Drastische Einschränkungen der AE - Allgemeinen Aufstiegserlaubnis in Schleswig-Holstein??

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • biber schrieb:

      Wenn man bedenkt, dass fast die Hälfte aller Vorfälle nicht von Hobbyfliegern, sondern von sog. Profis verursacht wurden.
      Frage: Woher kommt diese Zahl und wie valide kann sie sein. Wenn wir zum Beispiel über "Privatflüge" von AE- Inhabern sprechen, in welche Kategorie würde das wohl fallen?

      Ich halte die Diskussion mit den örtlichen Behörden als gar nicht mal so störend. Das da eine gewisse Unsicherheit herrscht, ist derzeit noch gut zu erahnen, das wird sich ändern, wenn "Drohbring" mit seinen Drohnen-Gesetzen kommt.
    • Es geht nicht um irgendwelche Flugsicherungsbehörden (Tower), das ist im Eventualfall eh klar wie Kloßbrühe. Und dass man das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei informieren muss ist ebenfalls klar, aber da sind wir eben auch bei dem Punkt meines letzten Absatzes. Es kann Stadt/Gemeindegebiete geben wo es inzwischen Beschlüsse/Satzungen gibt, dass sie nicht mehr ohne örtliche Genehmigung überflogen werden dürfen. Da gilt es eben sich vorher zu informieren und ggf. eine Sondergenehmigung einzuholen. Trotz Aufstiegsgenehmigung reicht es in einigen Fällen eben nicht mehr, dass eine lokale Behörden nur informiert werden muss, sie sind auch weisungsberechtigt und können das Überfliegen untersagen. Das ist z.B. bei Hafengebieten sehr oft der Fall. Ohne eine weitere Sondergenehmigung eines Hafenamtes etc. geht da gar nichts.
    • Ich habe heute mit dem Referenten des LBV Schleswig-Holstein gesprochen. Wie bereits bei der telefonischen Abstimmung zur ersten AE-Vergabe konnte ich feststellen, dass der weder ein Vertreter behördlicher Engstirnigkeit ist, noch dass er das Thema Drohnen irgendwie als störend oder negativ empfindet.

      Was er mir erklärte war höchst interessant:
      1. Der Begriff "überfliegen" bzw. "fliegen über" beinhaltet bei Drohnen nicht das Steigen und Senken.
      Also, wer innerhalb einer Stadt (angemeldet bei der Polizei und über erlaubtem Grund) seinen Kopter steigen lässt, und ihn nicht viel mehr als 50 m (je nach Sichtweite) horizontal bewegt, der "überfliegt" nicht, ist also von der AE auch nicht ausgeschlossen. Mit dem "Überfliegen" will man nur verhindern, das Kopter über weite Strecken über einer Stadt oder einem eng besiedelten Gebiet möglicherweise auch ohne Sichtkontakt cruisen.

      2. Die mögliche Diskrepanz bei der Frage der Versicherung (privat oder gewerblich) war auch für ihn neu, aber höchst interessant. Er bat mich, ihm die Antwort auf meine Anfrage bei der DMO-Versicherung mitzuteilen, weil dies im Zuge einer neuen möglichen Verordnung auch die Versicherer besser verpflichtet (oder auch nicht).

      Jedenfalls merke ich, dass alles besser funktioniert, wenn man statt ultimativem Forderungskatalog im Dialog mit den Behörden bleibt, damit unsere Stimme und unsere Interessen auch eine Chance bekommen, kompetent beleuchtet und beurteilt zu werden.
    • biber schrieb:

      Unser Hexa kann PC-gesteuert auf den Zentimeter seinen Flugplan fliegen, hält den POI automatisch exakt im Fokus, aber nein man darf es über bebautem Gebiet nicht mit GPS Unterstützung machen
      Das steht in deiner AE ? Man darf über bebautem Gebiet nicht mit GPS fliegen ???

      biber schrieb:

      Es wird viel zu haarklein bis in technische Details hinein reguliert und wenn ein Regelwerk dann nach 2 Jahren endlich fertig ist, ist es schon wieder so veraltet, das man die technischen Vorgaben mit modernen Geräten kaum noch erfüllen kann.
      Welche veralteten technischen Vorgaben kann man mit modernen Geräten nicht erfüllen ?

      biber schrieb:

      Das Verbot automatisch zu fliegen
      Das steht in deiner AE ?

      biber schrieb:

      Das schlimmste aber ist, dass man sich trotz eines genehmigten Aufstiegs und Einhaltung der Vorschriften auch noch mit Lokalmatatoren herumschlagen muss, die alles wieder verbieten können.
      Schreib mal ein Beispiel. Nichts von dem was du schreibst trifft auf meine AE zu.

      biber schrieb:

      Und wenn man denkt, jetzt geht es endlich los, dann kann es trotzdem noch passieren, dass vor Ort im letzten Moment noch ein blau/silbernes Fahrzeug erscheint, die alles noch einmal mit dem Ordnungsamt abklären müssen
      Von mir bekommen "Die Blauen" vorab eine email und bestätigen den Empfang. Aus Neugier kommt dann, selten, mal einer vorbei.
    • boah...Wenn ich das alles lese...egal, ob gewerblich oder privat....
      Ich hab mir zum Glück immer noch keine Drohne gekauft. Zum Einen weil ich mich nicht entscheiden kann, ob Q500, Thyphoon H oder irgendwas adäquates von Dji...
      Aber wenn ich diese ganzen Diskussionen zum Thema...Wo, wann, wie, warum und überhaupt lese....Hab ich nicht mal mehr Lust mich weiter über die technischen, künstlerischen und sportlichen Möglichkeiten zu informieren, geschweige denn, überhaupt dafür eine ordentliche Summe für so ein Gerät auszugeben..!!!
      Dann fotografiere ich weiter meine Tiere ausm Tarnzelt! Das stört dann noch nicht mal den Angler...
      Ich wollte eigentlich meinen Horizont in der Landschaftsfotografie erweitern...aber so...
      Bilder
      • Herr Eisvogel.jpg

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    • RC-Role schrieb:

      @Paule099
      Ach was, wenn ich mir als Foto-Laie die Einstellmöglichkeiten meiner Sony DSC-RX 100 so anschaue, ist das (gewerbliche) Drohnenfliegen nicht komplizierter.
      Ich schleppe da Equipment von 6000 Euro mit mir rum, wo die Einstellmöglichkeiten unendlich sind...und dann will mir ein Dahergelaufener erklären, daß ich nicht aus der Luft ein Foto machen darf...
      Ist ja schon ein Problem, den Eigentümer einer Wiese ausfindig zu machen, von der man starten will...
      Und wenn dann im Schadensfall die Versicherung auch noch rumzickt, kann ich Das garnicht gebrauchen...!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Paule099 ()

    • Paule099 schrieb:

      RC-Role schrieb:

      @Paule099
      Ach was, wenn ich mir als Foto-Laie die Einstellmöglichkeiten meiner Sony DSC-RX 100 so anschaue, ist das (gewerbliche) Drohnenfliegen nicht komplizierter.
      Ich schleppe da Equipment von 6000 Euro mit mir rum, wo die Einstellmöglichkeiten unendlich sind...und dann will mir ein Dahergelaufener erklären, daß ich nicht aus der Luft ein Foto machen darf...Ist ja schon ein Problem, den Eigentümer einer Wiese ausfindig zu machen, von der man starten will...
      Und wenn dann Schadensfall die Versicherung auch noch rumzickt, kann ich Das garnicht gebrauchen
      Ich selbst bin ja Hobbyflieger. Aber vielleicht kann dir @MST als Luftgewerbetreibender Tipps geben, wie das mit der Starterlaubnis auf der Wiese praktisch läuft.
    • @Paule099

      Ganz im Ernst, "Beef", Streß, Gezanke, überschwängliche Diskussionen, oder wie man es auch nennen darf, kenne ich zuweil nur aus dem Forum. Im wahren Leben gab es noch nie Streß. Warum auch?
      Raus fahren bissel aufs Land und ab gehter (natürlich nach "Cheggung" der örtlich bzw. ländlichen Regularien).
      Draußen interessiert das doch kaum ne Sau. Mag sein das der ein oder andere schon schlecht Erfahrungen gemacht hat. Den Großteil dürfte das wohl kaum betreffen.
      Meine Erfahrungen draußen sind durchwegs positiv. Immer ganz wichtig. Einfach mal Lächeln, da ist die halbe Miete schon drin im Erstkontakt, wie man sagt. :D

      Lass dich bloß nicht entmutigen dir solch ein famoses Hobby zuzulegen.
    • Flitzi the Nut schrieb:


      Lass dich bloß nicht entmutigen dir solch ein famoses Hobby zuzulegen.
      Dem kann ich nur zustimmen :thumbsup:
      Habe mich zum ersten Mal bei einer Sache vor der Anschaffung erst im Netz (hier im Forum) schlau gemacht und war dann auch etwas entmutigt.
      Habe mir dann aber doch eine P3A (gebraucht) gekauft und bereue nichts!
      Leider aus gesundheitlichen Gründen noch wenig geflogen, aber wenn, hat es Spaß gemacht und es gab bis jetzt (toi, toi, toi) keinerlei schlechten Erfahrungen.
      Trotz der tlw. Massiven Einschränkungen macht es riesig Spaß. :D
      @paule 099: Kauf' und halte dich an die hier aufgeführten Regeln und du wirst es nicht bereuen.
      Gruß hw_aus_s
      Ich versuche so zu leben, dass ich mich im Urlaub nicht davon erholen muss
    • @flexim
      du fragst und fragst und sagst dann in deinem Beitrag (26), dass nichts auf deine AE zutrifft und von all dem nichts drinnen steht. Du wirst lachen, in unseren AE steht auch nichts davon, darum geht es ja auch gar nicht. Rein von der AE ist alles im grünen Bereich und dennoch ist es uns mehrere Male von lokalen Behörden untersagt worden, bestimmte Gebiete zu überfliegen und schon gar nicht nicht mit einer GPS unterstützten Autopilotfunktion.

      Zum Glück gibt es auch Einsätze (und das ist Gott sei Dank die Mehrheit) bei denen alles entspannt und easy abläuft. Ich wollte damit nur sagen, dass der Aufwand manchmal höher sein kann als man denkt, bis man alles in trockenen Tüchern hat. Das bedeutet trotz erteilter Aufstiegsgenehmigung, dass man manchmal zusätzlich Schreiberei, Telefoniererei und Lauferei haben kann, bevor es an die eigentliche Arbeit geht. Und wenn dabei behördlicherseits noch eine Portion Inkompetenz im Spiel ist, kann es schon enorm nerven.

      Was willst du denn machen, wenn dir nach einer Meldung von einem lokalen Ordnungsamt, einem Hafenamt oder nur einem Grundstückseigentümer trotz erteilter Aufstiegsgenehmigung irgendetwas untersagt wird, einfach losfliegen? Du bist für diese Aufnahmen extra 500 km angereist, hast eine Unterkunft gebucht und dann Pustekuchen. Aus diesem Grunde kläre ich lieber vorher alles haarklein ab und das ist mit Arbeit verbunden. Wenn irgendwelche Fotos erst in einer Buchauflage veröffentlicht wurden, wogegen auch nur der geringste Einwand von örtlichen Behörden oder Privatpersonen bestand, kann es verdammt teuer werden, wenn deswegen die ganze Buchedition in der Papiermühle landen muss.
    • Darf man mal Fragen, in welcher Form ihr bei den Ämtern nachfragt? In den mir bekannten AE steht drin, das die Behörden darüber informiert werden müssen. Da steht nichts darüber drin, das ich nochmals bei der jeweiligen Ortsansässigen Behörde nochmals um Erlaubniss zu fragen habe. Da wäre dann nämlich aus Unwissendheit zu 90 % ein nein zum Flug zu erwarten.

      Wenn ich denen mitteile, das ich am Datum X mit der mir von der Landesluftfahrtbehörde erteilten AE dort fliege. Ist dem geforderten Genüge getan. Vorraussetzung ist natürlich, das zu dem genannten Datum keine der AE im Wege stehenden Ereignisse vorliegen....
    • Trotz Aufstiegsgenehmigung besteht ja die Informationspflicht der örtlichen Behörden. Meistens genügt dies und es kümmert sich keiner weiter darum. Es kann aber möglich sein, dass es aus gegebenem Anlass oder örtlichen Beschlüssen Einschränkungen gibt (z.B. eine Veranstaltung, oder der Beschluss eines Fluverbotes über historischen Gebäuden, Kurparks etc.), die zu beachten sind. Wie schon beschrieben kläre ich so etwas lieber ein paar Tage vorher ab, um eventuelle Fehlfahrten zu vermeiden. Meistens ist das Ordnungsamt die richtige Adresse, bei größeren Häfen das Hafenamt. Man kann es auch bei einer örtlichen Polizeidienststelle machen, aber die melden es auch nur ans das zuständige Amt weiter. Man hat in diesem Fall auch keinen direkten Ansprechpartner mit dem man eventuell noch etwas klären könnte.

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