Fliegen, Foto/Video veröffentlichen privat/gewerblich?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Fliegen, Foto/Video veröffentlichen privat/gewerblich?

      Hallo zusammen ich bin hier sehr neu im Forum und habe dirkte mal eine Frage bzw. ein paar Fragen.

      Da wir sportlich als Kampfrichter (Leichtathletik) stark engagiert sind, wollte ich von den Sportveranstaltungen für die allgemeinheit Bilder von oben machen.

      Die Starterlaubnis vom jeweiligen leeren Sportplatz (Fußballfeld) würde ich mir jeweils schriftlich vom Sportverein/Inhaber einholen.
      Bei all unseren Wettkämpfen ist das Fußballfeld in der Regel Menschenleer und darf auch nicht betreten werden, da dort Veranstaltungen wie Hammerwurf, Speerwurf usw statt finden.
      Von diesem Gelände aus würde ich starten um von oben ein paar Bilder zu scheißen, diese würde ich frei zur Verfügung gestellen bzw. dem Vorsitzenden für deren Webseite oder Sportbegeisterten frei zu verfügung stellen.

      Da ich nicht von meinem Sportverein angestellt bin oder Mitglied bin, bin ich lediglich ein Ehrenamtlicher Helfer, eine Entlohnung für meine Dienste gibt es hierbei nicht.

      Sind dann die Bilder/Videoaufnahmen die ich vom Gelände von oben mache dann nun Gewerblich oder Privat? Weil verdienen tu ich damit nichts ich will ledlich einen neuen Blickwinkel auf die Sportstätte werfen anstatt immer Bilder von unten zu machen.


      Eine weitere Frage stellt sich, ich habe ein KFZ Tuning Gewerbe und will von meinen Umgebauten Fahrzeugen Vidoes/Bilder aus der Luft erstellen und meinen Firmennamen im Abspann mit einblenden lassen als Werbung, diese Aufnahmen sind dann wohl gewerblich wofür ich eine AE/Versicherung usw benötige, sehe ich das richtig?

      Sollte ich jedoch keine Werbung mit in das Video einbringen und es lediglich auf meiner Seite veröffentlichen, gilt dann der Aufstieg auch als Gewerblich und muss ich dafür dann auch AE/gewerbliche Versicherung usw. haben?

      Aktuell habe ich lediglich eine private Versicherung und fliege für mich privat und tätige Bilder/Videos für meine Eigengebraucht die ich nicht veröffentlichen werde.

      Wie schaut es jedoch aus wenn ich ein Video zusammenschneide und veröffentliche? Geflogen bin ich jedoch zum Spaß, sprich mal Windräder filmen, oder einen Kletterpark, oder mein Auto oder was auch immer.
      Denn wenn der Aufstieg rein zum privaten Zwecke dient, dann ist dieser noch langen icht gewerblich, oder liege ich hierbei falsch. Das was ich in den anderen Beiträgen gelesen habe ist folgendes.
      Solange man privat aufsteigt des Spaß halber und dieses Material dann veröffentlicht und keine Gewerbliche Absicht beim Aufstieg da war, darf man das Video privat veröffentlichen ohne jetzt andere Rechte von Bauwerken usw verletzt zu haben, jetzt bissel blöd formuliert aber weis gerade nicht wie ich es sonst schreiben soll.

      Fazit:

      Für die Sportveranstaltungen benötige ich denke ich keine AE/gewerbliche Versicherung, liege ich da korrekt?
      Für die Foto's/Video's wo meine Firma namentlich genannt wird im Abspann jedoch schon?!?!
    • StevenW schrieb:

      Sind dann die Bilder/Videoaufnahmen die ich vom Gelände von oben mache dann nun Gewerblich oder Privat? Weil verdienen tu ich damit nichts ich will ledlich einen neuen Blickwinkel auf die Sportstätte werfen anstatt immer Bilder von unten zu machen.
      Ganz klar gewerblich, auch wenn Du dafür keine Entschädigung bekommst. Du fliegst in diesem Falle ja nicht zum Zwecke der Sport- und Freizeitgestaltung, sondern eindeutig, um Bilder und Videos aufzunehmen.

      Dazu ist eine Aufstiegserlaubnis der jeweiligen Landesbehörde erforderlich.

      Außerdem könnte es sein, daß Du dafür überhaupt keine Genehmigung bekommst, obwohl Du über dem leeren Spielfeld startest. Da laufen ja immerhin Kampfrichter rum, die die Weiten bei den Wurf-Sportarten messen. Und das Fliegen über Menschen(ansammlungen) ist in jeder AE explizit ausgeschlossen!

      StevenW schrieb:

      Sollte ich jedoch keine Werbung mit in das Video einbringen und es lediglich auf meiner Seite veröffentlichen, gilt dann der Aufstieg auch als Gewerblich und muss ich dafür dann auch AE/gewerbliche Versicherung usw. haben?
      Hier gilt exakt das gleiche wie für die Leichtathletik-Bilder.

      StevenW schrieb:

      Solange man privat aufsteigt des Spaß halber und dieses Material dann veröffentlicht und keine Gewerbliche Absicht beim Aufstieg da war, darf man das Video privat veröffentlichen ohne jetzt andere Rechte von Bauwerken usw verletzt zu haben, jetzt bissel blöd formuliert aber weis gerade nicht wie ich es sonst schreiben soll.
      Sofern der alleinige Zweck das Fliegen zu Sport- und Freizeitzwecken und nicht das Fotografieren/Filmen ist, liegst du richtig. Wenn Du allerdings bei einer Sportveranstaltung filmst und es tauchen im Anschluß daran Fotos/Filme auf, dann wird es schwer werden, damit zu argumentieren, daß das eigentlich ein "ungeplantes Abfallprodukt" gewesen sein soll.

      Lies dir mal diesen Artikel beim DMFV durch - vor allem auch die Kommentare darunter und die Antworten vom Justitiar Hr. Sonnenschein. Da wird einiges klarer werden :)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Danke für die Antwort, das mit den Menschenansammlungen habe ich total vergessen, stimmt ja, da war ja was.

      Sprich man müsste von außerhalb starten und dann Bilder machen, wenn man Innerorts überhaupt eine AE bekommt.

      Wenn ich mir dann überlege das manche eine AE bekommen haben die dann durch die befüllte Innenstadt geflogen sind über Menschen hinweg, siehe FFM letztens erst, das gibt mir das jedoch zu denken. Jedoch war bei dem kompletten dreh das Ordnungsamt dabei.

      Alles nicht so ganz einfach das ganze, an sich ist somit alles was man macht was nicht dem zwecke des Freizeitvergnügens dient gewerblich.

      Dann verstehe ich nicht wieso dann so viele Vidoes veröffentlichen können, wo ich wei das diese keine AE haben und keins auf den Sack bekommen.

      Einige machen es auch ganz "klug" die lassen sich das Video von einem 3ten veröffentlichen.

      Ansich ist das doch alles misst, naja nicht alles, einiges ist ja schon berechtigt, jedoch das hier nicht das normale Panoramarecht usw wie auf dem Boden gilt, ist ja im grunde genommen nichts anderes nur höher.
    • StevenW schrieb:

      Dann verstehe ich nicht wieso dann so viele Vidoes veröffentlichen können, wo ich wei das diese keine AE haben und keins auf den Sack bekommen.
      Ganz ehrlich: ich auch nicht.

      Aber bei der schlechten Publicity, die "Drohnen" im Moment haben, wird das bestimmt nicht mehr lange auf sich warten lassen. Ich denke, wir sind da durch ein paar wenige Chaoten massiv ins Visier der Sicherheitsbehörden geraten und sollten die Füße eher mal stillhalten.

      StevenW schrieb:

      Einige machen es auch ganz "klug" die lassen sich das Video von einem 3ten veröffentlichen.
      Das mag im Einzelfalle den "Klugen" eine (Straf-)verfolgung ersparen, wirft aber trotzdem ein schlechtes Licht auf die "bösen Drohnen".

      Früher mußte man sich da keinen großen Kopp drum machen. Man hat mit viel Augenmaß geschaut, daß man die Regelungen soweit wie möglich eingehalten und niemanden gefährdet hat. Heute kann man ja oft nicht mal mehr irgendwo am Feldesrand in Ruhe fliegen, ohne von Passanten geradezu angepöbelt zu werden :(
      Mein Hangar:
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    • Diet schrieb:

      Ganz klar gewerblich, auch wenn Du dafür keine Entschädigung bekommst. Du fliegst in diesem Falle ja nicht zum Zwecke der Sport- und Freizeitgestaltung, sondern eindeutig, um Bilder und Videos aufzunehmen.
      Kleiner Einspruch: Gewerblich sind die Aufnahmen nicht. Sinngemäß ist zwar das richtige gemeint, aber die Unterscheidung ist nicht
      gewerblich - nicht-gewerblich
      sondern
      Sport und Freizeit - nicht Sport und Freizeit
      Und da würde ich das schon als unproblematisch ansehen, falls die aufgenommenen Personen zustimmen und Du nicht direkt über ihnen fliegst, sondern Dich seitlich in sicherem Gebiet befindest.
      Da muss ich mich korrigieren: Das Aufsteigen findet ja nicht als Freizeitbeschäftigung statt, sondern mit dem Hintergrund, die eigentliche Freizeittätgkeit zu filmen. Damit dürfte es dann doch wieder Probleme geben. Hatte überlesen, dass Du ja als Kamprichter tätig bist und nicht als unbeteiligter "Zaungast".

      Das war jetzt eine ausdrücklich persönliche Interpretation von mir - klar, oder?
      Dazu passt auch in etwa der WISO-Beitrag von gestern in gewissem Maße, denke ich

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von duke-f ()

    • Interessantes Thema, da wir beiden uns da ziemlich ähneln. Ich kann dir ja mal meine Vorgehensweise schildern, wenns dir nicht hilft, ignoriere es :D

      Ich fliege bereits seit einem halben Jahr privat meine "Drohne" (jaja, Multikopter, aber für mich ist sie meine Drohne :D ) und habe Gestern ein Gewerbe angemeldet. Haupttätigkeit ist das KFZ- Tuning (Chiptuning, auch Simos18 möglich, falls es dich als "Kollege" interessiert) und als Nebentätigkeiten sind noch Film- und Fotoaufnahmen angemeldet (da ich sehr viel im Bereich Tuning/ Motorsport fotografiee und filme und einige Fahrer die Aufnahmen gerne kaufen möchten und ich ab sofort legal dann auch gewerblich in dem Bereich aktiv werden kann und nicht ständig Absagen erteilen muss) und die Drohne soll dann natürlich auch eingesetzt werden.
      So hoffe ich, dass ich mein Film- und Fotoequipment evtl. finanzieren kann und nicht nur drauflege, wenn ich hunderte km fahre, alles filme und anschließend auch noch schneide.
      Da die Aufnahmen mit der Drohne (zu Recht) sehr schnell als gewerblich eingestuft wird, werde ich meine Drohne definitiv gewerblich versichern und dann die AE beantragen.
      Ich habe mir mehrere Angebote für eine Gewerbehaftpflicht, welche evtl. die Drohne einschließen soll, eingeholt, aber bisher nur ein konkretes Angebot von einer Versicherung erhalten. Hier würde die Drohne nicht in der Versicherung eingeschlossen sein und würde 145+Steuer Aufpreis kosten, den Rest warte ich ab.
      Frag doch auch einfach mal bei deinem Ansprechpartner für die Gewerbehaftpflicht nach und versuch sie günstig da reinzupacken und die Kosten für eine AE kannst du evtl. durch kleine Aufwandtsentschädigungen Seitens der Vereine wieder reinholen.
      Aber informier dich vorher, ob ein Start überhaupt möglich ist, ohne über Menschen zu fliegen.
      Bei Rallyes gibt es glücklicherweise Zonen, wo nur die Presse rein darf und da man sich untereinander kennt und respektiert, ist mit den anderen Pressevertretern auch schnell abgesprochen, wo sich keiner während des Fluges aufhalten darf.
    • Um auf das ganze wieder zurück zu kommen, an sich bin ich Zaungast, da meine Freundin und deren Familie eigentlich die Kampfrichter sind, ab und zu wenn ich sie besuchen komme helfe ich natürlich wo ich kann, falls meine Hilfe gebraucht wird.

      Von außen starten ist oft kein Problem da die Sportstätten sich meistens auf freiem Land befinden oder am Rande einer geschlossenen Ortschaft, von daher könnte ich vom Feldweg aus starten und das von der weite aus Photographieren was mit einem anderen objektiv sicherlich auch gescheit machbar wäre.

      Jedoch steige ich ja dann auf zum zweck Bilder zu machen und nicht zur Freizeitaktivität.


      @MiGGe97
      Ja ich betreibe auch Chiptuning, seit dem neuen CMD Update was letzte Woche rausgekommen ist geht ja mittlerweile auch die neuen Fahrzeuge ;)

      Bei dir sieht es genauso aus wie bei mir, bei welcher Versicherung hast du deine Betriebshaftpflicht wo du dann auch deinen Copter mit drin hast? Wenn du das nicht öffentlich nennen magst, kannst du mich auch gerne mal per PN anschreiben ggf. können wir uns untereinander auch mal austauschen ;)

      @RC-Role

      Direkte Personenaufnahme will ich keine machen, lediglich ein Panoramabild der Sportstätte die gerade aktiv bestritten wird.
    • Ich fürchte, da kriegst Du von uns "Hobbyjuristen" lediglich eigene Interpretationen über mehr oder weniger gut recherchierte Vorschriften. Selbst im Streitfall vor Gericht kann ich mir vorstellen, das Ergebnis hinge stark von den Qualitäten der Anwälte und der Sichtweise des Richters ab.
    • @StevenW
      Zusammenfassend würde ich sagen, dass Luftaufnahmen von deinen Autos für deine gewerbliche Homepage auf jeden Fall eine AE benötigen und die vom Wettkampf nicht unbedingt.
      Nicht in jedem Bundesland brauchts eine Einzelgenehmigung um innerorts zu fliegen. In welchem Bundesland bist du denn?
      Wenn du dir für deine Autos eine allgemeine AE holst, kannst du die dann ja auch für die Wettbewerbe nutzen. Für ein Panoramabild fliegst du ja nicht direkt über eine Ansammlung von Menschen.

      duke-f schrieb:

      Ich fürchte, da kriegst Du von uns "Hobbyjuristen" lediglich eigene Interpretationen über mehr oder weniger gut recherchierte Vorschriften. Selbst im Streitfall vor Gericht kann ich mir vorstellen, das Ergebnis hinge stark von den Qualitäten der Anwälte und der Sichtweise des Richters ab.
      Das stimmt natürlich. Du kannst für deine Vorhaben auch eine Auskunft vom DMFV einholen:
      dmfv.aero/category/recht/

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • Normallerweise filmt man ja nicht senkrecht nach unten. Weil dann müsste man über den Akteuren fliegen. Die besseren Aufnahmen sind so ca. in 45 Grad, seitlich. Da kann eine Flugbahn gewählt werden wo niemand darunter steht.
      Allerdings sind 1-2 Menschen auf einem Sportplatz noch keine Menschenansammlung. (Zumindest nicht bei uns).
    • Naja 1-2 Menschen sind es dort auch nicht, gesamt sind es meist um die 100-500 Menschen, die auf dem gesamten Gelände rumwuseln.

      Aber ich würde dann das Stadion eh nicht direkt überqueren sondern lediglich von außen Photographieren.

      Aber eine Allgeemine AE werde ich auf jedenfall beantragen, hatte mir bereits dafür eine Versicherung rausgesucht die das versichert.

      Weis jemand ob man in seinem Gewerbe das Filmen mit Drohnen namentlich drin stehen haben muss? Wenn ja, wie muss der Passus lauten? Aktuell habe ich nur ein Handel von Teilen eingetragen.

      @RC-Role
      Komme aus Rheinland-Pfalz (Mainz), da ist das mit dem Fliegen eh stark limitiert wegen dem Flughafen FFM und wegen der Airbase der Amis in Wiesbaden

      dfs.de/dfs_homepage/de/Service…ntrollzonen/frankfurt.pdf

    • Also ich habe bisher noch keine Gewerbehaftpflicht abgeschlossen, nur ein Angebot, wo GHP 700+Steuer und Drohne zusätzlich 145+Steuer kosten würde (Schäden an Kunden KFZ eingeschlossen im Rahmen der gewerbl. Tätigkeiten). Das ist mir bei einem vorerst angegebenem Jahresumsatz bis 17einhalb Mille deutlich zu viel, aber bis Ende der Woche kommen noch weitere Angebote dazu. Ich habe ja das Gewerbe erst Montag angemeldet und die Homepage/ Facebookpage sind noch nicht online.
      Im Gewerbeschein muss es nicht explizit drinstehen, da du das Ganze ja auch freiberuflich machen könntest.
      In meinem Gewerbeschein steht:

      Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von digitalen Kommunikationsplattformen, insbesondere das Chip-Tuning, sowie der Handel mit elektrischen
      Bausteinen und Waren aller Art, soweit eine besondere Genehmigung hiezu nicht erforderlich ist. Herstellung von Filmen, Videofilmen und
      Fernsehprogrammen, sowie digitale Fotos ohne Fotostudio Beratung beim Fahzeugkauf, ohne den direkten Vertrieb von Fahrzeugen (Carbroker)

      Zur Erläuterung: Der lediglich unterstrichene Part ist auch in der Gewerbeanmeldung unterstrichen, da Haupttätigkeit. Diesen Passus habe ich von meinem Programmierer (Master - Slave - Prinzip ist das bei mir)

      Der fette unterstrichene Teil ist eine offizielle IHK- Bezeichnung (du sagst ja auf der Gemeinde, was du machen möchtest (ich hatte es auch schon vorformuliert) und die gucken erst mal, ob es da eine offizielle Tätigkeitenbeschreibung der IHK gibt. Da steht ja nicht drin, mit was du Filme erstellen musst oder Chippen musst. Habe zwei Camcorder, zwei GoPros, zwei Rollei- Actioncams, eine DSLR und Zubehör wie Mikros etc., was aber auch häufig wechselt, also wäre eine Eintragung im Schein eh völlig sinnbefreit. Die Drohne dient ja zu einer der eingetragenen Tätigkeiten und solange ich nun also die weiteren Vorschriften in Bezug auf Drohnen einhalte, ist alles in Butter.

      Da ich aber explizit auf eine Eintragung der Fotografie bestanden habe, kommt der nächste Passus dazu.

      ACHTUNG: Mir wurde dann mitgeteilt, dass sich evtl. eine Gefahrstoffbeauftragte der Kommune melden wird. Da habe ich gefragt, ob sie irgendwas verwechselt hat. Nein, hat sie nicht. Fotografie wird mit klassischer Bildentwicklung und den damit verbundenen Chemikalien in Verbindung gebracht. Da ich ihr dann gesagt habe, dass ich kein Kriegsberichterstatter in Stalingrad ´43 bin und schon ultra- hochmoderne digitale Kameras benutze, hat sie dann vorgeschlagen, aus Fotos "digitale Fotos" zu machen, damit ich mich nicht noch mit der Gefahrstoffbeauftragten rumärgern muss und mir den bürokratischen Aufwand sparen kann (also die Erklärung, dass ich eben keine Gefahrstoffe nutze).

      Aber für Luftbilder etc. musst du eigentlich kein Gewerbe anmelden, da das auch freiberuflich möglich ist. Da du aber eh ein Gewerbe angemeldet hast, könnte man das evtl. einfach ändern lassen.
      Ich habe es in die Anmeldung mit reingepackt, weil es kein Brot frisst und ich dann eine Steuernummer habe und alles darüber verwalten kann.

      Jetzt muss ich nur noch rauskriegen, ob ich zwei Firmenbezeichnungen nehmen darf bei einem Einzelunternehmen. Ich muss ja so oder so meinen Namen angeben, da Einzelunternehmen und darf die Bezeichnung nur zusätzlich schreiben, da ja beim Rechtsstreit z.B. nicht gegen Firma XY- Motorsport oder XY- Media sondern gegen Einzelunternehmen Max Mustermann geklagt wird und auch beim Finanzamt Einzelunternehmen Max Mustermann eingetragen ist.

      Sollte ich noch gute Angebote inklu Drohne erhalten, melde ich mich auf jeden Fall bei dir.

      Ich hoffe, dass dir die Erklärung wenigstens in Bezug auf die Verwaltungssachen geholfen hat.

      Ich bin aber auch Neuling und lese mich da schon seit Wochen nach und nach rein, also kann es auch durchaus sein, dass ichirgendwas übersehen habe oder so.

      Und wie gesagt, ich bin kein Anwalt und darf die also keine Rechtsberatung geben, das ist lediglich ein Erfahrungsbericht :thumbsup:

      So, das ganze blabla wäre dann auch erledigt :D

      Aber wenn du von einem CMD- Update von letzter Woche sprichst, denke ich, dass du auch einen Flasher einer Schweizer Firma nutzt? :thumbup:

      Aber es ist einfach so lustig, dass Pogea und Siemoneit die Simos 18 knacken und eine Woche später alle professionellen Flasher das auch können :D

      evocars-magazin.de/2016/04/21/…uer-simos-18-erhaeltlich/
    • Hi

      Schau einmal ber der DMFV, du muß warscheinlich die Einzelmitglied, mit Punkt 3 nehmen, ist mit grüner Wiese und kostet ca. 100Euro im Jahr

      oder rufe die an, sind sehr freundlich. Ein netter Mitgliedsausweis gibt es auch dazu. Rechtschutz usw. ist alles dabei. Keine Grauzonen wie
      bei anderen Versicherern

      Ich habe die Einzelmitglied plus 1 grüne Wiese ca. 60 im Jahr

      Gruß Spinki
      Q500+ Q5004K Mavic Air 2 Bastler schreibfehler gefunden einfach behalten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RTF2 ()

    • StevenW schrieb:

      ...würde ich starten um von oben ein paar Bilder zu scheißen, diese würde ich frei zur Verfügung gestellen bzw. dem Vorsitzenden für deren Webseite oder Sportbegeisterten frei zu verfügung stellen.

      Dass Du dafür eine AE benötigst, wurde ja oben schon diskutiert bzw. von @Diet erläutert. Diese kannst Du jedoch auch als Privatmann beantragen und nutzen, eine Gewerbeanmeldung ist hier nicht erforderlich, da Du ja keine Gewinnerzielung beabsichtigst (und auch in einer Unternehmens-AE werden einzelne Personen spezifiziert).
      Im Gegenteil, ein Gewerbe, dass Du ausschließlich zur Erstellung von (Luft-)Bildaufnahmen anmeldest, kann darüber hinaus andere Konsequenzen für Dich haben, beispielsweise hinsichtlich der Verpflichtung zum Beitritt in die KSK (Künstlersozialkasse).

      Hinsichtlich der Versicherung denke ich, eine Luftfahrt-Privathaftpflich sollte ausreichen, aber das solltest Du für Deinen konkreten Fall mit einem Berater Deines Vertrauens erörtern, und die den Leistungsumfang und die Bedingungen schriftlich bestätigen lassen, sofern Dir etwas versprochen wird, was in den Allg. Versicherungsbedingungen nicht genau spezifiziert wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Das mit dem Beitrag in die KSK ist aber selbst bei angemeldetem Gewerbe nicht zwingend erforderlich.

      War jetzt mal so frei und habe das höchst seriöse Wikipedia als Quelle genommen: "Nebenberufliche Künstler, die ihr überwiegendes Einkommen aus einer anderweitigen Haupttätigkeit beziehen, sind ausgenommen"

      Da er hauptsächlich Chippt, wäre das bei ihm der Fall und desweiteren ist er ja auch nicht zwingend Künstler. Diese Trennung Künstler/ Fotograf/ Dienstleister wird immer schwieriger.

      Und bei mir ist ja auch die Tätigkeit als KFZ- Tuner die Haupttätigkeit, da sie sogar in der GewA unterstrichen wurde und als Haupttätigkeit deklariert wurde.

      Wenn Steve jetzt sogar noch einen normalen Job im Angestelltenverhältnis hat (ich habe z.B. einen Vertrag für ein DH- Studium ab 10/2016) und er das Gewerbe als Nebengewerbe anmeldet, dürfte man um den KSK- Beitrag herumkommen.

      IHK- Mitglied ist er ja als Unternehmer vermutlich so oder so, da dieser -in meinen Augen- Schurkenverein einen mit der Zwangsmitgliedschaft auf jeden Fall terrorisieren wird (das blüht mir auch noch).

      Luftfahrt- Privathaftpflich wird NICHT ausreichen. Dass man eine AE benötigt, sagst du ja auch und wenn ich die benötige, fliege ich ja nicht mehr zum Sport oder Freizeitgestaltung und für mehr haftet die Versicherung vermutlich nicht! Besonders bei Foto- und Videoflügen...

      Aber wie gesagt, ich bin kein Anwalt und darf keine Rechtsberatung geben :thumbsup:
    • @MiGGe97, Du musst unterscheiden:

      Auf der einen Seite die Person, die nebengewerblich oder freiberuflich Fotos aufnimmt - das ist im Prinzip jeder, der nebenbei ein Bild macht und dafür regelmäßig 20 € vom Nachbarn bekommt.

      Auf der anderen Seite ein Unternehmen, das entweder von der o.g. Person gegründet wird (aus dem Freiberufler wird Gewerbetreibender), oder das Freiberufler bezahlt und dessen Bilder verwertet - quasi ein Kunde. In beiden Fällen gibt es keine "Nebentätigkeit".

      Siehe dazu § 24 und insbesondere § 25 Abs. 1 Satz 1 KSVG: "Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein nach § 24 Abs. 1 oder 2 zur Abgabe Verpflichteter im Rahmen der dort aufgeführten Tätigkeiten im Laufe eines Kalenderjahres an selbständige Künstler oder Publizisten zahlt, auch wenn diese selbst nach diesem Gesetz nicht versicherungspflichtig sind."

      Kurzum, ist man künstlerisch tätig und bekommt man dafür ein paar Euro, ist ein Gespräch mit dem Steuerberater zu empfehlen.
      Meldet man dafür ein Gewerbe an, sollte das immer ein Fall für den Steuerberater sein, egal in welcher Höhe EInnahmen anfallen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Noch was:

      MiGGe97 schrieb:

      Luftfahrt- Privathaftpflich wird NICHT ausreichen. Dass man eine AE benötigt, sagst du ja auch und wenn ich die benötige, fliege ich ja nicht mehr zum Sport oder Freizeitgestaltung und für mehr haftet die Versicherung vermutlich nicht! Besonders bei Foto- und Videoflügen...

      Nun, aber das weisst Du eben nicht, ebensowenig wie ich, nur kannst Du daher auch keine kategorische Aussage in Grossbuchstaben treffen ("NICHT").
      Daher empfehle ich eben das Gespräch mit einem Versicherungsberater. Es kann nämlich auch durchaus sein, dass diese Leistungen - je nach sonstigem Versicherungspaketen - einfach in diese mit eingerechnet werden, so wie bei uns.
    • Wenn der Flug aber als gewerblich gilt und das gilt er, sobald man von der AE gebrauch macht (da man ja sonst ohne fliegen könnte),dann zahlt keine private Haftpflicht. Das ist sicher.
      Weil dann ist es keine private Haftpflicht mehr. Eventuell ist bei dir in der Luftfahrthaftpflicht die gewerbl. Nutzung inbegriffen, aber dann ist es keine private mehr. Also hier geht es mir mehr um den Begriff.
      Mit der Künstlersozialkasse werde ich wohl mal da anrufen und denen klarmachen, dass ich eine ehrliche Auskunft und nicht ein: Wir wollen Ihnen eh nur was aufschwatzen haben möchte.
    • MiGGe97 schrieb:

      Wenn der Flug aber als gewerblich gilt und das gilt er, sobald man von der AE gebrauch macht....

      Das ist nicht richtig. Noch mal: Keine Gewinnerzielungsabsicht, keine gewerbliche Tätigkeit.
      Die Notwendigkeit, mit einer AE fliegen zu müssen, hat zunächst nichts mit gewerblicher Nutzung zu tun. Ich kann auch rein zum Zweck der Aufnahme von Bildern fliegen, die ich kostenlos zur Veröffentlichung frei gebe, wie im Beispiel auf einer Vereins-Homepage --> AE ja, Gewerbe Nein.