Mein Schwager heiratet Standesamtlich am Rathausplatz würde gerne paar Fotos mit P4 schießen eventuell bis zur 10-15. Meter Höhe fliegen ! Darf ich das . Wenn ihr mir helfen würdet würde ich mich freuen :))
Eine Frage?!?!?
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Innerorts je nach Verordnung der jeweiligen Stadt & Rathaus bestimmt ohne vorherige Abklärung nicht.
Frag doch einfach da mal nach ggf. auch bei der zuständigen Polizei , ob die auch ne Info wollen wenn du fliegst .
Bei uns in Pinneberg ist es so , das ich vorher bei der Polizei ne Info geben muss , wo genau ich fliege innerhalb der Stadt. -
Wie ? Einfach Bescheid geben oder wie soll ich das denn fragen ? Danke
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Dafür brauchst du eine AE, in BaWü eine Einzel-AE, in den anderen Bundesländern kannst du auch eine allgemeine AE beatnragen. Dafür brauchst du eine Vericherung, die auch das fliegen zu anderen Zwecken als Hobby abdeckt. Dann hängt es wieder vom Bundesland ab, in BaWü brauchst di vorher die Genehmigung der Gemiende, wenn du öffentliches Gelände überfleigen möchtest. In anderen Ländern genügt es die zuständige Behörde zu informieren. Es gibt Gemeinden, bei denen muß man noch eine DRehgenehmigung beantragen.
Am besten ist es bei solchen Fragen, gleich dabei zu schreiben, um welches Bundesland und welche Stadt es geht. -
Kasim schrieb:
Wie ? Einfach Bescheid geben oder wie soll ich das denn fragen ? Danke
Geh einfach zur zuständigen Stadtverwaltung , frag da wer dafür zuständig ist bzw. Dir die Erlaubnis geben kann.
Und bei der Polizei , ob die kurz per Telefon ne Info haben wollen wenn & wo Du fliegst.
Bei meinen letzten flügen hab ich einfach bei unserer Polizei angerufen , gesagt wo genau ich fliegen werde und mein
Namen+Handynummer hinterlegt.
3x haben ´ besorgte Bürgerˋ bei der Polizei angerufen und die haben jedesmal gesagt , das wäre ok und sie wüssten von meinem Copter Flug.
Daher hab ich auch nie Ärger bzw. wenn ich angesprochen wurde, das Sie ggf. gerne bei der Polizei anrufen & beschweren könntenDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DJI-Stammkunde ()
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Geil danke dann morgen direkt anrufen bei Polizei . Komme aus Nrw Paderborn
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Grade Polizei angerufen . Und sie meinten ich darf da am Rathaus Platz fliegen . Und natürlich aufpassen andere Menschen nicht fotografieren und so . Aber ich darf
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Fliegen wirst du dürfen, ohne weitere Genehmigungen als Modelflieger, also nur zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung. Wenn du Bidler von der Hochzeit machen willst, dürfte das kein ;odellflug mehr sein, und du worst eine AE braucehn.
brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html
Um sicher zu gehen, kannst du mal beim Dezernat 26 anrufen und Fragen, die werden dir dann ergänzend zu Polizei sagen, wie das aus luftfahrtrechtlicher Sicht aussieht. Die Rufnummern für Dez. 26 Düsseldorf findert du hier: brd.nrw.de/organisation/abteilung2/26/index.html Es könnte auch sein, das für Dich Münster zuständig ist. -
Wenn da ein Krankenhaus oder ein Flugplatz in der Nähe ist, kannst das auch vergessen...Und ob die Polizei in Sachen Luftfahrtgenehmigungen der richtige Ansprechpartner ist, wage ich mal stark zu bezweifeln... bezreg-muenster.de/de/verkehr/drohnen/index.html
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Old Bear ()
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Ne kein kh und Flughafen will nur 10-20 Meter wenn überhaupt fliegen und paar Bilder von Braut schießen
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Die "ganz normale" Polizei mit der Wache um die Ecke wird da bestimmt nicht der richtige Ansprechpartner sein. Meine bessere Hälfte ist POK'in bei der Trachtentruppe und bis zu dem Tag als ich den P3P ins Haus geschlört habe, wusste die nicht mal, wie so ein Dingen aussieht.Ich stamme aus Ironien - nahe der sarkastischen Grenze.
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Die Flughöhe usw. ist wurscht. Wenn dich einer Ansch....t kannst viele Euronen zusammen suchen.. " Zitat "WBS" :Viele Drohnenbesitzer sind sich der gesetzlichen Auflagen gar nicht bewusst. Die Geldstrafen sind in der Regel sehr hoch. Sie liegen meist zwischen 300€ und 450 €, wobei Bußgelder bis zu 50.000 € möglich wären.
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Ohaaaaaa also lieber obwohl mir Polizei erlaubt hat nicht paar Fotos schließen?
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Kasim schrieb:
Ohaaaaaa also lieber obwohl mir Polizei erlaubt hat nicht paar Fotos schließen?
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Die Polizei hat da gar nix zu entscheiden. Hierfür ist die Landesluftfahrt Behörde zuständig. Die Polizei darf dir bei entsprechender Anfrage sogar den Kopter beschlagnahmen....
Eine schriftliche Bestättigung wirst du ja sicher nicht von der Polizei haben, das du dort Straffrei fliegen kannst. Oder? -
Du hast diese "Erlaubnis" telefonisch bekommen, richtig? Das ist alles andere als offiziell. Da würd ich keinen Kronkorken drauf setzen.
Wie schon mehrfach hier an vielen Stellen diskutiert, ist das alles sehr komplex und irgendwie so richtig eindeutig und wasserdicht nicht geregelt.
Mit AE und kurzer Info an die Ordnungsbehörde kann Dir -sofern alles andere passt- nix passieren. Aber... AE kostet Euronen...Ich stamme aus Ironien - nahe der sarkastischen Grenze. -
Also soll ich morgen Rathaus wegen Hochzeit kein Bilder machen damit ?:(
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Kasim schrieb:
Und natürlich aufpassen andere Menschen nicht fotografieren und so
Gratuliere übrigens wieder zum Thread-Titel des Tages! -
Ohhh man also lieber nicht ? Meine Schwager hatte sich schon gefreut dass ich von den Bilder machen werde :((((
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Mit dem Titel muss ich zustimmen.
Was die vielen unterschiedlichen Tipps angeht: Du bekommst hier keine Rechtsberatung, hier sind im Regelfalle maximal Hobbyjuristen unterwegs - bis auf einzelne Ausnahmen möglicherweise.
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