Diskussion zurm Thema: Kein grundsätzlicher Garantieverlust beim Anbau von Zusatzteilen

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    • Diskussion zurm Thema: Kein grundsätzlicher Garantieverlust beim Anbau von Zusatzteilen

      Hallo, Leute


      habe heute auf der Website eines Zubehörteile- Herstellers einen Eintrag gefunden und zwar eine Zustimmung der Garantieleistung von DJI beim Anbau von zusätzlichen Teilen.


      In der Bedienungsanleitung ist kein Verbot zu finden. Wer weiß was darüber?
    • Damit alle auf einem Stand sind, unten auszugsweise aus der Original-Mail. (Nebenbei @Warenwaechter, da Du ja mit denen in Kontakt bist, kannst Du einen gutgemeinten Tipp los werden, dass sie sich auch mal die englische Fussnote durchlesen und beachten sollten, und das Veröffentlichen der vollständigen E-Mail vielleicht besser überdenken).

      Juut, dann zum Thema (nochmal):

      Warenwaechter schrieb:

      habe heute auf der Website eines Zubehörteile- Herstellers einen Eintrag gefunden und zwar eine Zustimmung der Garantieleistung von DJI beim Anbau von zusätzlichen Teilen.

      Nein, das ist keine allgemeine Zustimmung der Garantieleistung trotz Anbau von Zusatzteilen. DJI stellt in Aussicht, dass der Anbau von Zusatzteilen nicht automatisch zu Garantieverlust führt. Ein Beispiel, wo sie keine Garantie übernehmen, wird ja auch angeführt.

      Letztlich führt laut ihren Garantiebedingungen, auf die sie sich immer berufen können, jegliche Modifikation am Copter zu Garantieverlust. Sie können sie also daraufhin verweigern, und damit den Ball erst mal wieder ins andere Feld spielen, wenn es ihnen beliebt. Im ungünstigsten Fall liegt es dann an einem selbst nachzuweisen, dass die Modifikation nicht ursächlich für den Schaden war.

      Bei offensichtlichen Sachen wie dem Akkuschaden trotz Landegestell aus dem Beispiel ist das recht einfach, und der Schaden von DJI auch billig zu beheben, daher gesteht man dort die Garantie zu. Bei Abstürzen oder ähnlichem haben wir ja hier im Forum bereits das Beispiel, dass es keine Garantieleistung gab (wobei man sich hier kulant zeigte), obwohl ein kausaler Zusammenhang wegen der Lampenaufnahme mit Sicherheit auszuschließen ist. Nützt aber eben gemäß Garantiebedingungen nichts.
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    • Duke-f, Du hast einfach einen Thread geschlossen, obwohl das Thema noch nicht vernünftig geklärt worden ist. Noch dazu, da es so ein wichtiges Thema ist. Keiner im Forum war in der Lage, eine verbindliche und sicher Auskunft zu erteilen, ob durch den Anbau von zusätzlichen Teilen die Garantie von DJI erlischt. Einzig der jetzt nicht mehr genannte Hersteller war in der Lage, dieses Problem mit DJI zu klären. Deswegen haben ich eine neuen Thread aufgemacht.
      Ihr habt da ein Problem losgetreten, was nicht bis zu Ende abgeklärt worden ist. Dieses Thema ist meiner Meinung nach so wichtig, denn wenn DJI in diesem Fall die Garantie erlöschen lässt, würden auf Schlag 50 % der Piloten die Lust am Fliegen verlieren, da keiner mehr ein Anbauteil an montieren würde, was eigentlich nur der Sicherheit des Kopters dient.
      Aber der Titel war trotzdem gut - musst Du zugeben. Er hat das Thema wiederbelebt. Es werden uns sicher viele Piloten dankbar sein über diese Information.
    • Skyscope, danke für den Hinweis betreffs der Mail von DJI. Ich bin Deutscher, beherrsche nur die deutsche Sprache und es kotzt mich langsam an, dass DJI auf deutschen Boden viele (wichtige) Informationen nur in Englische Sprache ausgibt. (...und nein, ich bin kein Nazi) Aber vom Grund her hast Du recht, ich habe aber keine Lust, jedes mal den Onkel Google-Übersetzer zu bemühen.
      So, zum sachlichen Teil: Ich habe das so verstanden und das sagt mir auch meine Logik, das nur der Eingriff (hier aufgeführt mit dem WLAN-Repeater für Reichweitenverstärkung) in die Elektronik einen Verlust der Garantie bewirkt. Das ist auch an Hand der Log-Aufzeichnungen nachzuvollziehen.
      Ein Anbau von Teilen ist keine Modifikation - siehe ebenda: Modifikation, die (v. lat.: modus = Maß, Art, Weise; facere = machen, tun) – sinngemäß eine Veränderung, Umwandlung, auch Anpassung von bestehenden Sachverhalten und Gegebenheiten.
      Sicher wird DJI in verschiedenen Fällen versuchen, die Garantie zu umgehen, aber beim Anbau eines Teiles ohne Beschädigung oder Eingriff in das Innenleben glaube ich nicht, das die bordeigene Logfile mich bei DJI verpetzt :D :D :D
    • Ob die Garantie von DJI erlischt oder nicht ist zweitwangig. Schlimmstenfalls beträgt der Verlußt rund € 1600. Viel wichtiger ist, ob die Versicherung mit spielt. Im Schadensfall oder Unfall können die € 1600 nurpeanuts sein.
      Bei meiner Versicherung ist das genaue Gewicht der Drohne in der Police angegeben. Was ist, wenn ich z.B. Einen Trakimo installiere. Das Gewicht der Drohne stimmt nicht mehr mit den Angaben in der Police überein.Das könnte zum Verlußt des Versicherungsschutz führen.
    • @Warenwaechter

      DJI spricht auch nicht von "Modifikation", das war meine Wortwahl, aber sie sind da sehr spezifisch.
      Auszug aus den Garantiebedingungen (www . dji . com/de/service):

      1. Sie haben nur Anspruch auf unseren DJI Garantieservice, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
      b. Keine unautorisierte Zerlegung, Änderung oder Installation wurde an dem Produkt oder an einem seiner Komponenten durchgeführt;

      ausserdem

      2. Folgenden Situationen werden nicht von der DJI Garantieleistung abgedeckt:
      l. Schäden, verursacht durch Probleme mit Zuverlässigkeit oder Kompatibilität, bei Gebrauch von nicht-authentifizierten Teile von Drittanbietern;


      Das geht kaum eindeutiger.
      Aber @J.W.Alker hat völlig recht, zumal man bei Versicherungen vor allem ab einer entsprechenden Schadenshöhe das Wort Kulanz nicht kennt.
    • Garantie ist eine freiwillige Leistung, da kann der Hersteller Bedingungen dran knüpfen. Die Gewähreleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers, sofern der Verkäufer in der EU ansässig ist. Die kann der Verkäufer nicht einschränken, also auch keine Bedingungen dran knüpfen.

      Versicherung: Im Zweifel gelten die vereinbartenb Versicherungsbedingungen. Ich habe deswegen eine Versicherung beim Verband (MFSD), da sind alle Kopter mitversichert und keiner hat gefragt, welcher Typund wie schwer.Es steht jedem frei, sich eine Versicherung zu wählen, deren Bedingungen dann passend sind.
    • Balloonix hat vollkommen recht mit der Garantieleistung. Vielen ist der Unterschied von Garantie und Gewährleistung nicht bekannt. Garantie geht bis zum vollkommenen Ausschluss und- das ist zulässig. Aber bei der Gewährleistung - aus der Nummer kommt der Hersteller nicht raus, da hängt er 2 Jahre dran. Und bei Versicherungen, das hat nun mit DJI überhaupt nichts zu tun, habe ich nur die P3 und dann die P4 ohne Zusatzkosten nach gemeldet. Also, zusammengefasst: nicht beim ersten Mal einer Ablehnung gleich aufgeben. Ich habe gerade meinen defekten Akku von der P2+ getauscht bekommen, weil er nach 1 1/4 Jahren plötzlich einen Zellendefekt anzeigte. Geht doch !!!
    • Da das ganze offensichtlich nicht so eindeutig zu sehen ist, wie die ausgiebige Diskussion hier zeigt, habe ich den Titel nochmal angepasst. Ansonsten könnte der Titel alleine gesehen riskanterweise in die Irre führen.