endlich!!!!!
Schönen Gruß
Harald
Kenntnisnachweis nach § 21a (Nr. 3) LuftVO
Harald
Kenntnisnachweis nach § 21a (Nr. 3) LuftVO
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
M@rek schrieb:
Kai keiner will hier wem was böses nur wir wissen es alle das was alle Hersteller schreiben. Ich wollte dir nur damit die ganze zeit sagen, dass man es in der GUI ändern kann nicht mehr und nicht weniger.
Und ja es tut mir leid ich habe Depp geschrieben und habe es gelöscht.
Also Frieden.
J.W.Alker schrieb:
Ohne Kai wäre das Forum deutlich langweiliger.
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