Abwurf von irgendwas per Drone verboten?

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    • Abwurf von irgendwas per Drone verboten?

      Guten Tag, habe gestern erfahren das der Abwurf von z. B. Fallschirmspringer oder einem Gleiter verboten sein soll, wo steht denn sowas?
      (Gibt auch genügend Filme wo sowas zu sehen ist.)
      Sah man eigentlich bei jeder besseren Flugshow (ok, ist bei mir +20 Jahre her), hat sich da etwas geändert oder gilt da etwas spezielles für Kopter?
      Ansonsten bin ich mir recht sicher das ich auf meinem Gründstück runterschmeissen kann was mir lustig ist.
    • Nee darfst Du ohne Genehmigung nicht. Glaub §7 Luftverkehrs Ordnung.
      Wasser und feiner Sand, der als Ballast abgelassen wird, geht.
      Aus diesem Grund bin ich aus dem Nachbarforum geflogen, weil ich ne Abwurfvorrichtung für Konfetti vorgestellt hab 8o
      Ja, da reicht schon der Gedanke daran....Ich habe sie nie ausprobiert.
      Carsten

      edit:
      @Panobilder war schneller
      früher war es §7
      Man wird nicht erwachsen, nur die Spielzeuge werden teurer :-)
    • Da bist du nicht der einzige...
      Bei Konfetti hätt ich aber noch gedacht sowas fällt unter feiner Sand.

      Das heist also ich kann dir nen Gummischnallzflieger in Kopfhöhe durch die Gegend Schiessen, mach ich das aber in 100 m Höhe mit z. B. einem Papierflieger, auf meinem Grundstück das so gross ist das er es nicht verlassen kann, dann ist das verboten?!

      Nachdem das Ablassen auch verboten ist kann ich mir nichtmal ne Flasche Bier kommen lassen, sieht man auch ganz selten...

      Eigentlich les ich das aber etwas anders: Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.

      Also wo keiner und nix ist darf ich schmeissen?

      Gute Güte, damals hab ich von meinem DR 1 Bomben ausgeklingt die dann beim Aufschlag explodiert sind und Mehl gestäubt haben, und nen Apache von nem Kumpel haben wir mal mit den 9mm Leuchtsignalkelchen ausgerüstet, damit konnte man dann auch -die damals noch halbwegs legal erhältlichen- Vogelschreck verschiessen, da hätt ich heutzutage dann verm. das SEK neben der Funke..
    • Dumbo schrieb:

      Da bist du nicht der einzige...
      Bei Konfetti hätt ich aber noch gedacht sowas fällt unter feiner Sand.

      Das heist also ich kann dir nen Gummischnallzflieger in Kopfhöhe durch die Gegend Schiessen, mach ich das aber in 100 m Höhe mit z. B. einem Papierflieger, auf meinem Grundstück das so gross ist das er es nicht verlassen kann, dann ist das verboten?!

      Nachdem das Ablassen auch verboten ist kann ich mir nichtmal ne Flasche Bier kommen lassen, sieht man auch ganz selten...

      Eigentlich les ich das aber etwas anders: Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.

      Also wo keiner und nix ist darf ich schmeissen?

      Gute Güte, damals hab ich von meinem DR 1 Bomben ausgeklingt die dann beim Aufschlag explodiert sind und Mehl gestäubt haben, und nen Apache von nem Kumpel haben wir mal mit den 9mm Leuchtsignalkelchen ausgerüstet, damit konnte man dann auch -die damals noch halbwegs legal erhältlichen- Vogelschreck verschiessen, da hätt ich heutzutage dann verm. das SEK neben der Funke..
      Also, ich denke, wenn man Konfetti oder sowas abwerfen will, und sonst nicht über Menschenmengen fliegt etc. wird man da schnell ne Genehmigung bekommen. Schließlich darf ich ja auch mit 5 Kilo über meinem Grundstück rumfliegen. Wenn das auf meinen Kopf fällt, wird es mehr weh tun als Konfetti.
      Man wird nicht erwachsen, nur die Spielzeuge werden teurer :-)
    • Damals, als man Besen noch mit "u" schrieb, war vieles anders. Da haben wir auch Chinakracher unten in die Kaugummisutomaten geschoben, heute darf man wahrscheinlich wegen PC nicht mehr Chinakracher sagen...
      Wozu Signatur?
    • Was meint ihr dann dazu?:

      "Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht."

      Das Gesetz ist halt für erwachsene Flieger gemacht worden, wenn die Trümmer abschmeissen dürfen, nehm ich mal an das es mit Sachen die nicht wehtun und wo keiner Drunter steht auch (noch) erlaubt ist.

      Da gabs doch auch noch den Spielzeug§? welches Gewicht ist noch kein Flugkörper? Dann würden Fallschirmspringer, kleine Flieger etc. auch nicht drunter fallen da a) Spielzeug und b) nicht abwurf sondern Start....

      Grad noch §21 gefunden:
      "
      § 21 Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle

      (1) Vor der Nutzung
      des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit
      Flugverkehrskontrollstelle ist bei der zuständigen
      Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen
      für
      1.Fallschirmsprünge sowie den Abwurf von Gegenständen an Fallschirmen mit einer Gesamtmasse von Fallschirm und Ballast von mehr als 0,5 Kilogramm,"

      Heisst doch für mich, das im nichtkonntrolierten Luftraum das erlaubt ist, oder liege ich da falsch?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dumbo ()

    • Kein Mindestgewicht?!

      dann brauch ich ne Haftpflicht für das oben erwähnte Schnalzgummiflugzeug aus dem Spielwarenhandel? Das dürfte dem 6-Jahrigen aber schwer vermittelbar sein.
      Hoffentlich kann ich noch ne Schwalbe falten ohne Ingeneurstudium nachweisen zu müssen.
      Gott, wenn die ABSTÜRZT!!!! Das Nördlinger Ries ist n Dreck gegen den Krater.

      Mal im Ernst, kann ich so nicht glauben das das ab 0 Gramm greift wenns in der Luft ist, was issn mit nem Fußball, darf man den nur noch am Boden rollen?

      Ich glaube wir schaun da in den falschen §.

      Wenn man das so liest ist auch RTH verboten (auch als Failsave) weil wir dann eine UAV haben.....

      Haftpflicht?:
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      Welt der Wunder...
      Wenn das so ist mahn ich die alle ab und werd stinkereich....

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Dumbo ()

    • in dem link von dir:
      Darf ich autonom fliegende Modelle betreiben (Drohnen, UAVs)?
      Mit Email vom 12.10.2006 hat uns die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH folgende Information zugesandt:


      Flugbetrieb mit unbemannten Luftfahrzeugen



      Anfragen zur Nutzung von sogenannten "UAV" (unmanned aerial vehicles)
      oder auch Drohnen nehmen ständig zu. In Deutschland existieren zurzeit
      noch keine Zulassungsbestimmungen für derartig autonom (selbststeuernd)
      operierende, motorgetriebene, unbemannte Luftfahrzeuge (nicht gemeint
      sind Modellraketen oder Freiflugmodelle). Deshalb ist ihr Betrieb
      (zumeist militärisch) derzeit ausschließlich innerhalb von
      Flugbeschränkungsgebieten möglich, wenn diese Lufträume hierfür genutzt
      werden dürfen und der UAV-Betreiber diesen Luftraum "exklusiv" nutzt, um
      eine Gefährdung anderen Luftverkehrs auszuschließen. Oftmals wird
      deshalb versucht, UAVs als Flugmodelle zu deklarieren und nach den
      einschlägigen Bestimmungen für Modellflug (§16, 16a LuftVO) operieren zu
      lassen. Dieses ist natürlich im Grundsatz nur dann zulässig, wenn auch
      alle Auflagen für "Flugmodelle" erfüllt sind. So ist allerdings ein
      autonomer Betrieb oder Betrieb außerhalb der Sichtweite des Steuerers
      unzulässig.


      * Autonomer (selbststeuernder) Betrieb kommt schon deshalb
      nicht in Frage, weil im Sichtflug das Prinzip "See and Avoid" (sehen und
      ausweichen, oder sehen und gesehen werden) die oberste Maxime
      darstellt. Diese Fähigkeit gelte es nachzuweisen (was bisher nach meiner
      Kenntnis noch nicht gelungen ist).