Hat eine Zeitung eine AE bzw. AEE

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    • Hat eine Zeitung eine AE bzw. AEE

      Guten Morgen zusammen,
      mal eine ganz Dumme Frage für heute Früh rein aus neugierde xD

      Wie machen das Zeitungen mit der AEE ?
      Mann sieht ja immer wieder das Zeitungen Drohnen besitzen und Luftaufnahmen machen von Unfällen, Überschwemmungen usw. die werden ja wohl kaum eine AEE vor zwei Wochen rein zufällig beantragt haben für den Tag ? ?(
      Haben die Extra Regeln ?
    • Wenn Zeitungen und Verlage einen eigenen Multikopter für die Bildberichte anschaffen, werden sie zumindest auch eine allgemeine AE für jew. 2 Jahre haben. Die nehmen nicht mal Bilder von einem Hobbypiloten, wenn der keine AE oder EAE hat. Gerade Presseverlage habe immer einen Justitiar, der in diesen Sachen firm ist.

      Ob sich der betreffende Bildreporter mit der Drohne aber immer gesetzeskonform verhält, steht auf einem anderen Blatt. Manchmal fliegen diese Heinis bekloppter als jeder Hobbypilot, wenn es mit ihnen durchgeht und sie etwas spektakuläres wittern.
    • skyscope schrieb:

      Allgemeinverfügung wie in Bayern, inkl. Übernahme der bayrischen Regelungen.
      Joo man darf auch noch träumen ;)

      Das ganze ist nur ein Zwischenschritt... So wird das Abfluggewicht angehoben auf der anderen Seite wird es mit großer Wahrscheinlichkeit eine Risikoeinstufung geben bei der ein Führerschein, Zertifizierung und Copters geben.

      Es wird also in Zukunft viele Wiesenflieger geben die über bebauten Gebiet garnicht mehr fliegen dürfen ;)

      Wards ab ;)

      Da wird es noch ne Menge Diskussionsbedarf geben.
    • biber schrieb:

      Wenn Zeitungen und Verlage einen eigenen Multikopter für die Bildberichte anschaffen, werden sie zumindest auch eine allgemeine AE für jew. 2 Jahre haben. Die nehmen nicht mal Bilder von einem Hobbypiloten, wenn der keine AE oder EAE hat. Gerade Presseverlage habe immer einen Justitiar, der in diesen Sachen firm ist.

      Von mir wurde einiges an Luftbildern in Zeitungen und Zeitschriften veröffentlicht, und mich hat noch niemand nach einer AE gefragt.
    • Skywalker schrieb:

      skyscope schrieb:

      Allgemeinverfügung wie in Bayern, inkl. Übernahme der bayrischen Regelungen.
      Joo man darf auch noch träumen ;)
      Das ganze ist nur ein Zwischenschritt... So wird das Abfluggewicht angehoben auf der anderen Seite wird es mit großer Wahrscheinlichkeit eine Risikoeinstufung geben bei der ein Führerschein, Zertifizierung und Copters geben.

      Es wird also in Zukunft viele Wiesenflieger geben die über bebauten Gebiet garnicht mehr fliegen dürfen ;)

      Wards ab ;)

      Da wird es noch ne Menge Diskussionsbedarf geben.

      Sagt Dir Deine Glaskugel. :)

      Meine Prognose: Dieses Jahr passiert da gar nichts mehr. Und so lange fliegt man in Kürze fröhlich in BW mit 10kg über Ortschaften, und lächelt dabei verschmitzt über die Möchtegern-Nostradamusse. :)


    • @Skywalker
      wie jetzt schon in Frankreich, kein Fliegen über bebauten/bewohntem Gebiet... ich nehme an, dass es auch hier für Hobbypiloten so kommen wird. Und für kommerzielle nur noch nach Schulung und Prüfung mit Fluglizenz und Genehmigung.

      ganz zu Anfang der Drohnerei habe ich auch unbdedarft einige Bilder zu Verfügung gestellt, aber heute würde ich es auch nicht mehr tun und mein Verlag eh nicht. Aber vielleicht gibt es ja noch vereinzelt welche, denen es egal ist. oder die darauf hoffen, dass es keiner merkt... kann aber verdammt teuer werden, auch im Nachhinein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      ... kann aber verdammt teuer werden, auch im Nachhinein.

      ...aber nicht für den Verlag, dem das völlig egal sein kann, ob der Fotograf alle für ihn erforderlichen luftrechtlichen Auflagen erfüllt hat. :)

      Das Gleiche gilt für alle anderen Personen oder Unternehmen, die extern übernommene Luftbilder oder -filme verwenden.
      Und um damit den Kreis wieder zu schließen, eine Zeitung braucht nur dann selbst eine AE, wenn sie selbst bzw. von ihr angestellte Mitarbeiter Luftaufnahmen produzieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Das weiß ich auch nicht so genau, ob man dem Verlag nicht doch ans Bein pinkelt, wenn er einfach Luftbilder von jemanden veröffentlicht, der keine AE oder EAE dafür hatte. Da wäre dann ja auch Tor und Tür geöffnet, dass sich ein Verlag einfach im Internet mit Luftbilder versorgt und die Schuld bei Ahndung einfach dem in die Schuhe zu schiebt, der sie dort ohne Copyright veröffentlicht hat.
    • biber schrieb:

      Das weiß ich auch nicht so genau, ob man dem Verlag nicht doch ans Bein pinkelt, wenn er einfach Luftbilder von jemanden veröffentlicht, der keine AE oder EAE dafür hatte. Da wäre dann ja auch Tor und Tür geöffnet, dass sich ein Verlag einfach im Internet mit Luftbilder versorgt und die Schuld bei Ahndung einfach dem in die Schuhe zu schiebt, der sie dort ohne Copyright veröffentlicht hat.

      Erstens kann sich niemand mal eben einfach so mit Bildern versorgen, ausser der Urheber verzichtet ausdrücklich und nachweislich auf seine Rechte und stellt die Bilder gemeinfrei zur Verfügung, bspw. durch entsprechende CC-Lizenz. Zweitens ist ein Verlage keine Kontrollbehörde, ebensowenig ist es ein anderer Kunde. Keiner von beiden ist verpflichtet, sich mit dem Luftrecht auseinander zu setzen, nur weil sie Bilder lizensieren (kaufen) und veröffentlichen.

      Anders herum: Finde ich ein zur gewerblichen Nutzung ausdrücklich und vollumfänglich freigegebenes Bild im Internet, dann kann ich das selbstverständlich veröffentlichen, wo ich will. Ob der Urheber es mitten in der Nacht in der Nähe der ISS aufgenommen hat, braucht mich nicht zu interessieren, ich verweise bei Nachfrage einfach auf die Quelle. Ebensowenig muss ich es entfernen bzw. der Veröffentlichung entgegenwirken.