Wo darf ich fliegen?

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    • Wo darf ich fliegen?

      Wenn ich über Felder fliegen möchte, muss ich vorher die erlaubnis von den Bauern einholen?
      Habe gestern meine DJI P4 steigen lassen. Wie ihr auf dem Bild erkennen könnt, es ist nur langweiliges Feld, weit und Breit.
      Aufeinmal kam ein Typ an der sich als "Förster der Gemarkung"vorstellte und mir das fliegen verbieten wollte. Ich weiß nicht wo ich noch fliegen darf wenn man schon auf einen freien Feld verjagdt wird.
      Bilder
      • K1024_DJI_0002.JPG

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    • Ist wohl eher eine Glaubensfrage. Wenn du jedem Dahergelaufenen glaubst, der sagt, er sei der Förster, dann wirst du es schwer haben.

      Der Förster ist eine Amtsperson, der ist zuständig für den Wald. Da hat er sogar Polizeibefugnisse. Auf freiem Feld hat er aber wenig zu sagen. Meine Erfahrung ist, daß Jagdpächter sich gerne mal ein wenig aufspielen. Die haben zwar auc hRechte, aber nur wenn es um jagdrechtliche Verstöße geht. Und das ist beim Kopterfliegen eher nicht der Fall.

      Laß dir das nächste mal den Ausweis zeigen. Ist er kein Förster, ist das Amtsanmaßung. Zeig ihn an, und er wird zukünftig einen großen Bogen um dich machen.
    • Luftrechtlich brauchst du die Erlaubnis des Grundstückseigentümers für Start und Landung nicht jedoch für Überflüge. Das regelt in erster Linie die Flugsicherung. Das hat mit dem Förster nix zu tun. Jedoch kann das Fliegen in einem Naturschutzgebiet verboten sein und deshalb hat der dich "verjagt".
      Kannst z.B. hier nachschauen:
      geodienste.bfn.de/schutzgebiet…0?scale=500000?layers=639
      Falls das kein Naturschutzgebiet war, gilt was dir dir anderen schon geschrieben haben.
    • RC-Role schrieb:

      Luftrechtlich brauchst du die Erlaubnis des Grundstückseigentümers für Start und Landung nicht jedoch für Überflüge. Das regelt in erster Linie die Flugsicherung. Das hat mit dem Förster nix zu tun. Jedoch kann das Fliegen in einem Naturschutzgebiet verboten sein und deshalb hat der dich "verjagt".
      Kannst z.B. hier nachschauen:
      geodienste.bfn.de/schutzgebiet…0?scale=500000?layers=639
      Falls das kein Naturschutzgebiet war, gilt was dir dir anderen schon geschrieben haben.
      Sorry das ich nachhacken muss, aber das könnte entscheidend sein.
      Luftrechtlich brauchst du die Erlaubnis des Grundstückseigentümers für Start und Landung, nicht jedoch für Überflüge.
      oder ?
      Luftrechtlich brauchst du die Erlaubnis des Grundstückseigentümers für Start und Landung nicht, jedoch für Überflüge.
    • Gilt damit nicht eigentlich automatisch ein Drohnenverbot in ganz DE? Jedes Grundstück (bis auf das Eigene) gehört jemand anderem. Wo (außer auf nem Modellflugplatz) soll man denn dann noch fliegen können?

      Ich kann doch nicht jedes mal wenn ich ne Drohne starten will erst den eigentümer des Ackers suchen gehen
    • RichardEb schrieb:

      Gilt damit nicht eigentlich automatisch ein Drohnenverbot in ganz DE? Jedes Grundstück (bis auf das Eigene) gehört jemand anderem. Wo (außer auf nem Modellflugplatz) soll man denn dann noch fliegen können?

      Ich kann doch nicht jedes mal wenn ich ne Drohne starten will erst den eigentümer des Ackers suchen gehen
      Eben, und wenn ich aus dem Schwimmbad komme und schnell nach Hause will, kann ich doch auch nicht erst mal ewig nach dem Besitzer des Fahrades suhen, was da gerade bereit steht.... ;)

      Wenn man anderer Leute Eigentum nutzen will, sollte man vorher fragen. Das sollte eigentlich auch klappen, ohen das es explizit dafür eine Vorschrift gibt.
    • balloonix schrieb:

      RichardEb schrieb:

      Gilt damit nicht eigentlich automatisch ein Drohnenverbot in ganz DE? Jedes Grundstück (bis auf das Eigene) gehört jemand anderem. Wo (außer auf nem Modellflugplatz) soll man denn dann noch fliegen können?

      Ich kann doch nicht jedes mal wenn ich ne Drohne starten will erst den eigentümer des Ackers suchen gehen
      Eben, und wenn ich aus dem Schwimmbad komme und schnell nach Hause will, kann ich doch auch nicht erst mal ewig nach dem Besitzer des Fahrades suhen, was da gerade bereit steht.... ;)
      Wenn man anderer Leute Eigentum nutzen will, sollte man vorher fragen. Das sollte eigentlich auch klappen, ohen das es explizit dafür eine Vorschrift gibt.
      Wenn du das Fahrrad nimmst, ist es weg. Wenn ich von nem Feldweg oder der KANTE eines Ackers startest, ist die hinterher immer noch genau so toll wie davor. Das Starten schädigt/stört dort keinen Menschen

      Und dafür soll ich jedes mal wenn ich starten will zur zuständigen Gemeinde gehen und mir ne schriftliche Erlaubnis holen? Was meint ihr wie sehr die sich freuen werden...so sehr das sie mich wieder wegschicken...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RichardEb ()

    • Super! Den Link hatte ich gesucht - und wieder mal nicht gefunden. Ich muß mir den doch endlich mal unter die Bookmarks abspeichern ;)

      Der Abschnitt "Wo darf ich fliegen" beschreibt die Fragestellung sehr gut. Vor allem die rechtlichen Unterschiede zwischen "Betreten" von Grundstücken und "Starten" von denselben. Ebenfalls das "Betreten der freien Landschaft", was mir so auch noch nicht geläufig war.

      Damit sollte also nichts dagegensprechen, beispielsweise von einem öffentlichen Feldweg aus zu starten, ohne vorher bei der Gemeinde anzufragen, solange man die möglichen luftrechtlichen Beschränkungen an dieser Stelle beachtet.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • @RichardEb

      Nicht zuviel theoretisieren.
      So bös sind die "Ackerbesitzer" nicht.
      Wenn du raus fährst ins freie Feld, wenn sollst du stören/belästigen oder sonstwas?

      Ich schnall mir meinen Copter auch nicht aufs Fahrrad und befahre dann den Feldweg. Darf man das eigentlich mit dem Fahrrad? Wenn ich dann stürze, fliege ich dann kurzeitig (manntragendes Flugfahrrad)? Darf ich das überhaupt?

      Lasse mer ma die Kirche im Dorf. Bei uns in der Gegend gibt es soviel "Feldwegabkürzungen". Die werden auch eifrig genutzt. Bin auch schon vor Polizisten von einem Feldweg gefahren und auch auf einen.

      Selbst wurden wir schon von Polizisten beim Wildgrillen in der Pampa "erwischt", die wollten aber was anders. Kurz unterhalten und weiter gings. Da meckert doch keiner wegen Feldwegen oder sonstwas, Leben ist hart genug.

      Ganz im Ernst, wenn einer wirklich gnadenlos "Dienst nach Vorschrift" macht, wird er irgndwann verrückt, bei den "Paradoxien" dieses Rechtssystems, was letztendlich in der Praxis aber sehr freilebend bewertet und "exutiert" wird. Was ein Glück!

      Gesunder Menschenverstand an, Gefährtungsbeurteilung und dann los...

      Wichtig: Sichtweite beachten und Naturschutzgebiete schützen.

      Alles andere verbittert...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()

    • DroneNuts schrieb:

      Nicht zuviel theoretisieren.
      So bös sind die "Ackerbesitzer" nicht.
      Wenn du raus fährst ins freie Feld, wenn sollst du stören/belästigen oder sonstwas?
      Das hat Hand und Fuß, ganz großes Kino.
      Wenn @rudelgucker erwischt wird und sagt @DroneNuts hat es gesat, er ist doch "Drohnen-Profi" und muss es ja wissen, dann ist guter Rat teuer.
      Es sind immer die Selben die hier mit Halbwissen daher kommen.
      @rudelgucker Den Post von @DroneNuts bitte nicht ernst nehmen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von St.Pauli Drohne ()

    • Wenn ich nun richtig liege, wäre eine Diskussion mit dir schon eine Rechtsverletzung gemäß Strafgesetzbuch § 315a Artikel 3 Absatz 2

      § 315a - Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
      (1)
      Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


      1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

      2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt


      und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.


      (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
      (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

      1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

      2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Indem er dich anspricht kannst du dich nichtmehr auf das Steuern eines Luftfahrzeugs konzentrieren und würdest somit schlimmstenfalles Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden. Da er dich anspricht ist das ein Verschulden dritter und er würde sich Strafbar machen.

      Ich habe mir einige wichtige Dinge aus dem Dokument kopiert

      Old Bear schrieb:

      rc-network.de/forum/content.php/376-Modellflug-und-Luftrecht
      LuftVG § 1
      BNatschG § 59 und
      StrG § 315a
      auf 2 DIN A4 Seiten zusammengefasst und ausgedruckt.

      Sollte mich wer ansprechen, dann drücke ich der-/demjenigen nach der Landung das in die Hand und bleibe freundlich, dass man sich doch vorher Informieren sollte.
      Wenn er weiter Krawall macht, Polizei holen.
      Wichtig dass du selbst gegen sonst keine anderen Regelungen verstossen hast. Sichtflug, Versicherungskopie dabei, ggf. AE etc. sonst könnte der Schuss nach hinten los gehen.
      Fliegen ist ungefährlich, wenn man genauso oft landet wie startet.
      © Klaus Klages (*1938), deutscher Gebrauchsphilosoph und Abreißkalenderverleger
    • mein Freund ist Rechtsanwalt und hat sich für mich schlau gemacht weil ich letztens von meinen Eltern die defekte Solaranlage auf den Dach inspiziert habe und einer die Polizei rufen wollte. Der Freund hat mir gesagt das ich das darf so lange ich nichts Veröffentlichung. Es gibt auch noch keine Urteile die das verbieten.
    • alexander1975 schrieb:

      mein Freund ist Rechtsanwalt und hat sich für mich schlau gemacht weil ich letztens von meinen Eltern die defekte Solaranlage auf den Dach inspiziert habe und einer die Polizei rufen wollte. Der Freund hat mir gesagt das ich das darf so lange ich nichts Veröffentlichung. Es gibt auch noch keine Urteile die das verbieten.
      Zweimal falsch:

      1.) Das inspizieren (auch der eigenen) Solaranlage, stellt nicht mehr den "Zweck der Sport- und Freitzeitgestaltung" dar und unterliegt somit der Anforderung einer Aufstiegserlaubnis.

      2.) Das Veröffentlichen der Aufnahmen allein, ist nicht der Umstand, ob eine Aufstiegserlaubnis erforderlich ist. Starte ich mit dem Ziel (Zweck), Aufnahmen für eine Veröffentlichung zu machen (auch wenn das mein freizeitliches Hobby ist) brauche ich eine Aufstiegserlaubnis. Fliege ich hingegen zum "Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung" und mache dabei Aufnahmen, benötige ich keine Aufstiegserlaubnis, auch nicht, wenn ich diese Aufnahmen im Nachhinein (weil diese einfach gut geworden sind) veröffentlicht werden. Die nachträgliche Änderung der Verwendung ändert nichts am ursprünglichen Zweck des Fluges.