Xiaomi MI Drone - 4K Quadcopter für unter 500 €

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Diet schrieb:

      lucas1243 schrieb:

      Wie ist es dann möglich das viele Shops die Drohne aus deutschem Lager versenden (wie es bei mir der Fall war) Schmuggeln die die in die EU?
      Vermutlich muß es irgendwas in der Art sein.Ist bei Deiner Mi irgendwo ein CE-Zeichen?
      Hast Du eine Konformitätserklärung vom Hersteller erhalten?
      Wenn nein, dann muß das irgendwie ziemlich illegal abgelaufen sein.
      liegt so eine Bestätigung bei der Drohne bei ?
    • Ich hab folgendes zum Zollamt geschickt.


      Guten Tag,

      Hiermit nehme ich wie folgt Stellung zu Ihrem Schreiben vom 21.08.2017 in dem mir die Übergabe des Gerätes verweigert wird:

      Sie berufen sich dabei auf die Mitteilungen der Bundesnetzagentur in der das Inverkehrbringen untersagt wird. Begründet wird die Ablehnung damit, dass es sich um ein nichtkonformes Produkt handelt.

      Dazu erkläre ich Folgendes und zitiere die Ausnahmeregelungen zum Thema „Inverkehrbringen“:

      Ausnahmen:
      Der Blue Guide der EU von 2002 sieht einen Ausnahmekatalog von Tatbeständen vor, die nicht als „Inverkehrbringen“ gelten sollen und somit keine verordnungsspezifischen Pflichten der Hersteller und Händler begründen können.

      Es handelt sich nicht um ein Inverkehrbringen:
      § wenn ein Hersteller aus einem Drittland ein Produkt seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten überlässt, den er damit beauftragt hat, dafür zu sorgen, dass das Produkt die Richtlinie erfüllt
      § wenn ein Produkt einem Hersteller für weitere Vorgänge überlassen wird (z. B. Montage, Verpackung, Verarbeitung oder Etikettierung). Ein Produkt gilt erst dann als in Verkehr gebracht, wenn alle verarbeitungstechnischen Vorgänge abgeschlossen und es für den Absatz bereitgehalten wird. Vorgänge, die lediglich der Vorbereitung des Vertriebs (Aussonderung, Ent- oder Beladung etc.) dienen, untermalen diesem Ausnahmetatbestand nicht
      § wenn das Produkt vom Zoll (noch) nicht zum freien Verkehr abgefertigt oder einem anderen Zollverfahren unterworfen worden ist (z. B. Transit, Lagerhaltung oder vorübergehende Einfuhr), oder wenn es sich in einem Zollfreigebiet befindet
      § wenn das Produkt in einem Mitgliedstaat für den Export in ein Drittland hergestellt wurde
      § wenn das Produkt auf Fachmessen, Ausstellungen oder Demonstrationsveranstaltungen gezeigt wird, bevor es überhaupt zum Vertreib bereitgestellt wird ´
      § wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten befindet, wo es noch nicht bereitgestellt wird, sofern die anwendbaren Richtlinien keine anderslautenden Bestimmungen enthalten.

      Hiermit berufe ich mich auf die o.g. Ausnahmen, da der Hersteller der Geräte, die Fa. Xiaomi (mi.com):

      § mir als Bevollmächtigtem der die beiden Geräte überlässt um diese zu überprüfen und auf Fachmesseähnlichen Internetplattformen zu zeigen

      § mir diese Geräte für weitere Vorgänge z.B. der Überprüfung auf notwendige Vorgehensweisen zur Erfüllung der Richtlinien für den offiziellen, gewerblichen Vertrieb kostenlos überlassen werden

      § mir persönlich diese Geräte alleine zur Verfügung gestellt werden und diese, da sie noch nicht den Vorschriften entsprechen, nicht in den Verkehr gebracht werden.

      Ich bin kein Endverbraucher, an den diese Geräte zur Inbetriebnahme und Nutzung verkauft oder überlassen werden.

      Ich beantrage daher weder die Rücksendung der Ware, noch deren Vernichtung.
      Da die Hinderungsgründe der Marktüberwachungsbehörden nicht zutreffend sind, berufe ich mich auf die Ausnahmeregelung und meine oben gemachten Angaben und bitte um schnellstmögliche Freigabe der Sendung an mich.

      Mit freundlichen Grüßen





      Mal sehen was dabei rauskommt.
    • Hallo,
      vor kurzer Zeit habe ich eine Xiaomi Drohne vom Gearbest gekauft. Leider nach 2 Fluge wurde die Kopplung zwischen Drohne und Transmitter abgebrochen. Seitdem habe ich nicht geschafft die Verbindung wieder herzustellen.
      Mit der Unterstützung des Supportteams hab ich alle mögliche Methoden ohne Erfolg aufprobiert.
      Eine Rücksendung mit DHL ist schief gelaufen. Das Packet wurde mit der Begründung Gefahrgut (Akku) wieder zurück zu mir gebracht.
      Gearbest wollte mir 100$ geben, um die defekte Drohne beizubehalten.
      Kann sein, dass nur der Transmitter defekt ist und reicht es wenn ich einen zweiten kaufen. Hier wollte ich fragen, ob jemand mit Xiaomi Drohne in der nähe von Berlin wohnt und Lust hat mit seinem Transmitter eine Testprobe zu machen?
      Jede Idee ist willkommen!
      Grüße
      Georgios
    • Ich würde gerne konkret nachfragen wie die No Flight Zones in der Xiaomi Software für Deutschland ausgelegt sind. Sind das pauschal 1,5 km um jeden Flughafen herum? Sind darin auch andere Gebiete gespeichert? Ich Frage deshalb so genau, weil ich in einer CTR-D Zone lebe. Sie ist etwa 4 km von einem Flughafen entfernt und befindet sich in der Einflugschneise. Normalerweise sollte hier 30m Flughöhe ohne weitere Genehmigung erlaubt sein. Hebt die Xiaomi Drohne hier ab, oder verweigert sie ihren Dienst? :)