Ab 500 Höhenmeter Failsafe Selbstaktivierung :(

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ab 500 Höhenmeter Failsafe Selbstaktivierung :(

      Hi Leute,

      ich war gerade fliegen und das Ziel war es über die Wolken mit meinem F550 zu kommen.
      Die Funke (DX8 Sepktrum) ist auf Failsafe programmiert.

      Ich war bei knapp 550 Metern Höhe als der Kopier selbst wieder runter ging von der Höhe, das ganze in einer Geschwindigkeit, dass ich auf Failsafe gestellt habe um nicht wirklich abzustürzen. Nach der Failsafe Landung Akku getauscht, wieder hoch. Diesmal bei ca. 350 Höhenmetern ging der Kopier selbständig auf Failsafe und ich lies ihn landen :(

      Jetzt die Frage: Liegt es am DX8 in Kombi mit AR8000 Empfänger ? Ich meine ist es das, maximal 550 Höhenmeter und dann kein Empfang mehr ?

      Vielen Dank für die Hilfe

      Gruß Celli
    • Das kann schon sehr gut sein.. kommt auch auf Deine Antennen ausrichtung an.. wenn Du die Funke normal in der Hand hälst, ist die Abstrahlrichtung für einen Flug senkrecht über Dir definitiv die flasche!

      Siehe hier meinen Beitrag über Antennenausrichtung - da geht es zwar um die FPV Antenne - gleiches gilt aber auch für die Funke..

      Außerdem istes gefährlich, den Faisafe Deiner Spektrum Funke auch noch aktiviert zu haben! Dann hast Du ja 2 failsafes, die sich überlagern.. die Naza kümmert sich selbst ja schon um den Funkabbruch und kann dies viel besser wie Deine Spektrum..

      500 Meter sind schon ordentlich und sind ja schon 200 Meter höher, wie du gesetzlich überhaut darfst!

      Unbedingt auch darauf achten: anders als viele denken ist das ABwärtsfliegen viel zeitintensiver und gefährlicher für den Copter wie das AUFwärtsfliegen.

      Du musst also mehr (Akku) Zeit einrechnen für den abwärtsflug (wobei er dann aber dabei zumindest weniger Strom verbraucht)..

      Poste auf jeden Fall mal Deine Videos in unserem VIDEO Unterforum ;o)

      Gruss
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    • Hallo Jogi,

      vielen Dank für deine Antwort.
      Soweit ich weiss dürfen wir soweit in die Höhe als Modellflieger bis der Kontrollierte Flughöhe anfängt (umgerechnet 752 Meter). Bin ich falsch informiert ?
      Der Failsafe meiner Funke greift ja nur bei Signalverlust ein, d.h er springt dann in den Failsafe-Modus. Bei der Naza Software zeigt er also den Failsafe Modus an, wenn ich die Funke ausschalte.
      Vorher blieb er im selben Modus stehen, bevor ich die Funke auf Failsafe programmiert habe.

      Die Antenne meiner Funke klappe ich im 90° Winkel runter, wie müssen dann die 2 Antennen des Spektrum Satelitten vom AR8000 angebracht sein ? müssen die runter zeigen, Richtung Boden, oder müssen die horizontal auf dem DJI sein ?

      Danke nochmals. Videos sind unspektakülär, würden hier kaum Beachtung finden, da ich auf dem Sportplatz im Dorf fliege :)
    • Hi,

      do hast recht mit Deinen 752 Metern (2500 ft / Fuß) - ich hatte das falsch im Kopf - ist nur in der Nähe von Flughäfen (Kontrollzone) bis 300 Meter begrenzt..
      Ansonsten aber zusätzlich begrenzt auf die Sichtweite (Flug von Multicoptern nur in Sichtweite erlaubt), die in der Regel schon bei 300 Metern sowieso aufhört.. aber das nur zur Theorie ;o)

      Antennen sollten sowohl an der Funke als auch am Copter in der horizontalen Ebene liegen, wenn Du über dir fliegst..

      Bzgl Failsafe: wirklich? normal sollte die Naza selbst erkennen, wenn keine Sigale mehr kommen von der Funke - und auf Failsafe gehen. Ohne eine zusätzliche Failsafe-Einstellung der Funke, die das dann evtl überlagert und den Abstieg des Kopters selbst (und nicht so gut kontrolliert wie die Naza) regeln will.. das würde ich an Deiner Stelle eigentlich nochmal testen..

      Woran siehst Du, ob der Copter in den FS springt? Hast Du das iOSD dran und beobachtest es dort?
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    • Hi,

      Ja, dass der Kopter auf den Failsafe-Modus wechselt sehe ich unten am Monitor. Fliege mit Mini IOSD von DJI und auch das Video-Downlink von DJI, nennt sich "AVL 58", habe ich dran. Ich muss sagen, die Kombi ist super. Also zumindest bin ich super zufrieden.
      Bevor ich die Funke nicht auf Failsafe programmiert habe wurde bei Signalverlust kein Failsafe aktiv auf der NAZA. Zumindest im Naza Assistant zeigte es keinen Failsafe an, wenn ich beim konfigurieren die Funke ausschaltete.
      Jetzt zeigt auch der NAZA Assistant Failsafe an, wenn ich die Funke ausschalte beim programmieren über Assistant.

      Komme gerade vom Fliegen, ich habe nichts an den Antennen verändert, sondern bin erst 150m weggeflogen und dann in die Höhe.
      Dieses mal bin ich selbst bei 950 Höhenmetern zurück aufgrund meines Lipos. Er wäre aber noch gestiegen denke ich. Er wechselte zumindest nicht in den Failsafe. Scheisse, sieht aus als wären es nur noch 50m gewesen und ich wäre durch die Wolken gekommen. Ist aber schon krass wie hoch die Wolken sind, dachte bisher, dass ich bei ca 700m drüber sein müsste.

      Was könnte ich tun um endlich meinen Wunsch, über die Wolken zu kommen ,zu verwirklichen ?
    • ich glabe, das liegt nur am KOnfigurationsprogramm - dass es nicht in den Faisafe geht..

      Schalt doch den Funkeigenen Faisafe mal ab und flieg dann mal richtig (nur in der nähe) und schalt die Funke dann mal aus. Ich wette, der Copter geht dann auch in den Failsafe und so hast du dann die sabere Lösung. Ergebnis würde mich mal interessieren..

      950 Meter ist schon feftig - welcher Akku? Muss ich mit meinem F550 auch mal testen..

      Aber: Worken wirst Du wohl nie erreichen (außer bei besonderen Bedingungen am Berg oder Bodenneben!

      Ich dachte auch, die sind niedriger und ist kein Problem - aber man verschätzt sich da um Welten!
      Ich kann das bei mir genau sehen - da die Flieger hier bei uns immer durch die Wolken stoßen - und ich habe eine App mit der ich genau sehe, wie hoch der Verkehrsflieger (genau der) in diesem Moment dann ist (Flightradar24).
      Und das ist einige Kilometer höher wie du denkst..

      Bei gutem / normalen Wetter ist die Wolkenhöhe oft 3-8 km! Nur bei Regen tiefer - da kannst Du aber nicht fliegen.. das Fliegen über den Wolken ist also einfacher am Berg.. oder bei Bodennebel - da hatte ich schon mal das Glück hier bei uns.. muss das Video mal schneiden und online stellen :o)

      Aber evtl hast du ja mal Glück und kannst mit Deinem Multicopter über den Wolken fliegen ;o)
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    • Naja auf Youtube findet man ja das Eine oder Andere Video über den Wolken.
      Ich werde auf jeden Fall weiter versuchen drüber zu kommen, wie gesagt im Video sieht es auf als hätten maximal 100m gefehlt :)
      Kanns ja mal schneiden und on stellen.

      ich fliege 4S 5000mah -12 Minuten ohne Probleme.

      Das mit dem Test klingt zu mutig :) bei Flug die Funke ausschalten und hoffen...
      Mit Zenmuse Gimbal, GoPro 3 etc steht zu viel auf dem Spiel :)
    • Kann ja nichts passieren. Entweder geht er korrekt in den failsafe oder es passiert garnichts. Beim Anschalten geht es dann sowieso weiter. Ich fühl mich sicherer, wenn ich sowas kontrolliert teste anstatt im Ernstfall nur zu hoffen, dass alles geht :)
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    • Jogi schrieb:

      Hi,

      do hast recht mit Deinen 752 Metern (2500 ft / Fuß) - ich hatte das falsch im Kopf - ist nur in der Nähe von Flughäfen (Kontrollzone) bis 300 Meter begrenzt..


      Vorsicht!

      Gemäß z.B. Rechtsvorschrift für Luftverkehrsregeln 2010 (Fassung 12/2013 Österreich) beträgt die Mindestflughöhe über freiem Gelände 500 ft (ca. 150 m1), über besiedeltem Gebiet 1000 ft (ca. 300 m1).

      Ich meine damit die zivile Luftfahrt, keine Drohnen !

      Bei der von Dir geflogenen Höhe wird es eventuell für Piloten LEBENSGEFÄHRLICH !

      Nachzulesen unter

      ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.…n&Gesetzesnummer=20006720

      Paragraph 9

      Aus dem Cockpit siehst du eine Drohne vor dir in keinem Fall .....

      Möchte gar nicht daran denken was passiert wenn eine Drohne in ein Jet-Triebwerk gerät.

      Mit derartigen unüberlegten Aktionen wie oben beschrieben ist dieses schöne Hobby in Gefahr verboten zu werden.

      LG

      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Gerhard_M ()

    • So einen (mit Verlaub) "Unfug" wie in diesem Video habe ich selten gesehen und gehört.
      Es handelt sich um von einem Laien zusammengetragene Begriffe, welche am Ende den Betrachter glauben lassen, er handle bei einer Flughöhe bis über 700 m1 im Recht.

      Guckst Du:

      Luftfahrtbundbundesamt ( lba.de ) > Luftverkehrsordnung > Paragraph 6 Sicherheitsmindesthöhe.

      Dann wirst Du erkennen, dass in 150 m1 (!!!!!!) deiner Drohne jederzeit ein regulär fliegendes Luftfahrzeug der General Aviation entgegenkommen kann. Auch die Sache mit den 1,5 km rund um einen Flughafen (kennt übrigens jemand den Unterschied zwischen Flughafen und Flugplatz) ist vollkommener Unfug, schau dir mal den Luftraum um z.B. München oder Frankfurt auf einer ICAO-Karte an.

      Übrigens sind diese Dinge großteils internationale Vereinbarungen, ich habe trotzdem die deutschen Gesetze herausgesucht.

      Und zu vielleicht Deiner nächsten Frage ... Ja, ich besitze eine gültige Privatpilotenlizenz, kenne mich also zumindest bei den Kleinflugzeugen (Cessna &Co) ein bisschen aus .....

      Essenz:

      Glaubt nicht alles was im Internet veröffentlicht wird, recherchiert selbst, am besten direkt bei den zuständigen Behörden, und

      BITTE BLEIBT MIT EUREN DROHNEN UNTER DER MINDESTFLUGHÖHE DER GENERAL AVIATION (= 150 m1) !

      LG

      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gerhard_M ()

    • Also einfach beliebig rumfliegen ist sowieso nicht. Auch wenn viele Videos im Web diesen Eindruck erwecken.

      500m++ Erscheint mir auch schon Ziiiiemlich fernab des Sichtflugs ;)

      Würde in meiner Gegend gar nicht gehen, da würde ich mir regelmäßig nicht nur Privatflieger "runterholen"...

      Dieser Link ist meiner Meinung nach auch recht interessant..

      rc-network.de/magazin/artikel_…001/art_02-0001-00.html#3

      Schönen Gruß

      Dirk
      DJI Mavic Pro | DJI Goggles | DJI F550 | Naza M V1.0 | iOSD Mini | TAROT Gopro 3 Achs Gimbal | GoPro Hero3 Black | Turnigy 9XR Pro |
    • Hallo Gerhard,

      das mit Recherchieren im Internet ist ja so eine Sache, da es sich ja häufig um nicht behördliche Quellen handelt. anderseits werden wohl die wenigsten eine pilotenlizenz haben und damit das fachwissen bezüglich solcher Themen.
      ich habe den Link nicht einfach so gepostet, fand es nur einfach erklärt was ich vorher in diesem Artikel gelesen hatte:
      google.de/url?sa=t&rct=j&q=erl…sAw&bvm=bv.57799294,d.Yms

      sollte sich natürlich die Rechtslage seit 2003 deutlich geändert haben, kannst du ja ein bisschen Licht ins Dunkel bringen, denn diese Sache sollte wohl jeder in groben Zügen verstanden haben.
      Danke schonmal!

      Aber egal wie hoch man fliegen darf, sobald man andere gefährden sollte, gehört demjenigen eins übergebraten!


      GRUß Tim
    • timmyotool schrieb:

      Hallo Gerhard,

      ..........
      ich habe den Link nicht einfach so gepostet, fand es nur einfach erklärt was ich vorher in diesem Artikel gelesen hatte:
      google.de/url?sa=t&rct=j&q=erl…sAw&bvm=bv.57799294,d.Yms

      sollte sich natürlich die Rechtslage seit 2003 deutlich geändert haben, kannst du ja ein bisschen Licht ins Dunkel bringen, denn diese Sache sollte wohl jeder in groben Zügen verstanden haben.
      Danke schonmal!

      Aber egal wie hoch man fliegen darf, sobald man andere gefährden sollte, gehört demjenigen eins übergebraten!


      GRUß Tim


      Hallo Tim!

      Worauf der deutsche Aeroclub seine Rechtsmeinung gründet ist mir schleierhaft, auch für den Aeroclub gelten die von mir zitierten auch schon 2003 geltenden Gesetze.

      Hat übrigens jemand von euch schon einmal um Sondergenehmigung ersucht und diese auch erhalten ?

      LG

      Gerhard
    • @ Celi und alle, die es interessiert:

      Ab dem 1.Jänner 2014 gilt in ÖSTERREICH ein neues Gesetz, dass den Flug mit Drohnen regelt. Zuständig ist ab dann die Austrocontrol.
      Für Drohnen wird es "Klasse 1" und "Klasse 2" geben.
      Achtung: Unsere Fluggeräte ( in der Größe Phantom, F550, usw.) gelten NICHT als Drohnen!!( Im Sinne des Gesetzes) Für uns gilt daher (im freien Gelände, also abseits von Modellflugplätzen):
      Nicht höher, als 150 Meter über Grund und nicht weiter weg, als 500 Meter.

      Es wird früher oder später zu Zwischenfällen kommen. Daher handelt nach meiner Meinung jemand, der seinen Spielzeugkopter auf 500 m hinaufschickt, grob fahrlässig und hat natürlich im Falle eines Zwischenfalles mit enormen Kosten zu rechnen, die ihm keine Versicherung ersetzen wird.

      (Zur Ergänzung: In die Klasse 1 werden große Kameraträgerplattformen fallen, deren Flüge genehmigungspflichtig sein werden. Für die Steuerung von Drohnen der Klasse 2 wird ein Pilotenschein zwingend notwendig sein).

      VG
      Fotokopter
    • Bin gespannt, ob die neue Regelung wirklich ab 1.1.2014 in Kraft tritt, derzeit gibt es nur einen Entwurf welcher an verschiedene Behörden und Organisationen zur Begutachtung gesendet wurde. Da muss unsere heute angelobte neue (alte) Regierung erst in die Gänge kommen.
      Das eine neue Regelung in der von Fotokopter beschriebenen Form kommen wird, daran besteht für mich kein Zweifel.

      ich nehme allerdings an, daß es bald EU - weite wenn nicht sogar internationale Richtlinien geben wird, die diversen Behörden wurden einfach vom Fortschritt der Technik überrascht, wobei (Scherz-) Meldungen über Paketzustellung via Drohne usw. als Wecksignal funktionierten.

      Zu meinen o.a. Ausführungen über Mindestflughöhen sei noch zugefügt, daß die Höhe von 150 m1 von manchen Flugzeugen in Sonderfällen auch unterschritten werden darf, z.B. im Schulbetrieb bei Notlandeübungen, dies kommt allerdings eher selten vor. Auch militärische Tiefflüge können in manchen Gegenden diese Mindesthöhe unterschreiten.

      Bitte daher immer Augen und Ohren auf vor dem fliegen !

      LG

      Gerhard
    • [quote=

      Zu meinen o.a. Ausführungen über Mindestflughöhen sei noch zugefügt, daß die Höhe von 150 m1 von manchen Flugzeugen in Sonderfällen auch unterschritten werden darf, z.B. im Schulbetrieb bei Notlandeübungen, dies kommt allerdings eher selten vor. Auch militärische Tiefflüge können in manchen Gegenden diese Mindesthöhe unterschreiten.

      Bitte daher immer Augen [b]und[/b] Ohren auf vor dem fliegen !

      LG

      Gerhard[/quote]

      Hallo Gerhard,
      ich kann deine Hinweise nur bestätigen. Ein "klein wenig" kenn ich mich auch aus mit Aviation & Co. Auch wohne ich in der Nähe eines Flugplatzes (LOLS) Nicht immer praktisch denn nicht nur bei "Not"landeübungen wird die Mindestflughöhe unterschritten. Immer wieder finden es manche "Cowboys" einfach nur Cool mit max Speed über die Hausdächer zu heizen. Was für Modellpiloten bedeutet - am besten gleich unten bleiben.........Ich betreibe Modellflug mittlerweile nur noch am Modellflugplatz bzw. im eigenen Garten max in Hausgiebelhöhe....
      Das mit den 150 Metern ist auf jeden Fall als sehr theoretisch anzusehen. Nicht auszudenken wenn wirklich was passiert!!

      LG
      Thomas
    • @Tohema

      Ich fliege so tief nur, wenn ich die für meine Arbeit notwendigen Luftaufnahmen mache.
      Ansonsten ist es aus Sicherheitsgründen natürlich anzuraten, eine grössere Höhe zu wählen. Man mß bedenken dass meistens mit einmotorigen Maschinen geflogen wird. Sollte dabei einmal der einzige Antriebsmotor ausfallen ist jeder Meter zusätzliche Höhe für die Einleitung einer Notlandung wichtig.

      In der Nähe eines Flugplatzes ist jedoch das Anflugverfahren sehr wohl (Höhe und Position der Platzrunde) geregelt. Wenn also Flugzeuge bei Dir manchmal über die Dächer heizen dann empfehle ich dir das Kennzeichen zu notieren und vorerst nur mal beim Flugplatz anzurufen und den Vorfall zu melden. Du kannst sicher sein, dass der Pilot Probleme bekommt. Sollte dies nicht helfen kannst du bei jeder Polizeidienststelle den Vorfall zur Anzeige bringen.

      Notlandeübungen sind nur im Schulbetrieb , außerhalb von bewohnten gegenden und nur nach Freigabe erlaubt.

      Ansonsten gibt es natürlich auch für die Modellflieger das Flugverbot in der Nähe von Flugplätzen bzw. Die notwendige Abstimmung mit der Flugplatzleitung ....

      LG

      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Gerhard_M ()

    • Hallo Leute

      Mal abgesehen von legal oder nicht....

      Wenn ihr Gas gebt und steigt und dann keine Änderung mehr vornehmt für eine längere Zeit, dann denkt das NAZA dass der Datenlink abgebrochen ist (weil ja keine neue Info mehr kommt) und geht automatisch in Failsafe.
      Also...ab und zu eine Eingabe (mehr Gas, weniger Gas) und alles sollte funktionieren.

      Gruss