Old Bear schrieb:
Auch dieser Bericht von den üblichen Fehlern begleitet...
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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
Old Bear schrieb:
Auch dieser Bericht von den üblichen Fehlern begleitet...
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Old Bear schrieb:
Auch dieser Bericht von den üblichen Fehlern begleitet...
RC-Role schrieb:
Im Luftraum D darf 30/50m hoch geflogen werden.
RC-Role schrieb:
Im Luftraum D darf 30/50m hoch geflogen werden.
Generell nicht, aber in dem konkreten Beispiel, um das es hier geht.quadle schrieb:
Aber nur, wenn dies für den besagten Luftraum von der zuständigen Luftaufsicht in einer der NFL pauschal freigegeben wurde. Also nicht generell.RC-Role schrieb:
Im Luftraum D darf 30/50m hoch geflogen werden.
RC-Role schrieb:
Ja genau.der-tieger schrieb:
Und kein Tempolimit auf Autobahnen, jawoll. Nicht nur ein Rasereldorado, sondern auch ein Drohnenparadies.
Wer ist hier in der Touristik? sollte man mal als Doppel bei den reichen Oligarchen anbieten!
Geheimtipp fürn Sommerurlaub 2016:
Kommt nach Deutschland und fliegt ohne gesetzliche Höhenlimits bis an die Sichtgrenze (solange es noch geht).
Problem würde ich das nicht nennen...30m ist in Ordnung, aber attraktiv macht es Mannheim als Flugzone für mich nicht. Wenn ich in Mannheim fliegen darf nehme ich das gerne mit, wenn nicht auch OK.quadle schrieb:
Da hast Du jetzt ein Problem
Photograph schrieb:
Eine Wanderung rüber nach Ba-Wü?