Portugal

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Guten Tag miteinander,

      die Sommerzeit beginnt so langsam und ich habe damit begonnen meine Ferien zu planen.
      In den Ferien soll es nach Portugal gehen und die P4 sollte eigentlich nicht fehlen.
      Klar habe ich mich dazu hingesetzt und recherchiert wie die Regelung in Portugal ist.
      Bei meiner Recherche kam raus das die neue Drohnen-Regelung seit dem 23.05.2016 in Kraft tritt.
      Auch ist mein portugiesische nicht gut genug um den Gesetzesentwurf zu lesen. :D

      (für alle die portugiesisch können) hier der Link: anac.pt/SiteCollectionDocument…_rpa_consulta_publica.pdf

      Unteranderem bin ich auch auf die folgende Email "imagens.aereas@aan.pt" gestoßen.
      Doch auf meine Mail wurde leider nicht geantwortet.
      Da ich mit meinem Problem leider nicht weiterkomme wollte ich euch als Community dazu befragen.
      Auch habe ich mir den sehr ähnlichen Artikel über Italien durchgelesen :) doch Italien ist leider nicht Portugal.

      Wäre wirklich schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte. :thumbsup:

      Mit freundlichen Grüßen
      Michael
    • Hallo Michael,

      versuche es mit dem Google Übersetzer hier:

      translate.google.de

      Seitenweise Übersetzung (copy and paste) dürften kein Problem sein.

      Alternativ kannst Du Dich an die Deutsche Botschaft in Portugal wenden:


      lissabon.diplo.de/Vertretung/lissabon/de/Kontakt.html


      Falls Du nach P fliegen möchtest, erkundige Dich bei Deiner Fluglinie über die Mitnahme von Lipos, meist im Handgepäck und in Feuersicheren Verpackungen mitzunehmen. Diese kannst Du z.B. hier ordern, kosten nicht viel, ca. 5 Euro pro Verpackung:

      drohnenstore24.de/

      LG

      Stony
      LG

      Stony

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stony ()

    • Vielen Dank Stony,

      die Idee mit Google Übersetzer hatte ich bereits auch schon, jedoch ist die Übersetzung an eigenen Stellen überhaupt nicht verständlich.

      Der Transport der Drohne ist komplett abgeklärt, aber trotzdem danke für den Tipp!

      Deine Idee mit der Botschaft ist wirklich gut. Ich werde gleich am Montag Kontakt mit der Botschaft aufnehmen.


      Ich habe mir erhofft hier im Forum einen Drohenenpiloten zu finden, der Erfahrung mit dem portugiesischen Drohnenrecht hat.

      LG

      Michael
    • Hallo Zusammen,
      ist bei der Anfrage an die Botschaft etwas herausgekommen oder hat jemand auf anderem Wege etwas herausgefunden? Vielleicht könntet Ihr von Euren Erkentnissen berichten. Ich plane ebenfalls eine Reise nach Portugal mit meiner Phantom 3 und würde gerne wissen, ob ich die Drohne einführen darf und welche Auflagen es für den Betrieb der Drohne gibt. Die Übersetzung aus dem google Translator ist totaler Schrott, also wenn jemand weiß, was die Verordnung besagt oder es zusammen fassen kann, würde ich mich sehr freuen.
      Viele Grüße
    • Hallo ich plane ebenfalls eine Reise nach Portugal und möchte dort nicht auf meine Luftaufnahmen verzichten.
      Was ich bis dato herausgefunden habe ist, dass man die genaue Koordinate von wo man fliegen will mit genauen Informationen zum Flugobjekt und auch Uhrzeit und Tag angeben muss. Wo man das macht weiß ich nicht.
      Ich finde es so enttäuschend das ein Hobby durch Gesetze so eingeschränkt wird.
      Wenn jemand noch etwas weiß,wäre ich sehr froh Informationen zu erhalten.

      Lg
    • In Portugal ist seit 13.01.2017 ein neues Drohnengesetz (Regulamento n.o 1093/2016) in Kraft. Das heißt vor allem, dass Flüge nicht mehr generell bei der ANAC (Zivile Nationale Luftfahrtbehörde) angemeldet werden müssen, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Eine Übersicht in Portugiesischer Sprache gibt die von der ANAC eingerichtete Drohnenwebsite voanaboa.pt.

      Kurz zusammengefasst muss man folgendes beachten:

      • Der Flug muss unter permanentem Sichtkontakt zur Drohne durchgeführt werden.
      • Bemannte Flugobjekte haben immer Priorität.
      • Die Privatsphäre von Personen ist zu respektieren.
      • Zu Personen und Gütern ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Bei Spielzeugdrohnen mindestens 30 Meter.
      • Menschenansammlungen von zwölf oder mehr Personen dürfen nicht überflogen werden.
      • Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 25kg benötigen auf jeden Fall eine Flugerlaubnis der ANAC.
      • Nachtflüge (von 25min. nach Sonnenuntergang bis 25min. vor Sonnenaufgang) benötigen auf jeden Fall eine Flugerlaubnis der ANAC.
      • Flüge ohne direkten Sichtkontakt benötigen auf jeden Fall eine Flugerlaubnis der ANAC.
      • Flüge über 120m AGL benötigen auf jeden Fall eine Flugerlaubnis der ANAC.
      • Objekte von Staatsorganen, Botschaften, Militäreinrichtungen, Einrichtungen der Sicherheitskräfte und -dienste, Justizvollzugsanstalten und Erziehungseinrichtungen dürfen nicht überflogen werden.
      • Für Luftaufnahmen (Film oder Foto) bedarf es weiterhin einer vorherigen Genehmigung durch die AAN (Nationale Luftfahrtbehörde (Militär): aan.pt)


      Unter voanaboa.pt/wp-content/themes/…gulamento-RPA-ver-2.0.kmz kann man eine Google Earth Datei herunterladen, in der alle Flugverbotszonen und Zonen mit gewissen Einschränkungen dargestellt sind – die Annotationen sind allerdings auf portugiesisch, im Zweifel also dort einfach gar nicht fliegen! In allen anderen Gebieten gelten also neuerdings nur die og. Grundregeln ohne weitere Aufstiegsgenehmigungen. Dabei wird im Gegensatz zu Deutschland kein unterschied zwischen gewerblichen und privaten Flügen gemacht. Übrigens auch nicht die Luftaufnahmen betreffend.

      Sollte der Flug der Genehmigung durch die ANAC bedürfen, kann hier das entsprechende Formular herunter geladen werden: voanaboa.pt/wp-content/themes/…-RPAS-Portugal-PT-V12.pdf.

      Bei der AAN gibt es zur Genehmigung von Luftaufnahmen zwei PDF Formulare zum Download (zweisprachig PT/EN): eines für die Genehmigung der Aufnahmen (aan.pt//includes/AAN/conteudos…os/foto-filmagem_1381.pdf) und eines zur Genehmigung der Veröffentlichung der Aufnahmen (aan.pt//includes/AAN/conteudos…heiros/divulgacao_817.pdf). Unter Veröffentlichung versteht man übrigens auch das Posten in diesem Forum und das Hochladen auf Videoportalen wie Youtube. Im Zweifel beides Ausfüllen und hinschicken und zwar per Post – Emails werden nicht akzeptiert. Die AAN gibt dann übrigens auch Hinweise auf den Bedarf der Genehmigung durch andere Behörden, z.B. Naturparkverwaltungen, die man dann entsprechend ebenfalls vorher einholen muss. Hier akzeptiert die AAN dann meiner Erfahrung nach auch Emails.

      Rechtsverbindlich ist natürlich nur der Original-Gesetzestext: Regulamento n.º 1093/2016, de 24 de novembro de 2016, publicado no Diário da República, 2.ª Série, n.º 238, de 14 de dezembro.

      Ich hoffe allen Portugal-Begeisterten geholfen zu haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oha1 () aus folgendem Grund: Weitere Infos ergänzt.

    • Ich denke Mail funktioniert auch, man muss aber dann anrufen und nachfragen. Die Jungs sind sehr freundlich und bemüht.
      Per Fax gehts jedenfals, ich habe nun mehrfach telefoniert und meine 15 Anträge werden bearbeitet.
      Man sollte jedoch die einzelnen Plätze als Liste in nur einen Antrag schreiben wenn man nur im Urlaub dort ist wurde mir gesagt.
      Wenn ich die Dokumente zurück habe werde ich nochmal berichten.
    • Moin, ich werde im Sommer Urlaub an der Algarve machen und ein paar Aufnahmen der Steilküste aus der Luft wären natürlich auch super.

      1.) Habe ich das richtig verstanden, dass man für das reine Fliegen keine Genehmigung braucht, sondern sich nur an die im Prinzip gleichen Regeln wie bei uns halten muss?

      2.) Brauche ich die Genehmigung nur dann, wenn ich tatsächlich Aufnahmen mache oder auch schon, wenn mein Gerät in der Lage ist, dies zu tun (wie wohl die allermeisten)?

      3.) Falls Genehmigung nur für tatsächlich vorhandene Aufnahmen erforderlich, wer will das kontrollieren? Ich mein ja nur, weil der Kontakt dahin anscheinend nicht ganz so einfach zu sein scheint... :rolleyes:
    • Also der Kontakt ist so einfach wie nur möglich: Formular ausfüllen und per Post abschicken bzw. lt. der Kollegen weiter oben wohl auch per Fax.

      Ich empfehle dringend, sich über die No-Flight-Areas zu informieren, denn das kann richtig teuer werden und aus der Lokalpresse habe ich entnommen, dass die Polizei schnell da ist.

      Die Genehmigung braucht man, wenn man Aufnahmen SPEICHERT, nicht wenn man mit Hilfe der Kamera fliegt. Eine Extra-Genehmigung braucht man, wenn man die gespeicherten Aufnahmen publiziert – auch und gerade im Internet.
    • Vielen Dank für die Informationen. Was nehme ich denn am besten, um NoFlyZonen ausfindig zu machen. Laut Airmap darf ich zumindest da fliegen, wo ich es vorhabe.
      Zum Thema Genhmigung für Aufnahmen habe ich leider auch schon gelesen, dass man da keine Antwort kriegt. Hast du das schon mal gemacht?
      Daher stellt sich für mich auch die Frage, wer das überprüft, ob ich die Fotos SPEICHERE... Gucken die am Flughafen in meine SD-Karte oder wie muss ich mir das vorstellen?

      Edit: ok zum Thema Flugzonen habe ich gerade das mit GoogleEarth gesehen...