Braunkohletagebau Nähe Köln & Borschemich

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    • Professor Bömmel aus der Feuerzangenbowle: "Watt is en Industrieanlach?"

      Man kann es sich einfach machen.....Vergleich "Wäldern, Maisfeldern, Baggerseen"

      Wiki erklärt es eigentlich ganz gut.


      Und das durch Übernahme aus dem Englischen vielfach eine Branche als Industrie bezeichnet wird. zB Musik/Unterhaltungsindustrie.

      Bevor man sich verzettelt, über so Großanlagen muss man nicht diskutieren, war auch vorher schon nicht erlaubt. Werkschutz war oft genug deswegen im Einsatz.


      Aber was sind Gewerbegebiete.......ein zusammenhängendes Geflecht aus kleineren, mittleren und größeren Betrieben.

      Oft sind auch Wohngebäude auf dem Gelände.


      Ist es wegen paar Wohnhäuser ein Wohngebiet, ist ein Gewerbegebiet als Gesamtfläche zu sehen?


      Nehme mal ein mir bekanntes Objekt, das sind Handwerksbetriebe (Schlossereien, Fliesenhandel) Handlesbetriebe (Baustoff, Bodenbeläge, Getränkehandel) dann Dienstleister (Paket & Brief-Frachtzentren) sowie auch "Industrie" was ich bei Kaltwalzwerken mal so bezeichne. Oder Hersteller der KFZ-Ausrüstung.


      Warum man nicht über Kraftwerken und Chemieanlagen fliegen darf, leuchtet ein.


      Gehts um die Sicherheit, gehts um die Industriespionage (aus großer Höhe?) , ich denke eher die Sicherheit.


      Dann "Energieerzeugung und -verteilung".....also gehört Kohleabbau zur Erzeugung. Kraftwerke hatten wir schon.

      Große Umspann/Trafo und Verteileranlagen erzeugen per se Unbehagen bei mir.

      Verteilung.....wo fängt es an, wo hört es auf? Jede überirdische Leitung zu einem entlegenen Gebäude/Gehöft, jedes Trafohäuschen....


      Was wenigsten relativ genau definiert ist, die Menschenansammlung = 10-12 Person aber in welcher Dichte?


      Bahnlinien, was ist mit ruhenden, stillgelegten Trassen oder wo 2-3x im Jahr eine Museums-Bahn verkehrt?


      Ist die stillgelegte A4 eine noch Bundesfernstraße oder ein Stück Asphalt ?


      So richtig eindeutig ist einiges nicht.


      Jedenfalls muss DJI nachrüsten, in gescheite Zoomkameras :D man muss doch den dobrintschen Diskretionsabstand kompensieren :D
    • Energieerzeugung kann man ausschließen. Würde man einer solchen Annahme folgen, dürfte man auch nicht mehr über Bäume oder Wasser allgemein fliegen, beide können zur Energieerzeugung genutzt werden. Hier wird ja keine Energie erzeugt, lediglich der Rohstoff wird abgebaut, der dann in einer energieerzeugenden Anlage weiter verarbeitet wird.

      Aber ist es eine Industrieanlage? Muss man in Ermangelung einer Legaldefinition wohl selbst bewerten. Für mich wäre der Tagebau aber eine Industrieanlage, ebenso wie Anlagen zum Kalk- oder Kiesabbau, die ich ebensowenig der Kategorie der handwerklichen Produktion oder der eines normalen Gewerbebetriebs zuordnen würde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Also wenn schon das Fotografieren verboten ist, dann hat sich das Thema Drohnenflug wohl von selbst erledigt.

      skyscope schrieb:

      Muss man in Ermangelung einer Legaldefinition wohl selbst bewerten.
      Die Sachlage selbst zu bewerten, halte ich jedoch für problematisch, da im Streitfall vor Gericht die eigene Meinung wohl kaum zählen wird.
      Ich denke aber, daß das Thema "Überflugverbot von Industrieanlagen" wohl hauptsächlich dem Zweck dient, Unternehmen eine Handhabe zum Schutz vor Industriespionage zu geben. Für Anlagen, die keiner allzu großen Geheimhaltungsstufe unterliegen, sollte es von daher wohl kein allzu großes Problem sein, eine Überfluggenehmigung von der Geschäftsleitung zu bekommen.

      Wobei zum Schutz vor Industriespionage eigentlich auch für manntragende Fluggeräte ein Überflugverbot gelten müßte, denn von einem knapp oberhalb der Mindestflughöhe fliegenden Heli aus kann man mit einem ordentlichen Teleobjektiv sicherlich mehr erkennen, als mit einer relativ weitwinkeligen Drohnenkamera.
      Gruß: Franki
    • Franki schrieb:

      Ich denke aber, daß das Thema "Überflugverbot von Industrieanlagen" wohl hauptsächlich dem Zweck dient, Unternehmen eine Handhabe zum Schutz vor Industriespionage zu geben.
      Ich glaube eher, dass hier der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stand. Industrieanlagen benötigen häufig größere Mengen an brennbaren, chemischen oder explosivem Material, da möchte man wohl vermeiden, dass da eine Drohne bspw. während eines missglücktem RTH drauf- oder dranfällt. ;)
    • OK, hatte ich jetzt ehrlich gesagt gar nicht so auf dem Schirm.
      Aber auch für diesen Fall sollte es bei vielen Anlagen wohl möglich sein, mit dem Betreiber zu reden und eine Überflugerlaubnis zu bekommen, zumal dann, wenn man ihm ein paar der entstandenen Fotos zur freien Verfügung überläßt.
      Gruß: Franki
    • Die Blauäugigkeit mancher Kommentatoren verwundert mich.

      "Wer fragt bekommt ggf. ein Genehmigung Industrieanlagen zu überfliegen besser gesagt auch zu filmen."

      Da wir mal grundsätzlich Kraftwerke und Chemieanlagen aus verständlichen Sicherheitsaspekten ausschließen, was bleibt?

      Ich stelle mir gerade vor, wie "Klaus Drohni" eine Anfrage bei der Meyer Werft, bei den Automobil Produzenten, Siemens, Coca-Cola, Müllermilch, Rheinmetall oder Kuka stellt, ob er mit seinem natürlich versichertem Multikopter für private Zwecke mal das Gelände überfliegen und filmen darf. Besonders an kostenlosen Fotos werden sehr interessiert sein.

      Versuche doch nur mal von größeren Steinbrüchen, die am WE nicht in Betrieb sind, wo nix ist außer Steine und paar schwere Maschinen, eine Erlaubnis zu bekommen. Wenn der Laden Inhaber geführt ist......vielleicht.....wo schon wieder Konzerne hinter stehen, keine Chance.

      So bitter wie es ist, hat die neue Regelung eigentlich viele Bedingungen in Stein gemeißelt, die einem vom gesunden Menschenverstand vorher schon klar waren.
      Nur hat sich zu Beginn keiner über die paar Vorkommnisse aufgeregt.

      Richtig legal, war auch vorher vieles nicht.

      Es wird weiterhin Menschen geben, die sich an keine Regeln halten, war schon immer so.

      Leider muss die Allgemeinheit darunter leiden weil wenige über die Stränge schlagen.

      Jeder ist aber für sich selbst verantwortlich, wir old style Flieger können uns noch raus reden, das unser 100m Maßband nicht geeicht ist.
      Der moderne App-Pilot hat leider es in seiner Black-Box gespeichert und sieht auf dem Display schon verdammt genau, wo er ist.

      Damit muss man nun leben.

      Und Dobrint kann schon mal die Preisliste, für die Vergabe der Lufträume für Amazon, DHL & Co drucken lassen.
      99.368.200.000 DM brachte 2000 1. UMTS Lizenz Versteigerung ein....heute ca. 50Mrd.
      Die 2. Auktion wird auf 5-8 Mrd. geschätzt....
      Ganz so viel werden die Logistiker wohl nicht ausgeben.....sonst werden unsere Bestellungen teuer.
    • Franki schrieb:



      Im Zweifelsfall: Einfach mal beim Betreiber anfragen, ob der ein Problem mit dem Überflug hat! Dann solltest Du eigentlich auf der sicheren Seite sein.
      Sehr geehrter Herr XXX,

      vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr damit verbundenes Interesse an unserem Unternehmen. Wir verstehen, dass sich unsere Tagebaue, die Kraftwerke und auch die Umsiedlungsorte sehr für ein solches Vorhaben eignen, daher erreichen uns täglich derartige Anfragen. Aus sicherheitsrelevanten Gründen können wir Ihnen leider keine Genehmigung für die Überfliegung des Tagebaugebietes erteilen. Video- und Fotoaufnahmen bleiben den berichterstattenden Medien vorbehalten.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen leider keine positiven Nachrichten übermitteln können.

      Mit freundlichen Grüßen

      Mareike Berger

      im Auftrag der RWE Power AG
      Besucherdienst
      Huyssenallee 2, 45128 Essen
      T extern: +49(0)800 88 33 830
      F +49(0)201 12 12 328 35
      E besucher@rwe.com
    • Na ja, wenn man derart die Landschaft umpflügt und blühende Landschaften in Mondlandschaft verwandelt, ist's natürlich auch irgendwie nachvollziehbar, daß man davon nicht unbedingt Fotos veröffentlicht haben möchte. Ist ja auch nicht gerade gut für's Image. Vor diesem Hintergrund verstehe ich die Damen und Herren von RWE sorgar irgendwie.
      Gruß: Franki
    • Sehr geehrter Herr Stell,

      vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne haben wir Ihre Anfrage geprüft und können Ihnen keine positive Rückmeldung geben.
      Aus sicherheitsrelevanten Gründen können wir Ihnen leider keine Genehmigung erteilen.
      Aber Aufnahmen entlang des Tagebaus sind möglich. Jedoch ist es nicht erlaubt diesen zu überfliegen.


      Freundliche Grüße
      Gertrud Fuß
      im Auftrag der RWE Power AG
    • Bevor ich im Bereich Garzweiler zum ersten Mal geflogen bin, habe ich RWE Power gefragt. Und wie ihr in obiger Antwort lesen könnt, ist es immerhin erlaubt am Rand des Geländes zu fliegen und ohne Einschränkungen zu fotografieren.

      Das ist doch schon mal was. Einige der großen Schaufelradbagger stehen sogar oft nahe am Rand und man kann tolle Bilder und Videos machen.

      Broschemich oder das was davon noch übrig ist darf man übrigens nicht mehr befahren oder betreten.

      Außerdem sind dort viele große Windkraftanlagen und einen umgesiedelten Ort Immerath kann man befahren, betreten und dort fotografieren. Ich erstelle gerne 3D Modelle und poste mal einen link

      altizure.com/s/Syv8-qjGZ

      Wer sich für weitere 3D Modelle interessiert, hier ein weiterer link:
      altizure.com/user/tstell

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von tstell ()

    • CopterCaptain schrieb:

      Genehmigungen für das Überfliegen unserer Tagebaue mit Drohnen werden generell nicht erteilt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
      Das müssen die so schreiben, weil sie gar nicht befugt sind solche Genehmigungen zu erteilen.
      Das können nur BMVI bzw. die regionalen Luftbehörden. Das ist auch nur notwendig, wenn der betroffene Luftraum (durch Luftregelungen) beschränkt ist.