Ist Filmen oder Fotografieren von Gleisanlagen der DB erlaubt?

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    • biber schrieb:

      ...darüber hinaus bestehen weitere Einschränkungen bei einer allgemeinen Aufstiegserlaubnis. Verboten sind Überflüge über
      • Menschenansammlungen wie z.B. Demonstrationen, Volksfeste
      • Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), z.B. Unglücksorte oder Katastrophengebiete
      • militärische Anlagen und Justizvollzugsanstalten
      • Industrieanlagen und Kraftwerke
      • Bundeswasserstraßen, d.h. See- oder dem allgemeinem Verkehr dienende Binnenwasserstraßen des Bundes, z. B. der Rhein, der Main oder die Donau
      Bahnanlagen gehören übrigens auch dazu, wenn wir auf das Grundthema zurückkommen wollen.
      Ich weiß nicht, wo du abgeschrieben hast, bei U-ROB vielleicht ?
      In den AEs die ich habe (und die ich kenne), steht das so nicht !
      Aber vielleicht hast du auch keine AE, dann sei es dir verziehen.
    • copy and paste, nicht abgeschrieben.... und ich werde den Teufel tun, die von meinem Arbeitgeber beantragten allgemeinen und Einzel-Aufstiegsgenehmigungen durch die Gegend zu posten. Außerdem habe ich sie nicht hier. Mann Leute, ist es denn so schwer sich selbst einmal durch die Vorschriften und Regeln zu googeln. Immer nur wo steht das, wo steht das, wo steht das. Auf einer allgemeinen Aufstiegsgenehmigung steht nicht alles, was gilt, da wird auch auf die Gesetzeslage verwiesen. Und es gibt sogar noch mehr Einschränkungen und Verbote, z.B. in Nationalparks... jetzt kommt wahrscheinlich wieder: wo steht das.
    • Alles klar !
      Mach dir man weiter keine allzu großen Sorgen, wir wissen schon was wir dürfen und was nicht..... und was in einer AE steht !
      Falls du dich selbst mal schlau machen willst: Es gibt ja inzwischen Bundesländer mit einer "Allgemeinverfügung", da kann man einiges nachlesen.(Soviel zu deiner Bemerkung : "Man braucht 16 gebührenpflichtige AEs in Deutschland")
    • Ich hab' ne Idee: Jetzt mache ich erst mal für einige Stunden zu, da kann sich jeder mal etwas abkühlen, fliegen gehen oder Gesetze recherchieren. Heute abend öffne ich wieder und es kann weiter gehen.
    • Zum Thema "Bahnstrecken" läuft gerade eine Diskussion bei Drehscheibe online. Die Bahn hat da vor kurzem eine Mitteilung herausgegeben, dass Copterflüge über DB-Infrastruktur nicht erlaubt sind. Dabei hat sie offensichtlich übersehen, dass sie für den Luftraum oberhalb von Bahnstrecken gar keine Regelungsmöglichkeit hat. Wobei wir dort den Eindruck gewonnen haben, dass es nicht um den Aspekt "Copter könnte auf Gleis fallen" geht, sondern die Bahn hat eine (aus meiner Sicht vollkommen unbegründete) Sorge, dass Leute sich ein zu genaues Bild vom Zustand der Strecken verschaffen. Also da scheint ein schlechtes Gewissen mitzuschwingen.

      Aber davon mal abgesehen: Natürlich ist es zur Gefahrenvermeidung sinnvoll, nicht direkt über Bahnstrecken zu fliegen. Für schöne Aufnahmen ist es auch gar nicht erforderlich. Denn es sieht einfach besser aus, wenn man neben der Strecke fliegt und dabei ein Zug durchs Bild fährt.

      In meiner Aufstiegserlaubnis aus NRW (von der alle meine Anerkennungen abstammen und sich darauf beziehen) steht, dass Flüge über Verkehrswege nicht erlaubt sind. Also bleibt man eben neben der Bahnstrecke, neben der Autobahn und so weiter. Natürlich sind auch Wasserstraßen Verkehrswege. Da wäre es aber meiner Meinung nach zu eng betrachtet, wenn man nun sagt, man darf gar nicht über dem Wasser fliegen. Für mich stellt sich das so dar, dass das Fahrwasser gemeint ist, also der Teil der Wasserstraße, der von der durchgehenden Schifffahrt genutzt wird. Also da, wo man nicht ankern darf. Ich habe deshalb (bis mich eine zuständige Behörde vom Gegenteil überzeugt) kein Problem damit, ein vorbeifahrendes Boot oder Schiff von der Seite zu filmen, ohne direkt darüber zu fliegen.

      Matthias
    • Naja, ein Hexa, Okto oder auch nur ein Koper von der Größe eines Inspire der z.B. auf einer 300 km/h ICE-Strecke versehentlich in der Fahrleitung hängen bleibt, kann schon unangenehme Folgen nach sich ziehen. Ebenso sind auch Güterbahnhöfe oder Verschiebeanlagen Orte, wo sich teilw. große Mengen an Gefahrgütern befinden. Das Gleiche gilt natürlich auch für Häfen mit Güterumschlag, Ölterminals, Treibstofflager. Ganz abgesehen davon, dass man nach 9/11 auch Kreuzfahrtterminals als Sicherheitszonen (wie Flughäfen) eingestuft hat. Auf Wasserstraßen wie z.B. dem NOK oder dem Rhein verkehren auch nicht nur Schiffe die Kartoffeln, oder Kies geladen haben. Das geht von Rohöl- über Chemieprodukte- bis hin zu Flüssiggastankern. Das man über diesen "Verkehrswegen" unkontrolliert keine Kopter haben möchte ist schon verständlich. Man muss ja immer davon ausgehen, dass etwas passieren könnte und nicht davon, wass soll schon passieren. Wenn also die Rede von Verkehrswegen ist, dann ist es schon besser man hält sich an die Vorschrift und überfliegt sie nicht, zumindest nicht ohne spezielle Einzelerlaubnis.

      Auszug aus der Broschüre "Kurzinformation über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen" vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
      Bilder
      • Auszug.jpg

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    • @Pianist
      ...Für mich stellt sich das so dar, dass das Fahrwasser gemeint ist, also der Teil der Wasserstraße, der von der durchgehenden Schifffahrt genutzt wird. Also da, wo man nicht ankern darf....

      Vorsicht, nicht nur das Fahrwasser ist eine Wasserstraße. Die Zuständigkeit des WSV gilt bei einer Bundeswasserstarße von Ufer bis Ufer und besonders bei Kanälen hat die WSV bzw. das zuständige WSA auch auf den Betriebswegen und teilw. sogar in angrenzenden Böschungsbauwerken Hausrecht. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber im Eventualfall gibt es Ärger.
    • skyscope schrieb:

      Generell gibt es m.E. kein Verbot für den Überflug von Bahngleisen
      Laut Dokument der Deutschen Bahn ist zumindestens jegliches Überfliegen von Gleisanlagen mit einem UAV/Multikopter verboten. Alles andere bzgl. Fotos ist dort auch erklärt und meiner Deutung nach eher nicht erlaubt.
      Dateien
    • Ich kann auch ein Schriftstück heraus geben und das Fotografieren meines Autos und das überfliegen meiner KAtze unteragen. Ob es rechtlich haltbar ist?

      Die Bahn hat auf ihren Anlagen das Hausrecht und kann davon Gebrauch machen, also z.B. jemandem, der mit Stativ Fotoggrafieren will, vom Gelände verweien. Für das Verbot eines Überfluges sehe ich keine Grudnlage. Wenn man über den Gleisen schwebt, während der ICE naht, könnte das als eine Gefährdung angesehen werden. Für ein Verbot des Überfliegens still gelegter Gleise sehe ich keinen Grund. Ebenso, wenn die Strecke nur noch von Museumszügen befahren wird und der Zug weit genung weg oder soeben durch gefahren ist. Es gibt zwar ein REcht am eingenen Bild, aber kein Recht am Bild von eigenen Sachen.
    • biber schrieb:

      Das Gleiche gilt natürlich auch für Häfen mit Güterumschlag, Ölterminals, Treibstofflager.
      Ja, ich wollte letztens mal ein Tanklager hier in der Gegend filmen. Ist in einem schönen, alten Industriegebiet mit einem (Stillgelegten) Gasometer mit drauf - gäbe sicher prima Motive.
      Da ich den GF des Unternehmens recht gut kenne, hab ich den natürlich, freundlich wie ich bin :D , um Erlaubnis gefragt.

      Ja, und dann zeigte er mir Schriftverkehr mitm Ordnungsamt... Der wollte vor einiger Zeit für eine Werbung selbst Luftfotos vom Lager machen lassen und hatte deswegen Kontakt mit denen.
      Kurz und gut, da wurde es quasi unter Androhung der Todesstrafe (oder zumindest kurz davor...) ausdrücklich untersagt das Tanklager mit nem Kopter zu überfliegen...
      Als Begründung wurde eben die Gefährdung bei knapp 100 Mio Liter Heizöl, die da Lagern genannt.
    • Crowsys schrieb:

      Kurz und gut, da wurde es quasi unter Androhung der Todesstrafe (oder zumindest kurz davor...) ausdrücklich untersagt das Tanklager mit nem Kopter zu überfliegen...
      Als Begründung wurde eben die Gefährdung bei knapp 100 Mio Liter Heizöl, die da Lagern genannt.
      Verständlich und auch mehr als sinnvoll, dennoch glaube ich, dass dieses nicht im Zuständigkeitsbereichs eines Ordnungsamts liegt, sondern dass nur die zuständige Luftfahrtbehörde befugt wäre, eine entsprechende Verordnung zu verfügen.

      Bei Flug unter AE Bedingungen könnte man ein Tanklager natürlich im weitesten Sinne als "Anlage zur Energieerzeugung" ansehen, damit wäre ein gewerblicher Überflug per se nicht zulässig.
    • skyscope schrieb:

      Verständlich und auch mehr als sinnvoll, dennoch glaube ich, dass dieses nicht im Zuständigkeitsbereichs eines Ordnungsamts liegt, sondern dass nur die zuständige Luftfahrtbehörde befugt wäre, eine entsprechende Verordnung zu verfügen.
      Bei Flug unter AE Bedingungen könnte man ein Tanklager natürlich im weitesten Sinne als "Anlage zur Energieerzeugung" ansehen, damit wäre ein gewerblicher Überflug per se nicht zulässig.
      Keine Ahnung, aber ich könnt mir schon vorstellen, das das Ordnungsamt da "mitmischt" - so von wegen als letzte Behörde "Vor Ort"...

      Das mit der AE stimmt natürlich - selbst wenn das mitm Ordnungsamt nicht gewesen wäre, das ich mich da in einer ziemlichen Grauzone bewegt hätte, ist mir schon klar ;)
    • Crowsys schrieb:

      Keine Ahnung, aber ich könnt mir schon vorstellen, das das Ordnungsamt da "mitmischt" - so von wegen als letzte Behörde "Vor Ort"...

      Wenn man es vorher fragt, wird es das mit Sicherheit auch. :) Und im Sinne seiner Aufgabe der Gefahrenabwehr wird es den Flug bereits im Vorfeld wohl auch zurecht untersagen können. Allerdings ist der Flug an sich zunächst nicht zustimmungspflichtig, wenn man also vorher keine Ordnungsbehörde fragt, könnte man auch erst einmal fliegen.

      Wohlgemerkt ist das natürlich Korinthen-Kackerei, denn dass man letztlich nicht ohne Konsequenzen über Mio. Tonnen hochbrennbares Material fliegen kann, leuchtet natürlich ein.
    • duke-f schrieb:

      Sind die Deckel oben offen? Würde mich wundern. Was machen die an Silvester?
      Nee, die sind zu.

      google.de/maps/place/Gubener+S…3d48.3885632!4d10.8638084

      Das sind die drei fetten, weissen Dinger. Jeder von denen hat ein Fassungsvermögen von 33 Mio Liter Heizöl und Diesel. Dann kommen noch paar 100.000er Erdtanks dazu mit diverser anderer Ware - Gerätebenzin, Biodiesel, etc., so dass die a Gesamtkapazität von guten 120-130 Mio Liter haben!

      Ich kenn den Firmeneigentümer schon seit meiner frühesten Kindheit, hab da in dem Lager auch schon mal gejobbt - das ist ne verdammt faszinierende Geschichte!
      Die Ware kommt in "Ganzzügen" mit der Bahn an, jeweils so 1,3 Mio Liter ungefähr, und wird dann in 4 Füllbühnen in die Tank-LKW's umgeladen. Von da ab geht das Zeug dann zu Tankstellen, Endkunden, etc...

      Richtig faszinierend ist auch, das das ein Steuerlager ist. Sprich, die Ware die da liegt ist unversteuert und wird erst beim Entladen in die Tanklaster versteuert. Da wird dann auch, wenns Heizöl werden soll, die Farbe zur Kennzeichnung zugemischt.
      In dieser Dimension ist das echt beeindruckend...

      Da kann man sich dann vorstellen, wie es in einer Reffinierie dann so zugeht - da ist das ganze dann zig mal so groß...

      Auf der rechten Seite ist im übrigen das Gaswerk Augsburg mit dem schon benannten Gasometer. Das ist quasi ne Kopie von dem "berühmten" Gasometer in Oberhausen.
      ...lustigerweise heisst der Stadtteil von Augsburg, in dem das Ding steht, na, wer errät es?? Richtig!! Oberhausen!! :D
    • Crowsys schrieb:


      Ich kenn den Firmeneigentümer schon seit meiner frühesten Kindheit, ...
      Ist zwar OT: Du meinst den Jürgen Schalk? Wenn ich mich recht erinnere, hat der doch alles vor knapp 3 Jahren an Scharr verkauft? Und die jetzigen Geschäftsführer sind Rainer Scharr, Stephan Meisnitzer, Stefan Merz. War wohl schon einb paar Jahre her, die Story?