Wo darf ich fliegen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Sorry, trotz intensiver Suche und Recherche im Netz über das Wo-Ende muss ich nochmal auf die alten Diskussionspunkte hier im Thread zurück kommen und nachfragen:

      Wir reden über rein private Nutzung/Einsatz einer Kamera-Drohne mit Gewicht UNTER deutlich 1kg (Mavic Pro) und alle gesetzlichen Auflagen wie Plakette, Haftpflichtversicherung, kein Nachtflug, usw. sind erfüllt.

      Ich wollte am Wo-Ende im Nachbardorf ein paar Bilder der Kirche machen - die Kirche liegt am Ortsrand auf einem "Hügel". Drumherum erstmal kein Wohngebiet sondern Feld und Weinberge.
      Hier die Vorgaben/Flugvorbereitung laut DFS APP siehe Screenshot:

      Ich startete vom Weg der zur Kirch führt (wobei ich nicht wusste, ob es Grundstück der Kirchengemeinde ist oder der Orstgemeinde).
      Kurz nach dem Start erschien der Pfarrer (den ich sehr gut kenne, der selbst Hobby-Fotograf ist, selbst eine Drohne besitzt und neben der Kirche wohnt).
      Er sagte mir, dass er selbst kein Problem hat, dass ich hier fliege und Bilder mache von der Kirche und er wird mir auch keine Probleme machen, aber ....


      >> ich bräuchte eigentlich eine Genehmigung der Kirchengemeinde dafür, die er mir als juristischer Vertreter gerne jederzeit ausstellen würde
      >> Viel riskanter sei der Flug aber daher, da ich in einer Flugverbotszone fliegen würden ... zu Nahe am Wohngebiet, den Weinbergen, der Bundestrasse und generell benötige man für das gesamte Gebiet eine Aufstiegsgenehmigung - Erst im Mai hätte er einen Vorfall mitbekommen, dass ein andere Drohnenflieger um die Kirche unterwegs war und Ärger mit der Polizei bekam - der Winzer der angrenzenden Weinberge hätte die Polizei gerufen, der Pilot wurde erwischt und hätte eine Strafe zahlen müssen im 4-stelligen Bereich und die SD Karte wäre konfisziert worden.
      >> Ich sagte dem Pfarrer, dass ich hier rein privat unterwegs bin und dass ich explizit zuvor mein Fluggebiet über die DFS App geprüft habe und es keine Einschränkung gibt (sieh Screenshot) - seiner Meinung nach liefert die DFS APP nicht die richtigen Ergebnisse.
      Meine Einschätzung: Einzig die Tatsache, dass wir ggf. vom Weg zu Kirche hin (der Kirchengemeinde) gestartet sind hätte i.d.T. eine Genehmigung der Kirchengemeinde benötigt - wenn wir allerdings von einem angrenzenden Feldweg gestartet wären, dann wäre dieser Start / Landung genehmigungsfrei !?
      >> Weiterhin sagte der Pfarrer, dass seit 1.8.2018 ganz neue und weiter verschärfte Drohnengesetze gelten!?


      Meine konkreten Fragen:

      a) kann ich mich rechtlich bindend auf die vorherige Recherche über die DFS App berufen ? Auch gegenüber der Polizei die möglicherweise erscheint ?

      b) Gibt es neue, verschärfte Ergänzungen der Drohnengesetze seit 1.8. ?

      c) Mir ist sehr wohl klar, dass bei Überflug von WOHNGRUNDSTÜCKEN ich die Genehmigung von jedem Grunstückseigentümer benötige. Auch darf man div. öffentliche Einrichtungen nicht überfliegen (siehe Drohnenverordnung 2017).... ABER: Felder, Weinberge, Wälder darf ich OHNE Genehmigung der Eigentümer doch überfliegen (wenn keine konkreten anderen Verbote dafür vorliegen wie Flughafennähe, Naturschutzgebiet, etc). Somit darf man m.E. auch Kirchen - die nicht in einem Wohngebiet liegen - überfliegen, oder etwa nicht ?
      Ich brauche lediglich für das Starten und Landen auf solchen Flächen eine Genehmigung des Eigentümers, sofern ich auf dem Kirchengrundstück starte/lande ... von der Kirchengemeinde.


      > Was ist aber, wenn ich auf einem Feldweg daneben starte und laden ? Dann kann ich über die Kirche sogar ohne Einwilligung der Kirchengemeinde fliegen, oder ?
      Oder brauche ich dann die Genehmigung der Ortsgemeinde für den Feldweg ? Die alte Henne/Ei-Diskussion .... WIE IST DAZU DER AKTUELLE STAND ???


      > Was, wenn ich "aus der Hand" starte und lande ? Wie ist das zu bewerten ?


      > Kann ein Winzer den Überflug über seinen Weinberg verbieten oder muss er den dulden ? Ich würde sein Verbot ja sowieso erst wissen, wenn ich einmal drüber geflogen bin und er es mir DANACH weiterhin verbietet.
      Bilder
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    • Die DFS-App ist manchmal ziemlich rudimentär und meines Erachtens sogar unvollständig bzw. falsch. Ich vergleiche meist auf DFS-App, Map2Fly-App und DMFV-Pilot-App. Map2Fly übertreibt gern, DFS ist öfters mal unvollständig, DMFV paßt ziemlich oft gut (wobei ja der DMFV nur seinen Namen beisteuert, die App ist von einer anderen Firma).

      Da Du alle Anhaltspunkte für den Ort entfernt hast, können wir auch nicht alternativ schauen, wie es dort aussieht :rolleyes:
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • AIRMAP zeigt "grün", Map2Fly zeigt "grün", DMFV App kenne ich nicht ... aber sorry ... ich würde ganz klar auf die Richtigkeit der DFS App pochen im Zweifel wenn die Polizei käme - Zitat der DFS Webseite zur App "Die rechtliche Grundlage der mobilen Anwendung ist die neue Luftverkehrsordnung, die im April 2017 durch das Bundesverkehrsministerium erlassen wurde."

      UPDATE: Habe auch noch die DMFV App installiert und auch die sagt "grün".
    • Mir gehts aber in der Frage vielmehr um Antworten zu bekommen für:

      >> Darf ich ein Kirchengrundstück "überfliegen" und Fotos der Kirche machen OHNE Genehmigung der Kirchengemeinde wenn ich NICHT auf dem Grunstück der Kirche starte/lande ?

      >> Mir ist sehr wohl klar, dass bei Überflug von WOHNGRUNDSTÜCKEN ich
      die Genehmigung von jedem Grunstückseigentümer benötige. Auch darf man
      div. öffentliche Einrichtungen nicht überfliegen (siehe
      Drohnenverordnung 2017).... ABER: Felder, Weinberge, Wälder darf ich
      OHNE Genehmigung der Eigentümer doch überfliegen (wenn keine konkreten
      anderen Verbote dafür vorliegen wie Flughafennähe, Naturschutzgebiet,
      etc). Somit darf man m.E. auch Kirchen - die nicht in einem Wohngebiet
      liegen - überfliegen, oder etwa nicht ?
      Ich brauche lediglich für das Starten und Landen auf solchen Flächen
      eine Genehmigung des Eigentümers, sofern ich auf dem Kirchengrundstück
      starte/lande ... von der Kirchengemeinde.

      >> Was ist aber, wenn ich auf einem Feldweg daneben starte und
      laden ? Dann kann ich über die Kirche sogar ohne Einwilligung der
      Kirchengemeinde fliegen, oder ?
      Oder brauche ich dann die Genehmigung der Ortsgemeinde für den
      Feldweg ? Die alte Henne/Ei-Diskussion .... WIE IST DAZU DER AKTUELLE
      STAND ???

      >> Was, wenn ich "aus der Hand" starte und lande ? Wie ist das zu bewerten ?

      >> Kann ein Winzer den Überflug über seinen Weinberg verbieten
      oder muss er den dulden ? Ich würde sein Verbot ja sowieso erst wissen,
      wenn ich einmal drüber geflogen bin und er es mir DANACH weiterhin
      verbietet.
    • Ein Winzer (oder Landwirt) kann es nicht verbieten, wenn man über seinen Weinberg (oder Feld/Wiese) fliegt. Er kann lediglich verbieten, dass man seinen Weinberg (oder Feld/Wiese) während der Nutzungszeit betritt, wobei Zuwege (Feldwege) davon auch noch ausgenommen sind.

      Außerdem gibt es kein Verbot, wenn man zu nahe an Wohngebieten (Wohngrundstücken) fliegt. Es ist lediglich verboten ohne Erlaubnis "über" Wohngebiete (Wohngrundstücke) zu fliegen. Die Abstandsregel zu Bundesverkehrswegen besagt 100 Meter, ist es mehr, besteht dort auch kein Grund nicht zu fliegen. Und eine Kirchengemeinde kann ebenfalls nichts verbieten, es kann aber möglich sein, dass das Überfliegen des Kirchengrundstücks nicht erlaubt ist (bes. Denkmalschutz wie z.B. bei einigen Schlössern/Burgen, Wohngrundstück von Kirchenbediensteten). Für Feldwege gibt es auch keinen Grund, denn es gibt dafür dass allg. Betretungsrecht, dass dir weder der Eigentümer oder eine Gemeinde grundlos verbieten kann und ob man dort eine Drohne startet oder dort nur wandert ist auch egal, sofern man den Weg nicht beschädigt (was durch Befahren oder Reiten geschehen kann und deshalb eingeschränkt ist).

      Wie gesagt gilt das nur, wenn es keine anderen Gründe gibt, die das Fliegen dort einschränken (NFZ, NSG, FFH-Gebiet etc.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Ich habe nochmal die Rechtsberatung meines Modell-Flieger-Vereins in dieser Sache gefragt, hier die Antworten eines Juristen:

      Zitate:


      "1. Die angebotenen Apps wie die der DFS gewähren keine 100%ige Sicherheit. Dies ist auch dem „Kleingedruckten“ der App zu entnehmen. Sie stellen eine vernünftige und sinnvolle Hilfe dar. Auf den aktuellen Fachtagungen zum Thema wird deutlich, dass für die Zukunft ein rechtsverbindliches System ggf. als App geplant ist."

      "2. Es gab 2018 keine weitere Verschärfung der Vorschriften über den Betrieb von Flugmodellen/Drohnen/Coptern. Im Rahmen einer geplanten europaweiten Vereinheitlichung der Vorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge könnte es mittelfristig eine Änderung geben."

      "3. ......für das Nutzen des Feldweges als Startfläche würden Sie formal die Genehmigung der Gemeinde benötigen, da davon auszugehen ist, dass die Widmung des Feldweges nicht Starten und Landen von Luftfahrzeugen umfasst. Das Gleiche gilt auch für den Handstart. Wie von Ihnen zutreffend dargestellt, dürften Weinberge überflogen werden, soweit dadurch niemand unnötig gefährdet oder unzumutbar belästigt wird."

      Was bedeutet das für uns und die Praxis:
      Niemand darf mehr irgendwo starten und fliegen OHNE vorher bei irgendeiner Gemeinde / Verbandsgemeinde / Ortsbürgermeister sich die Genehmigung für Feldweg XY geholt zu haben???
      Das ist doch völlig unrealistisch. Wochenlange Planungen und Schreibkram für einen spontanen Wo-Ende Ausflug mit der Familie ?
      Verhalten sich jetzt 99% aller Drohnenflieger - die froh sind mal ein Plätzchen gefunden zu haben wo man fliegen darf laut DFS, Map2Fly, AIRMAP und DMFV Pilot APP - dann doch letztendlich falsch, indem sie das Gerät auf dem Feldweg starten ? Weil zum Starten auf dem Feld, Wald oder Weinberg etc. wäre ja wieder von diesem Grundstückseigentümer die Einwilligung notwendig - welche ja noch schwieriger zu bekommen ist, weil man ja gar nicht weis, welche Grundstücke wem gehören?

      Ich muss zugeben, für mich war bisher der Fokus und meine Flug-Recherchen zu 100% auf "ob ich fliegen darf" - Wen dem nix entgegen Stand, war für mich selbstverständlich auch dort auf öffentlichem Gelände zu starten und zu landen. Wenn etwas fliegen darf, muss es ja auch starten und laden.
    • Juristen sind auch nur Menschen. ;)
      Wenn alle Juristen Recht hätten, gäbe es keine Prozesse, Berufungen, Revisionen...

      1. ist zwar korrekt, Wortlaut des Kleingedruckten bspw. hier: Flugverbot über und um Bundeswasserstraßen [Sammelthread], 2. sowieso.

      Bei 3. bin ich aber nicht dabei, denn hier kommt das Thema "Betreten der freien Landschaft" ins Spiel, wenn es auch länderspezifisch und damit nicht bundesweit einheitlich geregelt ist, was teilweise ziemliche Stilblüten treibt (bspw. in Schleswig Holstein). Dennoch ist je nach Landesrecht Freizeitaktivität auch mit Gerät inkludiert respektive nicht explizit verboten.

      Dazu gibt es aber einen recht umfassenden Thread hier: Fliegen auf Feldern und Wiesen (in der freien Landschaft)
    • Das Fliegen ist eindeutig über Wohngrundstücken verboten, es ist kein Mindestabstand vorgesehen. Da zeigt die DSF App manchmal sogar Wohngebiet an, wenn man 20m daneben steht. Ich starte daher auch neben Wohngrundstücken, hüte mich aber davor, darüber zu gelangen und mache von denen auch keine Fotos oder Bilder.
      Ich werde bestimmt nicht vor jedem Flug eine Genehmigung der Gemeinde einholen. Wenn mehrere Apps freien Flug zeigen, fliege ich. Ich starte von jedem frei für den öffentlichen Personenverkehr zugänglichen Punkt, der nicht privates Wohngrundstück ist. Felder sind gewerblich genutzte Grundstücke. Einer potenziellen Polizeikontrolle lege ich den Sachverhalt dar. Gegen einen Bußgeldbescheid lege ich Beschwerde ein, bis hin zur Gerichtsverhandlung.
      Fotos oder Videos, die veröffentlicht werden sollen, sind eine andere Sache. Wenn sich irgendein berechtigter Verantwortlicher finden lässt, wie in deinem Fall die Kirchengemeinde, versuche ich eine Genehmigung zu bekommen, auch wenn nicht ganz sicher ist, ob ich sie brauche. Bisher habe ich auf höfliches Nachfragen immer alle Genehmigungen erhalten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Algirdas ()

    • Hallo,
      interessant ist ja die Diskussion erst seit Ende letzten Jahres mit neuen Drohnenverordnung.
      Auf meinem Grundstück darf ich eigentlich nach DFS nicht starten, die DFMV-App zeigt Orange (=vorsichtig fliegen, ist aber nicht rot) weil ich in der Nähe (500m) zu einem Krankenhaus wohne, das einen Hubschrauberlandeplatz und somit eine eigene Flugverbotszone hat.
      Ich möchte nicht höher als 30m fliegen und nur über meinem Grundstück. Ist das erlaubt?
      Irgendwo habe ich gelesen, dass man dort 50m hoch fliegen darf.
      Heimatort nahe Osnabrück.
      Modellflug seit ca. 20 Jahren.
      Von Verbrennermodell bis Elektrosegler und Parkflyer
      Quadrokopter:
      Mavic Pro
      Rayline Tarantula
    • mrbi schrieb:

      ...
      Irgendwo habe ich gelesen, dass man dort 50m hoch fliegen darf.
      Nein, leider nicht. Habe dasselbe Problem, nur das es bei mir eine Bundesstraße ist. Von jeglicher Art eines Landeplatzes für Luftfahrzeuge, dazu zählen dann auch die Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern, ist in einem Umkreis von 1.500 m zu dessen Abgrenzung, dass Fligen mit Flugmodellen/UAS generell verboten. Nur wenn der kontrollierte Luftraum darüber hinaus geht (z.B. der Luftraum CTR von großen Flughäfen), darf ich in einem Abstand von mind. 1.500 m bis max. 50 m über Grund steigen. Vorraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um einen offiziellen Landeplatz handelt.
    • Quasi überall verboten? Haltet ihr euch dran?

      Habe mal eben geschaut auf Map2Fly. Da stelle ich fest, dass es im Grunde überall verboten ist zu fliegen. Mit der Karte kann man eigentlich nur die Anzahl der Gründe sehen warum man an einer bestimmten Stelle nicht fliegen darf. :D Aber dass eine Stelle weiß ist kommt selten vor und wenn dann darf die Kamera ja auch immernoch nicht auf Privatgrund geneigt sein. Mal ehrlich...fliegt ihr nach Vorschrift? Kann es sein, dass die hohe Reichweite und die Zoomfunktion bei der Mavic 2 Zoom genau deswegen existieren weil man im Grunde nurnoch aus einem Versteck auf Distanz mit großem Abstand um unerkannt zu bleiben eine Drohne sinnvoll verwenden kann?

      Schaue ich mir mal die spektakulären Drohnenvideos auf Youtube an so muss ich feststellen, dass diese alle eigtl. zu 95% No Fly sind, weil wenn keine Stadt oder Straße oder Fluß (Verkehrsweg) überflogen wird, dann doch zumindest ein Naturschutzgebiet. Im Grunde darf ich doch nur über einem Feld oder so eine Drohne aufsteigen lassen und muss sie still stehen lassen und Kamera schön nach unten damit nicht aus Versehen die nächste Ortschaft (= Privatgebäude) zu sehen ist. Es gibt kaum die Möglichkeit 200 Meter weit zu fliegen ohne dabei zumindest eine Straße zu überfliegen.

      Gibt paar Sachen die verstehe ich wie z.B. Flughäfen aber mal ehrlich: Ansonsten ist es massiv übertrieben und kommt einem kompletten Verbot gleich.
    • Reborn schrieb:

      Es gibt kaum die Möglichkeit 200 Meter weit zu fliegen ohne dabei zumindest eine Straße zu überfliegen.
      Wer sagt denn, dass man z.B. keine Straße überfliegen darf? Kommt auf die Straße an.

      Ansonsten - und täglich grüßt das Murmeltier - das Thema kam schon öfter... ;)


      Reborn schrieb:

      zu 95% No Fly sind, weil wenn keine Stadt oder Straße oder Fluß (Verkehrsweg) überflogen wird
      Ok - hier in HH dürfen wir auch über die Elbe.

      Ansonsten - ist ja auch wie bei anderen Dingen - wenn Du lange genug fragst - irgendeine Rechtsauffassung/Auslegung der Regeln verbietet dann so ziemlich alles. Die oberste Instanz sollte Rücksichtnahme und der gesunde Menschenverstand sein. Auch zu den alten Regeln bin ich nicht auf die Idee gekommen mit dem Kopter in Wohngebieten rumzunerven...


      Reborn schrieb:

      und Kamera schön nach unten damit nicht aus Versehen die nächste Ortschaft (= Privatgebäude) zu sehen ist
      Gutes Beispiel, dass man IMO nicht alles zuuu kleinkariert auslegen sollte/muss (s.o.)

      Und wenn man irgendwo in der Pampa fliegt gibts IMO eh auch noch genug reizvolle Locations, wo man fliegen kann...

      Noch n Trick punkto Flughöhe, dass es dann in der Aufnahme höher wirkt, und trotzdem legal ist hatten wir gerade hier.

      Man kann IMO also die neue Regeln auch als Herausforderung sehen trotzdem schöne Videos zu machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Lutz G ()

    • Schau Dir die Regeln mal genau an. Allen voran sind die LuftVO Abschnitt 5a für uns maßgebend. Die Verbote, wo Du nicht fliegen darfst stehen dann im §21b. Du interpretierst da viele Dinge hinein, die so in keinem Regelwerk verboten ist.

      So sind nicht alle Straßen von einem Überflug verboten sondern nur sog. Bundesfernstraßen, dass sind alle Bundesstraßen und Autobahnen. Über die anderen darfst Du drüber bzw. vor allem näher als 100 m ran fliegen.

      Auch mit Privatgrundstücken, dass die in keinem Bild zu sehen sein dürfen steht so nirgends drin. Lt. LuftVO ist das Überfliegen sog. Wohngrundstücke verboten, wenn die Zustimmung der Nutzungsberechtigten nicht vorliegt. Also darf man erst mal über alle anderen Grundstücke im privaten Bereich drüber fliegen.

      Anders sieht es aus mit Aufnahmen, dass ist dann aber nicht nur bei Drohnenaufnahmen der Fall, sondern ist auch mit allen anderen Kameras zu beachten. Mit solchen Aufnahmen dürfen die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen nicht verletzt werden. Dazu zählt mit Sicherheit die Ortschaft in der Ferne wo auch private Gebäude zu sehen sind, nicht dazu. Aber nachbars Garten Bildfüllen zu präsentieren ist dann schon wieder was anderes.

      Um aber Deine ursprüngliche Frage zu beantworten, ja ich halte mich an Gesetze, soweit mir diese auch Bekannt sind. Und man kann damit sehr viel Fliegen und tolle Aufnahmen machen, sogar hier im Großraum Stuttgart einschl. der Albkante wo es bekanntlich viel Vogelschutzgebiete und auch jede menge kleine Segelflugplätze gibt.
    • Sehe es so wie quadle. Vorallem hat man ja oft als Anmerkung von Flymap: "Starten und Landen mit Genehmigung des Eigentümers/Verantwortlichen" bei Parks und ähnlichem.

      Ich konnte bisher nur gute Erfahrungen mit den Parkbetreibern machen, wenn ich denen im Gegenzug meine Bilder angeboten habe. Schön eine Signatur aufs Bild und alle sind glücklich :) Btw. das Ordnungsamt oder die Polizeidienststelle ist auch schnell informiert ;)
    • Wird nur der Fall sein, wenn es bahnbrechende Entdeckungen in der Physik/Optik gibt (also nicht).
      Ansonsten könnte ich auf so eine Scherbe mit Maximal Offenblende von f/8 oder ähnlich am Kopter auch gut verzichten. Und alles andere lässt sich beim Mavic-Formfaktor nicht verbauen oder "gimbaln". Letztens war das aber bei einer Ordnungsamt-Kontrolle (gewerblicher Einsatz in RLP) tatsächlich mal Thema, in etwa "Hat die Kamera einen Zoom?"...

      ___

      P.S. (ohne es hier vertiefen zu wollen, da OT, also nur mal als Beispiel):
      In der letzten Woche haben wir auf einer Kamera auch mit einem Canon 17-120 Zoom gedreht, bedeutet 7-fach Zoom mit Blende T2,95 - T3,9 (T gibt die effektive Lichtdurchlässigkeit an, während F-Angaben nur berechnete sind.) Das Gerät wiegt allein lustige 3 Kg und kostet knapp 24.000 €. Nur mal als Beispiel für ein lichtstarkes, parfokales Zoom ohne Fokus-"Breathing" und mit Innentubus - alles Dinge, die immer so nebenbei moniert werden, wenn sie nicht da sind. Physik lässt sich eben nicht aushebeln, und wenn man es dennoch versucht, wird es optisch aufwendig, und damit schwer und teuer...

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Neben der Optik muss man sich die Leistungsfähigkeit des Gimbals überlegen. Gehen wie von einer Basisbrennweite von 20 mm aus, wäre das bei einem 24-fach-Zoom eine Brennweite von 480 mm.

      Da habe ich bereits mit meiner Panasonic auf einem hochwertigen, stabilen Reisestativ und verkürzter Aufstellung bei Wind äußerste Probleme ein stabiles Video-Bild zu bekommen.