Hallo,
ich habe im Juli 2015 die AE für S.-H. bekommen, sie gilt bis Ende Aug. 2016 (1. Mal = ein Jahr, danach jeweils 2 Jahre).
Nun habe ich die Verlängerung beantragt, dieses neue Antragsformular hat bzgl. der Flugzonen weitere deutliche Einschränkungen. Danach ist die AE auch nicht mehr gültig für ....
1. Städte und eng besiedelte Ortschaften
3. Häfen
Bedenkt man die Tatsache, dass es sich hierbei um die AE (gewerblicher Einsatz) handelt und dass Aufstiege zum Privatvergnügen damit ja nicht verhindert werden (Unfallgefahr), sehe ich diese Einschränkung mehr als skeptisch.
Wenn man bedenkt, dass viele Institutionen große Pläne mit Drohnen haben (Apotheken, Post, Amazon usw.) und auch das Fernsehen permanent sollte Aufnahmen zeigt, frage ich mich, wie dies in der Zukunft bestand haben kann.
In der Erlaubnis von 2015 war die Bedingung, dass die Behörden von Städten über einen Flug zu informieren sind. Jetzt sieht es so aus, als wenn man für jede Stadt eine Einzelerlaubnis beantragen muss (wobei man sich noch nicht einmal auf die AE berufen kann), was nicht nur einen behördlichen Hindernislauf bedeuten würde, sondern evtl. mit Kosten verbunden ist.
1. Hat einer von euch ähnliche Beobachtung gemacht?
2. Was ist Eure Interpretation dessen? Gibt es Ähnliches aus anderen Bundesländern?
3. Ich sehe eine große Gefahr und die liegt bei der Gültigkeit der Versicherung. Ist im Schadensfall strittig, ob ein Flug den Vorgaben der Behörden entsprach, werden die sich sofort der Verantwortung entziehen und muss die Zahlung erst einklagen.
4. Es entbehrt jeder Logik, solang private Flüge nicht eingeschränkt werden. #
5. Hat jemand eine gute Idee, wie man der Behörde begegnet ( wenn ich denen schreibe, dass das nicht OK. ist, werden die sauer und er Schuss geht nach hinten los)?
ich habe im Juli 2015 die AE für S.-H. bekommen, sie gilt bis Ende Aug. 2016 (1. Mal = ein Jahr, danach jeweils 2 Jahre).
Nun habe ich die Verlängerung beantragt, dieses neue Antragsformular hat bzgl. der Flugzonen weitere deutliche Einschränkungen. Danach ist die AE auch nicht mehr gültig für ....
1. Städte und eng besiedelte Ortschaften
3. Häfen
Bedenkt man die Tatsache, dass es sich hierbei um die AE (gewerblicher Einsatz) handelt und dass Aufstiege zum Privatvergnügen damit ja nicht verhindert werden (Unfallgefahr), sehe ich diese Einschränkung mehr als skeptisch.
Wenn man bedenkt, dass viele Institutionen große Pläne mit Drohnen haben (Apotheken, Post, Amazon usw.) und auch das Fernsehen permanent sollte Aufnahmen zeigt, frage ich mich, wie dies in der Zukunft bestand haben kann.
In der Erlaubnis von 2015 war die Bedingung, dass die Behörden von Städten über einen Flug zu informieren sind. Jetzt sieht es so aus, als wenn man für jede Stadt eine Einzelerlaubnis beantragen muss (wobei man sich noch nicht einmal auf die AE berufen kann), was nicht nur einen behördlichen Hindernislauf bedeuten würde, sondern evtl. mit Kosten verbunden ist.
1. Hat einer von euch ähnliche Beobachtung gemacht?
2. Was ist Eure Interpretation dessen? Gibt es Ähnliches aus anderen Bundesländern?
3. Ich sehe eine große Gefahr und die liegt bei der Gültigkeit der Versicherung. Ist im Schadensfall strittig, ob ein Flug den Vorgaben der Behörden entsprach, werden die sich sofort der Verantwortung entziehen und muss die Zahlung erst einklagen.
4. Es entbehrt jeder Logik, solang private Flüge nicht eingeschränkt werden. #
5. Hat jemand eine gute Idee, wie man der Behörde begegnet ( wenn ich denen schreibe, dass das nicht OK. ist, werden die sauer und er Schuss geht nach hinten los)?