Der kleine FPV Racer Rechtsthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wie ich an anderer Stelle schon sagte: Die jetzige Rechtslage ist mehr als unklar. Es gibt keine eindeutigen Auslegungen und so weit ich weiß auch keine aktuellen Gerichtsurteile, die den Stand der Technik und die Intention des Gesetzgebers in Einklag bringen. Aus §19 LuftVO könnte man auch herleiten, das ein Flug außer Sicht erlaubt ist, wenn die Flughöhe nicht über 50m beträgt... Wir reden hier in jedem Fall auch niemals über "illegal", selbst wenn jemand ohne Spotter fliegt, sondern über "ordnungswidrig", was maximal mit einem Bußgeld belegt werden könnte, allerdings in Höhen von bis zu 50.000 Euro bei extremen Verstößen mit Gefährdung. Ich bin allerdings kein Anwalt, auch wenn ich reichlich Gesetzestexte, Urteile und Abhandlungen gelesen habe. Das letzte Wort haben Gesetzgeber und Richter.
    • Stimmt, sagte ich ja schon, bis zu 50.000 Euro bei Gefährdungen und extremen Verstößen, wobei man keine "Strafe" zahlt (wenn man es juristisch korrekt ausdrücken will), sondern ein Bußgeld/Ordnungsgeld. Strafe / Strafgeld würde ja wieder Straftat implizieren.
    • @'Flitzi
      Falsch, Flitzi. Der TüV hat mit dem Versicherungsschutz nix zu tun. Insofern bedürfte es keiner Abnahme durch diesen.

      Fakt ist, nimmst du Gegenstände u.ä. nicht bestimmungsgemäß, wie vom Hersteller vorgeschrieben in Gebrauch etc., kann und wird die Versicherungsgesellschaft die Schadensdeckung versagen. @'Diet' hat's passend beschrieben.
      Und ja, Dein PKW hat dann derzeit keine ABE. Zudem würde ich es hier nicht öffentlich posten. Du verstehst.
      Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. 1.000x geht's gut und dann ... ?
    • Kann man nach der neuen Verordnung eigentlich die ganzen philosophischen Ansätze, die man so überall lesen kann, vergessen?

      "Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille,
      • wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt,
      • oder wenn der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann."
      Eigentlich ist doch damit eindeutig geregelt:
      1. Alle Drohnen unter 250g und, wenn man unter 30m bleibt, darf ich ganz alleine abgesehen dieser beiden Punkte uneingeschränkt im FPV fliegen ... und damit auch unabhängig der Entfernung, also was halt 25mW hergeben? (ausschließlich auf das FPV bezogen, alles andere gitl natürlich weiter Privatsphäre, über Menschen fliegen, usw.)
      2. Und über 250g ist die Höhe irrelevant (also unterhalb der 100m natürlich) allerdings ein Spotter der entsprechend der Sichtweite ausschließlich über den "Luftraum" und was in diesem am Boden passiert Info geben können muss ... also nicht mehr die Steuerung übernehmen muss (ob mit eigener Funke oder übernehmen der Steuerer-Funke) und entsprechend auch nicht mehr die Lage des Copters erkennen können muss, so lange klar erkennbar ist, was in der Luft und am Boden in dem Bereich passiert?


      (in der Hoffnung "Ja, man kann die philosophischen Ansätze vergessen und fangen hierdurch nicht wieder an" :saint: )

      EDIT:
      Hm ... könnte auch sein, dass die 30m auch für über 250g Fluggeräte gelten ... bin mir jetzt nicht sicher wegen der UND/ODER Regelung

      EDIT2:
      Muss wohl einigermaßen richtig liegen ... jetzt habe ich auch endlich den "Racer - Kampfgewicht bis 250g" Thread vollends verstanden :S 8o :D

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    • So passt das schon. Die oldschool Regeln wurden dieses Jahr der Realität angepasst.

      Mit 2ter Funke ist doch ausser zu "Showzwecken" damals keiner geflogen. Man muss ja nicht jeden Blödsinn mitmachen und diese Regelung war nun wirklich richtig schwachsinnig bei der "quadratischen" Racerei. Für die "Flächis" mag Schüler/Lehrer zum üben praktisch sein...

      -

      Meine "allgemeine Regeln" zum FPV Flug. Natürlich "unter 250g"... ;)

      - vor dem Brille aufsetzen Umgebung checken.Bedeutet bei mir ein Blick über die Felder, Wiesen und Feldwege, um "laufendes Leben" erkennen zu können. Auch ne kleine Vortex könnte weh tun.

      - bei unübersichtlichem Gelände situationsabhänig ein kurze Aufklärungsrunde fliegen, auf passender Höhe. Sichtcheck Feldwege etc, von oben. Mit "Eaglepower" lässt sich einiges gut erkennen.

      - dann erstmal Vollgas

      Das Prozedere gilt in der Regel immer, wenn alleine unterwegs.
      Damal hatten wir einmal die Situation, dass jemand unbemerkt querfeldein über eine Feld spazierte. War hügelig mit dem Horizont und die Dame erschien sehr spät im Blickfeld, auch für den Spotter. Seitdem gibts je nach Spot den "kleinen Sicherheitshöhencheck".

      In städtischen Parks oder an anderen ähnlich frequentierten Schauplätzen kann man von FPV ohne Spotter eigentlich nur abraten. Die Umgebung ist zu dynamisch für 3-4 Minuten "Kopf in die Brille" stecken...

      Ansonsten:
      Nicht zuuuu viel drüber nachdenken und theoretisieren! Fliegen!
    • Ja cool, dann hab ich es jetzt auch voll gecheckt 8o ... und jep, so seh ichs auch, läuft :D ... und vielen Dank auch für die Praxis-Tipps, die machen absolut Sinn :)


      DroneFuchs schrieb:

      Ansonsten:Nicht zuuuu viel drüber nachdenken und theoretisieren! Fliegen!

      ... jaaaaa, will ja ;) ... sobald mein Alien, oder ersatzweise/ergänzend mein Lizard95 da sind ... gehts los :D ... bin gut im Hirn abschalten :thumbsup: ... dann muss ich nicht mehr zur Kompensation alles minuziös theoretisch durchleuchten :rolleyes: :D ... wobei das sicherlich auch nützlich ist ;)

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    • Dank der neuen Drohnenregelung kann ich mit meinen U250g flitzern auch ohne große Vorbereitung los und spontan ne Runde drehen. Riesen Vorteil! :thumbsup:

      Wichtig ist, wie @DroneFuchs schon erwähnt: vor jedem Flug, wenn allein, nach weichen Zielen sehen und auch hören!

      Hier in der Gegend sind des Öfteren Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern unterwegs. Die Vierbeiner haben sehr oft großes Interesse daran, das Dröhnchen zu jagen. Und um des lieben Frieden Willen, warte ich lieber mal ein paar Minuten bis die Luft wieder rein ist.

      Wie bei allem gilt: Gesunder Menschenverstand und Rücksicht geht vor.
    • Die Höhe ist bei FPV nicht irrelevant.
      Folgendes gilt:

      "Neue Regeln gelten auch für FPV-Piloten: Um zum Beispiel mit einer Videobrille zu fliegen, darf das Modell nicht mehr als 250 Gramm wiegen. Ist es schwerer, muss eine zweite Person das Flugmodell ständig in Sichtweite haben, den Luftraum beobachten und den Piloten auf Gefahren hinweisen können. In beiden Fällen gilt, dass die Modelle nicht höher als 30 Meter fliegen dürfen."
      Zitat dmfv

      Klingt komisch, ist aber so ;)
    • Nach meiner Leseweise ist diese Auffassung des DMFV strittig.
      Innerhalb der Sichtflugregel mit Brille fliege ich, wenn
      1) das Modell der U250-Klasse angehört und eine maximale Höhe von 30 mtr. AGL nicht überschritten wird
      oder
      2) das Modell über der U250-Klasse liegt oder ich bis maximal 100 mtr. AGL fliege und dabei mir einen Spotter zur Hilfe nehme.

      Mal abgesehen davon, ob der Spotter die Fluglage des 300 Gramm-Flohs in 100 mtr. Höhe eindeutig erkennen kann. Tatsächlich dürfte das dann der begrenzende Faktor sein.
    • Ja, da macht sich wieder ein neues Betätigungsfeld für die Anwälte auf.
      Beim BMVI steht
      bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html

      Zitat
      "Einsatz von Videobrillen[/b]: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kgist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers."


      Da kann man sich nun überlegen,ob man das

      als
      30m und ((gewicht unter 250g) oder (spotter))

      oder als

      (30m und gewicht unter 250g) oder (spotter)
      interpretiert
      ?(

      Die Fluglage ist meiner Auffassung nach egal, solange der spotter das teil sieht und auf gefahren aufmerksam machen kann.
    • Nein, @fishbone. Die Sichtflugregel ist ja eben genau so definiert.
      Für mich auch logisch:
      Bsp. Der Pilot dümpelt in 2 mtr. Höhe mit seinem 500-Gramm-Klopper in 150 mtr. Entfernung herum. Plötzlich ein Fahrradfahrer, wie erklärt der Spotter dem Piloten, in welche Richtung der Pilot ausweichen muß oder von wo der gemeine Pedalritter kommt, wenn der Spotter nicht die Fluglage erkennt?

      Der Spotter ist eigentlich der "LOS-Aufpasser".
    • Lirum Larum,

      fliegt das Ding wem an den Kopf bekommste Stress. Egal ob 2m 30m mit/oder Spotter, 250g,300g oder oder...

      Und seien wir mal ehrlich. In 150m sieht klar keiner genau was und kann dem Piloten Anweisung für ein Ausweichmanöver geben. Das muss der Pilot schon selber hin bekommen. Wenn man nicht gut schwimmen kann, dann bleibt man auch am Rand.

      Für jeden Unglücksfall gibt's sowieso kein Patentrezept.
      Fliegt der Profi in 150m an nem Busch vorbei und plötzlich spring da irgend ein Hilfssherriff ausm Busch, bekommt das Ding an den Kopf, dann haben einfach beide Pech gehabt.
    • fishbone schrieb:

      Zitat
      "Einsatz von Videobrillen[/b]: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers."

      Für mich eine eindeutige Leseart und ich musste schon viiiiiieeeeel "auslegen"...

      1. Aussage:
      Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist.

      2. Aussage:
      Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen.


      Dee schrieb:

      Lirum Larum,

      fliegt das Ding wem an den Kopf bekommste Stress. Egal ob 2m 30m mit/oder Spotter, 250g,300g oder oder...

      Und seien wir mal ehrlich. In 150m sieht klar keiner genau was und kann dem Piloten Anweisung für ein Ausweichmanöver geben. Das muss der Pilot schon selber hin bekommen. Wenn man nicht gut schwimmen kann, dann bleibt man auch am Rand.

      Für jeden Unglücksfall gibt's sowieso kein Patentrezept.
      Fliegt der Profi in 150m an nem Busch vorbei und plötzlich spring da irgend ein Hilfssherriff ausm Busch, bekommt das Ding an den Kopf, dann haben einfach beide Pech gehabt.
      Lirum Larum, relativum egalum.

      Vielleicht zu diesem Thread Der "Wer wurde kontrolliert" Thread noch ein "Ich musste was regulieren" Thread, welcher ähnlich leer bleiben würde...

      Es ist wichtig für "Eventualitäten" "abgesichert" zu sein, dennoch sind die großen Gewinner die Versicherungen...
      Der Regulierungsbedarf hält sich bestimmt zieeeeemlich in Grenzen und wir Deutschen sind allgemein gut im "überversichern".

      OT:
      Was machen eigentlich die ganzen Makler in 2-3 Jahrzehnten wenn die "klassischen analog Versicherungsnehmer" ausgestorben sind?
      ...sich mit den in der Vergangenheit unglaublichen/unverschämt verdienten Provisionen die Beine vertreten...
    • Oh je ... und ich habe es doch ein bisschen geschafft :P ... aber muss ja klar sein :D

      Hab auch noch mal recherchiert ... und ich denke auch:

      U250g = <30m, alleine
      Ü250g = <100m, Spotter

      Hm, und naja, die Fluglage ... schwierig ... theorethisch könnte es ja reichen, wenn der Spotter nur erwähnt was von wo kommt ... der Pilot müsste es anhand dessen was er schon gesehen hat, und wo er sich gerade befindet, eigentlich selber abschätzen können wo er jetzt lang muss ... dass er tatsächlich schon ausweichen muss ... dann hat es der Spotter aber schon ganz schön verpeilt :P ... außer es war nicht wirklich einsehbar, aber dann ist das mit der Sichtweite eh ja schon nicht wirklich gegeben gewesen

      Jep, und wahrscheinlich viel Wind um wenig, da kein Berechtigter/Zuständiger jemals kontrolieren wird ... außer i-ein Vollpfosten fliegt mitten im Sommer in der Stadt über einen Kindergarten um 10 Uhr ... und dann ist es mehr als berechtigt ;)

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