Bußgelder für Drohnenflüge

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ihr habt alle zu viel Zeit..... :D

      Ich lese keine BILD, ich lese keine Online Zeitungen.....und bald auch keine Foren mehr....

      ist ja alles Paranoia........ein Freund hat einen Bekannten, dessem Schwager soll das passiert sein...hat mir sein Kollege erzählt....

      Wenn es um echte Rechtsbrüche, exakten Anzeigen kommt......und selbst dann ist das ein schwammiger Beweis.

      Wenn es darum ginge auf YT Rechtsverstöße zu ahnden.....Ordnungsämter...bitte Motorrad und Raser Videos sichten.

      Bei jedem Live Konzert ist das filmen verboten.

      Früher haben die Leute die Feuerzeuge hochgehalten......heute siehst du nur noch leuchtende Handydisplays.
      Paar Stunden später kannst du das Konzert aus allen Blickwinkeln auf YT betrachten.......wenn die Beweislast so einfach wäre könnten sich Abmahnanwälte und Gema und die Plattenindustrie dumm & dämlich verdienen. Alles Rechtsbrüche, die Filmindustrie hat man versucht die Raubkopien aus dem Kino zu verfolgen.

      Wer sich allerdings mit dem Teufel Suppe essen will, muss entweder einen langen Löffel haben oder Hitze vertragen können.
    • Eigentlich unterstelle ich den im Eingangspost erwähnten Ordnungsämtern ein wesentlich niedrigeres Interesse an der Feststellung von Drohnensündern als die Stadt sicherer machen:

      Die Stadtkassen füllen.

      Damit sichs lohnt, sollte die Beweislage eindeutig sein (Blitzfoto) um den Verwaltungsaufwand bis Bußgeldeingang gering zu halten.
      Damit dürfte der Weg vom Sichten der Videos auf YT bis zum wirksamen Bußgeldbescheid zu lang und damit der Aufwand zu groß sein.
    • No-Angelfly schrieb:

      zum Thema:
      das mir geglaubt wird, soll ich das Amtlicheschreiben scannen und schwärzen und hier posten?
      Das werde ich nicht tun, ich rühme mich mit solchen Schreiben nicht.
      Kann ich jetzt nicht ganz folgen. Du hast doch hier gar nichts geschrieben - oder meinst Du das allgemein?

      Dann denke ich, Du (wie auch viele andere) siehst das etwas zu persönlich hier. Du musst davon ausgehen, keiner hier kennt Dich persönlich, weiß also etwas über Deinen Background und die Basis Deiner Kenntnisse. Leider sind (nicht nur hier, auch in der realen Welt) viele Leute unterwegs, die Dinge in den Raum stellen mit einer scheinbaren Sicherheit, die sich später als nicht zutreffend erweisen. Von daher ist es m.E. nur logisch, dass man gerade in einem solchen anonymen Umfeld gerne nach Quellen für solche Aussagen fragt. Das hat dann nichts persönliches an sich. Und schon gar nichts hat es mit "sich mit solchen Schreiben rühmen" zu tun.
    • Pehaha schrieb:

      Ihr habt alle zu viel Zeit..... :D

      Ich lese keine BILD, ich lese keine Online Zeitungen.....und bald auch keine Foren mehr....

      ist ja alles Paranoia........ein Freund hat einen Bekannten, dessem Schwager soll das passiert sein...hat mir sein Kollege erzählt....

      Wenn es um echte Rechtsbrüche, exakten Anzeigen kommt......und selbst dann ist das ein schwammiger Beweis.

      Wenn es darum ginge auf YT Rechtsverstöße zu ahnden.....Ordnungsämter...bitte Motorrad und Raser Videos sichten.

      Bei jedem Live Konzert ist das filmen verboten.

      Früher haben die Leute die Feuerzeuge hochgehalten......heute siehst du nur noch leuchtende Handydisplays.
      Paar Stunden später kannst du das Konzert aus allen Blickwinkeln auf YT betrachten.......wenn die Beweislast so einfach wäre könnten sich Abmahnanwälte und Gema und die Plattenindustrie dumm & dämlich verdienen. Alles Rechtsbrüche, die Filmindustrie hat man versucht die Raubkopien aus dem Kino zu verfolgen.

      Wer sich allerdings mit dem Teufel Suppe essen will, muss entweder einen langen Löffel haben oder Hitze vertragen können.
      1a beschrieben. Besonders die "stille Post".
      Paranoide Obrigkeitshörigkeit triffts auch ganz gut. Aber nicht vergessen, immer ans Gesetz halten :thumbup: . Sonst holt euch der Teufel! :evil: Mit dem ist nicht gut "Kirchen" essen :D
    • Mal nichts vom Schwager einer Freundin, sondern etwas, was mir passiert ist: Ich habe eine Platine aus einem Babyphone bei eBay angeboten. Dann habe ich unter den Text in weißer Schrift auf weißem Grund ein paar Wörter für die Suchmaschine geschrieben. Die waren also für den, der die Auktion aufruft, nicht sichtbar. Eines dieser Wörter war das Wort "Wanze". Da kam dann kurz danach ein Bußgeldbescheid über 100,-- EUR, weil es verboten ist, Sender damit zu bewerben, daß damit das gesprochene Wort dritter unbemerkt abgehört werden könnte. Die zuständige Behörde scannt die eBay Auktionen, und bei verdächtigen Schlüsselwörtern wird die Auktion geprüft, bei eBay die Daten angefordert und ein Verfahren eingeleitet.

      Warum sollte man nicht auf die Idee kommen, so etwas bei Kopotervideos auch zu machen? Die Bußgelder sind da in der REgel eine zehnerpotenz höher.
    • Wann verjährt sowas eigentlich? Ich mein', wenn ich heute ein Foto aus 100 Meter Höhe mache wo ich eigentlich nur 30 Meter hoch fliegen darf, wie lange müsste ich warten bis ich das Foto veröffentlichen kann damit ich mich im Zweifel auf die Verjährung berufen kann?
    • Acrylium schrieb:

      Wann verjährt sowas eigentlich? Ich mein', wenn ich heute ein Foto aus 100 Meter Höhe mache wo ich eigentlich nur 30 Meter hoch fliegen darf, wie lange müsste ich warten bis ich das Foto veröffentlichen kann damit ich mich im Zweifel auf die Verjährung berufen kann?
      Da wirst du denke ich keine Antwort drauf bekommen...
      Halt dich an die Regeln un die Frage erübrigt sich. ;)
    • Phantombild schrieb:

      ist schon sehr interessant, wenn man das liest, was so alles vor 30 Jahren, oder bei ebay oder ..
      übrigens das Finazamt geht nicht zum Frisör um sich die Haare schneiden zu lassen.
      Nein, das ist nur ein Vorwand um herauszufinden, wie viel schwarz gearbeitet wird.

      Jaja, bin froh mit meinem Schweizer Wohnsitz in ZUG.... :P
      Ich zahle gerne und viel, aber nur wenn es gerecht ist.
    • Wäre ich Behörde würde ich die Aktion des Veröffentlichen als zur Aktion des Fliegens gehörig betrachten und damit würde die Frist erst ab dem Zeitpunkt beginnen? Ist nur ein Gedankenspiel, ohne jegliche Basis. Denk daran: Al Capone wurde letztendlich ein Steuervergehen zum Verhängnis.... ;)
    • Was mich bei dieser ganzen Diskussion um Flughöhen mal interessieren würde, wäre:
      An welcher Stelle in den Beispielvideos von @Flitzi the Nut liegt denn hier ein Verstoß gegen geltendes Recht vor?
      Wenn ich mir die Gegend im Open Aip anschaue, liegt es am Rande eines Gebietes an dessen Grenze 3500 MSL eingetragen ist.
      Am anderen ende der Fläche steht 1500 Msl. So hoch war die Drohne doch sicherlich nicht.
      Abgesehen davon kann ich in den Videos nicht erkennen, dass hier über die Ortschaften geflogen wurde. Auch Menschenmassen lassen sich nicht feststellen. Wo ist dann also das Problem?
      Oder hab ich da was übersehen?
    • Was soll daran kompliziert sein ?
      Zunächst einmal muss der Flugraum auf dem Video doch wohl zu einem Bereich gehören, bei dem eine recht niedrige Höhenbegrenzung gild.
      Das trifft, wie ich bereits schrieb, meiner Meinung nach nicht zu. Daher meine Frage.
      Und was an der Fragestellung gefährlich sein soll, erschließt sich mir auch nicht so recht.
      Mir scheint eher, dass hier viel Rauch um Nix gemacht wird....