Hallo zusammen ich bin hier sehr neu im Forum und habe dirkte mal eine Frage bzw. ein paar Fragen.
Da wir sportlich als Kampfrichter (Leichtathletik) stark engagiert sind, wollte ich von den Sportveranstaltungen für die allgemeinheit Bilder von oben machen.
Die Starterlaubnis vom jeweiligen leeren Sportplatz (Fußballfeld) würde ich mir jeweils schriftlich vom Sportverein/Inhaber einholen.
Bei all unseren Wettkämpfen ist das Fußballfeld in der Regel Menschenleer und darf auch nicht betreten werden, da dort Veranstaltungen wie Hammerwurf, Speerwurf usw statt finden.
Von diesem Gelände aus würde ich starten um von oben ein paar Bilder zu scheißen, diese würde ich frei zur Verfügung gestellen bzw. dem Vorsitzenden für deren Webseite oder Sportbegeisterten frei zu verfügung stellen.
Da ich nicht von meinem Sportverein angestellt bin oder Mitglied bin, bin ich lediglich ein Ehrenamtlicher Helfer, eine Entlohnung für meine Dienste gibt es hierbei nicht.
Sind dann die Bilder/Videoaufnahmen die ich vom Gelände von oben mache dann nun Gewerblich oder Privat? Weil verdienen tu ich damit nichts ich will ledlich einen neuen Blickwinkel auf die Sportstätte werfen anstatt immer Bilder von unten zu machen.
Eine weitere Frage stellt sich, ich habe ein KFZ Tuning Gewerbe und will von meinen Umgebauten Fahrzeugen Vidoes/Bilder aus der Luft erstellen und meinen Firmennamen im Abspann mit einblenden lassen als Werbung, diese Aufnahmen sind dann wohl gewerblich wofür ich eine AE/Versicherung usw benötige, sehe ich das richtig?
Sollte ich jedoch keine Werbung mit in das Video einbringen und es lediglich auf meiner Seite veröffentlichen, gilt dann der Aufstieg auch als Gewerblich und muss ich dafür dann auch AE/gewerbliche Versicherung usw. haben?
Aktuell habe ich lediglich eine private Versicherung und fliege für mich privat und tätige Bilder/Videos für meine Eigengebraucht die ich nicht veröffentlichen werde.
Wie schaut es jedoch aus wenn ich ein Video zusammenschneide und veröffentliche? Geflogen bin ich jedoch zum Spaß, sprich mal Windräder filmen, oder einen Kletterpark, oder mein Auto oder was auch immer.
Denn wenn der Aufstieg rein zum privaten Zwecke dient, dann ist dieser noch langen icht gewerblich, oder liege ich hierbei falsch. Das was ich in den anderen Beiträgen gelesen habe ist folgendes.
Solange man privat aufsteigt des Spaß halber und dieses Material dann veröffentlicht und keine Gewerbliche Absicht beim Aufstieg da war, darf man das Video privat veröffentlichen ohne jetzt andere Rechte von Bauwerken usw verletzt zu haben, jetzt bissel blöd formuliert aber weis gerade nicht wie ich es sonst schreiben soll.
Fazit:
Für die Sportveranstaltungen benötige ich denke ich keine AE/gewerbliche Versicherung, liege ich da korrekt?
Für die Foto's/Video's wo meine Firma namentlich genannt wird im Abspann jedoch schon?!?!
Da wir sportlich als Kampfrichter (Leichtathletik) stark engagiert sind, wollte ich von den Sportveranstaltungen für die allgemeinheit Bilder von oben machen.
Die Starterlaubnis vom jeweiligen leeren Sportplatz (Fußballfeld) würde ich mir jeweils schriftlich vom Sportverein/Inhaber einholen.
Bei all unseren Wettkämpfen ist das Fußballfeld in der Regel Menschenleer und darf auch nicht betreten werden, da dort Veranstaltungen wie Hammerwurf, Speerwurf usw statt finden.
Von diesem Gelände aus würde ich starten um von oben ein paar Bilder zu scheißen, diese würde ich frei zur Verfügung gestellen bzw. dem Vorsitzenden für deren Webseite oder Sportbegeisterten frei zu verfügung stellen.
Da ich nicht von meinem Sportverein angestellt bin oder Mitglied bin, bin ich lediglich ein Ehrenamtlicher Helfer, eine Entlohnung für meine Dienste gibt es hierbei nicht.
Sind dann die Bilder/Videoaufnahmen die ich vom Gelände von oben mache dann nun Gewerblich oder Privat? Weil verdienen tu ich damit nichts ich will ledlich einen neuen Blickwinkel auf die Sportstätte werfen anstatt immer Bilder von unten zu machen.
Eine weitere Frage stellt sich, ich habe ein KFZ Tuning Gewerbe und will von meinen Umgebauten Fahrzeugen Vidoes/Bilder aus der Luft erstellen und meinen Firmennamen im Abspann mit einblenden lassen als Werbung, diese Aufnahmen sind dann wohl gewerblich wofür ich eine AE/Versicherung usw benötige, sehe ich das richtig?
Sollte ich jedoch keine Werbung mit in das Video einbringen und es lediglich auf meiner Seite veröffentlichen, gilt dann der Aufstieg auch als Gewerblich und muss ich dafür dann auch AE/gewerbliche Versicherung usw. haben?
Aktuell habe ich lediglich eine private Versicherung und fliege für mich privat und tätige Bilder/Videos für meine Eigengebraucht die ich nicht veröffentlichen werde.
Wie schaut es jedoch aus wenn ich ein Video zusammenschneide und veröffentliche? Geflogen bin ich jedoch zum Spaß, sprich mal Windräder filmen, oder einen Kletterpark, oder mein Auto oder was auch immer.
Denn wenn der Aufstieg rein zum privaten Zwecke dient, dann ist dieser noch langen icht gewerblich, oder liege ich hierbei falsch. Das was ich in den anderen Beiträgen gelesen habe ist folgendes.
Solange man privat aufsteigt des Spaß halber und dieses Material dann veröffentlicht und keine Gewerbliche Absicht beim Aufstieg da war, darf man das Video privat veröffentlichen ohne jetzt andere Rechte von Bauwerken usw verletzt zu haben, jetzt bissel blöd formuliert aber weis gerade nicht wie ich es sonst schreiben soll.
Fazit:
Für die Sportveranstaltungen benötige ich denke ich keine AE/gewerbliche Versicherung, liege ich da korrekt?
Für die Foto's/Video's wo meine Firma namentlich genannt wird im Abspann jedoch schon?!?!