Sorry, trotz intensiver Suche und Recherche im Netz über das Wo-Ende muss ich nochmal auf die alten Diskussionspunkte hier im Thread zurück kommen und nachfragen:
Wir reden über rein private Nutzung/Einsatz einer Kamera-Drohne mit Gewicht UNTER deutlich 1kg (Mavic Pro) und alle gesetzlichen Auflagen wie Plakette, Haftpflichtversicherung, kein Nachtflug, usw. sind erfüllt.
Ich wollte am Wo-Ende im Nachbardorf ein paar Bilder der Kirche machen - die Kirche liegt am Ortsrand auf einem "Hügel". Drumherum erstmal kein Wohngebiet sondern Feld und Weinberge.
Hier die Vorgaben/Flugvorbereitung laut DFS APP siehe Screenshot:
Ich startete vom Weg der zur Kirch führt (wobei ich nicht wusste, ob es Grundstück der Kirchengemeinde ist oder der Orstgemeinde).
Kurz nach dem Start erschien der Pfarrer (den ich sehr gut kenne, der selbst Hobby-Fotograf ist, selbst eine Drohne besitzt und neben der Kirche wohnt).
Er sagte mir, dass er selbst kein Problem hat, dass ich hier fliege und Bilder mache von der Kirche und er wird mir auch keine Probleme machen, aber ....
>> ich bräuchte eigentlich eine Genehmigung der Kirchengemeinde dafür, die er mir als juristischer Vertreter gerne jederzeit ausstellen würde
>> Viel riskanter sei der Flug aber daher, da ich in einer Flugverbotszone fliegen würden ... zu Nahe am Wohngebiet, den Weinbergen, der Bundestrasse und generell benötige man für das gesamte Gebiet eine Aufstiegsgenehmigung - Erst im Mai hätte er einen Vorfall mitbekommen, dass ein andere Drohnenflieger um die Kirche unterwegs war und Ärger mit der Polizei bekam - der Winzer der angrenzenden Weinberge hätte die Polizei gerufen, der Pilot wurde erwischt und hätte eine Strafe zahlen müssen im 4-stelligen Bereich und die SD Karte wäre konfisziert worden.
>> Ich sagte dem Pfarrer, dass ich hier rein privat unterwegs bin und dass ich explizit zuvor mein Fluggebiet über die DFS App geprüft habe und es keine Einschränkung gibt (sieh Screenshot) - seiner Meinung nach liefert die DFS APP nicht die richtigen Ergebnisse.
Meine Einschätzung: Einzig die Tatsache, dass wir ggf. vom Weg zu Kirche hin (der Kirchengemeinde) gestartet sind hätte i.d.T. eine Genehmigung der Kirchengemeinde benötigt - wenn wir allerdings von einem angrenzenden Feldweg gestartet wären, dann wäre dieser Start / Landung genehmigungsfrei !?
>> Weiterhin sagte der Pfarrer, dass seit 1.8.2018 ganz neue und weiter verschärfte Drohnengesetze gelten!?
Meine konkreten Fragen:
a) kann ich mich rechtlich bindend auf die vorherige Recherche über die DFS App berufen ? Auch gegenüber der Polizei die möglicherweise erscheint ?
b) Gibt es neue, verschärfte Ergänzungen der Drohnengesetze seit 1.8. ?
c) Mir ist sehr wohl klar, dass bei Überflug von WOHNGRUNDSTÜCKEN ich die Genehmigung von jedem Grunstückseigentümer benötige. Auch darf man div. öffentliche Einrichtungen nicht überfliegen (siehe Drohnenverordnung 2017).... ABER: Felder, Weinberge, Wälder darf ich OHNE Genehmigung der Eigentümer doch überfliegen (wenn keine konkreten anderen Verbote dafür vorliegen wie Flughafennähe, Naturschutzgebiet, etc). Somit darf man m.E. auch Kirchen - die nicht in einem Wohngebiet liegen - überfliegen, oder etwa nicht ?
Ich brauche lediglich für das Starten und Landen auf solchen Flächen eine Genehmigung des Eigentümers, sofern ich auf dem Kirchengrundstück starte/lande ... von der Kirchengemeinde.
> Was ist aber, wenn ich auf einem Feldweg daneben starte und laden ? Dann kann ich über die Kirche sogar ohne Einwilligung der Kirchengemeinde fliegen, oder ?
Oder brauche ich dann die Genehmigung der Ortsgemeinde für den Feldweg ? Die alte Henne/Ei-Diskussion .... WIE IST DAZU DER AKTUELLE STAND ???
> Was, wenn ich "aus der Hand" starte und lande ? Wie ist das zu bewerten ?
> Kann ein Winzer den Überflug über seinen Weinberg verbieten oder muss er den dulden ? Ich würde sein Verbot ja sowieso erst wissen, wenn ich einmal drüber geflogen bin und er es mir DANACH weiterhin verbietet.
Wir reden über rein private Nutzung/Einsatz einer Kamera-Drohne mit Gewicht UNTER deutlich 1kg (Mavic Pro) und alle gesetzlichen Auflagen wie Plakette, Haftpflichtversicherung, kein Nachtflug, usw. sind erfüllt.
Ich wollte am Wo-Ende im Nachbardorf ein paar Bilder der Kirche machen - die Kirche liegt am Ortsrand auf einem "Hügel". Drumherum erstmal kein Wohngebiet sondern Feld und Weinberge.
Hier die Vorgaben/Flugvorbereitung laut DFS APP siehe Screenshot:
Ich startete vom Weg der zur Kirch führt (wobei ich nicht wusste, ob es Grundstück der Kirchengemeinde ist oder der Orstgemeinde).
Kurz nach dem Start erschien der Pfarrer (den ich sehr gut kenne, der selbst Hobby-Fotograf ist, selbst eine Drohne besitzt und neben der Kirche wohnt).
Er sagte mir, dass er selbst kein Problem hat, dass ich hier fliege und Bilder mache von der Kirche und er wird mir auch keine Probleme machen, aber ....
>> ich bräuchte eigentlich eine Genehmigung der Kirchengemeinde dafür, die er mir als juristischer Vertreter gerne jederzeit ausstellen würde
>> Viel riskanter sei der Flug aber daher, da ich in einer Flugverbotszone fliegen würden ... zu Nahe am Wohngebiet, den Weinbergen, der Bundestrasse und generell benötige man für das gesamte Gebiet eine Aufstiegsgenehmigung - Erst im Mai hätte er einen Vorfall mitbekommen, dass ein andere Drohnenflieger um die Kirche unterwegs war und Ärger mit der Polizei bekam - der Winzer der angrenzenden Weinberge hätte die Polizei gerufen, der Pilot wurde erwischt und hätte eine Strafe zahlen müssen im 4-stelligen Bereich und die SD Karte wäre konfisziert worden.
>> Ich sagte dem Pfarrer, dass ich hier rein privat unterwegs bin und dass ich explizit zuvor mein Fluggebiet über die DFS App geprüft habe und es keine Einschränkung gibt (sieh Screenshot) - seiner Meinung nach liefert die DFS APP nicht die richtigen Ergebnisse.
Meine Einschätzung: Einzig die Tatsache, dass wir ggf. vom Weg zu Kirche hin (der Kirchengemeinde) gestartet sind hätte i.d.T. eine Genehmigung der Kirchengemeinde benötigt - wenn wir allerdings von einem angrenzenden Feldweg gestartet wären, dann wäre dieser Start / Landung genehmigungsfrei !?
>> Weiterhin sagte der Pfarrer, dass seit 1.8.2018 ganz neue und weiter verschärfte Drohnengesetze gelten!?
Meine konkreten Fragen:
a) kann ich mich rechtlich bindend auf die vorherige Recherche über die DFS App berufen ? Auch gegenüber der Polizei die möglicherweise erscheint ?
b) Gibt es neue, verschärfte Ergänzungen der Drohnengesetze seit 1.8. ?
c) Mir ist sehr wohl klar, dass bei Überflug von WOHNGRUNDSTÜCKEN ich die Genehmigung von jedem Grunstückseigentümer benötige. Auch darf man div. öffentliche Einrichtungen nicht überfliegen (siehe Drohnenverordnung 2017).... ABER: Felder, Weinberge, Wälder darf ich OHNE Genehmigung der Eigentümer doch überfliegen (wenn keine konkreten anderen Verbote dafür vorliegen wie Flughafennähe, Naturschutzgebiet, etc). Somit darf man m.E. auch Kirchen - die nicht in einem Wohngebiet liegen - überfliegen, oder etwa nicht ?
Ich brauche lediglich für das Starten und Landen auf solchen Flächen eine Genehmigung des Eigentümers, sofern ich auf dem Kirchengrundstück starte/lande ... von der Kirchengemeinde.
> Was ist aber, wenn ich auf einem Feldweg daneben starte und laden ? Dann kann ich über die Kirche sogar ohne Einwilligung der Kirchengemeinde fliegen, oder ?
Oder brauche ich dann die Genehmigung der Ortsgemeinde für den Feldweg ? Die alte Henne/Ei-Diskussion .... WIE IST DAZU DER AKTUELLE STAND ???
> Was, wenn ich "aus der Hand" starte und lande ? Wie ist das zu bewerten ?
> Kann ein Winzer den Überflug über seinen Weinberg verbieten oder muss er den dulden ? Ich würde sein Verbot ja sowieso erst wissen, wenn ich einmal drüber geflogen bin und er es mir DANACH weiterhin verbietet.