Fliegen, Foto/Video veröffentlichen privat/gewerblich?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Naja, da gehen die Meinungen auseinander und der Einzelfall wird es zeigen. Wenn man keine Gewinnabsicht hat, aber eben Fotos macht, ist der Flug nicht mehr privat, also greift eine private Haftpflicht auch nicht mehr. Und ob du den Flug nun gewerblich nennst oder Flug, der nicht zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung dient, ist auch wumpe. Dass er nicht gewerblich aus Sicht der GewO ist, das ist klar.

    • @skyscope


      Naja die Gewinnabsicht ist im prinzip ja da, da ich mir Werbevidoes erstelle mit denen ich implizit Werbung für mich mache, dies ist so gesehen auch eine Gewinnabsicht, das darf man nicht außer acht lassen.

      Daher denke ich das ich auf jedenfall eine Gewerbliche AE beantrage, dann bin ich auf jedenfall auf der sicheren Seite falls mal doch jemand anfragen sollte der ein Video/Photo oder ähnliches möchte.

      @MiGGe97


      Hauptberuflich bin ich ITler und Nebenberuflich habe ich mein Tuning Gewerbe! Somit bin ich auch bei der IHK Eingetragen und zahle dort meine Beiträge!

      Eine private Luftfahr-Haftpflicht habe ich bereits seitdem ich meine Copter habe, jedoch wird diese nur zum privaten Fliegen ausreichen, nicht jedoch für die Erstellung Videos wo ich für mein Nebengewerbe werben will, denn hierbei besteht die Absicht des Aufstieges nicht zum Spaß sondern Gewinnabzielend.
    • MiGGe97 schrieb:

      Wenn man keine Gewinnabsicht hat, aber eben Fotos macht, ist der Flug nicht mehr privat, also greift eine private Haftpflicht auch nicht mehr. Und ob du den Flug nun gewerblich nennst oder Flug, der nicht zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung dient, ist auch wumpe.


      Auch wenn Du sie wiederholst, werden diese kategorischen Aussagen dadurch nicht richtiger.
      Aber der Threadersteller wird sich sicher schon seine eigene Meinung bilden können, daher klinke ich mich jetzt mal hier mal aus... :)
    • Ja, das mit der IHK ist klar :)

      Und hatte ich mit der Schweizer Firma Recht? :D

      Wo bist du versichert? Gewerbehaftpflicht.

      Gibt ja nicht so viele in dem Bereich (Continentale ist das 700 Euro Angebot, Allianz kommt noch und sonst fast nur abgelehnt)
    • skyscope schrieb:

      MiGGe97 schrieb:

      Wenn man keine Gewinnabsicht hat, aber eben Fotos macht, ist der Flug nicht mehr privat, also greift eine private Haftpflicht auch nicht mehr. Und ob du den Flug nun gewerblich nennst oder Flug, der nicht zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung dient, ist auch wumpe.
      Auch wenn Du sie wiederholst, werden diese kategorischen Aussagen dadurch nicht richtiger.
      Aber der Threadersteller wird sich sicher schon seine eigene Meinung bilden können, daher klinke ich mich jetzt mal hier mal aus... :)
      Na denne.
      Sobald etwas nicht mehr privat ist, kann gar keine Privathaftpflicht greifen. Wie gesagt, ich kann mir vorstellen, dass du eine Haftpflicht hast, die ohne Aufpreis nicht private Flüge mitversichert, aber dann ist es keine Privathaftpflicht mehr Punkt.
    • Ich empfehle dringendst, diese Diskussion an der Stelle abzubrechen. Wie ich oben andeutete, sind wir keine Juristen und selbst unter diesen wird nach aktuellem Stand die Situation bestimmt umstritten sein. Weiter zu spekulieren bringt höchstens Neulinge auf dem Gebiet auf falsche Gedanken. Das einzige, was Sinn macht (meine persönliche Meinung) ist das, was @skyscope empfiehlt: Sich bei einer sachkundigen Stelle schlau machen - am besten natürlich, sich dies dann auch schriftlich bestätigen zu lassen.
    • Noch mal was zur Künstlersozialkasse:

      Da gibt es zwei Dinge: Die Abgabe nach §23ff, das ist im Prinzip der Arbeitgeberanteil der Sozialversichuerng. Den zahlen die Auftraggeber. Wenn also jemand 5 mal im Jahr einen Fotografen beauftrag, dann zahlt er dafür die Abgabe. Die muß der Auftraggeber zahlen und darf sie nicht an den Künslter weiter reichen. Ich hatte da so einen Fall, da habe ich Bilder für ein Onlineportal gemacht und die haben meine Rechnung um den Betrag gekürzt, den die KSK haben wollte. Durften die nicht, selbst eine Vereinbarung, daß ich ein Hoorar abzüglich der Abgabe für die KSK bekomme, ist nicht zulässig.

      Und dann gibt es den Künstler. Ich bin Gewerbetreibender, ich muß meine Krankenkasse voll bezahlen, und für meine Altersvorsorge selber aufkommen. Als Hauptberuflicher Künstler würde ich Beiträge zur KSK zahlen, dann wäre ich Rentenversicherungs- und Krankenversicherungspflchtig. Die KSK würde die Beiträge zur Rentenversicherung und KRankenversicherung "verwalten", sie verlangen 50% von mir und 50% werden aus den Abgaben, von denen ich im obigen Absatz sprach, bezahlt. Für mich hätte das den großen Vorteil, ich würde nur noch die Hälfte des Krankenkasenbeitrages selber zahlen und hätte eine REntenversicherung ebenfalls zu 50% der Kosten,

      Deshalb will die KSK nicht einfach jeden haben, der irgendwie künstlerisch tätig ist, sondern nimmt nur diejeninge auf, die das auch im Haupterwerb machen. Hat man Einkünfte aus Gewerbebetrieb und künstlerischer Tätikeit, dann ist es in der Regel sehr vorteilhaft, wenn man Mitglied der KSK wird.

      Und was die Haftpflicht betrift, da sollte man einfach mal in seinen Versicherungsschein schauen. Hat man einen Haftpflicht für Modellflug, dann gilt die nicht für Flüge, die eine AE erfordern. Weil diese Flüge dann keine Modellflug sind. Unabhänig von Gewerbe oder Privat.

      Meiner Erfahung nach ist die günstigste Möglichkeit, seinen Kopter zu versichern, eine Mitgliedschaft in einem Verband wie dem MFSD oder DMFV. Die Versicherung über kopter-profi ist in der Regel günstiger als über andere Versicheurngsgesellschaften, ist aber teuerer als die Verbandsmitgliedschaft und hat erheblich mehr Einschränkungen. So gilt die nur für den versicherten Kopter. Hat man 3 Kopter, braucht man drei Versicherungsscheine und zaht drei mal Beitrag. Beim MFSD sind beim Modellflug alle Kopter, die man besitzt, mitversichert und man ist versichert, wenn man einen Kopter fliegt, der einem nicht gehört ebenso wenn ein eigener Kopter durch jemand anderes geflogen wird.

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    • balloonix schrieb:


      Meiner Erfahung nach ist die günstigste Möglichkeit, seinen Kopter zu versichern, eine Mitgliedschaft in einem Verband wie dem MFSD oder DMFV. Die Versicherung über kopter-profi ist in der Regel günstiger als über andere Versicheurngsgesellschaften, ist aber teuerer als die Verbandsmitgliedschaft und hat erheblich mehr Einschränkungen. So gilt die nur für den versicherten Kopter. Hat man 3 Kopter, braucht man drei Versicherungsscheine und zaht drei mal Beitrag. Beim MFSD sind beim Modellflug alle Kopter, die man besitzt, mitversichert und man ist versichert, wenn man einen Kopter fliegt, der einem nicht gehört ebenso wenn ein eigener Kopter durch jemand anderes geflogen wird.
      Da muss ich dir voll und ganz Recht geben. Fast! Denn die Versicherung bei kopter-profi.de besagt:

      "Eingeschlossen ist die gelegentliche Benutzung fremder unbemannter Fluggeräte mit gleichem Verwendungszweck und gleicher maxmimaler Startmasse sowie von Drachen."
    • benider schrieb:

      Da muss ich dir voll und ganz Recht geben. Fast! Denn die Versicherung bei kopter-profi.de besagt:
      "Eingeschlossen ist die gelegentliche Benutzung fremder unbemannter Fluggeräte mit gleichem Verwendungszweck und gleicher maxmimaler Startmasse sowie von Drachen."

      Schönes Beispiel für Versicherungs-Marketing-Blabla. Multikopter unterliegen wie alle anderen Luftfahrzeuge der Halterhaftung, das bedeutet, dass wenn Du als Pilot eines fremden Kopters Schäden verursachst, die Versicherung des Eigentümers sowieso einzutreten hat, und nicht Deine oder Du selbst. (§33 LuftVG)
    • Gute Idee, dann kann man gleich einen Aussichtsturm neben das Stadion bauen...
      Bei einem Mal sicherlich eine Option, aber da er es regelmäßig macht, wird sich AE+HP eher lohnen.

      @StevenW Habe übrigens heute mal einen 1.9er JTDm Alfa GT gemacht, war der erste Kunde, weil er halt aus dem Freundeskreis war und ich dafür keine Website brauchte. Obwohl sehr vorsichtig mit Drehmoment (weil wegen Kupplung), ist es ein krasser Unterschied. Läuft deutlich ruhiger und der Haltedruck nach oben bringt eine deutlich verbesserte Fahrdynamik.
    • Ich will keinem zu irgenwelchen illegalitäten raten, aber. Ein Bekannter von mir züchtet große Hunde. Er hat 5 davon, aber nur einen haftpflichtversichert. Versichert ist somit bei ihm immer der Hund, der gerade jemanden beißt. Es ist egal, ob eine Drohne dein Eigentum ist oder nicht. Wenn du damit bei einer privten Nutzung einen Schaden anrichtest solltest du haftpflichtvversichert sein, nicht die Drohne.

      Anders ist es beim kommerziellen Flug. Ich fliege hin und wieder den Hexa meines Verlages (Arbeitgebers) und in diesem Fall muss das Gerät versichert sein. Als Pilot dieses Gerätes muss ich persönlich nicht versichert sein, ich benötige lediglich den vorgeschriebenen Eignungsnachweis, dass ich das Ding fliegen kann und dass ich als Pilot des Gerätes bei der Versicherung angegeben wurde.