Brocken

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    • In meiner AE steht nichts von FFH Gebiet, sondern vom Nationalpark "Harz", dementsprechend ist auch nicht die Naturschutzbehörde sondern die Nationalparkverwaltung für die Genehmigung zuständig, aber ohne deren Zustimmung ist dort legales Fliegen nicht möglich.

      Nationalparkverwaltung Harz
      Lindenallee 35
      38855 Wernigerode

      Telefon 03943 5502-0
      Telefax 03943 5502–37
      info@nationalpark-harz.de
      redaktion@nationalpark-harz.de
      www.nationalpark-harz.de
    • @wellenbrecher Na, so was, macht sich die Behörde tatsächlich die Mühe, die Schutzgebiete in der AE aufzulisten? Und dann noch unvollständig?

      Ich empfehle mal einen Blick hier hinein: geodienste.bfn.de/schutzgebiet…8?scale=100000?layers=525

      Der Brocken liegt im Nationalpark Harz. Das ist richtig. Und da gibt es ein Gesetz drüber und da steht in $17 (2):
      (2) Die Nationalparkverwaltung nimmt im Gebiet des Nationalparks auch die Aufgaben
      der unteren Naturschutz-, Forst- und Jagdbehörde wahr.
      Demzufolge ist die Nationalpakverwaltung die zuständige Naturschutzbehörde.

      Und das ist nicht ganz unwichtig, denn im Nationalpark Harz liegt dann noch das FFH Gebiet Oberharz. Das nimmt nur einen Teil des Nationalparkes ein. Und dann gibt es noch das Vogelschutzgebiet Hochharz, da liegt der Brocken auch drin. Und das ist weder deckungsgleich zum FFH Gebiet noch zum Nationalpark. Und dann liegt der Brocken auch noch im Landschaftsschuzgebiet Harz und nördliches Harzvorland.

      Alse alles etwas umfangreicher, als es in deiner AE (angeblich?!?) drin steht. Wobei ich mich Frage, was einen Modellflieger eine AE interessieren muß.
    • @balloonix

      Anscheinend hast du keine aktuelle AE für Niedersachsen, sonst würdest du ja wissen das dort unter III Nebenbestimmungen Punkt 2 die beiden Nationalparks Wattenmeer und Harz explizit aufgeführt sind und auch die Zuständigkeit der Genehmigung geregelt ist. Da kannst du dich drehen und wenden wie du willst, das ist so. Auch regelt die jeweils zuständige Nationalparkverwaltung die Erteilung der Genehmigung und zwar nicht nur für Flüge mit AE, sondern auch für Modellflieger. Ob man diese als Modellflieger überhaupt bekommt, kann ich allerdings nicht sagen. Es ging ja übrigens hier um den Brocken und der liegt nunmal im Nationalpark! s. nationalpark-harz.de/de/downlo…=983&refDID=291&refTID=dd

      Bisher habe ich dein fachliches Wissen immer sehr geschätzt, aber deinen letzten Beitrag hier mit der quasi Unterstellung mit "angeblich", finde ich überflüssig und nicht angemessen. Auch die Aussage das dieses alles etwas umfangreicher ist, stimmt nicht. Im Bereich des Nationalparks (s. Karte) regelt nur die Nationalparkverwaltung die Genehmigung, ob in diesem Bereich noch andere Vogel- oder sonstige Schutzgebiete sind, ist zweitrangig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wellenbrecher ()

    • ... oder wenn Du's genau wissen willst, suche einfach nach den Behriffen
      Harz
      Verordnung
      Naturpark
      oder ähnliche und Du findest ganz leicht das betreffende Gesetz als pdf mi allen Verboten - inklusive Deinem Vorhaben, soweit ich jetzt auf die Schnelle am Handy gesehen habe.
    • @wellenbrecher Du solltest aber immer bedenkn, daß deine AE in dem Falle nicht allumfassend ist, sondern nur Beispielhaft 2 Schutzgebiete angeführt sind. Wenn da noch eine andere Verordnung greifen sollte, für die eine andere Behörde zuständig ist, dann würde eine GEnehmigung der Nationalparkverwaltung noch niht ausreichen.
    • Ganz ehrlich balloonix du willst es nicht verstehen, es sind in der AE keine Schutzgebiete sondern nur die zwei Nationalparks aufgeführt die im Bundesland Niedersachsen liegen. Sollten weitere Schutzgebiete auch im Nationalpark liegen, werden die, wie du oben schon geschrieben hast, von der Naturschutzbehörde, die in dem Fall der Nationalparkverwaltung geregelt. Also brauche ich mich um dort fliegen zu dürfen, nur an die Nationalparkverwaltung zu wenden, diese prüft dann alle weiteren Belange und erteilt, oder verweigert den Flug. Wie schon geschrieben, hättest du eine AE für Niedersachsen, kannst du es dort nachlesen, ansonsten kann man sich direkt an die Nationalparkverwaltung wenden - Adresse s. oben.