Ich habe mich jetzt speziell noch einmal für Niedersachsen informiert. Luftfahrttechnisch ist tatsächlich alles in Ordnung. Allerdings nicht was das Eigentumsrecht angeht:
Den § 51 Betreten der freien Landschaft gibt es so in Niedersachsen nicht und auch das Starten von Feldwegen ist als Sondernutzung genehmigungspflichtig durch die Gemeinde. (Starten von der Hand zählt nicht, da man immer noch die Genehmigung als Sondernutzung braucht)
Und nun kommt das Schlimmste: Starten ohne Erlaubnis des Eigentümers kann dazu führen, dass die Haftpflicht im Schadensfall nicht greift
Da mir die Gemeinde/das Land beide keine Genehmigung geben wollen und an den Äckern keine Namensschilder stehen, werde ich meine Drohne direkt wieder verkaufen. Mir reichts mit deutschen Gesetzen...
Den § 51 Betreten der freien Landschaft gibt es so in Niedersachsen nicht und auch das Starten von Feldwegen ist als Sondernutzung genehmigungspflichtig durch die Gemeinde. (Starten von der Hand zählt nicht, da man immer noch die Genehmigung als Sondernutzung braucht)
Und nun kommt das Schlimmste: Starten ohne Erlaubnis des Eigentümers kann dazu führen, dass die Haftpflicht im Schadensfall nicht greift
Da mir die Gemeinde/das Land beide keine Genehmigung geben wollen und an den Äckern keine Namensschilder stehen, werde ich meine Drohne direkt wieder verkaufen. Mir reichts mit deutschen Gesetzen...