Wo darf ich fliegen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich habe mich jetzt speziell noch einmal für Niedersachsen informiert. Luftfahrttechnisch ist tatsächlich alles in Ordnung. Allerdings nicht was das Eigentumsrecht angeht:

      Den § 51 Betreten der freien Landschaft gibt es so in Niedersachsen nicht und auch das Starten von Feldwegen ist als Sondernutzung genehmigungspflichtig durch die Gemeinde. (Starten von der Hand zählt nicht, da man immer noch die Genehmigung als Sondernutzung braucht)

      Und nun kommt das Schlimmste: Starten ohne Erlaubnis des Eigentümers kann dazu führen, dass die Haftpflicht im Schadensfall nicht greift


      Da mir die Gemeinde/das Land beide keine Genehmigung geben wollen und an den Äckern keine Namensschilder stehen, werde ich meine Drohne direkt wieder verkaufen. Mir reichts mit deutschen Gesetzen...
    • Mich würde interessieren, ob und wegen was jemand schon nen Schaden reguliert hat, bei seiner Versicherung. Und wie die sich anstellten.

      Kann deinen Unmut verstehen, aber wen willst du den schädigen in der freien Prärie??? Wenn ich jetz an Flyaways etc. denke, behaupte ich, ist es gefährlicher sich ins Auto/aufs Fahrrad zu setzen und zu seinem Flugort zu kommen. Hier ist die Gefahr jemandem zu Schaden wesentlich höher.

      Und was hat es mit dem KANN auf sich im deinem fetten Satz?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()

    • RichardEb schrieb:

      Ich habe mich jetzt speziell noch einmal für Niedersachsen informiert. Luftfahrttechnisch ist tatsächlich alles in Ordnung. Allerdings nicht was das Eigentumsrecht angeht:

      Den § 51 Betreten der freien Landschaft gibt es so in Niedersachsen nicht und auch das Starten von Feldwegen ist als Sondernutzung genehmigungspflichtig durch die Gemeinde. (Starten von der Hand zählt nicht, da man immer noch die Genehmigung als Sondernutzung braucht)

      Und nun kommt das Schlimmste: Starten ohne Erlaubnis des Eigentümers kann dazu führen, dass die Haftpflicht im Schadensfall nicht greift


      Da mir die Gemeinde/das Land beide keine Genehmigung geben wollen und an den Äckern keine Namensschilder stehen, werde ich meine Drohne direkt wieder verkaufen. Mir reichts mit deutschen Gesetzen...
      recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm Wer hat dir den Rest erklärt?
    • Old Bear schrieb:

      RichardEb schrieb:

      Ich habe mich jetzt speziell noch einmal für Niedersachsen informiert. Luftfahrttechnisch ist tatsächlich alles in Ordnung. Allerdings nicht was das Eigentumsrecht angeht:

      Den § 51 Betreten der freien Landschaft gibt es so in Niedersachsen nicht und auch das Starten von Feldwegen ist als Sondernutzung genehmigungspflichtig durch die Gemeinde. (Starten von der Hand zählt nicht, da man immer noch die Genehmigung als Sondernutzung braucht)

      Und nun kommt das Schlimmste: Starten ohne Erlaubnis des Eigentümers kann dazu führen, dass die Haftpflicht im Schadensfall nicht greift


      Da mir die Gemeinde/das Land beide keine Genehmigung geben wollen und an den Äckern keine Namensschilder stehen, werde ich meine Drohne direkt wieder verkaufen. Mir reichts mit deutschen Gesetzen...
      recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm Wer hat dir den Rest erklärt?


      Liest du auch was du da verlinkst?
      (3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des §25 Abs.1 und das Reiten.
      Solange die Drohne keine Beine hat ist begehen != starten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RichardEb ()

    • Ich wohne auch in NI. Nur gut dass ich hier einen der größten Ortsansässigen Landwirte kenne.
      Ich habe die Genemigung von ihm und auch dass ich die Wege nutzen darf (Überfahrtsrecht), solange ich nicht durch seine bestellten Felder tobe und damit Schaden anrichte.
      Er findet manche Hundebesitzer schlimmer, da die ihre zb. Wurfstöcke etc. in den Wiesen und Äckern lassen und die so auch Mäh- und Dreschwerke beschädigen können.

      Gegen nerfige Pasanten, Wandere, Möchtegernjäger etc. und deren Gemaule bist du nie gefeit.

      Ein Hobby aufgeben nur weil es anderen nicht passt? NÖ ! !
      Es gibt genug "Hobbys" gegen das auch andere noch wehementer vorgehen. Jäger (Tiermörder), Ski- / Snowboardfahrer (Naturschutz), Radrennfahrer (weil sie auf der Strasse unterwegs sind) ... bla bla ..... Es gibt immer wen, der dagegen ist.

      Was die Gesetzeslagen angeht: Copter sind zwar nicht mehr ganz so unbekannt, aber es wird was passieren was die Lage angeht.
      Lasst euch solange nicht verunsichern oder unter kriegen auch wenn es ein harter Kampf werden kann.
      Fliegen ist ungefährlich, wenn man genauso oft landet wie startet.
      © Klaus Klages (*1938), deutscher Gebrauchsphilosoph und Abreißkalenderverleger
    • Ich glaube, diese Diskussion ist vor nicht so langer Zeit in die sattsam bekannte Rille eingerastet und wird nun die übliche Endlosspirale absolvieren - mit den bekannten Akteuren und ihren bekannten Standpunkten. Mein Auto ist 11 Jahre alt und in letzter Zeit starte ich gerne von dessen Dach aus. Der Kompass in der Naza scheint es nicht übel zu nehmen und bei RTH landet er auch wieder auf derselben Fläche, sicherheitshalber schiebe ich die Radioantenne ein. Wenn ich das ohne zu behindern auf einem Feldweg geparkt mache, sollte das doch höchstens eine Ordnungswidrigkeit mit dem Auto darstellen, der Start vom Dach ist dann doch keine verbotene Sondernutzung der Strasse, da ich ja die OWI schon mit dem Parken und so...
      Wozu Signatur?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Photograph ()

    • Photograph schrieb:

      Mein Auto ist 11 Jahre alt und in letzter Zeit starte ich gerne von dessen Dach aus
      Bei nem alten VW-Käfer ist es etwas schwierig mit der graden Fläche ..... :D
      Aber ansonsten ne geile Idee. Könnte man ja noch nen Landesymbol aufs Dach pinseln :P
      Fliegen ist ungefährlich, wenn man genauso oft landet wie startet.
      © Klaus Klages (*1938), deutscher Gebrauchsphilosoph und Abreißkalenderverleger
    • RichardEb schrieb:

      Old Bear schrieb:

      RichardEb schrieb:

      Ich habe mich jetzt speziell noch einmal für Niedersachsen informiert. Luftfahrttechnisch ist tatsächlich alles in Ordnung. Allerdings nicht was das Eigentumsrecht angeht:

      Den § 51 Betreten der freien Landschaft gibt es so in Niedersachsen nicht und auch das Starten von Feldwegen ist als Sondernutzung genehmigungspflichtig durch die Gemeinde. (Starten von der Hand zählt nicht, da man immer noch die Genehmigung als Sondernutzung braucht)

      Und nun kommt das Schlimmste: Starten ohne Erlaubnis des Eigentümers kann dazu führen, dass die Haftpflicht im Schadensfall nicht greift


      Da mir die Gemeinde/das Land beide keine Genehmigung geben wollen und an den Äckern keine Namensschilder stehen, werde ich meine Drohne direkt wieder verkaufen. Mir reichts mit deutschen Gesetzen...
      recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm Wer hat dir den Rest erklärt?
      Liest du auch was du da verlinkst?
      (3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des §25 Abs.1 und das Reiten.
      Solange die Drohne keine Beine hat ist begehen != starten
      Zeig einmal ein einziges Gesetz, worin der Copterflug in Deutschland ausdrücklich erwähnt(Starten und auch Landen) und erlaubt ist. Wäre laut deiner Auffassung also überall VERBOTEN.
    • Ignis Pugnatur schrieb:

      Photograph schrieb:

      Mein Auto ist 11 Jahre alt und in letzter Zeit starte ich gerne von dessen Dach aus
      Bei nem alten VW-Käfer ist es etwas schwierig mit der graden Fläche ..... :D Aber ansonsten ne geile Idee. Könnte man ja noch nen Landesymbol aufs Dach pinseln :P
      Geile Idee, aber nur für einen Race Kopter. Bei "richtigen" Koptern dürfte der Kompass zutiefst beleidigt sein.

      Gruß Gerd
    • Sorry wenn OT .....

      Ach ja ..... Kompass - Metall ..... hmmmmm

      Wie wäre es mit nem Tupperware-Bomber alias Traby?
      Flaches Dach, kaum Metall, leicht zu lackieren .......
      Mach das Landelogo nicht zu groß, sonst landet noch nen echter drauf .....
      Soll ja auch "wahnsinnige" Helipiloten geben .....

      Fliegen ist ungefährlich, wenn man genauso oft landet wie startet.
      © Klaus Klages (*1938), deutscher Gebrauchsphilosoph und Abreißkalenderverleger
    • Photograph schrieb:

      Ich glaube, duese Diskussion ist vof nicht so labger Zeit in die sattsam bejannte Rille eingerastet und wird nun die übliche Endlisspirale absolvieren - mit den bekannten Akteuren und ihren bekannten Standpunkten. Mein Auto ist 11 Jahre alt und in letzter Zeit starte ich gerne von dessen Dach aus. Der Komoass in der Naza scheint es nicht übel zu nehmen und bei RTH landet er auch wieder auf derselben Fläche, sicherheitshalber schiebe ich die Radioantenne ein. Wenn ich das ohne zu behindern auf einem Fekdweg geparkt mache, sollte das doch höchstens eine Ordnungswidrigkeit lit dem Auto darstelen, der Start vom Dachbidt dann doch keine verbotene Sondernutzung der Strasse, da ich ja die OWI schon mit dem Parken und so...
      Ich stelle fest du rächst dich mit diesem Text an allen, die sich nicht an deine einstige Aufforderung recht zu schreiben gehalten haben.
    • Mea Culpa, ich war ohne Lesebrille auf dem iPhone unterwegs, da ist die Autokorrektur ausgeschaltet, weil ich mails und SMS immer abwechselnd auf Deutsch, Englisch und Französisch schicke und es Apple leider noch immer nicht geschafft hat, wie das blöde Outlook nach ein paar Worten die Sprache zu erkennen und auf das richtige Korrekturprogramm umzuschlaten. SORRY!

      Wie dem auch sei, mein 5L-Trevis ist unter 3,40 m lang und hat aber einer Dachfläche, auf der ich die Austandsfläche meines Quadro-Fahrgestells etwa achtmal unterbringe. Und der Kompass stört sich nicht, kann sein, das hängt mit dem verlängerten Landegestell zusammen und der Tatsache, dass das Blech nicht sonderlich dick ist. Versuch macht kluch. Eigentlich habe ich das zum ersten Mal gemacht, als es auf dem Feldweg selber sehr staubig war und ich nicht wollte, dass die Kamera und der Rest komplett eingepudert werden. Aber es ist natürlich auch recht bequem.
      Wozu Signatur?
    • Old Bear schrieb:

      RichardEb schrieb:

      Old Bear schrieb:

      RichardEb schrieb:

      Ich habe mich jetzt speziell noch einmal für Niedersachsen informiert. Luftfahrttechnisch ist tatsächlich alles in Ordnung. Allerdings nicht was das Eigentumsrecht angeht:

      Den § 51 Betreten der freien Landschaft gibt es so in Niedersachsen nicht und auch das Starten von Feldwegen ist als Sondernutzung genehmigungspflichtig durch die Gemeinde. (Starten von der Hand zählt nicht, da man immer noch die Genehmigung als Sondernutzung braucht)

      Und nun kommt das Schlimmste: Starten ohne Erlaubnis des Eigentümers kann dazu führen, dass die Haftpflicht im Schadensfall nicht greift


      Da mir die Gemeinde/das Land beide keine Genehmigung geben wollen und an den Äckern keine Namensschilder stehen, werde ich meine Drohne direkt wieder verkaufen. Mir reichts mit deutschen Gesetzen...
      recht-niedersachsen.de/79100/nwaldlg.htm Wer hat dir den Rest erklärt?
      Liest du auch was du da verlinkst?
      (3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des §25 Abs.1 und das Reiten.
      Solange die Drohne keine Beine hat ist begehen != starten
      Zeig einmal ein einziges Gesetz, worin der Copterflug in Deutschland ausdrücklich erwähnt(Starten und auch Landen) und erlaubt ist. Wäre laut deiner Auffassung also überall VERBOTEN.
      Du hast den Satz noch nicht richtig gelesen. Es geht nicht darum, dass Drohnen nicht explizit erlaubt sind. Es geht darum, dass alles bis auf Begehen, Fahren und Reiten ohne Genehmigung verboten ist. Kriechen, Rollen und ja auch Drohen fliegen lassen.

      Und ja damit ist es tatsächlich in ganz Niedersachsen ohne Genehmigung verboten(andere Länder haben da liberalere Gesetze) und wers doch tut kann seinen Versicherungsschutz verlieren. (wie gesagt je nach AGB, aber ich denke es wird kaum eine Versicherung geben, die in diesem Fall tatsächlich zahlt)
    • Wenn man sein Auto parkt nd die Drohne vom Dach startet, kann das sehr wohl eine Sondernutzung sein. DA gab es mal eine Firma, die hat auf LKW Ladeflächen Werbeplakate gestellt und die LKW dann geparkt. Die mußten bald darauf die LKW wieder weg fahren, weil man darin kein Parken, sondern eine Sondernutzung gesehen hat, die durch das "Parken" unterlaufen werden sollte.

      Zu dem, was I.P. in #17 geschrieben hat: Die Gefährdung muß dann schon unmittelbar vor liegen. Das dürfte beim bloßen abgelenkt sein während des Fluges noch nicht vorliegen.

      Ansonsten: Alles hat Risiken. Nimmt man alle Vorschriften bis ins letzte Detauil genau und überlgt sich, was da noch hinein interpretiert werden könnte, dürfte man wahrscheinlich nichts. Und selbt das Nichtstun wäre vielleicht noch verboten.