Der kleine FPV Racer Rechtsthread

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    • Ich kopiere das mal hier hin, zu den Ausführungen "Was ist ein UAV" und was heißt "auf Sicht fliegen":

      Laut verschiedenen Webpages und Ausführungen sind Racer definitiv keine UAV. Aus 2 Gründen:

      1. UAV beinhaltet eine Nutzung nicht nur zu Sport- und Freizeitzwecken
      2. EIN UAV ist selbständig in der Lage, Manöver auszuführen.

      "Auf Sicht fliegen" ist grundsätzlich richtig, aber auch hier gibt es mehr Streitpunkte, als man meinen mag, das fängt schon bei Segelfliegern an. Kurze Ausführung:

      bundesrecht.juris.de/luftvo/__12.html
      Hier geht es darum, Zusammenstöße zu vermeiden. Das hat insofern Auswirkungen auf den Modellflug, als der Modellpilot sicherstellen muss, dass er nicht mit anderen Luftfahrzeugen zusammenstößt, bzw. ausweichen kann (was z.B. bei voll-autonomen Flügen nicht gehen würde). Insofern darf also nur dort ohne Sichtverbindung geflogen werden, wo ein Zusammenstoß mit anderen Luftfahrzeugen nicht vorkommen kann.
      bundesrecht.juris.de/luftvo/__13.html
      Hier sind die Ausweichregeln zu §12 aufgelistet
      bundesrecht.juris.de/luftvo/__15a.html
      Hier wird aufgelistet, welche Nutzung des Luftraums verboten ist. Für uns relevant ist, dass es verboten ist, wenn das Flugmodell außerhalb der Sichtweite des Steuerers betrieben wird. "Sichtweite" ist nicht definiert, wird aber oft so ausgelegt: Sichtweite meint diejenige Entfernung, in der das Lfz (also unser Flugmodell) ohne optische Hilsmittel (z.B. Fernglas) derart zu erkennen ist, dass eine Steuerung möglich bleibt".
      Dieser § ist sehr umstritten, da er doch bedeutet, dass ein Freiflugmodell (z.B. Segler-Modell) gar nicht mehr betrieben werden darf, wenn es aus dieser Sichtweite heraus fliegen könnte.

      Ansonsten wäre ein separater Thread zum Thema "Recht und Gesetz" vielleicht wirklich gut. Es fehlen hier bislang Gerichtsurteile und eindeutige Gesetzesgrundlagen, so das hier jeder rein interpretieren kann, was er will. Letztendlich kommt es am Ende bei einem Streitfall auf den Richter an, was nun "auf Sicht" bedeutet. Man kann hier tatsächlich als FPV-Modell und Freizeitpilot sagen: "Ich fliege aus Pilotensicht, das reicht", ein gegenteiliges Urteil oder gegenteilige Auslegungen gibt es bisher nicht wirklich, nur reichlich Meinungen.
    • wollie schrieb:

      und zum Thema FPV folgenden Hinweis.....
      Zitat: "
      – eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B.
      eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit
      steuert.
      Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der
      luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt
      vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden
      Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten


      Da wird sich auch kurz- oder mittelfristig nichts ändern.
    • St.Pauli Drohne schrieb:

      wollie schrieb:

      und zum Thema FPV folgenden Hinweis.....
      Zitat: "– eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B.
      eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit
      steuert.
      Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der
      luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt
      vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden
      Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten


      Da wird sich auch kurz- oder mittelfristig nichts ändern.
      Da bin ich mir dann ziemlich sicher, dass genau das geändert wird. Beim FPV-Flug bräuchte es ja sonst noch eine dritte Person, die dann keine Brille auf hat und die Umgebung beobachtet.
    • Offiziell vom DMFV. Dank nochmal an Diet für die Kommunikation.

      Diet schrieb:

      Hallo zusammen!

      Wie gestern angekündigt, habe ich mich an den DMFV gewandt:

      "Sehr geehrter Herr xxxx,



      ...

      Gerade im Bereich FPV-Fliegen ist es uns gelungen, dass das Bundesverkehrsministerium weg gehen wird von seiner Wertung, dass der FPV-Flug in Deutschland nur zulässig ist, wenn er im Lehrer-Schüler-Betrieb ausgeführt wird. Auf Anregung des DMFV soll zukünftig ausreichen, dass ein Beobachter vor Ort ist, der das Umfeld und den Luftraum "überwacht". Dies unserer Ansicht nach ein Beleg dafür, dass wir uns intensiv für alle unsere Mitglieder einsetzen.


      Mit freundlichen Grüßen / Best regards


      FRANK WEIGAND

      GESCHÄFTSFÜHRER"
    • Ich meine, der DMFV hat das inzwischen ziemlich abgeschwächt, und zwar in die Richtung, daß es nur noch einen Spotter geben muß, der aber keine Eingreif-Möglichkeit benötigt.
      Ich muß mal suchen, ob ich das wiederfinde.

      Der Link von wollie ist von 2013! Das ist inzwischen überholt mit obiger Aussage.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Dieselfan schrieb:

      Da bin ich mir dann ziemlich sicher, dass genau das geändert wird. Beim FPV-Flug bräuchte es ja sonst noch eine dritte Person, die dann keine Brille auf hat und die Umgebung beobachtet.
      Dein Gebet in Dobrinths Ohr.
      Aber sag, wie kommst du auf eine dritte Person?
      Der Pilot hat die Brille auf, der Spotter muss Sichtkontakt halten (egal ob mit Lehrer-Schüler Verbindung, oder ohne)
      Auch wenn sich viele Racerpiloten wünschen ganz ohne Spotter fliegen zu dürfen, das wird kurz- und mittelfristig nich erlaubt sein.
    • St.Pauli Drohne schrieb:

      Dieselfan schrieb:

      Da bin ich mir dann ziemlich sicher, dass genau das geändert wird. Beim FPV-Flug bräuchte es ja sonst noch eine dritte Person, die dann keine Brille auf hat und die Umgebung beobachtet.
      Dein Gebet in Dobrinths Ohr.Aber sag, wie kommst du auf eine dritte Person?
      Der Pilot hat die Brille auf, der Spotter muss Sichtkontakt halten (egal ob mit Lehrer-Schüler Verbindung, oder ohne)
      Auch wenn sich viele Racerpiloten wünschen ganz ohne Spotter fliegen zu dürfen, das wird kurz- und mittelfristig nich erlaubt sein.
      Lies mal bitte die ersten 4 Zeilen des Zitates - zweite Person mit RC und Videobrille.
      D.h., die zweite Person hätte ebenfalls nur ein beschränktes Sichtfeld.
    • Dieselfan schrieb:

      Lies mal bitte die ersten 4 Zeilen des Zitates - zweite Person mit RC und Videobrille.
      D.h., die zweite Person hätte ebenfalls nur ein beschränktes Sichtfeld.

      Wieso ebenfalls? Ich zähle nur 2 Personen, oder bin ich blöd?

      Hier noch mal:
      „Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn

      – der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat beziehungsweise übernehmen kann, und

      – eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit steuert.

      Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.
    • Och Mönesch, nach diesem Zitat
      1. Person =FPV - Pilot mit RC und Videobrille
      2. Person = auch mit RC und Videobrille

      Preisfrage. Wer ist von Beiden der Spotter, der die gesamte Flugumgebung überwachen kann?
      Keiner von Beiden, da beide Personen eine sichteinschränkende Glotze vor den Augen haben.
      Dem folgend, muß noch eine dritte Person ohne Brille vor den Augen die Gegend spotten. ;) :thumbsup:
    • @Dieselfan
      Ich post das nochmal, die Zukunft sieht so aus. Jegliche Schüler Lehrer Diskusion ist unnötig, da selbst die Legislative schon im Kopf den Schalter umgelegt hat. Ich habs mal größer gemacht, damit es auch jeder lesen kann.

      Flitzi the Nut schrieb:

      Offiziell vom DMFV. Dank nochmal an Diet für die Kommunikation.

      Diet schrieb:

      Hallo zusammen!

      Wie gestern angekündigt, habe ich mich an den DMFV gewandt:

      "Sehr geehrter Herr xxxx,



      ...

      Gerade im Bereich FPV-Fliegen ist es uns gelungen, dass das Bundesverkehrsministerium weg gehen wird von seiner Wertung, dass der FPV-Flug in Deutschland nur zulässig ist, wenn er im Lehrer-Schüler-Betrieb ausgeführt wird. Auf Anregung des DMFV soll zukünftig ausreichen, dass ein Beobachter vor Ort ist, der das Umfeld und den Luftraum "überwacht". Dies unserer Ansicht nach ein Beleg dafür, dass wir uns intensiv für alle unsere Mitglieder einsetzen.


      Mit freundlichen Grüßen / Best regards


      FRANK WEIGAND

      GESCHÄFTSFÜHRER"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()

    • Die Gesetzenmühlen mahlen langsam und wenn tatsächlich eine neue Regelung fertig sein sollte, wurde sie wahrscheinlich schon wieder von der Weiterentwicklung bei Multikoptern überholt. Beispiel: Akku- (Batterie-) Fahradlamen gab es schon lange vor dem 2. WK. Aber es hat bis zum 5. Juli 2013 gebraucht, diese StVO-mäßig auch an Fahrrädern zuzulassen. Man konnte froh sein, dass es wenigstens eine Dynamopflicht und keine Karbid- oder Petroleumlampenpflicht gab. Hattest du keinen Dynamo, wurdest du ausgelümmelt, musstest u.U eine Bußgeld zahlen und deinen Drahtesel nachgerüstet bei der Polizei vorführen.

      Und jeder der jetzt meint, dass sich die antiquierte Sichtweise auf die technischen Weiterentwicklung bezüglich Multikopter mit FPV, autonomes Fliegen etc. so schnell aus den Beamtenschädeln eliminieren läßt, darf wahrscheinlich weiter träumen. Für Beamte ist ein Multikopter immer noch ein Modellflugzeug, mit allen Regeln die dafür gelten. Und wenn man es kommerziell oder nicht zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung nutzt ist es ein genehmigungspflichties UAV. Seit froh, dass man es zumindest schon mal geschnallt hat, dass es zwischen der klassischen Modellfliegerei und der Multikopterfliegerei (ob sportlich oder zum Zwecke der Bildaufzeichnung) vielleicht doch Unterschiede gibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • St.Pauli Drohne schrieb:

      Dieselfan schrieb:

      Och Mönesch, nach diesem Zitat
      1. Person =FPV - Pilot mit RC und Videobrille
      2. Person = auch mit RC und Videobrille
      Das rote interpretierst du hinein.Der 1. fliegt auf Sicht ohne Brille.
      Der 2. Fliegt FPV mit Brille.
      Der 1. ist der Spotter.



      ist doch nicht so schwer zu verstehen.

      Dann lies Dir Deinen zitierten Text nochmal genau durch. Eingangs wird vermerkt, dass es um den Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille geht. Fernerhin wird dort klar deklariert, das die zweite Person kein Steuerer im Sinne des... darstellt.
      Deiner Auffassung nach widerspricht sich das aber, oder?
      Der Erste ist dann Pilot, nach Deinem Zitat und Spotter, nach Deiner Auffassung in einem? Nö, sag ich da.
      Zudem ging es mir in meinem ersten Post darum, dass diese antiquierte Auffassung des DMFV aus 2013 sich ändern wird.
      Und genau so wird es kommen. @Flitzi the Nut hat ja schon mehrfach darauf hingewiesen.
      Von daher, debakeln wir hier über längst Vergangenes.
    • St.Pauli Drohne schrieb:

      Dieselfan schrieb:

      Lies mal bitte die ersten 4 Zeilen des Zitates - zweite Person mit RC und Videobrille.
      D.h., die zweite Person hätte ebenfalls nur ein beschränktes Sichtfeld.
      Wieso ebenfalls? Ich zähle nur 2 Personen, oder bin ich blöd?

      Hier noch mal:
      „Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn

      – der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat beziehungsweise übernehmen kann, und

      – eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit steuert.

      Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.
      @Dieselfan Ich verstehe das aber auch so, dass der Erste die Drohne auf Sicht steuert und der Zweite hat die Brille auf. Der Verantwortliche ist der Erste der dem Zweiten das Kommando übergeben kann. Wenns brenzlich wird kann er immer vorrangig eingreifen, weil er ja auf Sicht fliegt.
      Einfacher ausgedrückt: Einer Steuert und der Andere guckt durch die Brille.

      Den Brief vom DMFV an @Diet kennen wir schon. Mit diesem Statement will der DMFV das Vertrauen seine Mitglieder zurückgewinnen. Ich glaube nicht dass das wirklich in das neue Gesetz einfließt.
    • @Brillux
      Wir sind uns hoffentlich einig, dass dieses prähistorische Statement (2013) nicht mehr in die heutige Zeit des FPV-FLUGES passt.
      Genau darum geht es nämlich hier im Thread-Rechtliches beim FPV-racen.
      Von daher, ich kenne keinen FPV-Piloten, der ohne FPV-Brille o.ä. fliegt.
      Deshalb behaupte ich nach wie vor, der Pilot hat 'ne Brille auf. Nach obigem Statement soll der Zweite auch eine Brille aufhaben, der aber nicht der Steuerer ist. Daraus wiederum ergibt sich zwangsläufig, der Erste muß der Steuerer=Pilot sein. Dann wiederum darf der Erste nicht Spotter sein. Pilot und Spotter in einer Person, schön wäre es. Damit hätten sich hier etliche Threads diesbezüglich in Rauch aufgelöst.
      Ich fasse also den prähistorischen Kauderwelsch zusammen.
      Der Erste ist der Pilot (muss nicht mal 'ne Brille auf haben). Damit kann er nicht der Spotter sein.
      Der Zweite hat wiederum durch obigen DMFV-Text eine Brille zu tragen. Was bedeutet, auch er kann nicht der Spotter sein.
      So stehen die Beiden doof da, weil kein Spotter vorhanden. Abhilfe wäre dann eine dritte Person, die tatsächlich keine Brille auf hat und das gesamte Flugfeld nach "Feindberührung" absucht.
      Jetzt schließt sich der Kreis. Dieses 2013-er Statement ist Pipiefax.
    • Dieselfan schrieb:

      Von daher, ich kenne keinen FPV-Piloten, der ohne FPV-Brille o.ä. fliegt.
      Wenn jeder einen Spotter hat, ist alles gut. Alles Andere ist im Moment illegal.

      Dieselfan schrieb:

      Der Erste ist der Pilot (muss nicht mal 'ne Brille auf haben). Damit kann er nicht der Spotter sein.
      Wieso nicht, klar ist er der Spotter. Er hat die Lehrer-Funke und fliegt auf Sicht.

      Prähistorische Gesetze haben wir überall. Nimm nur mal das BGB das ist von 1896.