Drastische Einschränkungen der AE - Allgemeinen Aufstiegserlaubnis in Schleswig-Holstein??

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Drastische Einschränkungen der AE - Allgemeinen Aufstiegserlaubnis in Schleswig-Holstein??

      Hallo,

      ich habe im Juli 2015 die AE für S.-H. bekommen, sie gilt bis Ende Aug. 2016 (1. Mal = ein Jahr, danach jeweils 2 Jahre).

      Nun habe ich die Verlängerung beantragt, dieses neue Antragsformular hat bzgl. der Flugzonen weitere deutliche Einschränkungen. Danach ist die AE auch nicht mehr gültig für ....
      1. Städte und eng besiedelte Ortschaften
      3. Häfen

      Bedenkt man die Tatsache, dass es sich hierbei um die AE (gewerblicher Einsatz) handelt und dass Aufstiege zum Privatvergnügen damit ja nicht verhindert werden (Unfallgefahr), sehe ich diese Einschränkung mehr als skeptisch.

      Wenn man bedenkt, dass viele Institutionen große Pläne mit Drohnen haben (Apotheken, Post, Amazon usw.) und auch das Fernsehen permanent sollte Aufnahmen zeigt, frage ich mich, wie dies in der Zukunft bestand haben kann.

      In der Erlaubnis von 2015 war die Bedingung, dass die Behörden von Städten über einen Flug zu informieren sind. Jetzt sieht es so aus, als wenn man für jede Stadt eine Einzelerlaubnis beantragen muss (wobei man sich noch nicht einmal auf die AE berufen kann), was nicht nur einen behördlichen Hindernislauf bedeuten würde, sondern evtl. mit Kosten verbunden ist.

      1. Hat einer von euch ähnliche Beobachtung gemacht?
      2. Was ist Eure Interpretation dessen? Gibt es Ähnliches aus anderen Bundesländern?
      3. Ich sehe eine große Gefahr und die liegt bei der Gültigkeit der Versicherung. Ist im Schadensfall strittig, ob ein Flug den Vorgaben der Behörden entsprach, werden die sich sofort der Verantwortung entziehen und muss die Zahlung erst einklagen.
      4. Es entbehrt jeder Logik, solang private Flüge nicht eingeschränkt werden. #
      5. Hat jemand eine gute Idee, wie man der Behörde begegnet ( wenn ich denen schreibe, dass das nicht OK. ist, werden die sauer und er Schuss geht nach hinten los)?
    • Ich habe jetzt einfach einmal eine Anfrage an die LBV Schl.-Holstein gesendet. Hier sind wohl alle "Knackpunkte" enthalten. Hier der Text:

      -- -- - - - - - - -- - - - - - - - - - - - - -- - - - - - - -
      Ich habe bemerkt, dass die AE, entgegen der erteilten Erlaubnis aus 2015, nun auch das Fliegen über Städten oder eng bewohnten Ortschaften und über Häfen nicht mehr beinhaltet. Soweit mir bekannt ist, hat das Bundesverkehrsministerium noch keine Gesetzesänderung zum Thema Drohnen auf den Weg gebracht, daher ist mir die Rechtssicherheit und die praktische Umsetzung von Vorgaben ein besonderes Anliegen. Dadurch ergeben sich, nicht nur für mich, aber einige Fragen, die ich gern an Sie weiterleiten möchte:
      1. Gibt es eine Definition, was ein dicht besiedelten Gebietes ausmacht?
      1. Ebenso stellt sich die Frage, wie es um das Fliegen innerhalb der Stadtgrenzen bestellt ist. Bislang waren die Ordnungsbehörden „…zu informieren…“. Wie würde ein mögliches Prozedere nun aussehen? Ich weise darauf hin, dass die meisten Städte und Kommunen sich mit diesem Thema überhaupt nicht auskennen und bislang der Verweis einer erteilten Genehmigung (AE) des Landes, verknüpft mit der Hoheitsgewalt einer Stadt, hier sehr viel mehr Sicherheit im Umgang miteinander bringen konnte. (***)
      2. Ebenso ergibt sich die Frage, ob mit „Stadt“ immer die offiziellen Stadtgrenzen gemeint sind, die durchaus große ländliche und brachliegende Gebiete ausweisen.
      1. Der Antrag sieht vor, Sondergenehmigungen für „ geeignete Systeme“ zu erteilen. Wie definiert sich dieser Begriff?
      1. Wie messen sich die Abstände (z.B. 500 m für ein dicht besiedeltes Gebiet). Sind eine Empfehlung oder eine bindende Vorgabe (**)? Wann wird „über“ einem Gebiet (oder z.B. über einer Menschenenge) geflogen?
      Da bislang das Fliegen mit den gleichen Geräten auf der Basis von Freizeitgestaltung und Sport nicht in der gleichen Weise reglementiert ist, ergibt sich nach meiner Meinung eine Diskrepanz in der Begründung, warum eine verantwortungsbewusste Person, die Drohnenflug sogar professionell macht, eingeschränkt wird, jedes „Privatvergnügen“ auch innerorts jedoch erlaubt und nicht kontrollierbar ist. Zumindest ist im Sinne einer Gefährdung hier für den gewerblichen Einsatz keinerlei zusätzliches Potential zu erkennen, da wohl eher zu erwarten ist, dass der private Einsatz stärker wachsen wird.

      Ich weise darauf hin, dass der Schwachpunkt hier die zusätzliche Drohnen-Versicherung sein kann. Während man evtl. glaubt, sich im ordentlichen Rahmen zu bewegen (**), wäre es ein leichtes für eine Versicherung, mit dem Blick auf mögliche Verfehlung in eigener Interpretation den Versicherungsschutz zu entziehen. Keiner kann ja wissen, wann ein Flug gewerblich ist, solange sich dies noch nicht zeigt (z.B. durch den Verkauf der Bilder). Aus dem Vorhandensein einer AE oder einer gewerblichen Versicherung könnte dies aber abgeleitet werden.

      Sollten sich die Pläne der Post (DHL), Amazon oder der Apotheken weiter verdichten, Drohnen vermehrt gewerblich für ihre Zwecke zu nutzen, würden dann nicht insbesondere durch einen gewerblichen Überflug einer Stadt, viele neue rechtliche Probleme aus einer fehlenden AE erwachsen?
    • Ich frage mich langsam ob das noch alles so mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist was der Gesetzgeber so treibt.
      Die Gewerblichen Drohnenpiloten werden finanziell extrem geschröpft und bekommen immer mehr Auflagen, und für 2-3 Minipäckchen der Post(& Co) in den Alpen oder 2 Flüge auf eine Insel (was ich hier auch für sinnvol halte!) werden ganze Lufträume für ettliche tausend Nutzer gesperrt.

      Wo sind die Grünen ???
      Wollen die ehrlich daß auch zb. ich weiter mit der Bell206 und ettlichen Litern Kerosin Verbrauch, zzgl. Lärm, zzgl Wartung etc etc.. die Umwelt verschmutze, wollen die wirklich ettliche stundenlange Fotoflüge mit Flugzeugen mit den dazugehörigen Emissionen ??
      Oder....kann das alles (zumindes seeehr viel!) durch extrem Umweltfreundliche, leise, keine Raumfordernde (Startbahn etc) Drohnen gemacht werden ??

      Wieviel Tote und Verletzte gab es 2013-2015 mit Freizeit-Flugunfällen und gewerblichen Flügen diesbzgl. und wieviel Unfälle mit Drohnen, gezählz den Flugwebegungen insgesamt ?

      Ich finde langsam sollte mal eine Drohnen-Lobby auferstehen und mal in Berlin mit Zahlen und Fakten aufkreuzen. Nachdenken tut da oben eh schon lange keiner mehr.
      2,5 mio. Flüchtlinge sollen integriert werden, mit Arbeitsplätzen, Bildung, Versorgung etc etc....... aber nichtmal einen Flughafen für mittlerweile ettliche Milliarden (!) bekommen die in Berlin gebaut.
      Wo soll der ganze Dummleuten-Treff in Berlin noch hinführen ?
      Strafe weil Nachbars Garten maal evtl auf dem Bild einer Drohne in 50m sein könnte.....aber die USA belauschen und Fotografieren die ganze Welt! Das ist keine Rede wert oder wie ??

      Ich könnte mich exht langsam aufregen in welcher Gesellschaft wir hier leben, wir werden von morgens bis Abends nur noch geschröpft und für dumm verkauft. Belogen, betrogen und hintergangen werden wir.
      Mir ist Scheiß egal wer es macht 2018, aber diese "Volksparteien" in Berlin hoffentlich nicht mehr.

      Ich hör jetzt auf, meine Adrenalinfabrik muß schon jetzt neue Leute einstellen......grrr :cursing: :cursing: :cursing:
      :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing:
    • Wir fliegen um Luftaufnahmen zu machen in mehreren Bundesländern, was allein schon ein halbes Vermögen für die Aufstiegsgenehmigungen verschlingt, ohne dass man die Zeiten eingerechnet hat, die man für Anträge und Anfragen und Genehmigungen von Grundeigentümern benötigt. Die Bearbeitungszeit bis man von irgendwo mal ein OK erhält dauern manchmal bis zu 6 Wochen. Planungssicherheit gleich Null, vor allem bei Einzel-Aufstiegsgenehmigungen. Vor allem diese maßlose Inkompetenz von Mitarbeitern, die eigentlich dafür zuständig sind ist mehr als grauenhaft. Die meisten von denen haben überhaupt keine Ahnung worum es geht. Außerdem diese teilweise veralteten Regeln, die man mit modernen Geräten gar nicht mehr erfüllen kann. Unser Hexa kann PC-gesteuert auf den Zentimeter seinen Flugplan fliegen, hält den POI automatisch exakt im Fokus, aber nein man darf es über bebautem Gebiet nicht mit GPS Unterstützung machen, man muss ihn von Hand unsicher ohne Redundanz durch die Gegend eiern und ein zweiter soll am liebsten noch die Kamera bedienen (2 Mann an einer Funke ist allerdings blöd). Jeder Hobbyflieger, der praktisch das selbe macht, lacht sich tot wenn er uns zuschaut (bin ja nebenher selbst einer). Und wenn man denkt, jetzt geht es endlich los, dann kann es trotzdem noch passieren, dass vor Ort im letzten Moment noch ein blau/silbernes Fahrzeug erscheint, die alles noch einmal mit dem Ordnungsamt abklären müssen, wo natürlich der einzige Sachbearbeiter gerade Urlaub hat. Wer bei uns im Land beruflich Luftaufnahmen machen will braucht ein verdammt dickes Fell um nicht dem Alkohol zu verfallen. Gottseidank muss ich so etwas nur alle paar Wochen mal machen, Ich bedauere alle Profis, die so etwas täglich tun.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • MST schrieb:

      Wo sind die Grünen ???

      Wollen die ehrlich daß auch zb. ich weiter mit der Bell206 und ettlichen Litern Kerosin Verbrauch, zzgl. Lärm, zzgl Wartung etc etc.. die Umwelt verschmutze, wollen die wirklich ettliche stundenlange Fotoflüge mit Flugzeugen mit den dazugehörigen Emissionen ??
      Oder....kann das alles (zumindes seeehr viel!) durch extrem Umweltfreundliche, leise, keine Raumfordernde (Startbahn etc) Drohnen gemacht werden ??

      Wieviel Tote und Verletzte gab es 2013-2015 mit Freizeit-Flugunfällen und gewerblichen Flügen diesbzgl. und wieviel Unfälle mit Drohnen, gezählz den Flugwebegungen insgesamt ?

      Ich finde langsam sollte mal eine Drohnen-Lobby auferstehen und mal in Berlin mit Zahlen und Fakten aufkreuzen. Nachdenken tut da oben eh schon lange keiner mehr.
      ...aber nichtmal einen Flughafen für mittlerweile ettliche Milliarden (!) bekommen die in Berlin gebaut.
      Wo soll der ganze Dummleuten-Treff in Berlin noch hinführen ?
      Strafe weil Nachbars Garten maal evtl auf dem Bild einer Drohne in 50m sein könnte.....aber die USA belauschen und Fotografieren die ganze Welt! Das ist keine Rede wert oder wie ??

      Ich könnte mich exht langsam aufregen in welcher Gesellschaft wir hier leben, wir werden von morgens bis Abends nur noch geschröpft und für dumm verkauft. Belogen, betrogen und hintergangen werden wir.
      Mir ist Scheiß egal wer es macht 2018, aber diese "Volksparteien" in Berlin hoffentlich nicht mehr.

      Ich hör jetzt auf, meine Adrenalinfabrik muß schon jetzt neue Leute einstellen......grrr :cursing: :cursing: :cursing:
      :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing: :cursing:
      Meine Rede Micha, meine Rede ;)
      Aber es bringt nix... Sich anzupassen war schon immer der einfachere Weg ;)

      biber schrieb:

      Außerdem diese teilweise veralteten Regeln, die man mit modernen Geräten gar nicht mehr erfüllen kann. Unser Hexa kann PC-gesteuert auf den Zentimeter seinen Flugplan fliegen, hält den POI automatisch exakt im Fokus, aber nein man darf es über bebautem Gebiet nicht mit GPS Unterstützung machen, man muss ihn von Hand unsicher ohne Redundanz durch die Gegend eiern und ein zweiter soll am liebsten noch die Kamera bedienen (2 Mann an einer Funke ist allerdings blöd). Jeder Hobbyflieger, der praktisch das selbe macht, lacht sich tot wenn er uns zuschaut (bin ja nebenher selbst einer).
      :thumbup:
      Genau das meinte ich gestern in dem Lily Thread. Die Regeln sind zu alt.
      Denen, die letztes Jahr daran rumgedoktert haben, kann man noch kein Vorwurf machen. Gefahrentechnologie noch nicht so kommerziell und die Betriebsblindheit der "Regelbehörde" ist bestimmt auch nicht zu unterschätzen. Es gab doch sogar Pläne FPV für den gewerblichen Part komplett freizugeben.... Was ist z.b. daraus geworden?
    • SKYBIRD schrieb:

      Da bislang das Fliegen mit den gleichen Geräten auf der Basis von Freizeitgestaltung und Sport nicht in der gleichen Weise reglementiert ist, ergibt sich nach meiner Meinung eine Diskrepanz in der Begründung, warum eine verantwortungsbewusste Person, die Drohnenflug sogar professionell macht, eingeschränkt wird, jedes „Privatvergnügen“ auch innerorts jedoch erlaubt und nicht kontrollierbar ist. Zumindest ist im Sinne einer Gefährdung hier für den gewerblichen Einsatz keinerlei zusätzliches Potential zu erkennen, da wohl eher zu erwarten ist, dass der private Einsatz stärker wachsen wird.
      Da herrscht glaub ne Diskrepanz zwischen privatem und öffentlichem/gewerblichen Recht. Prinzipiell auch gut so. Ansonst wär unser Privatleben noch mehr reglementiert.
      Sicherlich wirkt/ist es unfair. Die Argumentation die "Freizeitler" dürfen das auf einfacherem Weg zieht da halt nicht. Ihr verdient Geld damit und das ist der große Unterschied für die Behörden. Rechtlich nachvollziehbar bei dem 'Boom'. Was meint ihr wieviel Naivlinge Gewerbe angemeldet haben, allein bei uns in der Kommune, um "Geld" zu verdienen...
      Wir brauchen technisch vernetzte Regeln und der Technik angepasste Gesetze, sonst ist das doch alles nix. Wäre schlimm, wenn Behörden, ohne gefahrentechnische Indizes, Fliegen zu Freizeitzwecken verbieten oder mehr reglementieren dürften... Da wäre ma wieder die Freiheit reglementiert...
      Verstehe aber voll und ganz den Unmut der Gewerblichen.

      Fußballspielen gehört verboten!!! Besonders in der Nähe von Straßen. Viel zu gefährlich...

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()

    • Flitzi the Nut schrieb:

      SKYBIRD schrieb:

      Da bislang das Fliegen mit den gleichen Geräten auf der Basis von Freizeitgestaltung und Sport nicht in der gleichen Weise reglementiert ist, ergibt sich nach meiner Meinung eine Diskrepanz in der Begründung, warum eine verantwortungsbewusste Person, die Drohnenflug sogar professionell macht, eingeschränkt wird, jedes „Privatvergnügen“ auch innerorts jedoch erlaubt und nicht kontrollierbar ist. Zumindest ist im Sinne einer Gefährdung hier für den gewerblichen Einsatz keinerlei zusätzliches Potential zu erkennen, da wohl eher zu erwarten ist, dass der private Einsatz stärker wachsen wird.
      Da herrscht glaub ne Diskrepanz zwischen privatem und öffentlichem/gewerblichen Recht. Prinzipiell auch gut so. Ansonst wär unser Privatleben noch mehr reglementiert.Sicherlich wirkt/ist es unfair. Die Argumentation die "Freizeitler" dürfen das auf einfacherem Weg zieht da halt nicht. Ihr verdient Geld damit und das ist der große Unterschied für die Behörden. Rechtlich nachvollziehbar bei dem 'Boom'. Was meint ihr wieviel Naivlinge Gewerbe angemeldet haben, allein bei uns in der Kommune, um "Geld" zu verdienen...
      Wir brauchen technisch vernetzte Regeln und der Technik angepasste Gesetze, sonst ist das doch alles nix. Wäre schlimm, wenn Behörden, ohne gefahrentechnische Indizes, Fliegen zu Freizeitzwecken verbieten oder reglememtieren dürften... Da wäre ma wieder die Freiheit reglementiert...
      Verstehe aber voll und ganz den Unmut der Gewerblichen.

      Fußballspielen gehört verboten!!! Besonders in der Nähe von Straßen. Viel zu gefährlich...

      Flitzi the Nut schrieb:

      Ihr verdient Geld damit und das ist der große Unterschied für die Behörden.
      Moin,

      leider ist die Definition von "Nicht freizeitlich/sportlich" nicht allein Geld verdienen, sondern einfach alles andere, als das Erstgenannte. Wenn also irgendjemand heute oder morgen einen winzigen Nutzen von den Aufnahmen hat, braucht man eigentlich eine AE.
      Die Tatsache, dass sich Drohnenpiloten unter die Kontrolle der AE begeben, ist doch allemal besser, als wenn jeder Honk ohne Probleme seien Drohne in der Stadt steigen lassen darf, ohne irgendjemanden zu fragen.

      Was mich stört sind nicht Regeln, was mich stört ist die Argumentation, die wie ein dreibeiniger Dackel hinkt.
    • Skywalker schrieb:

      Ich will nicht wissen wieviel Hobbypiloten mal schnell fürn fuffi in BaWü die Firma vom Kumpel aufnehmen und auf die AE sch...
      Moin,

      das genau ist es. Zum Zeitpunkt der Aufnahme ist es nicht zu kontrollieren, ob diese Aufnahme privat oder "gewerblich" ist. Das ergibt sich erst später, wenn die Aufnahmen verwertet sind. Und wenn die Aufnahmen später in internen PR-Aufnahmen statt bei Youtube zu sehen sind. kräht ohnehin kein Hahn mehr danach.
    • Eine weitere Komponente, und die ist für mich eine wichtige in der AE-Diskussion, ist das Thema der Versicherung. Wir alle wissen, ein Fehler und der Versicherungsschutz ist futsch, die Zahlung beim Schadensfall wird verweigert, bis der Richter anderes befiehlt - und das kann lange dauern.

      Die Versicherungen haben als Bedingung, dass die Richtlinien der Kopter-Hersteller und die der Behörden eingehalten werden. Wenn ich mit einer gewerblichen Versicherung private Aufnahmen in 150 m Höhe mache, bin ich dann im Falle eines Schadens versichert? Die gewerbliche Versicherung setzt ja eine AE voraus, also wird sich die Versicherung evtl. auch auf diesen Standpunkt zurückziehen und da sind 150,m nicht erlaubt gewesen.

      Ich habe bei der DMO nachgefragt, die Antwort steht noch aus.
    • @SKYBIRD
      Versicherung zahlt nicht. Genau das kann passieren wenn man sich "nachweislich" nicht an die amtlichen Vorgaben gehalten hat. Selbst wenn sich die Maschine z.B. im automatischen Flug 10 mal sicherer mit Redundanz bewegt als mit der Handsteuerung, es wird verlangt. Auch die Höhenvorgabe, warum. Es kann passieren, dass man im Steigflug von einem Semiprofessionellen Hobbyflieger überholt wird, dem diese Höhenbeschränkung nich vorgegeben wird... warum?. Es wird viel zu haarklein bis in technische Details hinein reguliert und wenn ein Regelwerk dann nach 2 Jahren endlich fertig ist, ist es schon wieder so veraltet, das man die technischen Vorgaben mit modernen Geräten kaum noch erfüllen kann. Wenn man sie nachweislich aber nicht erfüllt hat, wird sich im Eventualfall auch jede Versicherung vor der Zahlung sperren.

      Ich weiß nicht, ob es typisch deutsch ist, alles überzuregulieren. Die Vorgaben in anderen Ländern sind auch sehr restriktiv, aber man unterlässt zumindest zum größten Teil das Hineinregulieren in technische Details die ein Kopter/Flieger erfüllen muss. Z.B. so ein Blödsinn wie das Bedienen der Kamera durch eine zweite Person. Das Verbot automatisch zu fliegen und und und. Das sind alles Sachen, die sich ständig verändern, aber man muss kommerziell teilweise immer noch so fliegen wie vor 5 Jahren. Man beschränkt sich in anderen Ländern mehr auf fliegerische Vorgaben, wo, wann, wie hoch usw., aber lässt die Finger von den technischen Details des Fliegens. Ich möchte deshalb auch nicht wissen, wie viele kommerzielle Flieger bei uns sich deshalb auch im unbeobachteten Umfeld "illegal" verhalten und einfach das machen was die Maschine technisch kann und nicht das was amtlich vorgegeben wird.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Ja, freizeitlich meckert ja "noch" keiner bei uns, aber was ist an einer Fluglizenz für Profiflieger so verkehrt, wenn man einen Nachweis seiner Fähigkeiten erbringen muss. Wenn man bedenkt, dass fast die Hälfte aller Vorfälle nicht von Hobbyfliegern, sondern von sog. Profis verursacht wurden. Man kann zumindest davon ausgehen, dass ein Lizenzinhaber die Vorschriften kennt, weil er sie lernen musste. Eine Aufstiegsgenehmigung allein ist keine Garantie dafür.

      Nichts desto trotz ist aber bei uns auch die Länderhoheit bei der Vergabe von Aufstiegsgenehmigungen ein riesiges Hemmnis. Jedes Bundesland hat neben den allgemeinen Regeln auch noch zusätzliche Vorschriften die man kennen muss, weil sie bundesweit uneinheitlich sind. Ganz abgesehen von den Gebühren. Ein Pilot der bundesweit agiert, bezahlt bei uns das 16-fache als in den meisten anderen Ländern. Das schlimmste aber ist, dass man sich trotz eines genehmigten Aufstiegs und Einhaltung der Vorschriften auch noch mit Lokalmatatoren herumschlagen muss, die alles wieder verbieten können. Es ist ja nicht so, dass in irgendwelchen kleineren Ordnungsämtern nur geschulte Drohnen-Fachleute sitzen, sondern das macht irgendein Sachbearbeiter eines anderen Resorts nebenher und bevor der etwas erlaubt wovon er keine so rechte Ahnung hat, lehnt er es lieber ab. Jeder der meint, wenn er eine Aufstiegsgenehmigung und eine gewerbliche Versicherung hat ist frei und darf im Rahmen der Vorschriften überall seine Arbeit machen. Irrtum, er hat die Rechnung ohne die vielen lokalen Vorschriften gemacht, die überall zusätzlich wie Pilze aus dem Boden schießen.

      Vielfache Sondergenehmigungen sind z.B. für historische Altstädte, Schlösser, Burgen, Kirchen, Parkanlagen, Hfenanlagen und, und, und nötig, die meist von lokalen Institutionen oder Gemeinden geregelt werden. Und wenn man das alles tatsächlich untern einen Hut gebracht hat, sind evtl. auch noch Überflugrechte von Privatgrundstücken einzuholen. So, aber nun glaubt man es kann loslegen... Tja, wenn da nicht noch ein Gebäude im Weg steht, dass man ohne Einwilligung des Architekten oder Künstlers aus dieser Perspektive nicht fotografieren/filmen darf. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, wenn nur der Zaun zwischen Weg und Willen nicht so hoch wäre.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      Das schlimmste aber ist, dass man sich trotz eines genehmigten Aufstiegs und Einhaltung der Vorschriften auch noch mit Lokalmatatoren herumschlagen muss, die alles wieder verbieten können. Es ist ja nicht so, dass in irgendwelchen kleineren Ordnungsämtern nur geschulte Drohnen-Fachleute sitzen, sondern das macht irgendein Sachbearbeiter eines anderen Resorts nebenher und bevor der etwas erlaubt wovon er keine so rechte Ahnung hat, lehnt er es lieber ab.
      Da schreibst du ja einiges wild durcheinander.
      Wenn der Aufstieg vom Luftamt durch die AE genehmigt ist, steht da drin, dass man das zuständige Ordnungsamt bzw. die Polizei vor Ort informieren muss.
      Das heißt die haben nur das Recht informiert zu werden, nicht aber den Flug (nochmal) zu genehmigen oder nicht.