Hallo zusammen,
ich habe seit wenigen Wochen eine Drohne, die ich lediglich zu Freizeitzwecken nutze, und dachte, dass ich mich recht ausführlich mit den rechtlichen Vorschriften beschäftigt hätte.
Jetzt wurde ich auf eine Regelung in der SERA-DVO 923/2012 (siehe Anhang) aufmerksam gemacht, von der ich so noch nie gehört habe und die mich stark verunsichert. Da steht nämlich im Bereich SERA.5005 Sichtflugregeln: „Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln nicht durchgeführt werden […] in einer Höhe von weniger als 150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m (500 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m (500 ft) um das Luftfahrzeug.“
Muss ich also 150m Abstand zum Boden und Gebäuden halten????
Irgendwie macht das für Drohnen ja wenig Sinn. Nichtsdestotrotz sind Drohnen aus meiner Sicht ein Luftfahrzeug im Sinne dieser DVO. Ich hoffe, jemand von euch kann hier Licht ins Dunkel bringen.
Besten Dank!
ich habe seit wenigen Wochen eine Drohne, die ich lediglich zu Freizeitzwecken nutze, und dachte, dass ich mich recht ausführlich mit den rechtlichen Vorschriften beschäftigt hätte.
Jetzt wurde ich auf eine Regelung in der SERA-DVO 923/2012 (siehe Anhang) aufmerksam gemacht, von der ich so noch nie gehört habe und die mich stark verunsichert. Da steht nämlich im Bereich SERA.5005 Sichtflugregeln: „Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, darf ein Flug nach Sichtflugregeln nicht durchgeführt werden […] in einer Höhe von weniger als 150 m (500 ft) über dem Boden oder Wasser oder 150 m (500 ft) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Umkreises von 150 m (500 ft) um das Luftfahrzeug.“
Muss ich also 150m Abstand zum Boden und Gebäuden halten????
Irgendwie macht das für Drohnen ja wenig Sinn. Nichtsdestotrotz sind Drohnen aus meiner Sicht ein Luftfahrzeug im Sinne dieser DVO. Ich hoffe, jemand von euch kann hier Licht ins Dunkel bringen.
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