Ich war daqmals mit diesen ganzen Maklern auch skeptisch, aber einer der Mods hat recherchiert und herausbekommen, das es die ARAG ist.
      Zweiter zu sein heißt erster Verlierer zu sein
    • Die habe ich auch abgeschlossen, da dies in meiner bisherigen Versicherung (DeBeKa) nicht enthalten war und auch bei Neuabschluss nicht versicherbar ist.
      Mit der Formulierung im Vertrag bei der Degenia bin ich nicht zu 100% glücklich, da ich mich aber immer an die Flugregeln halte, wird die Versicherung im Fall der Fälle ja bezahlen.
      Gruß hw_aus_s
      Ich versuche so zu leben, dass ich mich im Urlaub nicht davon erholen muss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hw_aus_s ()

    • Hallo,
      Bin aus der Vers. Branche
      Bei uns ist es so, das zu der bestehenden PHV zusätzlich die Option Flugmodelle Oder Drohne eingeschlossen werden kann.
      Das sind zwei verschiedene Schuhe!!
      Auch beitragsmässig Unterschied
      Gruß
      Günther
    • dampf-pinasse schrieb:

      Hallo,
      Bin aus der Vers. Branche
      Bei uns ist es so, das zu der bestehenden PHV zusätzlich die Option Flugmodelle Oder Drohne eingeschlossen werden kann.
      Das sind zwei verschiedene Schuhe!!
      Auch beitragsmässig Unterschied
      Gruß
      Günther
      Bei DeBeKa geht das nicht!
      Bin da sehr zufrieden und habe ungern gewechselt, aber es blieb mir nix anderes übrig.
      Gruß hw_aus_s
      Ich versuche so zu leben, dass ich mich im Urlaub nicht davon erholen muss
    • juppinger schrieb:

      Hiho!
      ...also ich hab nun die Versicherung für Drohne/Kopter sowie Privathaftpflicht f. Familie bei kopter-profi.de abgeschlossen.
      Versichert wird man über die "degenia Versicherungsdienst AG".
      Unterschiedlich. Für gewerbliche Nutzung nimmt Alexander üblicherweise die R+V, und bietet damit (zumindest nach meinem Wissen) die einzige Versicherung, wo bei gewerblicher Nutzung auch Flüge in geschlossenen Räumen versichert sind. Daher war das für mich die einzige mögliche Versicherung. Liegt bei etwas über 200 EUR pro Jahr.

      Matthias
    • Baufuchs schrieb:

      Ich habe meine Privathaftpflicht bei der AXA und da sind Flugmodelle bis 5 Kg mit ihm Umfang enthalten.
      Hier gibt es doch eine Diskussion zu Flugmodell Versicherungen. Dahinter steckt, wenn ich mich richtig erinnere, die ARAG. Ich war daqmals mit diesen ganzen Maklern auch skeptisch, aber einer der Mods hat recherchiert und herausbekommen, das es die ARAG ist.
      Hab gerade mit der AXA telefoniert, da ich da eigentlich auch meine Privathaftplicht abschließen wollte. Nachdem ich da wegen einer Versicherungsbestätigung gefragt habe und ob das auch für meine Phantom 3 gilt, habe ich mit 3 Kollegen von der Axa gesprochen und bin keinen Meter weiter. War schon etwas erschreckend und da war die Versuchung groß gleich von meinem Wiederrufsrecht gebrauch zu machen, aber geben wir denen mal noch eine Woche Zeit. ;)
    • Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ist eine Erweiterung der Privathaftpflicht keine gute Idee.

      Die Privathaftpflicht deckt nur die Verschuldenshaftung aber nicht die Gefährdungshaftung ab.

      Das kann verdammt teuer werden um nicht zu sagen, dass es einen komplett ruinieren kann.

      Überdies begeht man meiner Meinung nach eine Ordnungswidrigkeit, da man ohne die erforderliche Pflichtversicherung fliegt.
    • Danke

      Ich habe den Eindruck, dass in Sachen Haftpflicht unheimlich viel Durcheinander in den Foren herrscht und versuche selbst aus den zur Verfügung stehenden Informationen ein schlüssiges Bild zu bekommen.

      Ich hoffe, es ist mir gelungen. Sollte ich einem Denkfehler aufgesessen sein, bitte ich um Aufklärung.
    • Man braucht halt nen Wisch von der Versicherung mit sinngemäßem Inhalt:
      - Versicherungsschutz in der gesetzlichen Halter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle
      - Deckungssumme entspricht §37 LufVG

      Wenn dann noch draufsteht
      - gilt als Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO

      und man den Wisch beim Fliegen dabei hat ist alles ok.

      Wenn man das nicht so oder ähnlich von seiner Privathaftpflicht bescheinigt kriegt, ist man
      u.U. nicht ausreichend versichert.
    • Hallo erstmal, ich bin der neue :)

      Zu dem Thema hier: Ich bin bei der Debeka und die decken in der Haftpflicht auch Drohnen mit ab
      bei einer Deckungssumme von 50 Mio. Euro für 9,00 € p.a.
    • RC-Role schrieb:

      Man braucht halt nen Wisch von der Versicherung mit sinngemäßem Inhalt:
      - Versicherungsschutz in der gesetzlichen Halter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle
      - Deckungssumme entspricht §37 LufVG

      Wenn dann noch draufsteht
      - gilt als Versicherungsbestätigung gemäß §106 LuftVZO
      Steht das bei der Debeka auch drin?
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ich mach mich da noch mal schlau.

      Soweit ich das bisher verstanden habe, deckt die Debeka Modellflieger im allgemeinen ab, Drohnen werden jedoch nicht näher erwähnt sowie ein §106 LuftVZO, in dem aber auch nur die Rede von UAV´s ist, die mehr als 5 Kg wiegen. Das dieser Paragraph überhaupt da drin steht, habe ich keiner Haftpflichterklärung von Namenhaften Versicherern entnehmen können.

      Es gibt natürlich noch Haftpflichtversicherungen speziell für Drohnen, jedoch habe ich mich nun für den DMFV entschieden,
      was bzgl. Modellflug eh mMn. keine schlechte Sache ist. Und eine Versicherung für 42 € gibts auch noch.